3. Gefährdungsbeurteilung
Getränkeschankanlagen dürfen nur dann den Beschäftigten bereitgestellt werden, wenn die Sicherheit gewährleistet ist. Deshalb hat der Unternehmer eine Beurteilung der möglichen Gefährdungen durchzuführen.
Gefährdungen mit hohem Gesundheitsrisiko an einer Getränkeschankanlage sind insbesondere
- Ersticken durch unkontrolliert austretende Schankgase (Hauptgefahr!, siehe auch Anhang 1 und 2),
- druckführende Bauteile (z. B. Bersten von Getränkebehältern),
- Haut- oder Augenkontakt mit reizenden oder ätzenden Reinigungs- und Desinfektionsmitteln (werden nicht näher in dieser ASI behandelt, siehe ASI 6.84 "Hygienischer Betrieb von Getränkeschankanlagen").
Allgemeine Hinweise zur Beurteilung der möglichen Gefährdung durch unkontrolliert austretende Schankgase:
- Gefahr des Erstickens durch unkontrolliert austretende Schankgase. Dies kann durch überschlägige Berechnung ermittelt werden (siehe Anhang 1 und 2).
- Unsachgemäße Verlegung der Gasleitungen (z. B. Gefahr von gebrochenen oder aufgescheuerten Gasleitungen, siehe Kapitel 7.2.1).
- Unzuverlässige und ungeschulte Beschäftigte hantieren an der Schankanlage, z. B. beim Getränkebehälter- und Schankgasflaschenwechsel, beim Reinigen, Verhalten im Störungsfall.
- Falsches Verhalten bei Unregelmäßigkeiten. Alle Beschäftigten müssen wissen, was bei Unregelmäßigkeiten wie bspw. untypischen Zischgeräuschen, schankgasspezifischen Symptomen oder Fehlermeldungen zu tun ist.
- Unwissenheit bezüglich der Gaswarnanlagen: Alle Beschäftigten, die in dem Bereich der Getränkeschankanlage zu tun haben (oder haben könnten), müssen erkennen können, wann eine Gaswarnanlage eingeschaltet und ohne kritische Fehlermeldungen ist (z. B. an der Displayanzeige). Sie müssen erkennen, woran sie den Alarmfall erkennen und was dann zu tun ist.
- Fehlende Prüfungen: Die Gefährdungsbeurteilung muss klare Aussagen zum Thema Prüfung von Getränkeschankanlagen treffen (siehe Kapitel 10 ff).
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Muss für jeden Unternehmer! |
Weitere hilfreiche Informationen für die Gefährdungsbeurteilung sind unter www.bgn.de, "Wissen Kompakt Getränkeschankanlagen", verfügbar (Shortlink 566).
Autor: Hartmann
2020-11-19