Checkliste 3: Technische Explosionsschutzmaßnahmen

Arbeitsmittel /
Raum
Zündquelle / elektrisches Betriebsmittel Erforderliche Schutz-
maßnahmen
Umgesetzt?
 pneumatische Förderleitung Funkenbildung durch elektrostatische Entladung elektrostatische Erdung inkl. des Silofahrzeugs beim Befüllen
 Ja
 Nein
Umsetzung bis:

    und
elektrostatisch geeigneter Schlauch, der gemäß des Datenblatts des Herstellers die TRGS 727 für pneumatischen Transport erfüllt
 Ja
 Nein
Umsetzung bis:
 pneumatisches Förderaggregat (gilt auch für Silofahrzeug) Funken, heiße Luft Funkenfilter bei Druckgebläse oder Bescheinigung der Funkenfreiheit vom Hersteller  Ja
 Nein
Umsetzung bis:
 Förderschnecken Schlag-/Reibfunken, heiße Oberflächen kein Eintrag von Fremdkörpern  Ja
 Nein
Umsetzung bis:
    und
regelmäßige Wartung sämtlicher Lager
 Ja
 Nein
Umsetzung bis:
    und falls vorhanden
explosionsgeschützte Stausensoren
 Ja
 Nein
Umsetzung bis:
 Spiralförderer Schlag-/Reibfunken, heiße Oberflächen kein Eintrag von Fremdkörpern  Ja
 Nein
Umsetzung bis:
    und
regelmäßige Wartung sämtlicher Lager
 Ja
 Nein
Umsetzung bis:
    und falls vorhanden
explosionsgeschützte Stausensoren
 Ja
 Nein
Umsetzung bis:
 Getreidesilos elektrostatische Entladung, ungeeignete Füllstandsmelder elektrostatische Erdung (von allem, was leit- und ableitfähig ist)  Ja
 Nein
Umsetzung bis:
    und
explosionsgeschützte Füllstandsmelder
 Ja
 Nein
Umsetzung bis:
 Mehlsilos elektrostatische Entladung, ungeeignete Füllstandsmelder elektrostatische Erdung (von allem, was leit- und ableitfähig ist)  Ja
 Nein
Umsetzung bis:
    und
explosionsgeschützte Füllstandsmelder
 Ja
 Nein
Umsetzung bis:
 Filteranlagen elektrostatische Entladung elektrostatische Erdung (von allem, was leit- und ableitfähig ist, auch der Stützeinrichtung der Filtermedien)  Ja
 Nein
Umsetzung bis:
    und
Abluftventilator mit Gerätekategorie gemäß Zoneneinteilung
 Ja
 Nein
Umsetzung bis:
 Mühlen (mit
kurzer Betriebszeit) / (Hammermühlen erfordern bes. Betrachtung!)
Schlag-/Reibfunken Fremdkörperabscheidung bzw. - Vermeidung (z. B. Metall, Steine, durch Metalldetektor, Sichter u. ä.)  Ja
 Nein
Umsetzung bis:
 Siloraum (sofern in eine Zone eingeteilt, s. Checkliste 2) heiße Oberflächen, elektrische Anlagen Vermeidung heißer Oberflächen (über 195 °C)  Ja
 Nein
Umsetzung bis:
    und
geeignete elektrische Anlagen (Gerätekategorie gemäß Zoneneinteilung)
 Ja
 Nein
Umsetzung bis:
 Backstube heiße Oberflächen (z. B. Kochplatte), offene Flammen, (z. B. Hockerkocher, Gasherd) ausreichend Abstand zu Bereichen, in denen es zu Staubwolken kommen kann (Gefährdungsbeurteilung erforderlich)  Ja
 Nein
Umsetzung bis:
    und
geeignete elektrische Anlagen (Gerätekategorie) gemäß Zoneneinteilung
 Ja
 Nein
Umsetzung bis:
 Elektrische Betriebsmittel  Einsatz von "neuen" Geräten (ab 01.07.2003) in explosionsgefährdeten Bereichen (Räume und innerhalb von Anlagen, die in Zonen eingeteilt sind) Geräte mit entsprechender Kennzeichnung (siehe Anhang 4)
  • mind. Kategorie 3D in Zone 22 bzw. 3G in Zone 2
  • mind. Kategorie 2D in Zone 21 bzw. 2G in Zone 1
  • Kategorie 1D in Zone 20 bzw. 1G in Zone 0
 Ja
 Nein
Umsetzung bis:
   Einsatz sog. "Altgeräte" (Inbetriebnahme bis 30.06.2003) in explosionsgefährdeten Bereichen (Räume und innerhalb von Anlagen, die in Zonen eingeteilt sind) schriftliche Bewertung (siehe auch Checkliste 4) zur Feststellung des sicheren Betriebs (siehe Anhang 6)  Ja
 Nein
Umsetzung bis:
   Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln in Räume mit mehlführenden Anlagen (z. B. Backstube, Siloaufstellungsraum, etc.) Schutzgrad mind. IP 5X (staubgeschützt)  Ja
 Nein
Umsetzung bis:
 Gebäude mit explosionsgefährdeten Bereichen Blitzeinschlag Blitzschutzanlage nach DIN EN 62305-3  Ja
 Nein
Umsetzung bis:
 Staubsauger (siehe auch Anhang 5  Einsatz innerhalb eines explosionsgefährdeten
Bereichs = in einer Zone (z. B. Zone 22 im Raum)
Verwendung eines Staubsaugers mit entsprechender Gerätekategorie (z. B. mind. Kategorie 3D für Zone 22, siehe Anhang 5)  Ja
 Nein
Umsetzung bis:
    und
es dürfen grundsätzlich keine Zündquellen eingesaugt werden
 Ja
 Nein
Umsetzung bis:
   Einsatz nicht innerhalb eines explosionsgefährdeten
Bereichs = Anlage/Gerät befindet sich nicht in einer Zone; Saugstelle evtl. in einer Zone
 Der Hersteller deklariert in der Betriebsanleitung im Kapitel "Bestimmungsgemäße Verwendung", dass das Einsaugen von brennbaren Stoffen erlaubt ist.
 Der Hersteller bestätigt, dass der Staubsauger die Anforderungen aus Anhang 5 erfüllt.
 Ja
 Nein
Umsetzung bis:
    und
es dürfen grundsätzlich keine Zündquellen eingesaugt werden
 Ja
 Nein
Umsetzung bis:

 

Autor: Gramlich
2023-7-26