3 Arbeitsplätze und Tätigkeiten: Gefährdungen und Maßnahmen
3.1 Arbeitsorganisation und Führung
Mit einer guten Arbeitsorganisation schaffen Sie die Voraussetzungen für ein reibungsloses und erfolgreiches Zusammenspiel von Mensch, Technik, Informationsflüssen und Organisationseinheiten in Ihrem Unternehmen.
Bei der Arbeitsgestaltung und Gefährdungsbeurteilung sollten Sie insbesondere Arbeitsinhalten, -abläufen und sozialen Beziehungen Aufmerksamkeit widmen.

Abb. 1
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Rechtliche Grundlagen
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- § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG)
- §§ 3 – 7 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG)
- § 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- §§ 3 und 4 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"
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Weitere Informationen
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- GDA-Arbeitsprogramm Psyche (Hrsg.): Arbeitsschutz in der Praxis. Berücksichtigung psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung. Berlin, 2022
- VBG (Hrsg.): Gesund und erfolgreich führen. Informationen für Führungskräfte (= VBG-Fachwissen, Version 1.2/2023-11). Hamburg
- VBG (Hrsg.): Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung. Handlungshilfe für die betriebliche Praxis (= VBG-Fachwissen, Version 1.1/ 2022-11). Hamburg.
- DIN EN 614 "Sicherheit von Maschinen – Ergonomische Gestaltungsgrundsätze", Teil 2 "Wechselwirkungen zwischen der Gestaltung von Maschinen und den Arbeitsaufgaben", Ausgabedatum: 2008-12
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Für Ihre Beschäftigten entstehen Gefährdungen vor allem
durch
- ungünstig gestaltete psychosoziale Arbeitsbedingungen
- unklare oder widersprüchliche Anforderungen, insbesondere wenn Aufgaben, Verantwortlichkeiten sowie Weisungs- und Entscheidungsbefugnisse nicht eindeutig festgelegt sind (z. B. ungerechte Aufgabenverteilung, unklare Bewertungskriterien)
- Arbeitsabläufe mit hoher Arbeitsintensität und geringem zeitlichen und inhaltlichen Handlungsspielraum
- fehlende Vollständigkeit der Arbeitsaufgaben und fehlende Abwechslung zwischen Tätigkeiten
- Unter- und Überforderung, unpassende Qualifikationen
- mangelhafte Arbeitszeitgestaltung oder Vertretungsregelungen
- mangelnde Kommunikation und Kooperation (z. B. fehlender Austausch und geringe soziale Unterstützung untereinander, mangelndes Vertrauen, Konkurrenzdruck, Konflikte)
- mangelnde Anerkennung und fehlende Rückmeldungen (Feedback)
- begrenzte Aufstiegs-, Entwicklungs- und Veränderungsmöglichkeiten, die zu Demotivation, Fehlzeiten und Abwanderungstendenzen führen
Für die Beschäftigten kann sich daraus das Risiko folgender Beanspruchungsfolgen und Gesundheitsrisiken erhöhen:
- Stress und psychische Ermüdung,
- Ausprägung von psychischen Störungen (depressive Störung, Angststörungen),
- Beschwerden des Bewegungsapparates,
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
Maßnahmen Arbeitsaufgabe und Arbeitsinhalte
- Sorgen Sie für Klarheit, indem Sie die Aufgaben, Rollen und Verantwortungen für Ihre Beschäftigten mit Stellen- und Funktionsbeschreibungen sowie Organisationsdiagrammen eindeutig festlegen und darstellen. Denken Sie auch an Vertretungsregelungen.
- Gewähren Sie Ihren Beschäftigten Handlungsspielräume als zeitliche Freiheiten in der Ausführung, indem Sie eigenverantwortliches und vorausschauendes Arbeiten fördern, z. B. durch selbstständige Planung von Abläufen und Prozessen. Lassen Sie inhaltliche Freiheitsgerade bei der Arbeit zu.
- Achten Sie auf vollständige Arbeitstätigkeiten, die die Beschäftigten selbst vorbereiten, organisieren und kontrollieren.
- Versuchen Sie die zeitlichen Anteile von monotonen Tätigkeiten zu minimieren, z. B. durch Aufgabenvielfalt.
- Sorgen Sie bei hoher Verantwortung für passende soziale und organisatorische Unterstützung. Erwägen Sie bei verantwortungsarmen Tätigkeiten ein Übertragen von Aufgaben und Verantwortung auf die Beschäftigten.
- Stellen Sie Ihren Beschäftigten die für sie notwendigen Informationen rechtzeitig zur Verfügung und beteiligen Sie sie bei der Arbeitsgestaltung.
- Organisieren Sie die Arbeit so, dass Ihre Beschäftigten den vorgegebenen Arbeitsumfang in der Regelarbeitszeit bewältigen können. Berücksichtigen Sie dabei Verzögerungen etwa durch Ausfälle oder technische Störungen.
- Lassen Sie Ihre Beschäftigten an der Arbeitszeitregelung mitwirken und stellen Sie sicher, dass betriebliche und persönliche Interessen berücksichtigt werden.
Maßnahmen Kommunikation, Kooperation und soziale Beziehungen
- Schaffen Sie klare Kommunikationsregeln und -strukturen.
- Führen Sie regelmäßige Gruppen- und Teambesprechungen durch. Thematisieren Sie auch die Zusammenarbeit sowie Hintergründe von Abläufen und Verfahren innerhalb Ihres Unternehmens.
- Fördern Sie ein wertschätzendes Miteinander Ihrer Beschäftigten, indem Sie Konflikte zeitnah ansprechen, Schulungen anbieten und ggf. Leitlinien für gute Zusammenarbeit erstellen.
- Ermöglichen Sie den kollegialen Austausch und die Unterstützung untereinander.
- Schaffen Sie klare Reglungen für den Umgang mit emotional belastenden Situationen, z. B. bei schwierigem Kundenkontakt.
- Sorgen Sie für einen Austausch mit anderen Abteilungen. Ein Verständnis von Aufgaben und Tätigkeiten der vor- und nachgelagerten Bereiche kann Missverständnisse und Reibungsverluste reduzieren.
- Achten Sie darauf, dass Ihre Beschäftigten regelmäßige Rückmeldungen (konstruktives Feedback) von den Führungskräften erhalten, die über Mitarbeitergespräche hinausgehen.
- Ermitteln Sie den Weiterbildungsbedarf Ihrer Beschäftigten und sorgen Sie für geeignete Qualifikationsmaßnahmen.
Gute Praxis Gesundheitsbewusstes Verhalten beginnt bei Ihnen selbst!
- Seien Sie achtsam: Setzen Sie sich mit der eigenen Gesundheit und gesundheitlichen Risiken bewusst auseinander.
- Informieren Sie sich über gesundheitsförderliche Verhaltensweisen und wenden Sie diese an.
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3.2 Arbeitsstätte
Wie gelangen Ihre Beschäftigten sicher an ihre Arbeitsplätze? Was passiert, wenn es brennt oder ein anderer Notfall auftritt? Wie wird das Gebäude geräumt? In diesem Kapitel erhalten Sie übergreifende Informationen zur Arbeitsstätte, in der sich die Büroräume Ihres Unternehmens befinden.

Abb. 2
Ihre Beschäftigten können verschiedenen Gefährdungen ausgesetzt sein:
- Stürzen, Stolpern und Ausrutschen z. B. auf Treppen, schadhaften oder eingeengten Verkehrswegen sowie glatten oder feuchten Fußböden
- Quetschen an kraftbetriebenen Türen und Toren, z. B. Eingangs- oder Aufzugstüren
- Eingeschlossen sein in Aufzugskabinen
- Verbrennungen oder Ersticken im Brandfall
- Absturz z. B. an Treppenabsätzen, Podesten oder Galerien
- Anstoßen an Glasflächen
- Schneiden an Glasflächen nach Bruch
- Sorgen Sie dafür, dass Verkehrswege im Gebäude nicht eingeengt werden z. B. durch Stühle oder Kunstgegenstände.
- Achten Sie auf offensichtliche Mängel an Bodenbelägen und auf Treppen (z. B. abgelöste Teppichfliesen, abgebrochene Stufenkanten). Fordern Sie Ihre Beschäftigten auf, Mängel zu melden. Informieren Sie Ihren Vermieter oder Ihre Vermieterin, wenn Sie nicht selbst die Reparatur in Auftrag geben können und wirken Sie auf die Abstellung hin.
- Überprüfen Sie, ob die Bodenbeläge im Gebäude über eine ausreichende Rutschhemmung verfügen. Lassen Sie sich entsprechende Nachweise vorlegen (Tabelle 1).
- Vermeiden Sie den Eintrag von Feuchtigkeit in das Gebäude z. B. durch eine ausreichend bemessene Fußmatte im Eingangsbereich, der sogenannten Sauberlaufzone.
Tabelle 1 Rutschhemmung und Verdrängungsraum von Bodenbelägen (Auszug aus ASR A1.5 Anhang 2)
| Arbeitsräume, -bereiche und betriebliche Verkehrswege |
Bewertungsgruppe der Rutschgefahr (R-Gruppe) |
Verdrängungsraum mit Kennzahl für das Mindestvolumen |
Eingangsbereiche, innen |
R 9 |
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| Eingangsbereiche, außen |
R 11 oder R 10 |
V 4 |
Treppen, innen |
R 9 |
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| Außentreppen |
R 11 oder R 10 |
V 4 |
Schrägrampen, innen (z. B. Rollstuhlrampen, Ausgleichsschrägen, Transportwege) |
Eine R-Gruppe höher als für den Zugangsbelag erforderlich |
V-Wert des Zugangsbelags, falls zutreffend |
| Toiletten |
R 9 |
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Umkleide- und Waschräume |
R 10 |
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| Pausenräume (z. B. Aufenthaltsraum, Betriebskantinen) |
R 9 |
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Erste-Hilfe-Räume und vergleichbare Einrichtungen (siehe ASR A4.3) |
R 9 |
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| Kaffee- und Teeküchen |
R 10 |
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Gehwege |
R 11 oder R 10 |
V 4 |
| Schrägrampen (z. B. für Rollstühle) |
R 12 oder R 11 |
V 4 |
Garagen, Hoch- und Tiefgaragen ohne Witterungseinfluss (Fußgängerbereiche, die nicht von Rutschgefahr betroffen sind z. B. durch Nässe) |
R 10 |
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| Garagen, Hoch- und Tiefgaragen mit Witterungseinfluss |
R 11 oder R 10 |
V 4 |
Parkflächen im Freien |
R 11 oder R 10 |
V 4 |
Gute Praxis Beachten Sie, dass es durch Bodenbeläge mit deutlichen Unterschieden in der Rutschhemmung zu Stolper- und Rutschgefahren für Ihre Beschäftigten kommen kann. Deshalb sollte sich die Oberflächenbeschaffenheit der Bodenbeläge von angrenzenden Fußböden in der Rutschhemmung um nicht mehr als eine R-Gruppe unterscheiden (Tabelle 1).
- Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten, wie im Brandfall oder in anderen Notsituationen alarmiert wird. Nutzen Sie einen eventuell vorhandenen Flucht- und Rettungsplan.
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Gute Praxis Wenn die Fluchtwegführung in Ihren Büroräumen oder innerhalb des Gebäudes unübersichtlich ist (z. B. über Zwischengeschosse, durch größere Räume, gewinkelte oder von den normalen Verkehrswegen abweichende Wegführung) oder wenn sich häufig ortsunkundige Personen in Ihren Büroräumen aufhalten (z. B. Besucherinnen und Besucher, Zeitarbeitskräfte) muss ein Flucht- und Rettungsplan vorhanden sein.
- Stellen Sie fest, ob an Absturzkanten (z. B. Galerien, Treppenläufe oder Treppenabsätze) geeignete Geländer oder Brüstungen vorhanden sind (Tabelle 2). Gegebenenfalls müssen Sie Anpassungen vornehmen lassen.
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Tabelle 2 Geländer- und Brüstungshöhen
| Absturzhöhe |
Höhe Geländer oder Brüstung |
| ab 1 m bis 12 m |
mindestens 1 m; Brüstungen dürfen auf 0,80 m verringert werden, wenn die Tiefe mindestens 0,20 m beträgt |
mehr als 12 m |
mindestens 1,10 m |
Aufzüge
- Vergewissern Sie sich, dass die Aufzüge regelmäßig geprüft werden. In der Aufzugskabine muss ein Hinweis angebracht sein, wann die nächste Prüfung durchzuführen ist und durch welche Stelle die Prüfung erfolgte (z. B. Prüfplakette).
- Stellen Sie fest, wie eingeschlossene Personen aus einer feststeckenden Aufzugskabine befreit werden können. In der Kabine muss eine Notrufeinrichtung vorhanden und mindestens an der Hauptzugangsstelle ein Hinweis mit Namen und Telefonnummer des Dienstleisters oder der beauftragten Person zur Personenbefreiung sein.

Abb. 3 Glasfläche mit barrierefreier Kennzeichnung in Augenhöhe

Abb. 4 Markierungen auf Glanzglasflächen
Gute Praxis Um Gebäude barrierefrei zu gestalten, werden Türen und immer häufiger auch Fenster mit elektrischen Antrieben zum Öffnen und Schließen ausgestattet. Damit Ihre Beschäftigten vor Verletzungen geschützt werden sind diese Türen und Fenster mit Sicherungssystemen ausgestattet. Achten Sie darauf, dass eine regelmäßige Überprüfung erfolgt, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten |
Glasflächen
- Sorgen Sie bei durchsichtigen Glasflächen und -türen für eine Kennzeichnung in Augenhöhe, wenn die Gefahr besteht, dass Personen dagegen laufen können. Achten Sie darauf, dass Ihre Beschäftigten nicht durch Zersplittern der Glasflächen verletzt werden können (z. B. bruchsichere Werkstoffe, geeignete Abschirmungen oder Splitterschutzfolien).
Berücksichtigen Sie weitergehende Anforderungen von Menschen mit Behinderungen an Ihre Arbeitsstätte wie z. B. die Alarmierung von Personen mit Höreinschränkungen.
3.2.1 Beleuchtung
Die Beleuchtung im Büro muss der Art der Sehaufgabe entsprechen und an das Sehvermögen Ihrer Beschäftigten angepasst sein, nur dann ist ein beschwerdefreies Arbeiten an Bildschirmen gewährleistet. Konzentration und Wohlbefinden der Beschäftigten werden maßgeblich durch Beleuchtung und Tageslichteinfall beeinflusst.

