Arbeitsmittel / Raum |
Zündquelle / elektrisches Betriebsmittel | Erforderliche Schutz- maßnahmen |
Umgesetzt? |
pneumatische Förderleitung | Funkenbildung durch elektrostatische Entladung | elektrostatische Erdung inkl. des Silofahrzeugs beim Befüllen |
Ja Nein Umsetzung bis: |
und elektrostatisch geeigneter Schlauch, der gemäß des Datenblatts des Herstellers die TRGS 727 für pneumatischen Transport erfüllt |
Ja Nein Umsetzung bis: |
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pneumatisches Förderaggregat (gilt auch für Silofahrzeug) | Funken, heiße Luft | Funkenfilter bei Druckgebläse oder Bescheinigung der Funkenfreiheit vom Hersteller | Ja Nein Umsetzung bis: |
Förderschnecken | Schlag-/Reibfunken, heiße Oberflächen | kein Eintrag von Fremdkörpern | Ja Nein Umsetzung bis: |
und regelmäßige Wartung sämtlicher Lager |
Ja Nein Umsetzung bis: |
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und falls vorhanden explosionsgeschützte Stausensoren |
Ja Nein Umsetzung bis: |
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Spiralförderer | Schlag-/Reibfunken, heiße Oberflächen | kein Eintrag von Fremdkörpern | Ja Nein Umsetzung bis: |
und regelmäßige Wartung sämtlicher Lager |
Ja Nein Umsetzung bis: |
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und falls vorhanden explosionsgeschützte Stausensoren |
Ja Nein Umsetzung bis: |
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Getreidesilos | elektrostatische Entladung, ungeeignete Füllstandsmelder | elektrostatische Erdung (von allem, was leit- und ableitfähig ist) | Ja Nein Umsetzung bis: |
und explosionsgeschützte Füllstandsmelder |
Ja Nein Umsetzung bis: |
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Mehlsilos | elektrostatische Entladung, ungeeignete Füllstandsmelder | elektrostatische Erdung (von allem, was leit- und ableitfähig ist) | Ja Nein Umsetzung bis: |
und explosionsgeschützte Füllstandsmelder |
Ja Nein Umsetzung bis: |
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Filteranlagen | elektrostatische Entladung | elektrostatische Erdung (von allem, was leit- und ableitfähig ist, auch der Stützeinrichtung der Filtermedien) | Ja Nein Umsetzung bis: |
und Abluftventilator mit Gerätekategorie gemäß Zoneneinteilung |
Ja Nein Umsetzung bis: |
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Mühlen (mit kurzer Betriebszeit) / (Hammermühlen erfordern bes. Betrachtung!) |
Schlag-/Reibfunken | Fremdkörperabscheidung bzw. - Vermeidung (z. B. Metall, Steine, durch Metalldetektor, Sichter u. ä.) | Ja Nein Umsetzung bis: |
Siloraum (sofern in eine Zone eingeteilt, s. Checkliste 2) | heiße Oberflächen, elektrische Anlagen | Vermeidung heißer Oberflächen (über 195 °C) | Ja Nein Umsetzung bis: |
und geeignete elektrische Anlagen (Gerätekategorie gemäß Zoneneinteilung) |
Ja Nein Umsetzung bis: |
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Backstube | heiße Oberflächen (z. B. Kochplatte), offene Flammen, (z. B. Hockerkocher, Gasherd) | ausreichend Abstand zu Bereichen, in denen es zu Staubwolken kommen kann (Gefährdungsbeurteilung erforderlich) | Ja Nein Umsetzung bis: |
und geeignete elektrische Anlagen (Gerätekategorie) gemäß Zoneneinteilung |
Ja Nein Umsetzung bis: |
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Elektrische Betriebsmittel | Einsatz von "neuen" Geräten (ab 01.07.2003) in explosionsgefährdeten Bereichen (Räume und innerhalb von Anlagen, die in Zonen eingeteilt sind) | Geräte mit entsprechender Kennzeichnung (siehe Anhang 4)
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Ja Nein Umsetzung bis: |
Einsatz sog. "Altgeräte" (Inbetriebnahme bis 30.06.2003) in explosionsgefährdeten Bereichen (Räume und innerhalb von Anlagen, die in Zonen eingeteilt sind) | schriftliche Bewertung (siehe auch Checkliste 4) zur Feststellung des sicheren Betriebs (siehe Anhang 6) | Ja Nein Umsetzung bis: |
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Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln in Räume mit mehlführenden Anlagen (z. B. Backstube, Siloaufstellungsraum, etc.) | Schutzgrad mind. IP 5X (staubgeschützt) | Ja Nein Umsetzung bis: |
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Gebäude mit explosionsgefährdeten Bereichen | Blitzeinschlag | Blitzschutzanlage nach DIN EN 62305-3 | Ja Nein Umsetzung bis: |
Staubsauger (siehe auch Anhang 5 | Einsatz innerhalb eines explosionsgefährdeten Bereichs = in einer Zone (z. B. Zone 22 im Raum) |
Verwendung eines Staubsaugers mit entsprechender Gerätekategorie (z. B. mind. Kategorie 3D für Zone 22, siehe Anhang 5) | Ja Nein Umsetzung bis: |
und es dürfen grundsätzlich keine Zündquellen eingesaugt werden |
Ja Nein Umsetzung bis: |
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Einsatz nicht innerhalb eines explosionsgefährdeten Bereichs = Anlage/Gerät befindet sich nicht in einer Zone; Saugstelle evtl. in einer Zone |
Der Hersteller deklariert in der Betriebsanleitung im Kapitel "Bestimmungsgemäße Verwendung", dass das Einsaugen von brennbaren Stoffen erlaubt ist. Der Hersteller bestätigt, dass der Staubsauger die Anforderungen aus Anhang 5 erfüllt. | Ja Nein Umsetzung bis: |
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und es dürfen grundsätzlich keine Zündquellen eingesaugt werden |
Ja Nein Umsetzung bis: |