Inhaltsverzeichnis

  Vorbemerkung

1 Warum Betriebsanweisungen?
2 Musterbetriebsanweisungen oder beispielhafte Betriebsanweisungen?
3 Hier im Mittelpunkt: Biologische Gefährdungen
4 Was sind Biostoffe?
5 Warum unterscheidet die Biostoffverordnung zwischen gezielten und nicht gezielten Tätigkeiten?
6 Wie kann man die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung für die Erstellung der Betriebsanweisung nutzen?
7 Ist der Unterschied zwischen „gezielten“ und „nicht gezielten“ Tätigkeiten für die Betriebsanweisung relevant?
8 Gemeinsame Betriebsanweisungen für verschiedene Gefährdungsarten oder Einzelbetriebsanweisungen für jede Gefährdungsart?
9 Gibt es weitere Möglichkeiten der Zusammenfassung?
10 Wie sehen Aufbau und Umfang einer Betriebsanweisung für biologische Gefährdungen aus?
11 Zu den einzelnen Abschnitten der Betriebsanweisung:
11.1 Gefahren für Mensch (und Umwelt)
11.2 Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
11.3 Verhalten im Gefahrfall
11.4 Erste Hilfe
11.5 Sachgerechte Entsorgung
11.6 Weitere Informationen


Anhang  

Beispielhafte Betriebsanweisungen nach Biostoffverordnung

Impressum

Herausgegeben von:

Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)
Fax: 030 13001-9876
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de

Sachgebiet Biologische Arbeitsstoffe
des Fachbereichs Rohstoffe und chemische Industrie der DGUV

Ausgabe: April 2020

DGUV Information 213-016
zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen Webcode: p213016

Bildnachweis
Abb. 1, Abb. 2 © shutterstock.com