Abb. 5
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Weitere Informationen
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- DGUV Information 215-210 "Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten"
- DGUV Information 215-211 "Tageslicht am Arbeitsplatz und Sichtverbindung nach außen"
- DGUV Information 215-220 "Nichtvisuelle Wirkungen von Licht auf den Menschen"
- DGUV Information 215-442 "Beleuchtung im Büro"
- DGUV Information 215-444 "Sonnenschutz im Büro"
- DIN 5035 "Beleuchtung mit künstlichem Licht", Teil 8 "Arbeitsplatzleuchten – Anforderungen, Empfehlung und Prüfung", Ausgabedatum: 2007-07
- DIN EN 12464 "Licht und Beleuchtung – Beleuchtung von Arbeitsstätten", Teil 1 "Arbeitsstätten in Innenräumen", Ausgabedatum: 2021-11
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Mögliche Gefährdungen sind:
- visuelle Belastungen durch mangelhafte Beleuchtung (z. B. zu geringe Beleuchtungsstärken, Blendung, Reflexionen und Spiegelungen)
- nicht ausreichendes Tageslicht
- Nichterkennen von Gefahrenstellen durch schlechte Beleuchtung
Die Auswirkungen für Ihre Beschäftigten können z. B. sein:
- Kopfschmerzen
- tränende und brennende Augen
- Flimmern vor den Augen
- Verspannungen
- vorzeitige Ermüdung
- Konzentrations- und Schlafstörungen
- Verletzung durch Sturz, Stolpern oder Anstoßen
Eine ergonomische Bürobeleuchtung dient der Leistungsfähigkeit und der Gesundheit Ihrer Beschäftigten.
- Stellen Sie in Arbeitsräumen möglichst ausreichend Tageslicht und eine Sichtverbindung nach außen sicher. Durch Tageslicht werden das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit positiv beeinflusst.
Gute Praxis Eine Arbeitsstätte verfügt z. B. dann über ausreichend Tageslicht, wenn das Verhältnis von lichtdurchlässiger Fläche zur Raumgrundfläche mindestens 1:10 beträgt.
- Sorgen Sie für eine ausreichende und gleichmäßige Ausleuchtung ohne große Hell-Dunkel-Unterschiede an den Arbeitsplätzen.
- Sorgen Sie dafür, dass Arbeitsflächen, Arbeitstische und Bildschirme frei von störenden Reflexionen und Blendungen sind, z. B. durch geeignete Arbeitsmittel, Aufstellung der Arbeitsplätze mit Blickrichtung parallel zur Fensterfront und ggf. Sonnenschutzvorrichtungen.
- Halten Sie die Mindestwerte der Beleuchtungsstärke ein, ggf. veranlassen Sie eine Prüfung (Tabelle 3). Beachten Sie, dass anspruchsvolle Sehaufgaben und ältere Beschäftigte mehr Licht benötigen (z. B. 750 Lux anstatt 500 Lux).
- Stellen Sie eine blendfreie Grundbeleuchtung durch Decken-, Hänge- und ggf. ergänzende Wandleuchten sicher. Der alleinige Einsatz von Tisch- oder Stehleuchten ist nicht ausreichend.
- Erhöhen Sie bei besonderen Sehanforderungen die Beleuchtungsstärke auf einer Mindestfläche von 600 mm x 600 mm auf mindestens 750 Lux (Abbildung 6), z. B. mithilfe einer geeigneten Tischleuchte.
- Vermeiden Sie Blendung durch den Einsatz entblendeter Leuchten mit einem UGR-Wert von nicht größer 19.
- Achten Sie auf einen möglichst seitlichen Lichteinfall auf die Arbeitsplätze, der keine störenden Schatten auf die Arbeitsfläche wirft.
- Vor allem direkt strahlende Leuchten sollten nicht unmittelbar über den Köpfen der Beschäftigten angeordnet sein.
- Beachten Sie die empfohlenen Helligkeiten (Reflexionsgrade) von Decken, Wänden und Böden.
- Sorgen Sie dafür, dass in der Hauptblickrichtung keine Blendquellen (z. B. Fenster, reflektierende Möbelflächen) vorhanden sind.
- Vermeiden Sie Belastungen der Augen durch große Helligkeitsunterschiede (maximaler Unterschied der Leuchtdichte am Arbeitsplatz 3:1, im Umfeld 10:1).
- Verwenden Sie in einem Raum nur Lampen mit gleicher Lichtfarbe. Für die Standardbeleuchtung im Büro werden Farbtemperaturen von 3300 K bis 5300 K empfohlen.
- Bei vielen Arbeitsaufgaben und für das Wohlbefinden Ihrer Beschäftigten ist auch auf eine gute Farbwiedergabe durch die Leuchtmittel zu achten (Farbwiedergabeindex Ra mindestens 80). Dadurch werden auch die Farben von Sicherheitszeichen nicht verfälscht.
- Lassen Sie die Beleuchtungsanlage regelmäßig reinigen und gegebenenfalls die Leuchtmittel austauschen. Vermeiden Sie Flimmern, Flackern und andere Störungen z. B. durch defekte Beleuchtungen. Beauftragen Sie für Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an Beleuchtungseinrichtungen nur fachkundige Personen.
- Denken Sie auch an Ihre Sicherheitsbeleuchtung auf den Rettungswegen und lassen Sie diese auch regelmäßig überprüfen.
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Abb. 6 Teilflächenbezogene Beleuchtung
Tabelle 3 Mindestbeleuchtungsstärken in Anlehnung an ASR A3.4 Anhang 3
| Schreiben, Lesen, Bildschirmarbeit, Erste Hilfe Räume |
500 Lux |
| Technisches Zeichnen (Handzeichnen) |
750 Lux |
| Umgebungsbereich Bildschirmarbeitsplatz, Ablegen, Kopieren, Empfangstheke |
300 Lux |
| Verkehrsflächen und Flure |
50 Lux |
| Verkehrsflächen und Flure im Bereich von Absätzen und Stufen |
100 Lux |
| Archive, Pausenräume, Teeküchen, Toiletten |
200 Lux |
3.2.2 Klima
Ein behagliches Raumklima hat großen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden der Beschäftigten in Ihrem Unternehmen. In diesem Abschnitt wird dargestellt, welche Werte für die Klimafaktoren, wie Lufttemperatur, Luftfeuchte, Luftbewegung und Wärmestrahlung umzusetzen sind, damit Ihre Beschäftigten das Raumklima als behaglich empfinden.

Abb. 7
Für Ihre Beschäftigten bestehen die folgenden Gefährdungen:
- Zu hohe oder zu niedrige Lufttemperatur im Raum,
- Störungen des Wohlbefindens, sinkende Konzentrations- und Leistungsfähigkeit, z. B. durch unbehagliches Raumklima, hohe CO2-Konzentration bei unzureichender Lüftung;
- lokale Abkühlungen des Körpers durch Zugluft oder kalte Flächen (z. B. Schulter-Nacken-Bereich, Rücken, Füße),
- Belastungen durch Schimmelpilze und Bakterien, z. B. durch hohe Luftfeuchtigkeit in Verbindung mit mangelhafter Lüftung oder einer Luftbefeuchtung, fehlende Wartung von raumlufttechnischen Anlagen.
Wärmedämmung
- Stellen Sie sicher, dass Fußböden, Wände und Decken gegen Wärme und Kälte gedämmt sind, sodass Ihre Beschäftigten ausreichend gegen eine unzuträgliche Wärmeableitung und Wärmezufuhr geschützt sind.
Lüftung
- Achten Sie darauf, dass Ihre Räume ausreichend über freie Lüftung (Fensterlüftung) oder eine technische Lüftung (raumlufttechnische Anlage) gelüftet werden.
- Sorgen Sie durch regelmäßiges Lüften (Stoßlüften) dafür, dass der Kohlendioxidgehalt der Raumluft einen Wert von 1000 ppm nicht überschreitet.
- Stellen Sie sicher, dass raumlufttechnische Anlagen regelmäßig und fachgerecht gereinigt, gewartet und ggf. instandgesetzt werden.
- Vermeiden Sie störende Zugluft. Die Luftgeschwindigkeit sollte bei sitzender Tätigkeit und einer Lufttemperatur von 20 °C einen Wert von 0,15 m/s am Arbeitsplatz nicht überschreiten. Bei höheren Lufttemperaturen können Ihre Beschäftigten höhere Luftgeschwindigkeiten als angenehm empfinden.
Luftfeuchte
Bei einer Fensterlüftung ergibt sich die relative Luftfeuchte durch den Luftaustausch. Eine zusätzliche Befeuchtung der Raumluft ist nicht empfehlenswert. Raumlufttechnische Anlagen mit Luftbefeuchtern sollten so ausgelegt sein, dass die relative Luftfeuchte maximal 50 Prozent beträgt. Eine zu hohe Luftfeuchte begünstigt die Bildung von Schimmelpilzen. |
Lufttemperatur in Arbeitsräumen
- Sorgen Sie für eine angemessene Lufttemperatur in Ihren Arbeitsräumen. Diese muss bei sitzender Tätigkeit Ihrer Beschäftigten (zum Beispiel im Büro) mindestens 20 °C betragen, eine Lufttemperatur bis 22 °C wird empfohlen. Verrichten Ihre Beschäftigten mittelschwere Arbeit im Stehen oder Gehen (zum Beispiel im Lager und Archiv) ist eine Lufttemperatur von mindestens 17 °C zu realisieren.
- Bei Außentemperaturen bis 26 °C soll auch die Lufttemperatur im Büro 26 °C nicht überschreiten. Ergreifen Sie andernfalls geeignete Maßnahmen zur Reduzierung der Lufttemperatur (vgl. Tabelle 4).
- Bauen Sie an Fenstern, Oberlichtern oder Glaswänden geeignete Sonnenschutzvorrichtungen (idealerweise außenliegend) ein, um einer übermäßigen Erwärmung der Räume durch Sonneneinstrahlung vorzubeugen.
- Achten Sie darauf, dass störende direkte Sonneneinstrahlung auf den Arbeitsplätzen vermieden wird.
- Wichtig ist, dass Ihre Beschäftigten ausreichend Flüssigkeit zu sich nehmen.
Behaglichkeitsempfinden
Das Behaglichkeitsempfinden kann individuell differieren und ist abhängig von z. B. Geschlecht, Aktivitätsgrad, Alter, Bekleidung und der Aufenthaltsdauer im Raum. Es unterliegt tages- und jahreszeitlichen Schwankungen. |
Tabelle 4 Maßnahmen entsprechend der Lufttemperaturen im Raum (in Anlehnung an ASR A3.5 "Raumtemperaturen")
| Temperaturbereich |
Maßnahmen |
| bis 26 °C |
• keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich |
ab 26 °C bis 30 °C Maßnahmen sollen ergriffen werden |
• effektive Steuerung des Sonnenschutzes • effektive Steuerung der Lüftungseinrichtungen • Lüftung in den frühen Morgenstunden • Reduzierung von thermischen Lasten • Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung • Lockerung der Bekleidungsregelungen • Bereitstellung geeigneter Getränke • Nutzung von Ventilatoren |
ab 30 °C bis 35 °C Maßnahmen müssen ergriffen werden |
ab 35 °C |
• der Arbeitsraum ist ohne technische Maßnahmen (z. B. Luftdusche) und organisatorische Maßnahmen (z. B. Entwärmungsphase) als solcher nicht nutzbar |

Abb. 8 Übersicht zu Raumklimafaktoren in einem Arbeitsraum
3.2.3 Lärm und Akustik
Ein Gespräch unter Kollegen, die Beantwortung telefonischer Anfragen oder die Besprechung einer anderen Arbeitsgruppe im selben Büroraum, dies alles kann zu Lärmbelastungen der Beschäftigten in Ihrem Unternehmen führen. Hinzu kommen Geräusche, z. B. durch Drucker, Klimatechnik sowie Straßen- und Verkehrslärm. Eine gute Raumakustik reduziert diese Störungen.

