Anhang 5 zu TRGS 507
Tabelle ausgewählter Zündschutzmaßnahmen

Abschnitt Tätigkeiten Geräte-Kategorie/
Schutzart
Vermei­dung einzelner Schlag­funken durch Metalle (außer Alumi­nium)5 Vermei­dung einzelner Schlag­funken durch Material-
paarung Rost und Alumi­nium
Verbot von offenen Flammen und Schweiß-, Schleif oder Trenn­arbeiten Vermei­dung elektrosta­tischer Aufla­dungen (Personen/
Arbeits­mittel)
4.3.3 Reinigen und Restmengen­beseitigung brennbarer Flüssigkeiten durch Verspritzen oder Versprühen von Flüssigkeiten nach Abschnitt 2.8, die in versprühtem Zustand entzündet werden können, unzureichend Lüftung, Lachenbildung möglich 1 G ja ja ja ja
4.3.4 Reinigen und Beschichten durch Verspritzen oder Versprühen entzündbarer Flüssigkeiten nach Abschnitt 2.8, die in versprühtem Zustand entzündet werden können, Lachenbildung verhindert          
  …im Spritz-/Sprühbereich 2 G nein ja ja ja
  …im übrigen Raum oder Behälter 3 G nein ja ja ja
4.3.5 Reinigen und Beschichten durch Verspritzen oder Versprühen nichtent­zündbarer Flüssigkeiten nach Abschnitt 2.9, die in versprühtem Zustand nicht entzündet werden können, im ganzen Raum IP 54 nein nein nein nein
4.3.6 Reinigen und Restmengen­beseitigung ohne Verspritzen oder Versprühen, mit größere Stoffmengen          
Abs. 1 …flüssiger Stoffe über UEP im gesamten Raum oder Behälter 1 G ja ja ja ja
  …bei C < 50 % der UEG messtechnisch nachgewiesen 2 G nein ja ja ja
Abs. 2 …flüssiger Stoffe unter UEP im gesamten Raum oder Behälter 2 G nein ja ja ja
  …bei C < 50 % der UEG messtechnisch nachgewiesen 3 G nein ja ja ja
Abs. 3 …flüssiger Stoffe mehr als 15°C unter UEP IP 54 nein nein nein nein
4.3.7 Reinigen und Beschichten ohne Verspritzen oder Versprühen ohne Lachenbildung          
Abs. 1 …unter Verwendung flüssiger brennbarer Stoffe über UEP 3 G nein ja ja ja
Abs. 2 …unter Verwendung flüssiger brennbarer Stoffe unter UEP IP 54 nein nein nein nein
4.3.8 Reinigung und Restmengen­beseitigung in Räumen und Behältern, die brennbare Gase enthalten 1 G ja ja ja ja
  …bei C < 50 % der UEG messtechnisch nachgewiesen 3 G nein ja ja ja

 


5 Üblicherweise treten Stoffe der Gruppe IIC (Schwefelkohlenstoff, Schwefelwasserstoff, Wasserstoff, Acetylen) bei Beschichtungs- und Reinigungsarbeiten nicht auf. Sollten diese Stoffe betriebsbedingt dennoch vorhanden sein, sind einzelne Schlagfunken zu vermeiden.