Abb. 9
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Weitere Informationen
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- DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze – Leitfaden für die Gestaltung"
- DGUV Information 215-443 "Akustik im Büro – Hilfe für die Akustische Gestaltung von Büros"
- DIN 45645 "Ermittlung von Beurteilungspegeln aus Messungen", Teil 2 "Ermittlung des Beurteilungspegels am Arbeitsplatz bei Tätigkeiten unterhalb des Pegelbereiches der Gehörgefährdung", Ausgabedatum: 2012-09
- DIN 18041 "Hörsamkeit in Räumen – Anforderungen, Empfehlungen und Hinweise für die Planung", Ausgabedatum: 2016-03
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Für Ihre Beschäftigten bestehen die folgenden Gefährdungen:
- physiologische Reaktionen (z. B. erhöhte Ausschüttung von Stresshormonen, Anstieg des Blutdrucks und der Herzschlagfrequenz),
- psychische Reaktionen (z. B. Ärger, Konzentrationsbeeinträchtigung),
- dauerhafte Schädigung des Gehörs durch hohe Lärmbelastung beim Telefonieren, insbesondere beim Einsatz von Headsets
Achten Sie darauf, dass auch in den anderen Räumen in Abhängigkeit von den ausgeübten Tätigkeiten der Beurteilungspegel so gering wie möglich gehalten wird. Dabei sollten die Werte in Tabelle 5 nicht überschritten werden.
Tabelle 5 Beurteilungspegel für verschiedene Tätigkeiten
| Beurteilungspegel |
Merkmale der Tätigkeit z. B. |
Beispiele |
| ≤ 55 dB(A) |
• Hohe Konzentration • Schöpferisches Denken • Entscheidungsfindung • Problemlösung • Hohe Sprachverständlichkeit |
• Wissenschaftliches und kreatives Arbeiten • Entwickeln von Software • Entwerfen, Übersetzen, Diktieren • Aufnehmen und Korrigieren von schwierigen Texten • Tätigkeiten im Call Center |
| 55–70 dB(A) |
• Mittlere Konzentration • Ähnliche wiederkehrende Aufgabe bzw. Arbeitsinhalte • Leicht zu bearbeitende Aufgaben • Für Kommunikationszwecke erforderliche Sprachverständlichkeit |
• Tätigkeiten mit Publikumsverkehr • Arbeiten im Archiv, Lager- oder Technikraum |
| 70–80 dB(A) |
• Geringe Konzentration • Hoher Routineanteil • Geringere Anforderung an die Sprachverständlichkeit |
• Reinigungsarbeiten mit Staubsauger oder Hochdruckreiniger, • Hausmeistertätigkeit |
Arbeitsmittel
- Achten Sie bereits bei der Anschaffung von Arbeitsmitteln auf geräuscharme Geräte (z. B. Aktenvernichter, Staubsauger, Kaffeevollautomat).
- Vermeiden Sie Störgeräusche, z. B. von Drucker, Kopierer, Aktenvernichter oder Fax, indem Sie diese Geräte in eigenen Technikräumen aufstellen.
- Beschaffen Sie Headsets mit Pegelbegrenzung, damit ein Tages-Lärmexpositionspegel von 80 dB(A) nicht überschritten wird.
Gute Praxis Headsets sollten über eine Pegelbegrenzung verfügen, sodass die übertragenen Signale auf ein unschädliches Maß begrenzt werden (Spitzenpegel 118 dB(A)). Ihre Beschäftigten sollten die Lautstärke durch eine Regelmöglichkeit den individuellen Bedürfnissen und der jeweiligen Situation (z. B. schlechte Verbindung, laut sprechende Person) anpassen können. |
Beeinflussung der Raumakustik
Lombardeffekt
Ein hoher Hintergrundgeräuschpegel führt dazu, dass Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immer lauter sprechen und dadurch der Lärmpegel im Raum weiter zunimmt (Lombardeffekt). Der Effekt funktioniert auch in umgekehrter Richtung: Werden Hintergrundgeräusche durch raumakustische Maßnahmen reduziert, sprechen auch Ihre Beschäftigten leiser und die Lärmbelastung nimmt weiter ab. |
Achten Sie darauf, dass sich Ihre Beschäftigten nicht durch Telefonate und Gespräche gegenseitig stören. Sorgen Sie dafür, dass an Arbeitsplätzen mit überwiegend geistigen Tätigkeiten ein Beurteilungspegel von 55 dB(A) und die Nachhallzeit (0,6 Sekunden in Gruppen- und Großraumbüros sowie 0,8 Sekunden in Ein- und Zweipersonenbüros) nicht überschritten wird, indem Sie
- große schallreflektierende Flächen (Decke, Wände, Boden) mit gutem schallabsorbierendem Material ausstatten,
- schallharte Oberflächen (z. B. Beton, Fliesen, Naturstein, Glas) vermeiden,
- an Fensterfronten geeignete Materialien (z. B. Vertikal-Lamellenstores) anbringen (Abbildung 10),
- Möbelfronten schallabsorbierend gestalten (Abbildung 10),
- Schallschirme zur Schallabsorption und zur Abschirmung des Direktschalls einsetzen,
- ausreichende Abstände zwischen Arbeitsplätzen und Kommunikationsbereichen vorsehen,
- Materialien einsetzen, die im Bereich von Sprache (250 Hz bis 2000 Hz) über hohe Absorptionsgrade verfügen.

Abb. 10 Möglichkeiten zur Verbesserung der Raumakustik: Schallabsorbierende Lamellenstores und Möbel mit Schallabsorptionsfläche sowie schallabsorbierender Teppichboden
Gute Praxis Je höher und breiter die Schallschirme sind, desto besser schirmen sie den Schall ab. Besonders wirksam sind Schirme mit massivem Kern und absorbierender Schicht auf beiden Seiten. |
Schallabsorptionsgrad
Der Schallabsorptionsgrad ist eine wichtige Kenngröße für Materialien. Er gibt an, wie viel Schall an der Oberfläche "geschluckt" wird. Bei einem Absorptionsgrad von 1 wird der auftretende Schall vollständig absorbiert. Ein Absorptionsgrad von 0 heißt, dass der Schall vollständig reflektiert wird (vgl. Abbildung 11). |

Abb. 11 Absorption und Reflexion von Schall
Gute Praxis Achten Sie beim Neubau oder der Neuplanung von Räumen darauf, dass die Raumakustik ein Bestandteil der Planung ist. Beziehen Sie Fachleute für Raumakustik ein, wenn Sie Änderungen an bestehenden Räumen vornehmen lassen möchten. |
3.3 Büro- und Bildschirmarbeit
3.3.1 Raumgestaltung
Äußern sich Ihre Beschäftigten häufiger über beengte Verhältnisse? Sind die Verkehrs- und Fluchtwege breit genug, damit man im Brandfall problemlos in Sicherheit kommt? Ausreichend große Flächen sind die Voraussetzung für ein ergonomisches und effizientes Arbeiten Ihrer Beschäftigten. In diesem Kapitel erhalten Sie Informationen zur Flächennutzung.

Abb. 12
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Weitere Informationen
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- DGUV Information 215-410 "Büro- und Bildschirmarbeitsplätze – Leitfaden für die Gestaltung"
- DGUV Information 215-441 "Büroraumplanung – Hilfen für das systematische Planen und Gestalten von Büros"
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In beengten Räumlichkeiten bestehen für Ihre Beschäftigten folgende Gefährdungen:
- Stoßen an Einrichtungsgegenständen
- Stolpern und Stürzen durch eingeengte Verkehrswege und abgestellte Materialien
- Kritische Situationen im Notfall durch Engpässe, verstellte Verkehrswege und nicht benutzbare Fluchtwege
- Gesundheitsbeschwerden durch nicht ergonomisch angeordnete Arbeitsplätze
- Gefühl der Belästigung, Bedrängung oder Bedrohung durch Verletzung der persönlichen Distanz
Um die oben beschriebenen Gefährdungen in Ihrem Büro zu vermeiden, sind für Bildschirm- und Büroarbeitsplätze folgende Richtwerte festgelegt:
- 8–10 m2 pro Person bzw.,
- 12–15 m2 pro Person im Großraumbüro (d. h. Grundfläche > 400 m2).
Diese Flächen setzen sich aus folgenden Einzelflächen zusammen (Abbildung 13):
- Arbeitsfläche (Platte Büroarbeitstisch) mindestens 1600 mm x 800 mm (Breite x Tiefe), (bei geringem Arbeitsmittelbedarf ist eine Verringerung auf 1200 mm Breite möglich; vgl. Kapitel 3.3.2)
- Bewegungsfläche am Arbeitsplatz mindestens 1,5 m2 (Breite und Tiefe mindestens 1 m)
- Stellflächen für weitere Büromöbel, Büromaschinen und -geräte (Drucker, Kopierer, Fax) sowie für andere benötigte Materialien (z. B. Produktmuster)
- Funktionsflächen für bewegliche Teile von Möbeln, Maschinen, Geräten und Einrichtungen
- Benutzerflächen für Personen an Möbeln, Maschinen, Geräten und Einrichtungen mindestens 800 mm Tiefe bzw. Funktionsflächen an Möbeln, Maschinen, Geräten und Einrichtungen (z. B. Schrank mit Auszug) zuzüglich 500 mm Sicherheitsabstand
- ausreichend breite Verkehrswege (Tabelle 6)

Abb. 13 Flächen am Bildschirmarbeitsplatz
Planen Sie zusätzliche Flächen für Pausen- und Besprechungsbereiche ein. Achten Sie auf eine barrierefreie Gestaltung. Hierdurch können größere Flächen notwendig
- Sie müssen für Fenster und Türen ausreichende Funktionsflächen vorsehen. Tragen Sie Sorge dafür, dass bei der Nutzung keine Quetsch-, Scher- und Stoßstellen zu anderen Gebäudeteilen oder Einrichtungsgegenständen entstehen (z. B. Sicherheitsabstand zum Körper von mindestens 500 mm).
- Achten Sie darauf, dass Benutzerflächen an den Arbeitsplätzen nicht verstellt oder überlagert werden. Die Möbelfunktionsflächen von nur an diesem Arbeitsplatz genutzten Schränken und Containern dürfen die Benutzerfläche überlagern.

Abb. 14 Beispiel für zulässige Überlagerungen von Flächen
Gute Praxis Achten Sie bei der Aufstellung der Tische auf eine Blickrichtung parallel zur Fensterfront (Abbildung 15). Hierdurch sollen störende Blendung sowie Reflexionen auf dem Bildschirm durch Tageslicht vermieden werden. (vgl. Kapitel 3.2.1) |

Abb. 15 Anordnung Bildschirm
Verkehrs- und Fluchtwege
- Achten Sie auf ausreichend breite Verkehrswege (vgl. Tabelle 6) und dass diese nicht durch bewegliche Teile von Arbeitsmitteln eingeschränkt werden.
- Sorgen Sie dafür, dass Fluchtwege ständig freigehalten werden.
- Stellen Sie sicher, dass die Breite des Zugangs zum persönlich zugewiesenen Arbeitsplatz und von Gängen zu gelegentlich benutzten Betriebseinrichtungen (z. B. Thermostat, Fenster) mindestens 600 mm beträgt.
- Achten Sie auf eine barrierefreie Gestaltung. Hierdurch können größere Verkehrswegbreiten notwendig sein.
Tabelle 6 Mindestbreiten von Verkehrs- und Fluchtwegen (nach ASR A1.8)
| Mindestbreiten von Verkehrs- und Fluchtwegen in Abhängigkeit der Personenanzahl ** |
| Nr. |
Verkehrsweg Anzahl der Personen |
Lichte Mindestbreiten von Durchgängen und Türen im Verlauf von Verkehrswegen (in m) |
Lichte Mindestbreiten von Verkehrswegen (in m) |
| 1 |
bis 5 |
0,80*) |
0,90 |
| 2 |
bis 20 |
0,90 |
1,00 |
| 3 |
bis 50 |
0,90 |
1,20 |
| 4 |
bis 100 |
1,00 |
1,20 |
| 5 |
bis 200 |
1,05 |
1,20 |
| 6 |
bis 300 |
1,65 |
1,80 |
| 7 |
bis 400 |
2,25 |
2,40 |
Bei Einzugsgebieten von mehr als 200 Personen sind Zwischenwerte der Mindestbreiten (ermittelt durch lineare Interpolation) zulässig.
*) Hinweis: Bei Neubauten und wesentlichen baulichen Erweiterungen oder Umbauten wird empfohlen, für Einzugsgebiete von bis zu 5 Personen nach Nummer 1 Spalte B eine lichte Mindestbreite von Durchgängen und Türen im Verlauf von Hauptfluchtwegen nach ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" Abschnitt 3.1 von 0,90 m einzuhalten, um auch in diesen Bereichen eine barrierefreie Zugänglichkeit zu ermöglichen. Zudem lassen sich auf diesem Wege bauliche Maßnahmen im Sinne der ASR V3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten" und in der Folge Umbaukosten vermeiden.
**) Bei der Ermittlung der Anzahl müssen Sie auch Personen berücksichtigen, die zu kurzen Besprechungen oder Meetings an den Arbeitsplatz kommen.
Raumhöhe
- Achten Sie auf eine ausreichende Raumhöhe. Diese richtet sich nach der Grundfläche der Arbeitsräume (vgl. Tabelle 7).
- Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung können Sie prüfen, ob das Maß für die Raumhöhe um 0,25 m herabgesetzt werden kann, wenn keine gesundheitlichen Bedenken für Ihre Beschäftigten bestehen. Sie dürfen jedoch eine lichte Höhe von 2,50 m nicht unterschreiten. In Arbeitsräumen bis zu 50 m² Grundfläche können Sie die lichte Höhe auf das nach Landesbaurecht zulässige Maß herabsetzen, wenn dies mit der Nutzung der Arbeitsräume vereinbar ist.
Tabelle 7 Mindestraumhöhen
| Grundfläche |
Lichte Höhe von Büroräumen |
| < 50 m2 |
mindestens 2,50 m |
| > 50 m2 |
mindestens 2,75 m |
| > 100 m2 |
mindestens 3,00 m |
| > 2000 m2 |
mindestens 3,25 m |
3.3.2 Möblierung
Büromöbel wie Tische, Stühle, Schränke und Regale sind wichtige Arbeitsmittel in Ihrem Unternehmen. Sie müssen sicher und funktional sein. Gleichzeitig sollen sie dazu geeignet sein, Bewegungsmangel entgegenzuwirken. Geeignete Büroarbeitsstühle unterstützen die natürliche Haltung des Menschen im Sitzen.

Abb. 16
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Weitere Informationen
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- DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze – Leitfaden für die Gestaltung"
- DGUV Information 208-061 "Lagereinrichtungen und Ladungsträger"
- VBG (Hrsg.): Die Qual der Wahl – wie beschaffe ich den passenden Stuhl? (= VBG-Praxis-Kompakt, Version 2.2/2025-03), Hamburg.
- Normenreihe DIN EN 527 "Büromöbel – Büro-Arbeitstische"
- Normenreihe DIN EN 1023 "Büromöbel – Raumgliederungselemente"
- Normenreihe DIN EN 1335 "Büromöbel – Büro-Arbeitsstuhl"
- Normenreihe DIN EN 14073 "Büromöbel – Büroschränke"
- DIN EN 16121 "Behältnismöbel für den Nicht-Wohnbereich – Anforderungen an die Sicherheit, Festigkeit, Dauerhaltbarkeit und Standsicherheit" Ausgabedatum: 2024-04
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Für Ihre Beschäftigten bestehen die folgenden Gefährdungen:
- Verletzungen durch Kippen oder Umstürzen von Möbeln, Quetsch- und Scherstellen an bewegten Teilen oder scharfe Ecken und Kanten
- elektrische Gefährdungen bei entsprechenden Einbauten (z. B. Verkabelung)
- Sturz bei unbeabsichtigtem Wegrollen des Büroarbeitsstuhls
- Fehlhaltungen durch ergonomisch ungünstige Gestaltung und Einstellung der Möbel
- Gestalten Sie die Arbeitsplätze in Ihrem Unternehmen sicher und ergonomisch.
- Berücksichtigen Sie dabei die persönlichen Bedürfnisse Ihrer Beschäftigten.
- Achten Sie darauf, dass elektrische Einrichtungen an Ihren Möbeln ausschließlich durch Fachkräfte eingerichtet und regelmäßig kontrolliert werden.
- Vermeiden Sie stark glänzende Oberflächen und achten Sie auf geeignete Reflexionsgrade (siehe Kapitel 3.2.1).
Büroarbeitstische
Beschaffen Sie Tische, die eine flexible Anordnung von Bildschirm, Tastatur, Schriftgut und anderen Arbeitsmitteln ermöglichen (ausreichend große Arbeitsfläche).
- Die Arbeitsfläche soll mindestens 1600 mm breit und 800 mm tief sein. In Ausnahmefällen können Sie die Breite auf 1200 mm verringern, wenn der Arbeitsplatz nur mit einem Bildschirmgerät ausgerüstet ist, wenig Schriftgut verwendet wird und keine wechselnden Tätigkeiten ausgeübt werden. Die Anforderungen an höhenverstellbare Tische finden Sie in Abbildung 17.
- Sorgen Sie dafür, dass unterhalb der Arbeitsfläche ein ausreichend großer, unverstellter Beinraum mit einer Breite von mindestens 850 mm vorhanden ist (empfehlenswert 1200 mm oder mehr).
Gute Praxis Der Wechsel zwischen sitzenden und stehenden Tätigkeiten schafft zusätzliche Bewegungsmöglichkeiten. Deshalb ist es empfehlenswert, Sitz-/ Steharbeitstische, die diesen Wechsel ermöglichen, einzusetzen (Verstellbereich 650 mm bis 1250 mm, Abbildung 17). Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten zur Nutzung solcher Tische und dem häufigen Durchführen von Haltungswechsel. |

Abb. 17 Vollständig höhenverstellbare Büroarbeitstische
Büroarbeitsstühle
- Achten Sie darauf, dass Sitz und Rückenlehne höhenverstellbar und als Einheit drehbar sind.
- Sorgen Sie dafür, dass der Stuhl über gebremste Rollen verfügt (kein Wegrollen des Stuhls bei Entlastung) und die Rollen zur Art des Fußbodens passen (Abbildung 18).
- Die meisten Büroarbeitsstühle sind auf eine tägliche Nutzung von acht Stunden und ein Körpergewicht von 110 kg ausgelegt. Setzen Sie für schwerere Personen oder Mehrschichtbetrieb dafür geeignete Stühle ein.
- Wählen Sie möglichst Stühle mit Armauflagen, da diese für Ihre Beschäftigten ergonomisch günstig sind. Empfehlenswert sind verstellbare Armauflagen, deren Höhe einen Bereich von 180 mm bis 290 mm über der Sitzfläche umfasst.

Abb. 18 Links Rolle für harte Bodenbeläge (zweifarbig); rechts Rolle für weiche Bodenbeläge (einfarbig)
Tabelle 8 Auswahlhilfe für ergonomisch gestaltete Büroarbeitsstühle
| Bezeichnung |
Maßbereich |
| Sitzhöhe |
< 400 bis 530 mm |
| Verstellbereich Sitzhöhe |
> 120 mm |
| Sitztiefe |
370 bis 470 mm |
| Sitzbreite |
> 450 m |
| Lordosenstütze |
Abstützpunkt verstellbar im Bereich 170 bis 230 mm über Sitzfläche |
| Oberkante der Rückenlehne über der Sitzfläche |
> 450 mm |
| Rückenlehnenbreite |
> 400 mm |
| Rückenlehnenneigung |
verstellbar, mehr als 15° |
Keine Dauerlösung!
Sorgen Sie dafür, dass alternative Sitzmöbel (z. B. Sitzbälle, Pendelhocker) von Ihren Beschäftigten nur als temporäres Trainings- und Übungsgerät genutzt werden. Aufgrund erhöhter Unfallgefahr, rasch eintretender Ermüdung der Muskulatur und fehlender Einstellmöglichkeiten sind diese nicht als Büroarbeitsstuhl geeignet. |

Abb. 19 Verstellmöglichkeiten an einem Büroarbeitsstuhl
Schränke, Regale und weitere Ablagemöglichkeiten
- Sie müssen dafür Sorge tragen, dass Schränke, Regale, Bürocontainer und Raumgliederungselemente standsicher aufgestellt werden.
- Stellen Sie Ihren Beschäftigten ab einer Ablagehöhe von 1,80 m geeignete Aufstiege (z. B. Tritt, Elefantenfuß, Leiter) zur Verfügung.
Standsicher sind im Allgemeinen:
- Möbel mit hohem Eigengewicht und niedrigem Schwerpunkt
- Möbel, die an Decken, Wänden oder untereinander gegen Umstürzen gesichert sind
- Schränke und Bürocontainer mit Zusatzgewichten, zusätzlicher Verankerung oder Auszugsperren
- Schränke und Regale, wenn diese die in Abbildung 20 dargestellten Empfehlungen einhalten

Abb. 20 Verhältnis der Sockeltiefe zur Höhe der obersten Ablage
3.3.3 Bildschirm
Eines der wichtigsten Arbeitsmittel am Büroarbeitsplatz ist der Bildschirm. Qualität und Geräteeinstellungen des Bildschirms entscheiden zum erheblichen Teil darüber, wie beschwerdefrei Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten können. So kann z. B. eine falsche Höheneinstellung zu Haltungsbeschwerden, eine zu hohe Bildschirmhelligkeit zu Augenproblemen führen.

Abb. 21
Am Bildschirmarbeitsplatz können durch nicht ergonomische Bildschirmgestaltung oder ungünstige Bildschirmeinstellungen Gefährdungen für die Augen oder für den Bewegungsapparat, insbesondere Verspannungen durch Fehlhaltungen, entstehen.
Mögliche Gefährdungen sind:
- Fehlhaltungen durch zu hohe Bildschirme, zu kleine Zeichen oder ungünstige Anordnung mehrerer Bildschirme.
- Belastungen der Augen durch schlecht entspiegelte Bildschirme, durch unscharfe oder zu kleine Zeichen und durch ein unausgewogenes Helligkeitsverhältnis im Gesichtsfeld.
- Psychische Ermüdung durch erhöhte Anforderungen an Aufmerksamkeit und Konzentration.
Reduzieren Sie diese Gefährdungen durch die Umsetzung der folgenden Maßnahmen.
- Beschaffen Sie Bildschirme, die sich bis kurz über die Aufstellfläche absenken lassen. Idealerweise sollten Ihre Beschäftigten zum Betrachten des Bildschirms um ca. 30° bis 35° aus der Waagerechten nach unten blicken.
- Achten Sie darauf, dass der Bildschirm so nach hinten geneigt ist, dass Ihre Beschäftigten ihn senkrecht zur Oberfläche betrachten können.
- Setzen Sie möglichst gut entspiegelte Bildschirme ein (matte Bildschirmanzeige), um störende Reflexionen und Spiegelungen zu vermeiden. Diese verschlechtern den Zeichenkontrast und die Erkennbarkeit von Zeichen.

Abb. 22 Anordnung des Bildschirms

Abb. 23 Störende Spiegelungen und Reflexionen
Bildschirme werden bezüglich ihrer Reflexionseigenschaften in drei Klassen eingeteilt.
Tabelle 9 Einteilung von Bildschirmen
| Leuchtdichte von gerichtet reflektierten Lichtquellen (cd/m2) |
Passende Umgebung |
| Lgrossfl = 200 und Lkleinfl = 2000 |
Geeignet für allgemeinen Bürogebrauch * |
| Lgrossfl = 200 oder Lkleinfl = 2000 |
Geeignet für die meisten, aber nicht alle Büroumgebungen ** |
| Lgrossfl = 125 oder Lkleinfl = 200 |
Erfordert eine spezielle, kontrollierte Umgebungsbeleuchtung *** |
großfl = großflächige Lichtquelle; kleinfl = kleinflächige Lichtquelle
| * |
Bildschirme dieses Typs können in jeder Büroumgebung eingesetzt werden. |
| ** |
Bei diesen Bildschirmen ist bei nicht idealen Beleuchtungsbedingungen oder fensternaher Aufstellung der Geräte eventuell mit störenden Reflexionen auf dem Bildschirm zu rechnen. |
| *** |
Bei diesen Bildschirmen sind Störungen durch Reflexionen in der Regel so stark, dass diese Geräte für Büroarbeit in normalen Büroumgebungen
nicht infrage kommen. Diese Störungen lassen sich nur durch eine vollständig diffuse Beleuchtung, die technisch kaum realisierbar
ist, vermeiden, wenn man gleichzeitig verhindert, dass sich helle Flächen (Wände, Fenster) im Bildschirm spiegeln können. |
|
Beachten Sie, dass Ihre Beschäftigten die Farben mit steigender Beleuchtungsstärke auf dem Bildschirm schlechter unterscheiden können, vor allem bei gut entspiegelten Bildschirmen.
- Achten Sie auf Herstellerangaben, für welche Beleuchtungsstärke der Bildschirm geeignet ist. Damit Bildschirme auch an fensternahen Arbeitsplätzen noch unterscheidbare Farben liefern, sollten Sie Bildschirme mit einer "Vorgesehenen Bildschirmbeleuchtungsstärke" von mindestens 1500 bis 2000 Lux einsetzen.
- Schaffen Sie Bildschirme mit hellem und mattem Gehäuse an, da diese besser in eine helle Umgebung und zur meist am Bildschirm benutzten Positivdarstellung (d. h. dunkle Zeichen auf hellem Grund) passen. Damit erzielen Sie eine ausgeglichene Helligkeitsverteilung im Blickfeld. Die Augen Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden keinen unnötigen Helligkeitsanpassungen (Adaptationen) ausgesetzt.
- Betreiben Sie LCD-Bildschirme in der höchsten darstellbaren Auflösung (physikalische Auflösung), um eine optimale Zeichenschärfe zu erzielen.
- Verzichten Sie auf den Einsatz von Bildschirmfiltern, da diese in der Regel die Darstellungsqualität der Bildschirme verschlechtern.
Gute Praxis Wenn Ihre Beschäftigten mit mehreren Fenstern oder eingescannten Dokumenten arbeiten, hängt es von der Arbeitsaufgabe ab, ob ein Großbildschirm (z. B. 22, 24 oder 27 Zoll) oder zwei Bildschirme benutzt werden. DIN A4-Dokumente lassen sich auf einem 19 Zoll-Bildschirm im Hochformat gut darstellen und bei Dokumenten mit kleinen Schriftzeichen auch leicht vergrößern. |
Gute Praxis Damit Ihre Beschäftigten beim Arbeiten mit Großbildschirmen oder mehreren Bildschirmen übermäßige Kopf- und Augenbewegungen mit eventuellen Beschwerden vermeiden, sollten Sie möglichst schmale und niedrige Bildschirmkombinationen verwenden. Dies gilt insbesondere für Beschäftigte mit einem durch eine Gleitsichtbrille eingeschränkten Blickfeld. Bei Mehr-Bildschirm-Lösungen sollten die Bildschirme schmale Gehäuserahmen haben und dicht beieinanderstehen. Setzen Sie Bildschirme mit geringer Blickwinkelabhängigkeit ein (d. h. keine TN (Twisted Nematic)-Anzeige). |
Gute Praxis Beschäftigte benötigen unter Umständen zur Verbesserung der Sehleistung bei Arbeiten an Bildschirmen eine spezielle Bildschirmbrille (in der Regel nicht vor dem 40. Lebensjahr). Lassen Sie sich und Ihre Beschäftigten von Ihrer Betriebsärztin oder Ihrem Betriebsarzt beraten. |
3.3.4 Eingabemittel
Am Büroarbeitsplatz werden als Eingabemittel hauptsächlich Tastaturen und Mäuse verwendet. Auch hier sollten Sie auf eine ergonomische Gestaltung achten. Eine nicht ergonomische Gestaltung oder eine falsche Ein- oder Aufstellung kann zu Beschwerden im Muskel-Skelett-System sowie zu Augenproblemen führen.

Abb. 24
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Weitere Informationen
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- DGUV Information 215-410 "Büro- und Bildschirmarbeitsplätze – Leitfaden für die Gestaltung"
- VBG (Hrsg.): Alternative Eingabemittel an Bildschirmarbeitsplätzen. Informationen für Arbeitsmediziner und Betriebsärzte (= VBG-Fachwissen; Version 2.0/2022-07), Hamburg.
- DIN EN ISO 9241 "Ergonomie der Mensch-System-Interaktion", Teil 410: "Gestaltungskriterien für physikalische Eingabegeräte", Ausgabedatum: 2012-12
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Für Ihre Beschäftigten bestehen Gefährdungen für
- den Bewegungsapparat
- die Augen.
Risikofaktoren für das Auftreten solcher Beschwerden sind:
- Fehlhaltungen durch zu hohe Tastaturen, nicht zur Handgröße passende Mäuse sowie durch eine ungünstige Aufstellung
- Belastungen der Augen durch eine unausgewogene Helligkeitsverteilung im Gesichtsfeld, glänzende Oberflächen (insbesondere Tasten) und zu kleine Tastenbeschriftungen

Abb. 25 Anordnung der Tastatur auf der Arbeitsfläche
Mit folgenden Maßnahmen reduzieren Sie die oben genannten Gefährdungen.
Tastatur
- Achten Sie darauf, dass Sie möglichst flache Tastaturen beschaffen (Höhe der mittleren Tastenreihe < 20 mm). Dies lässt sich nur mit eingeklappten Tastaturfüßen erreichen! Bei solchen Tastaturen können Ihre Beschäftigten auf eine Handballenauflage verzichten.
- Sorgen Sie dafür, dass die Fläche vor der Tastatur eine Tiefe von 100 mm bis 150 mm hat. Diese Fläche ist für das Auflegen der Hände ausreichend (Abbildung 25).
Gute Praxis Setzen Sie Volltastaturen mit alphanumerischem und numerischen sowie Editier- und Funktionsbereich ein, wenn Texteingaben, numerische Eingaben oder das Editieren von Daten notwendig sind. Wählen Sie Kompakttastaturen ohne numerischen Block, wenn nur wenige numerische Eingaben notwendig sind oder die Mausbedienung im Vordergrund steht. Ihre Beschäftigten haben dann eine entspannte und neutrale Armhaltung (Abbildung 26).
Achten Sie bei der Beschaffung von Tastaturen auf eine gut lesbare Tastenbeschriftung. |
Gute Praxis Zu einer gut lesbaren Tastenbeschriftung (vgl. Abbildung 27) gehören eine ausreichende Schriftgröße von mindestens 2,9 mm Zeichenhöhe (besser 3,2 mm) und dunkle Schriftzeichen auf hellem Untergrund mit gutem Kontrast. (vgl. Abbildung 27) |

| ➀ |
Volltastatur |
| ➁ |
Kompakttastatur |
| ➂ |
Bereich für die Mausnutzung mit der rechten Hand |
| ➃ |
Bereich für die Mausnutzung mit der linken Hand |
Abb. 26 Position einer Volltastatur (links) und einer Kompakttastatur mit besserer Erreichbarkeit der Fläche für die Mausbedienung (rechts)
Vorteile von hellen Tastaturen
Helle Tastaturen mit dunkler Beschriftung passen besser zur Positivdarstellung am Bildschirm (d. h. dunkle Zeichen auf hellem Untergrund). Sie vermeiden störende Helligkeitsunterschiede und ersparen dadurch den Augen Ihrer Beschäftigten unnötige Helligkeitsanpassungen (Adaptationen). Tastenoberflächen glänzen bei längerer Benutzung entweder infolge von Abnutzung oder durch Fingerschweiß. Dies fällt bei hellen Tasten weniger auf als bei dunklen Tasten. |

Abb. 27 Anforderungen an Tastaturen
Maus
Gute Praxis Beschaffen Sie Mäuse, die der Handgröße angepasst sind und ein Auflegen des Handballens auf der Arbeitsfläche ermöglichen. Symmetrische Mäuse sind mit jeder Hand bedienbar, es gibt auch spezielle Mäuse für Links- oder Rechtshänder (vgl. Abbildung 28). |
- Die Schaltelemente der Maus sollen leicht und sicher bedienbar sein und beim Betätigen eine Rückmeldung liefern. Ihre Beschäftigten sollen die Maus in normaler Körper- und Handhaltung betätigen können, ohne dass diese dabei unbeabsichtigt ihre Position ändert.
- Achten Sie darauf, dass für eine Maus eine ausreichende, an die Tastatur angrenzende Bewegungsfläche vorhanden ist. Ein dünnes Mousepad ist hier nützlich.

Abb. 28 Mausgrößen
Alternative Eingabemittel
Für Beschäftigte mit chronischen Erkrankungen oder Bewegungseinschränkungen kann die Anschaffung spezieller alternativer Eingabemittel (z. B. Vertikalmaus, geteilte Tastatur) im Einzelfall erforderlich sein (vgl. Abbildung 29). Lassen Sie sich hierzu von Ihrer Betriebsärztin oder Ihrem Betriebsarzt beraten! |

Abb. 29 Beispiele für Vertikalmäuse
3.3.5 Softwareergonomie
Software beeinflusst im Büro die Arbeitsleistung und die Produktivität. Eine hohe Nutzungsqualität der eingesetzten Software entscheidet mit über die Qualität der Arbeitsergebnisse. Physische und psychische Belastung, Zufriedenheit und Motivation Ihrer Beschäftigten werden durch eine ergonomisch gestaltete Software positiv beeinflusst.
Abb. 30
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Weitere Informationen
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- DGUV Information 215-450 "Softwareergonomie"
- DIN EN ISO 9241 "Ergonomie der Mensch-System-Interaktion" (verschiedene Teile)
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Durch nicht ergonomisch gestaltete Software können physische und psychische Gefährdungen auftreten:
- Erhöhte Belastung der Augen und des Sehvermögens
- Psychische Ermüdung durch hohe Belastung des Gedächtnisses, hohe Anforderungen an die Aufmerksamkeit und Konzentration
- Monotonie durch wiederkehrende Arbeitsschritte oder Aufgaben
- Psychische Sättigung z. B. durch erwartungswidrige und widersprüchliche Funktionsweise der Software
- Stress z. B. durch Orientierungsmangel bei fehlender Softwarestrukturierung oder Fehlfunktionen
Allgemeine Maßnahmen
- Sorgen Sie dafür, dass die Software gebrauchstauglich ist, d. h. die Benutzerinnen und Benutzer ihre Arbeitsaufgaben damit effektiv, effizient und zufriedenstellend erledigen können. Aufgaben, die mithilfe von Software bearbeitet werden, müssen für die Beschäftigten gut ausführbar sein.
- Achten Sie darauf, dass die Software an verschiedene Bildschirme, andere Hardware (z. B. Ein- und Ausgabemittel) und Umgebungsbedingungen angepasst werden kann.
- Beteiligen Sie die Beschäftigten bei der Auswahl und Beschaffung der Software.
Maßnahmen zum Interaktionsdesign
- Stellen Sie sicher, dass die Interaktion mit der Software aufgabenangemessen ist: Alle zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Werkzeuge und Informationen werden vollständig durch die Software bereitgestellt, auf unnötige Funktionen und Angaben wird verzichtet.

Abb. 31 Softwareausschnitt ist wegen zu vieler Werkzeuge nicht aufgabenangemessen
- Gewährleisten Sie eine selbstbeschreibungsfähige Software: Softwaredialoge sind verständlich gestaltet und sollten durch Rückmeldung unmittelbar oder auf Verlangen angemessene Erklärungen liefern.
- Sorgen Sie dafür, dass die Software den Erwartungen der Benutzerinnen und Benutzer entspricht. Sie soll zum Nutzungskontext, zu persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten, zur Arbeitsaufgabe sowie zu allgemein anerkannten Konventionen passen.
- Achten Sie auf lernförderliche Software, die Benutzerinnen und Benutzer beim Erlernen der Bedienung führt, sie bei der Nutzung unterstützt und die Wissensgenerierung fördert.
- Stellen Sie sicher, dass die Software steuerbar ist: Bis zum Erreichen des Arbeitsziels sollte es möglich sein, den Dialogablauf zu starten, sowie seine Richtung und Geschwindigkeit ohne Datenverlust zu beeinflussen.
- Achten Sie auf die Nutzung fehlertoleranter Software: Das beabsichtigte Arbeitsergebnis soll trotz erkennbar fehlerhafter Eingaben mit keinem oder vertretbarem Korrekturaufwand erreicht werden. Bei Fehlern sollte eine konstruktive Erläuterung gegeben werden.
- Stellen Sie für die Benutzerinnen und Benutzer eine Individualisierbarkeit der Software sicher, indem die Darstellung von Informationen und die Bedienung der Software an ihre individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten angepasst werden.

Abb. 32 Negativ- und Positivbeispiel für Fehlertoleranz
Maßnahmen zum Informationsdesign
- Achten Sie darauf, dass die Software für die Beschäftigten Informationen in einer zugänglichen, verständlichen und lesbaren Form bereitstellt.
- Gewährleisten Sie, dass sich Texte, Symbole oder weitere Elemente in hohem Kontrast vom Hintergrund abheben. Kontraste und die Eignung von Farbkombinationen lassen sich z. B. mit dem Colour Contrast Analyser bestimmen. Ein theoretisch ermittelter Kontrast sollte für Normalschriften mindestens 4,5:1 betragen, wobei Kontraste größer als 7:1 empfehlenswert sind.
Hinweis:
Den Colour Contrast Analyser und die Mess-Folien-Vorlage zum Selbstdrucken finden Sie unter www.vbg.de/digitalisierung.
Beachten Sie, dass der Kontrast-Analyzer den Kontrast aus den programmierten Werten ermittelt. Der reale Kontrast am Bildschirm kann davon abweichen. |
- Vermeiden Sie ungünstige Farbkombinationen, um Leserlichkeit und Erkennbarkeit von Zeichen zu verbessern.

Abb. 33 Ungünstige Farbkombinationen
- Beachten Sie, dass Farbkodierungen zur Orientierung hilfreich sein können. Informationen sollten zusätzlich auf eine zweite Art kodiert sein, wie etwa durch ein Symbol, Muster oder eine Zeichenform (z. B. ! ?).
- Verwenden Sie zum Lesen auf dem Bildschirm serifenlose Schriften, wie z. B. Verdana, Arial, Calibri und Tahoma.

Abb. 34 Schriftarten
- Stellen Sie eine zuverlässige Leserlichkeit durch eine Mindestzeichenhöhe sicher.
Tabelle 10 Zeichenhöhe für Großbuchstaben
| Sehabstand |
Empfohlene Zeichenhöhe in mm |
| 500 |
3,2 bis 4,5 |
| 600 |
3,9 bis 5,5 |
| 700 |
4,5 bis 6,4 |
| 800 |
5,2 bis 7,3 |
- Berücksichtigen Sie Organisationsprinzipien zur Anordnung von Elementen und Informationen (z. B. nach Nähe, Gleichartigkeit, Symmetrie) um die Wahrnehmung, das Auffinden und die Zuordnung von Informationen zu erleichtern (siehe Abbildung 35).
- Achten Sie auf eine Maskengestaltung mit Gliederung nach Bereichen.

Abb. 35 Beispiel zur Anwendung der Organisationsprinzipien
3.3.6 Gesundheit im Büro
An Arbeitsplätzen im Büro können langes Sitzen, Bewegungsmangel sowie besondere Anforderungen an das Sehvermögen die Gesundheit Ihrer Beschäftigten beeinträchtigen. Beschwerden im Bereich des Muskel-Skelettsystems sowie Augenbeschwerden sind nicht selten. Zudem kann es zu psychischen Beeinträchtigungen kommen.
Abb. 36
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Weitere Informationen
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- DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze – Leitfaden für die Gestaltung"
- DGUV Information 250-008 "Sehhilfen am Arbeitsplatz – Hilfen für die Verordnung von speziellen Sehhilfen"
- VBG (Hrsg.): GMS – Gesundheit mit System; Leitfaden für ein betriebliches Gesundheitsmanagement (= VBG-Fachwissen; Version 3.0/2024-02), Hamburg
- VBG (Hrsg.): Gesundheit im Büro (= VBG-Fachwissen; Version 7.0/2022-06), Hamburg
- VBG (Hrsg.): Bewegung im Büro. Fit durch den Arbeitsalltag (= VBG-Info; Version 2.0/2020-06), Hamburg.
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Für Ihre Beschäftigten bestehen vor allem Gefährdungen durch:
- Mangelhafte Arbeitsplatzergonomie
- Bewegungsmangel
- Dauerbelastung der Augen und des Sehvermögens
- Mängel in der Arbeitsorganisation, z. B. unangemessenes Führungsverhalten, Unter- und Überforderung, häufige Störungen, Zeitdruck
In Fehlzeitenstatistiken stehen Erkrankungen des Muskel-Skelettsystems an vorderster Stelle. Auch Beschäftigte im Büro klagen häufig über Muskel-Skelettbeschwerden, vor allem Verspannungen im Bereich der Halswirbelsäule mit Beteiligung des Schulter-Arm-Systems sowie der Lendenwirbelsäule. Bewegungsmangel erhöht zudem das Risiko für das Auftreten von Übergewicht, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes. Bei einem nicht oder nicht ausreichend korrigierten Sehfehler können Ermüdungserscheinungen im Bereich der Augen auftreten.
Psychische Beeinträchtigungen, die auch durch arbeitsbedingte Belastung entstehen können, beeinflussen das Wohlbefinden der Beschäftigten und können zur Entstehung von Erkrankungen beitragen. |
Mit folgenden Maßnahmen können Sie dazu beitragen, die Arbeitsplätze Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesund zu gestalten und damit die Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen:
- Fördern Sie das dynamische Sitzen (d. h. Wechsel zwischen vorderer, mittlerer und hinterer Sitzhaltung) durch die Beschaffung von geeigneten Büroarbeitsstühlen.
- Vermeiden Sie einseitige körperliche Arbeitsbelastungen Ihrer Beschäftigten, indem Sie dafür sorgen, dass notwendige Bewegungsflächen nicht verstellt und Arbeitsabläufe abwechslungsreich gestaltet werden.
- Stellen Sie Drucker, Kopierer und Faxgeräte an zentraler Stelle und nicht unmittelbar am Arbeitsplatz auf.
- Stellen Sie Ihren Beschäftigten Stehpulte oder höhenverstellbare Tische zur Verfügung.
- Sorgen Sie für Bewegung, indem Besprechungen nicht am Arbeitsplatz Ihrer Beschäftigten und auch mal im Stehen stattfinden.
- Motivieren Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu mehr Bewegung, wie z. B. Treppensteigen statt Aufzug fahren; Wege zum Drucker, Kopierer, Faxgerät als Bewegungsmöglichkeit nutzen; regelmäßige Bewegungsübungen am Arbeitsplatz durchführen.
Gute Praxis Ein Wechsel zwischen Sitzen und Stehen ist gut, ein Wechsel zwischen Sitzen, Stehen und Gehen noch besser. Dies fördert die Bewegung der Wirbelsäule, trägt zur Versorgung der Bandscheiben bei, löst Verspannungen, regt das Herz-Kreislauf-System an und fördert die Konzentration. Unterstützen Sie Ihre Beschäftigen dabei. |
- Prüfen Sie, ob Sie regelmäßig Bewegungsaktionen anbieten können, z. B. im Rahmen eines betrieblichen Gesundheitsmanagements. Veränderungen der Lebensweise gelingen in einer Gruppe gleichgesinnter Kolleginnen und Kollegen wesentlich leichter.
- Achten Sie auf eine gesunde Gestaltung von Arbeitsorganisation und Arbeitsaufgabe, z. B. durch Vermeidung von Über- und Unterforderung, ein gutes Betriebsklima, gesundheitsgerechte Führung (siehe Kapitel 3.1).
Bewegungstraining oder Massage
Das betriebliche Angebot eines Bewegungstrainings ist empfehlenswert, um zu einer Reduzierung von Beschwerden und zur Belastungsminderung Ihrer Beschäftigten beizutragen. Damit lassen sich durch Bewegungsmangel entstandene gesundheitliche Defizite vermindern. Massagen setzen demgegenüber nicht ursächlich an den Bedingungen für die Entstehung von Muskelverspannungen an, sondern lindern nur kurzfristig die Symptome.
Arbeitsmedizinische Vorsorge durch Betriebsärztin oder Betriebsarzt
Als Unternehmerin oder Unternehmer müssen Sie Beschäftigten, die an Bildschirmarbeitsplätzen arbeiten, in regelmäßigen Abständen eine arbeitsmedizinische Vorsorge für diese Tätigkeit anbieten. Aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge kann sich ergeben, dass Sie den Beschäftigten in erforderlichem Umfang eine spezielle Sehhilfe (sogenannte Bildschirmarbeitsplatzbrille) zur Verfügung stellen müssen.
3.4 Empfangsbereich
Der Empfang ist die erste Anlaufstelle in Ihrem Unternehmen. Er soll ansprechend und einladend auf Besucherinnen und Besucher wirken. Ihre Beschäftigten sind in diesem Bereich besonderen Belastungen ausgesetzt. Zum Beispiel kann durch häufiges Öffnen und Schließen der Tür Zugluft entstehen. In diesem Kapitel erhalten Sie Hinweise zum Einrichten der Arbeitsplätze am Empfang.

Abb. 37
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Weitere Informationen
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- DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze – Leitfaden für die Gestaltung"
- DGUV Information 215-444 "Sonnenschutz im Büro"
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In den meisten Fällen sind Arbeitsplätze am Empfang mit Bildschirmen ausgestattet. Beachten Sie deshalb die im Kapitel 3.3 beschriebenen Gefährdungen und setzen Sie die dort beschriebenen Maßnahmen auch bei den Arbeitsplätzen am Empfang um. Darüber hinaus können für Ihre Beschäftigten am Empfang noch weitere Gefährdungen bestehen:
- besondere klimatische Bedingungen durch die Gestaltung des Empfangsbereichs (z. B. Zugluft durch Eingangstüren, Hitze im Sommer)
- ungünstige Umgebungsfaktoren (z. B. Lärm, Raumakustik und Beleuchtung)
- Ausrutschen, Stürzen und Stolpern z. B. durch feuchte oder glatte Böden
- psychische Belastung (z. B. soziale Beziehung zu Kundinnen und Kunden, verbale Angriffe, Bedrohung, Emotionsarbeit)
- körperliche Belastung durch langes Stehen oder Sitzen
- Richten Sie den Empfangsarbeitsplatz so ein, dass Bürotätigkeiten im Sitzen ausgeführt werden können. Stellen Sie Ihren Beschäftigten eine geeignete Stehhilfe zur Verfügung, sollte die Aufgabe längeres Arbeiten im Stehen erfordern.
- Sehen Sie gegebenenfalls ausreichende Flächen und Abstellmöglichkeiten vor, damit die Beschäftigten Post, Pakete und Warensendungen ohne Einschränkung der Bewegungsfläche und Verkehrswege zwischenlagern können. Berücksichtigen Sie außerdem ausreichende Flächen für an diesem Arbeitsplatz benötigte Büromaschinen und -geräte (z. B. Frankiermaschine).
- Achten Sie bereits bei der Planung Ihres Empfangs darauf, dass die klimatischen Anforderungen für Arbeitsplätze auch in diesen Bereichen erfüllt werden können (z. B. Lufttemperatur bei sitzender Tätigkeit 20–22 °C, Luftgeschwindigkeit maximal 0,15 m/s, siehe Kapitel 3.2.2).
Gute Praxis Durch Einrichtung eines Windfangs am Eingang können Sie den Einfluss von Zugluft am Empfangsarbeitsplatz reduzieren. Insbesondere bei einem hohen Glasanteil in der Fassade des Empfangsbereichs können Sie durch geeignete Sonnenschutzvorrichtungen das Aufheizen reduzieren. |
- Analysieren Sie, welche Tätigkeiten Ihre Beschäftigten am Empfang ausüben müssen. Danach richtet sich, wie laut es dort werden darf. Besteht die Arbeitsaufgabe aus Bildschirmarbeit (überwiegend geistige Tätigkeit), dann darf der Beurteilungspegel einen Wert von 55 dB(A) nicht überschreiten. Während des Kundenkontaktes müssen Sie darauf achten, dass ein Wert von 70 dB(A) nicht überschritten wird (siehe Kapitel 3.2.3).
Gute Praxis Häufig werden im Empfangsbereichen Materialien eingesetzt (z. B. Glas, Natursteinfußböden, Sichtbeton), die sich ungünstig auf die Raumakustik auswirken (hohe Nachhallzeit). Durch den Einsatz von Akustiksegeln, Schallabsorbern an Wänden und schallabsorbierenden Möbeln und Einrichtungselementen können Sie für eine gute Raumakustik am Empfang sorgen. Das werden auch Ihre Kundinnen und Kunden zu schätzen wissen. |
- Beachten Sie, dass bei der Bildschirmarbeit am Empfang eine Mindestbeleuchtungsstärke von 500 Lux erreicht wird (siehe Kapitel 3.2.1).
- Lassen Sie Bodenbeläge mit ausreichender Rutschhemmung (siehe Kapitel 3.2) im Empfangsbereich verlegen. Organisieren Sie, wie Rutschgefahren durch z. B. Feuchtigkeit oder Schneematsch im Empfangsbereich beseitigt werden, und unterweisen Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Empfang über die von Ihnen festgelegten Maßnahmen.
- Sorgen Sie dafür, dass Ihre Beschäftigten am Empfang über alle notwendigen Informationen (z. B. erwartete Gäste, Telefonlisten, Abwesenheiten) verfügen, um ihre Aufgaben erfüllen zu können (z. B. Beantwortung von Kundenanfragen).
- Schulen Sie Ihr Empfangspersonal im Umgang mit kritischen Gesprächssituationen.
- Legen Sie Verhaltensregeln und konkrete Maßnahmen (z. B. Zugangsverbote, Alarmierung) für eine Bedrohungssituation fest und unterweisen Sie Ihre Empfangsmitarbeiterinnen und Empfangsmitarbeiter hierzu.
3.5 Kommunikationsbereiche
Eine effiziente Kommunikation trägt maßgeblich zur Produktivität Ihres Unternehmens und einem guten Betriebsklima bei. Dabei spielt das persönliche Gespräch eine wichtige Rolle. Denn obwohl heute viele Informationen per Mail oder über digitale Netzwerke ausgetauscht werden, bleibt es ein wichtiger Bestandteil der Büroarbeit. Dafür benötigen Sie geeignete Bereiche.
Abb. 38
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Weitere Informationen
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- DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze – Leitfaden für die Gestaltung"
- DGUV Information 215-441 "Büroraumplanung – Hilfen für das systematische Planen und Gestalten von Büros"
- FBVW-404 Fachbereich AKTUELL "Gestaltung von Kommunikationsbereichen im Büro"
- DIN 18041 "Hörsamkeit in Räumen – Anforderungen, Empfehlungen und Hinweise für die Planung", Ausgabedatum: 2016-03
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- Stolper- und Sturzgefahr zum Beispiel aufgrund zu gering bemessener Verkehrswege, im Weg stehender Gegenstände oder lose herumliegender Kabel
- Sitzen in nicht ergonomischer Haltung aufgrund zu gering bemessener Benutzerflächen oder ungeeigneter Stühle
- Blendung und schlechte Beleuchtung
- Lärmbelastung zum Beispiel aufgrund unzureichender Bau- oder Raumakustik, Lärmquellen im Raum
- Unzureichende visuelle Darstellungsmöglichkeiten (zum Beispiel lichtschwacher Beamer, Säulen oder andere Einbauten im Raum)
Egal, ob im kleinen Kreis oder eine große Besprechung mit Kunden – Kommunikationsbereiche sind in der heutigen Zeit unverzichtbar.
Raumkonzept
- Planen Sie Besprechungsräume, die von externen Personen genutzt werden, in der Nähe des Empfangs sowie in der Nähe von Sanitär- und Pausenbereichen.
- Stellen Sie Garderobenplätze und Stellflächen für Gepäck zur Verfügung.
- Sorgen Sie bei einer Integration in größere Räume für eine ausreichende visuelle und akustische Abschirmung.
Gute Praxis Für kurze Besprechungen und den spontanen Austausch unter Ihren Beschäftigten ist das Angebot von Stehtischen, Sitzgruppen oder einer Kaffeebar sinnvoll. Diese können auch für Unterbrechungen während längerer Besprechungen genutzt werden. |
Besprechungsräume
- Wählen Sie Möbel und Stühle, die standsicher sind.
- Berücksichtigen Sie die Anforderungen an Verkehrswege (Kapitel 3.3.1).
- Sie sollten je Person eine Tischfläche von mindestens 800 mm Breite und 800 mm Tiefe vorsehen. Bei geringem Arbeitsflächenbedarf dürfen Sie ausnahmsweise auf 700 mm Breite und 600 mm Tiefe (bei ausreichendem Beinraum) reduzieren (vgl. Abbildung 39).
- Planen Sie unter dem Tisch pro Person eine freie Fläche (Beinraum) von mindestens 600 mm Breite und 800 mm Tiefe ein.
- Die Benutzerfläche muss mindestens 800 mm breit und 800 mm tief sein. Eine Reduzierung der Tiefe auf 600 mm ist möglich, wenn die einzelnen Plätze von hinten frei zugänglich sind und unter dem Tisch ein ausreichend großer Beinraum gegeben ist (vgl. Abbildung 40).

Abb. 39 Arbeitsflächen und Bein-/Fußräume von Kommunikationsplätzen

Abb. 40 Benutzerflächen an Besprechungsplätzen
Hinweis:
Beachten Sie, dass Rollstuhlfahrer unter dem Tisch eine freie Breite von 900 mm benötigen. Eine Benutzerfläche von mindestens 1200 mm Tiefe sowie eine Wendefläche von 1500 mm x 1500 mm müssen Sie vorsehen. |
Gute Praxis Damit die Räume auch für längere Meetings genutzt werden können, sollten Sie Büroarbeitsstühle einsetzen. Bei häufig wechselnden Personenzahlen kann der Einsatz von Stapelstühlen sinnvoll sein. |

Abb. 41 Kombibüro mit Besprechungsbereich und Kommunikationsinsel
Medientechnik
- Berücksichtigen Sie für Konferenz- und Besprechungsräume die Ausstattung, z. B. Beamer, Leinwand, Großbildschirm, Flipchart und Pinnwand. Beachten Sie den erforderlichen Platzbedarf und beschaffen Sie lärmarme Geräte (vgl. Abbildung 40).
- Achten Sie bei der Auswahl von Großbildschirmen auf eine entspiegelte Oberfläche und einen möglichst großen Betrachtungswinkel.
- Vermeiden Sie Stolperstellen durch Kabel und Datenleitungen zum Beispiel durch den Einsatz von Kabelkanälen oder Kabelmatten.
- Denken Sie bei der Planung daran, dass auch die mitgebrachten Geräte der Teilnehmer verkabelt werden müssen. Hierfür eigenen sich Möbel mit integrierten Steckdosen und Datenports.
Umgebungsfaktoren
Ergänzend zu den allgemeinen Hinweisen in den Kapiteln 3.2.1 bis 3.2.3 sollten Sie die nachfolgenden Aspekte berücksichtigen.
- Sorgen Sie für eine Beleuchtung, die gleichmäßiges, flimmer- und blendfreies Licht liefert. Diese sollte individuell einstellbar sein und die Möglichkeit bieten, nur Teile des Raums zu erhellen.
- Sehen Sie Beschattungsmöglichkeiten (z. B. Vertikallamellenstore) vor.
- Achten Sie auf eine gute Hörsamkeit.
- Sorgen Sie für Sauberkeit und Ordnung.
- Stellen Sie eine ausreichende Belüftung sicher.
- Achten Sie auf eine ausgewogene Farbgestaltung.
3.6 Technikbereich
Im Technikbereich sind Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in direktem Kontakt mit Druckern, Kopierern, Faxgeräten, Aktenvernichtern, Scannern und Servern. Hiervon können unterschiedliche Gefährdungen ausgehen. In diesem Kapitel sind die Gefährdungen sowie Maßnahmen zu deren Vermeidung beschrieben.
Abb. 42
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Weitere Informationen
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- DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze – Leitfaden für die Gestaltung"
- DIN EN 3 "Tragbare Feuerlöscher", Teil 7: "Eigenschaften, Leistungsanforderungen und Prüfungen", Ausgabedatum: 2007-10
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Von Bürogeräten können für Ihre Beschäftigten folgende Gefährdungen ausgehen:
- Elektrischer Stromschlag z. B. durch defekte Anschlussleitungen oder Gehäuse
- Stürzen und Stolpern z. B. durch mangelhafte Verlegung von Kabeln
- Quetschen und Stoßen an Möbeln und Geräten
- Kippen und Umstürzen von Möbeln und Geräten
- Brandgefährdungen durch Schmorbrände
- Lärm durch Geräte
- Emissionen von Druckern und Kopierern
- Erhöhung der Lufttemperatur durch Bürogeräte
- Sorgen Sie dafür, dass alle Elektrogeräte durch Elektrofachkräfte oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft fristgemäß geprüft werden. Halten Sie Ihre Beschäftigten an, regelmäßig die Anschlussleitungen und Gehäuse der Geräte auf erkennbare Beschädigungen zu prüfen (Sichtprüfung).
- Achten Sie auf fachgerechte Verlegung der Anschlussleitungen (z. B. keine Reihenschaltung von Mehrfachsteckdosen).
- Vermeiden Sie Stolperstellen (ggf. Verwendung von Kabelbrücken).
- Halten Sie die Verkehrswege frei von Stoß- und Stolperstellen. Sehen Sie ausreichende Verkehrswegbreiten vor (siehe Kapitel 3.3.1) und sorgen Sie dafür, dass keine Materialien (z. B. Papierkartons) oder Arbeitsmittel auf Verkehrswegen abgestellt werden bzw. in die Verkehrswege hineinragen.
- Bauen Sie alte Geräte und Anschlussleitungen nach deren Außerbetriebnahme ab und entsorgen Sie diese fachgerecht.
- Sorgen Sie für ausreichend große Bewegungs- und Funktionsflächen (siehe Kapitel 3.3.1), um eine gefahrlose und ergonomische Bedienung der Geräte zu gewährleisten.
- Sehen Sie Ablage- und Arbeitsflächen neben Kopieren und Druckern vor.
- Achten Sie auf eine standsichere Aufstellung der Bürogeräte und Möbel.
- Vermeiden Sie bei der Aufstellung von Bürogeräten auf Möbeln, dass diese über Möbelaußenkanten hinausragen.
- Stellen Sie geeignete Löscheinrichtungen zur Verfügung und unterweisen Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im praktischen Umgang damit.
Gute Praxis Beachten Sie, dass beim Einsatz von CO2-Feuerlöschern in engen Räumen eine Erstickungsgefahr für die Beschäftigten bestehen kann. |
Nach DIN EN 3-7 geprüfte, tragbare Wasser- bzw. Schaumlöscher können bei elektrischen Geräten bis 1000 V eingesetzt werden, wenn ein Sicherheitsabstand von mindestens 1 m eingehalten wird.
- Achten Sie bereits bei der Anschaffung auf geräuscharme Bürogeräte.
- Stellen Sie diese Geräte nach Möglichkeit in eigenen Technikräumen auf und vermeiden Sie damit Störgeräusche und eine Erhöhung der Lufttemperatur in den Arbeitsbereichen Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Emissionen von Druckern und Kopiergeräten
Emissionen aus Druckern und Kopiergeräten sind immer wieder Gegenstand intensiver Berichterstattung in den Medien. Drucker und Kopiergeräte können geringe Mengen an Staub, flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) und Ozon emittieren. In vielen modernen Geräten entsteht heute aufgrund des technischen Fortschrittes praktisch kein messbares Ozon mehr.
Bei den Staubemissionen kann es sich sowohl um Papier- und Hausstaub als auch um geringste Mengen Tonerstaub handeln, wobei der Papierstaubanteil bei Weitem überwiegt. Verschiedene Untersuchungen belegen, dass die Emission von regelmäßig gewarteten Geräten im unbedenklichen Bereich liegt. |
3.7 Sozialbereiche
Ansprechend gestaltete Pausenräume und funktional eingerichtete Teeküchen sind für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Zeichen Ihrer Wertschätzung. Sie dienen auch der Kommunikation. Damit dort keine Gesundheitsschäden, wie z. B. Verbrühungen und Infektionen entstehen, müssen bestimmte Regeln eingehalten werden.

Abb. 43
In Sozialbereichen können für Ihre Beschäftigten folgende Gefährdungen bestehen:
- Elektrischer Stromschlag z. B. durch defekte Anschlussleitungen oder Gehäuse, Betreiben von Elektrogeräten in Nassbereichen
- Ausrutschen, Stürzen und Stolpern z. B. durch feuchte Böden
- mangelnde Hygiene (z. B. Sanitär- und Küchenbereich)
- Verbrühen durch Umkippen und Berühren z. B. von Kaffeemaschinen und Wasserkochern
- Brandgefährdungen durch Elektrogeräte (z. B. Herdplatte)
- Psychische Belastung durch Lärm (z. B. Betriebseinrichtungen und von außen einwirkender Umgebungslärm in Pausenräumen)
- ungünstige Umgebungsfaktoren (z. B. Temperatur, Lüftung und Beleuchtung)
- Sorgen Sie dafür, dass alle Elektrogeräte durch Elektrofachkräfte oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft fristgemäß geprüft werden. Halten Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an, regelmäßig die Anschlussleitungen und Gehäuse der Geräte auf erkennbare Beschädigungen zu prüfen (Sichtprüfung).
| Hinweis: Beachten Sie, dass auch von den Beschäftigten mitgebrachte, am Netzstrom betriebene Geräte, z. B. Kaffeemaschinen, Ventilatoren und Radios, ebenfalls regelmäßig hinsichtlich der elektrischen Sicherheit überprüft werden müssen. |
- Achten Sie auf die Absicherung der Steckdosenstromkreise besonders in Küchen und Sanitärräumen durch eine RCD-Einrichtung (FI-Schutzschalter 30 mA).
- Stellen Sie Kaffeemaschinen und Wasserkocher auf eine feuerfeste Unterlage (z. B. Fliesen). Sorgen Sie für eine standsichere Aufstellung der Geräte mit ausreichendem Abstand zu Waschbecken und Spülen.
Gute Praxis Durch einen separaten Stromkreis für Elektrogeräte mit Brandgefährdungen (z. B. Herde, Kaffeemaschinen, Wasserkocher) können diese getrennt von allen anderen Elektrogeräten, beispielsweise durch eine Zeitsteuerung, ein- und ausgeschaltet werden. Als Unternehmerin oder Unternehmer sollten Sie eine solche Schaltung durch eine Elektrofachkraft installieren lassen. |
- Halten Sie die Verkehrswege frei von Stoß- und Stolperstellen. Sehen Sie ausreichende Verkehrswegbreiten vor (siehe Kapitel 3.3.1) und sorgen Sie dafür, dass keine Materialien (z. B. Reinigungsmittel) auf Verkehrswegen abgestellt werden.
- Lassen Sie Fußböden und Wände in Sanitärbereichen und Küchen mit Materialien ausführen, die sich feucht reinigen lassen (z. B. keramische Fliesen, Kunststoffe).
- Verwenden Sie Fußbodenbeläge, die auch im feuchten Zustand rutschhemmend sind (Rutschhemmung: R9 für Toilettenräume, R10 für Sanitärräume und Teeküchen).
- Die Reinigungsarbeiten in den Sozialräumen Ihres Unternehmens sollten möglichst nicht durch Einrichtungsgegenstände behindert werden.
- Sorgen Sie für eine Nennbeleuchtungsstärke von mindestens 200 lx in Teeküchen, Pausen- und Sanitärräumen.

Abb. 44 Beispiel zur Kennzeichnung von Sanitärräumen
Sanitärräume
- Richten Sie Toilettenräume getrennt nach Geschlecht ein. Hat Ihr Unternehmen weniger als zehn Beschäftigte, kann auf getrennt eingerichtete Toilettenräume verzichtet werden, wenn eine zeitlich getrennte Nutzung sichergestellt ist (vgl. Abbildung 44).
- Sorgen Sie für eine ausreichende Anzahl von Toilettenbecken und Handwaschgelegenheiten für Ihre Beschäftigten und Gäste (siehe Tabelle 11).
- Bei der Planung Ihrer Büroräume müssen Sie beachten, dass sich die Toilettenräume im gleichen Gebäude befinden und nicht weiter als eine Etage von ständigen Arbeitsplätzen entfernt sind.
- Sorgen Sie dafür, dass Waschgelegenheiten zum Reinigen der Hände unter fließendem Wasser vorhanden sind. Stellen Sie in Toilettenräumen geeignete Mittel zum Reinigen und Trocknen der Hände zur Verfügung (z. B. Seife in Seifenspendern, Einmalhandtücher oder Textilhandtuchautomaten).
- Achten Sie auf eine gute Belüftung der Toilettenräume.
Tabelle 11 Auszug aus ASR A4.1 "Sanitärräume"
| Weibliche oder männliche Beschäftigte |
Mindestanzahl bei niedriger Gleichzeitigkeit |
Mindestanzahl bei hoher Gleichzeitigkeit |
Toiletten/ Urinale |
Handwaschgelegenheiten |
Toiletten/ Urinale |
Handwaschgelegenheiten |
| bis 5 |
1*) |
1 |
2 |
1 |
| 6 bis 10 |
1*) |
1 |
3 |
1 |
| 11 bis 25 |
2 |
1 |
4 |
2 |
| 26 bis 50 |
3 |
1 |
6 |
2 |
| 51 bis 75 |
5 |
2 |
7 |
3 |
| 76 bis 100 |
6 |
2 |
9 |
3 |
| 101 bis 130 |
7 |
3 |
11 |
4 |
| 131 bis 160 |
8 |
3 |
13 |
4 |
| 161 bis 190 |
9 |
3 |
15 |
5 |
| 191 bis 220 |
10 |
4 |
17 |
6 |
| 221 bis 250 |
11 |
4 |
19 |
7 |
| |
je weitere 30 Beschäftigte +1 |
je weitere 90 Beschäftigte +1 |
je weitere 30 Beschäftigte +2 |
je weitere 90 Beschäftigte +2 |
*) für männliche Beschäftige wird zuzüglich 1 Urinal empfohlen
Pausenbereiche
In Ihrem Unternehmen ist ein Pausenraum erforderlich, wenn dort mehr als zehn Personen beschäftigt sind. Sie können auf Pausenräume verzichten, sofern die Büroräume während der Pause frei von arbeitsbedingten Störungen (z. B. durch Publikumsverkehr, Telefonate) sind. Pausenräume haben folgende Anforderungen zu erfüllen:
- Stellen Sie für jeden Beschäftigten im Raum jeweils mindestens 1,00 m² Grundfläche zur Verfügung. Die Grundfläche eines Pausenraumes muss mindestens 6,00 m² betragen. Beachten Sie, dass Stellflächen für weitere Einrichtungsgegenstände sowie Verkehrswege hinzuzurechnen sind.
- Sorgen Sie dafür, dass für Ihre Beschäftigten Sitzgelegenheiten mit Rückenlehne und Tische vorhanden sind.
- Vermeiden Sie Beeinträchtigungen, z. B. durch Vibrationen, Stäube, Dämpfe oder Gerüche.
- Achten Sie darauf, dass während der Pause der durchschnittliche Schalldruckpegel aus den Betriebseinrichtungen und dem von außen einwirkenden Umgebungslärm höchstens 55 dB(A) beträgt.
- Sorgen Sie für ausreichendes Tageslicht.
| Wenn Sie schwangere Frauen oder stillende Mütter beschäftigen, müssen Einrichtungen zum Hinlegen, Ausruhen und Stillen am Arbeitsplatz oder in unmittelbarer Nähe vorhanden sein. |
3.8 Lagerbereich
Für einen reibungslosen Ablauf in Ihrem Unternehmen ist es wichtig, dass Ihre Beschäftigten immer über die notwendigen Arbeitsmaterialien verfügen. Deshalb halten Sie verschiedene Arbeitsmaterialien vor und lagern Dokumente zu laufenden und abgeschlossenen Vorgängen. Im folgenden Kapitel sind wichtige Informationen zum sicheren Betreiben Ihres Lagers und Archivs zusammengetragen.

Abb. 45
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Weitere Informationen
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- DGUV Information 215-441 "Büroraumplanung – Hilfen für das systematische Planen und Gestalten von Büros"
- DGUV Information 208-061 "Lagereinrichtungen und Ladungsträger"
- DIN EN ISO 13854 "Sicherheit von Maschinen – Mindestabstände zur Vermeidung des Quetschens von Körperteilen", Ausgabe: 2020-01
|
In Lagerbereichen können für Ihre Beschäftigten folgende Gefährdungen bestehen:
- Kippen von Regalen und Transportmitteln
- Zusammenbrechen von Regalen und Transportmitteln durch Überlastung
- Herabfallen von Materialien und Gegenständen
- Sturz von Aufstiegshilfen (Leiter, Elefantenfuß)
- Stürzen und Stolpern
- Quetschen und Stoßen
- Schnitt- und Stichverletzungen durch Messer und Scheren
- Brandgefährdungen
- Achten Sie auf eine standsichere Aufstellung Ihrer Regale, z. B. durch Befestigen an Wand und Decke oder geeignete Verbindung von mehreren Regalen untereinander. Halten Sie Ihre Beschäftigten an, schwere Gegenstände in den unteren Regalfächern einzulagern.
- Sorgen Sie dafür, dass bei Hängeregisterschränken die Auszugssperren intakt sind.
- Lassen Sie Transportmittel und Regalfächer so beladen, dass die Lasten gleichmäßig verteilt sind.
- Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten, welche maximalen Lasten die Regale und Transportmittel aufnehmen können und wie diese sachgerecht zu beladen sind.
- Schützen Sie im Lagerraum eingebaute Leuchten im Handbereich (bis 2,50 m über dem Fußboden) gegen Beschädigung, z. B. durch eine geeignete Abdeckung.
- Stellen Sie geeignete Aufstiegshilfen zur Verfügung und lassen Sie diese regelmäßig auf ihren betriebssicheren Zustand überprüfen. Unterweisen Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umgang mit den Aufstiegshilfen (vgl. Abbildung 47).
- Sorgen Sie für sicher begehbare und freie Verkehrswege. Sehen Sie ausreichende Verkehrswegbreiten vor (siehe Kapitel 3.3.1) und achten Sie darauf, dass keine Materialien (z. B. Papierkartons) oder Arbeitsmittel auf Verkehrswegen abgestellt werden bzw. in die Verkehrswege hineinragen.
- Stellen Sie sicher, dass eine ausreichende Beleuchtung vorhanden ist (siehe Tabelle 12). Auch in einem Notfall müssen sich Ihre Beschäftigten noch orientieren können.

Abb. 46 Beispiel für Regalanlage
Tabelle 12 Mindestbeleuchtungsstärken in Anlehnung an ASR 3.4 Anhang 3
| Arbeitsbereich im Lager/ Archiv |
Mindestwert der Beleuchtungsstärke |
| Lagerräume mit Suchaufgaben |
100 lx |
| Lagerräume mit Leseaufgaben |
200 lx |
| Versand- und Verpackungsbereiche |
300 lx |
Achten Sie auf die Einhaltung der Sicherheitsabstände (z. B. Fingerquetschung 25 mm) an verfahrbaren Regalen. Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten im Umgang mit den Regalanlagen (vgl. Abbildung 46). Lassen Sie die Sicherheitseinrichtungen (z. B. Distanzhalter) regelmäßig überprüfen.
- Stellen Sie Ihren Beschäftigten geeignete Arbeitsmittel zum Öffnen von Verpackungen zur Verfügung und unterweisen Sie im praktischen Umgang damit (z. B. Sicherheitsmesser).
- Stellen Sie sicher, dass Entstehungsbrände in Ihrem Lager oder Archiv frühzeitig erkannt und Ihre Beschäftigten unverzüglich alarmiert werden (z. B. durch Brandmelder).
- Stellen Sie geeignete Löscheinrichtungen (z. B. Wasser oder Schaumlöscher) zur Verfügung und unterweisen Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im praktischen Umgang damit.

Abb. 47 Beispiel für Piktogramme Leiter
3.9 Verkehrssicherheit im Außendienst
Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen. Im Fahrzeug verbaute Sicherheitssysteme können Ihre Beschäftigten hierbei erfolgreich unterstützen. Jede Art von Ablenkung ist bei der Benutzung eines Fahrzeuges zu vermeiden. Bereits kurze Unaufmerksamkeiten führen häufig zu schweren Unfällen.

Abb. 48
|
Rechtliche Grundlagen
|
- §§ 1-23 und 34 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- §§ 16, 19 und 29-67 Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO)
- §§ 1 bis 6 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- §§ 2 bis 7 und 15 bis 17 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"
- §§ 4 bis 30 und 33ff DGUV Vorschrift 70 und 71 "Fahrzeuge" (bisher BGV D29 und GUV-V D29)
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Weitere Informationen
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- DGUV Information 211-040 "Einsatz mobiler Informations- und Kommunikationstechnologie an Arbeitsplätzen"
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Der Außendienst Ihrer Beschäftigten ist in der Regel durch wechselnde Arbeitsumgebungen und Termindruck bei der Reisetätigkeit gekennzeichnet. Dabei können Gefährdungen und Belastungen entstehen durch:
- Ablenkung, Kommunikation, Blendung, Sichtbehinderung und andere Verkehrsteilnehmer,
- Stürzen und Stolpern,
- Quetschungen am Fahrzeug,
- unzureichende Ladungssicherung
- Fehlhaltung durch mangelnde Ergonomie,
- Stresssituationen bei der Koordination von Terminen, spezielle Anforderungen durch den Kunden, Kontaktabwicklung mit der eigenen Zentrale,
- hohen Leistungsdruck,
- Krankheitsrisiken durch Auslandsreisen.
Ihre Beschäftigten im Außendienst handeln und entscheiden bei der Tätigkeit im hohen Maße eigenverantwortlich. Legen Sie im Vorfeld die Wahl der Verkehrs- und Arbeitsmittel, den Transport von Lasten, die Dauer der Reise und die zu berücksichtigenden Gesundheitsaspekte fest.
Gute Praxis Hauptauslöser bei Verkehrsunfällen sind zu hohe Geschwindigkeit, Nichtbeachtung der Vorfahrt, ungenügender Sicherheitsabstand und Unachtsamkeit. Der "Arbeitsplatz Straße" ist gefährlich: 62 % aller tödlichen Arbeits- und Wegeunfälle ereignen sich laut DGUV im Straßenverkehr. |
Überprüfen Sie die gültige Fahrerlaubnis und Eignung Ihrer Beschäftigten. Sorgen Sie für eine fahrzeugspezifische Einweisung und Unterweisung. Fahrsicherheitstrainings können sicheres Fahrverhalten unterstützen. Veranlassen Sie gegebenenfalls bei Auslandstätigkeiten eine arbeitsmedizinische Vorsorge, bei der der Impfschutz überprüft wird.
Zur Qualität im Außendienst trägt eine gute Unternehmenskultur bei, die zu stabilen Mitarbeiter- und Kundenbeziehungen führt. Sorgen Sie in Ihrem Betrieb für eine gute Außendienstorganisation, bei der die geltenden Arbeitszeitregelungen eingehalten werden.
Dazu gehören unter anderem:
- Stress- und Zeitmanagement
- Umgang mit Beschwerden
- Berücksichtigung des privaten Umfelds, Work-Life-Balance
- Zusammenarbeit unter Kolleginnen und Kollegen
- Einbeziehung in Teambesprechungen und Fortbildungsmaßnahmen
Gute Praxis An der Windschutzscheibe angebrachte Mobilgeräte können während der Fahrt zu Sichtbehinderungen führen. Bereits ein vergleichsweise kleines handelsübliches Navigationsgerät führt bei einer Sehdistanz von 15 m Entfernung zu einem blinden Fleck von 2 m x 3 m. Mobile Geräte, gleich ob Navigationsgeräte, Handys, Tablets oder Notebooks gelten zudem als Ladung und müssen gesichert werden. |
Ablenkungen aller Art stellen bei der Fahrtätigkeit eine latente Gefährdung dar. Dabei spielen mobile Informations- und Kommunikationstechnologien eine beachtliche Rolle. Meldungen von Navigationsgeräten, Telefonate und weitere Multimedia-Applikationen führen zu Ablenkungen, so dass z. B. Verkehrssituationen nicht richtig beurteilt oder Warnsignale nicht rechtzeitig wahrgenommen werden können.
Sorgen Sie dafür, dass Ihre Beschäftigten eine Abfahrtskontrolle durchführen. Hierzu gehört die Prüfung, ob alle Geräte, Sitze und Spiegel richtig eingestellt sind. Weiterhin das Verstauen loser Gegenstände im Kofferraum, sowie das Sichern der Ladung.
Eine Verwendung von geeigneten Halterungen für Bildschirmgeräte ist zu bevorzugen. Bei der Platzierung von mobilen Geräten müssen die Wirkungsbereiche der Airbags berücksichtigt werden.
Nach staatlichem Recht ist der Fahrzeugführerin bzw. dem Fahrzeugführer die Benutzung eines Mobiltelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon bei laufendem Motor aufnimmt oder hält.
Weisen Sie Ihre Fahrzeugführerin bzw. Fahrzeugführer an:
- Navigationsgeräte oder Telefone nur bei stehendem Fahrzeug zu bedienen,
- Telefonate mit Freisprechanlagen auf das Nötigste zu begrenzen, da jedes Telefonat grundsätzlich zu einer Ablenkung führt; besser im Stand ohne laufenden Motor zu telefonieren,
- auf laute Musik zu verzichten,
- emotionale und komplizierte Gespräche besser vor bzw. nach der Fahrt zu führen,
- Ablenkungen durch Unfälle oder Werbung zu ignorieren,
- notwendige Bürotätigkeiten an Tablets oder Notebooks nicht im Fahrzeug sondern ggf. in einer Fahrpause an einem ruhigen Ort mit Tisch auszuführen,
- Nahrungsaufnahme, Rauchen und Suchen nach Gegenständen im Fahrzeug in Fahrtunterbrechungen zu verlegen,
- regelmäßige Pausen mit Ausgleichsübungen und Bewegung einzulegen,
- auf die Einnahme regelmäßiger Zwischenmahlzeiten zu achten.
3.10 Büroarbeit im Außendienst – Mobile Arbeit
Auch wenn der überwiegende Anteil der Büroarbeit (noch) am Schreibtisch erledigt wird, nimmt der Anteil der Beschäftigten zu, die notwendigerweise einen Teil ihrer Büroarbeit im Außendienst erledigen (mobile Arbeit). Dabei ist die Büroarbeit unterwegs nur die zweitbeste Lösung. Konzentriertes Arbeiten am gut ausgestatteten Büroarbeitsplatz ist zumeist effizienter und ergonomischer.

Abb. 49
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Weitere Informationen
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- DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze – Leitfaden für die Gestaltung"
- DIN EN ISO 9241 "Ergonomie der Mensch-System-Interaktion", Teil 410: "Gestaltungskriterien für physikalische Eingabegeräte", Ausgabedatum: 2012-12
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Für Ihre Beschäftigten bestehen die folgenden Gefährdungen, z. B. durch eine nicht ergonomische Sitzhaltung, schlechte Bildschirm- und Tastaturgestaltung:
- Fehlhaltungen,
- Belastungen des Bewegungsapparates und der Augen,
- entgrenzte Arbeitszeiten, mangelnden Informationsfluss, fehlende soziale Unterstützung.
- Sorgen Sie dafür, dass Ihre Beschäftigten im Außendienst die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes und der jeweiligen Tarifverträge einhalten.
- Achten Sie darauf, dass auch Arbeitsplätze Ihrer Beschäftigten bei Kunden ergonomisch gestaltet sind.
Stellen Sie sicher, dass die im Außendienst Tätigen in den Informationsfluss Ihres Unternehmens eingebunden sind und an Besprechungen und betrieblichen Veranstaltungen teilnehmen können.
| Die häufig angetroffene "Arbeitshaltung" mit Notebook oder Tablet-PC auf dem Schoß ist für längeres Arbeiten nicht zu empfehlen. Diese Haltung begünstigt das Auftreten von Schulter- und Nackenverspannungen und es kann zu Kopfschmerzen oder anderen Beschwerden kommen. Zudem werden einige Notebooks auf der Unterseite sehr warm, deshalb empfiehlt sich eine solche Nutzung auch aus diesem Grund nicht. |
| Bei einem Telearbeitsplatz, im Sinne der Arbeitsstättenverordnung, handelt es sich um einen von Ihnen fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz im Privatbereich eines Beschäftigten. Sie haben für die notwendige Ausstattung (Mobiliar, Arbeitsmittel und Kommunikationseinrichtungen) des Telearbeitsplatzes zu sorgen. Berücksichtigen Sie bei der Einrichtung eines Telearbeitsplatzes das Kapitel 3 "Büro- und Bildschirmarbeit". |
Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen müssen Sie auch die mobile Büroarbeit Ihrer Mitarbeiter berücksichtigen.
| Kleine Geräte, wie Netbooks, Subnotebooks, Ultra Mobile PCs oder Tablet-PCs, sind wegen der kleinen, oft unentspiegelten Bildschirmanzeige und der kleinen bzw. virtuellen Tastatur für Bürotätigkeiten nur sehr eingeschränkt geeignet. |
Notebooks
Achten Sie bei der Beschaffung von Notebooks neben dem GS-Zeichen, auch auf
- einen gut entspiegelten Bildschirm
- eine Bildschirmanzeige mit großer Helligkeit, die auch im Freien ablesbar ist
- ein stabiles, verwindungssteifes Gehäuse
- eine Tastatur mit hellen Tasten und dunkler Beschriftung, weil diese auch bei schlechten Lichtverhältnissen noch gut lesbar ist
- eine ausreichende Akkukapazität
Erfordert die Tätigkeit im Außendienst, dass mehrere Personen gleichzeitig den Bildschirm betrachten – zum Beispiel zu Präsentationszwecken –, sollten Sie Notebooks mit großem Betrachtungswinkel verwenden.

Abb. 50
Sollen Notebooks auch im Büro eingesetzt werden, dann sorgen Sie dafür, dass Anschlüsse für externe Tastatur, Maus und Bildschirm oder für eine sogenannte Dockingstation vorhanden sind.
Maus
Wenn Ihre Beschäftigten viel mit Touchpad oder Trackpoint arbeiten, sollten Sie zusätzliche Mäuse anschaffen. Voraussetzung für deren Benutzung ist allerdings eine geeignete Arbeitsfläche, wie ein Tisch. Sorgen Sie dafür, dass statt sogenannter Notebook-Mäuse nur ergonomisch geformte, an die Handgröße angepasste Mäuse verwendet werden.
Drucker
Beschaffen Sie mobile Drucker, wenn unterwegs Dokumente auszudrucken sind. Wichtig ist auch die Art der Verbindung zum Notebook (kabelgebunden oder drahtlos als WLAN und Bluetooth-Systeme). Zu empfehlen sind leichte Geräte (unter 2 kg) mit guter Druckqualität.
Tablet-PC
Wenn Sie Tablet-PCs im Außendienst einsetzen möchten, sollten Sie bei der Gerätebeschaffung auf folgende Eigenschaften achten:
- eine helle, kontrastreiche und matte Anzeige
- eine weitgehend blickwinkelunabhängige Anzeige
- das passende Betriebssystem: nur für die Installation von Apps (z. B. Android, IOS) oder universelle Software (z. B. Windows, Linux)
- eine zu den Arbeitsaufgaben passende Größe der Anzeige (mindestens 10 Zoll)
- eine Akkukapazität für eine Arbeitsschicht
Gute Praxis Müssen Ihre Beschäftigten im Außendienst umfangreichere Eingaben erledigen, ist eine virtuelle Tastatur mit kleinen Tasten nicht geeignet und sollte durch eine externe Tastatur sowie eine Maus ergänzt werden. Oft ist dann ein Notebook die bessere Wahl. Auch Notebooks mit abnehmbarer, klappbarer oder versenkbarer Tastatur, die wie ein Tablet-PC genutzt werden können, bieten sich als Alternative an. |
Für die Arbeit am stationären Büroarbeitsplatz ist ein Notebook oder Tablet-PC ohne Peripheriegeräte nicht geeignet. Um Konformität mit der Arbeitsstättenverordnung zu erreichen und ergonomisch arbeiten zu können, müssen Sie eine externe Tastatur und Maus sowie einen zusätzlichen Bildschirm anschließen. Dies gilt insbesondere für Ihre Beschäftigten im Außendienst, die zuhause oder beim Kunden umfangreichere Büroarbeiten erledigen.
Smartphone
- Smartphones eignen sich zum Verwalten von Terminen, Adressen und gegebenenfalls kurzen Notizen. Sie können außerdem zur Anzeige und zum Nachschlagen von Informationen verwendet werden. Sorgen Sie dafür, dass bei umfangreicher Bearbeitung die Daten auf Notebook oder PC übertragen werden.