3 Arbeitsplätze und Tätigkeiten: Gefährdungen und Maßnahmen

3.1 Arbeitsorganisation und Führung

Mit einer guten Arbeitsorganisation schaffen Sie die Voraussetzungen für ein reibungsloses und erfolgreiches Zusammenspiel von Mensch, Technik, Informationsflüssen und Organisationseinheiten in Ihrem Unternehmen.
Bei der Arbeitsgestaltung und Gefährdungsbeurteilung sollten Sie insbesondere Arbeitsinhalten, -abläufen und sozialen Beziehungen Aufmerksamkeit widmen.



Abb. 1

Rechtliche Grundlagen
  • § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG)
  • §§ 37 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG)
  • § 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • §§ 3 und 4 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"
Weitere Informationen
  • GDA-Arbeitsprogramm Psyche (Hrsg.): Arbeitsschutz in der Praxis. Berücksichtigung psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung. Berlin, 2022
  • VBG (Hrsg.): Gesund und erfolgreich führen. Informationen für Führungskräfte (= VBG-Fachwissen, Version 1.2/2023-11). Hamburg
  • VBG (Hrsg.): Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung. Handlungshilfe für die betriebliche Praxis (= VBG-Fachwissen, Version 1.1/ 2022-11). Hamburg.
  • DIN EN 614 "Sicherheit von Maschinen – Ergonomische Gestaltungsgrundsätze", Teil 2 "Wechselwirkungen zwischen der Gestaltung von Maschinen und den Arbeitsaufgaben", Ausgabedatum: 2008-12

Gefährdungen

Für Ihre Beschäftigten entstehen Gefährdungen vor allem durch

Für die Beschäftigten kann sich daraus das Risiko folgender Beanspruchungsfolgen und Gesundheitsrisiken erhöhen:

Maßnahmen

Maßnahmen Arbeitsaufgabe und Arbeitsinhalte

Maßnahmen Kommunikation, Kooperation und soziale Beziehungen


Daumen Gute Praxis
Gesundheitsbewusstes Verhalten beginnt bei Ihnen selbst!

3.2 Arbeitsstätte

Wie gelangen Ihre Beschäftigten sicher an ihre Arbeitsplätze? Was passiert, wenn es brennt oder ein anderer Notfall auftritt? Wie wird das Gebäude geräumt? In diesem Kapitel erhalten Sie übergreifende Informationen zur Arbeitsstätte, in der sich die Büroräume Ihres Unternehmens befinden.


Abb. 2

Rechtliche Grundlagen

Gefährdungen

Ihre Beschäftigten können verschiedenen Gefährdungen ausgesetzt sein:

Maßnahmen

Tabelle 1 Rutschhemmung und Verdrängungsraum von Bodenbelägen (Auszug aus ASR A1.5 Anhang 2)

Arbeitsräume, -bereiche und betriebliche Verkehrswege Bewertungsgruppe der Rutschgefahr (R-Gruppe) Verdrängungsraum mit Kennzahl für das Mindestvolumen
Eingangsbereiche, innen R 9  
Eingangsbereiche, außen R 11 oder R 10 V 4
Treppen, innen R 9  
Außentreppen R 11 oder R 10 V 4
Schrägrampen, innen (z. B. Rollstuhlrampen, Ausgleichsschrägen, Transportwege) Eine R-Gruppe höher als für den Zugangsbelag erforderlich V-Wert des Zugangsbelags, falls zutreffend
Toiletten R 9  
Umkleide- und Waschräume R 10  
Pausenräume (z. B. Aufenthaltsraum, Betriebskantinen) R 9  
Erste-Hilfe-Räume und vergleichbare Einrichtungen (siehe ASR A4.3) R 9  
Kaffee- und Teeküchen R 10  
Gehwege R 11 oder R 10 V 4
Schrägrampen (z. B. für Rollstühle) R 12 oder R 11 V 4
Garagen, Hoch- und Tiefgaragen ohne Witterungseinfluss (Fußgängerbereiche, die nicht von Rutschgefahr betroffen sind z. B. durch Nässe) R 10  
Garagen, Hoch- und Tiefgaragen mit Witterungseinfluss R 11 oder R 10 V 4
Parkflächen im Freien R 11 oder R 10 V 4


Daumen Gute Praxis
Beachten Sie, dass es durch Bodenbeläge mit deutlichen Unterschieden in der Rutschhemmung zu Stolper- und Rutschgefahren für Ihre Beschäftigten kommen kann. Deshalb sollte sich die Oberflächenbeschaffenheit der Bodenbeläge von angrenzenden Fußböden in der Rutschhemmung um nicht mehr als eine R-Gruppe unterscheiden (Tabelle 1).
Daumen Gute Praxis
Wenn die Fluchtwegführung in Ihren Büroräumen oder innerhalb des Gebäudes unübersichtlich ist (z. B. über Zwischengeschosse, durch größere Räume, gewinkelte oder von den normalen Verkehrswegen abweichende Wegführung) oder wenn sich häufig ortsunkundige Personen in Ihren Büroräumen aufhalten (z. B. Besucherinnen und Besucher, Zeitarbeitskräfte) muss ein Flucht- und Rettungsplan vorhanden sein.

Tabelle 2 Geländer- und Brüstungshöhen

Absturzhöhe Höhe Geländer oder Brüstung
ab 1 m bis 12 m mindestens 1 m; Brüstungen dürfen auf 0,80 m verringert werden, wenn die Tiefe mindestens
0,20 m beträgt
mehr als 12 m mindestens 1,10 m

Aufzüge

Glasfläche

Abb. 3 Glasfläche mit barrierefreier Kennzeichnung in Augenhöhe

Markierungen

Abb. 4 Markierungen auf Glanzglasflächen

Daumen Gute Praxis
Um Gebäude barrierefrei zu gestalten, werden Türen und immer häufiger auch Fenster mit elektrischen Antrieben zum Öffnen und Schließen ausgestattet. Damit Ihre Beschäftigten vor Verletzungen geschützt werden sind diese Türen und Fenster mit Sicherungssystemen ausgestattet. Achten Sie darauf, dass eine regelmäßige Überprüfung erfolgt, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten

Glasflächen

Berücksichtigen Sie weitergehende Anforderungen von Menschen mit Behinderungen an Ihre Arbeitsstätte wie z. B. die Alarmierung von Personen mit Höreinschränkungen.



3.2.1 Beleuchtung

Die Beleuchtung im Büro muss der Art der Sehaufgabe entsprechen und an das Sehvermögen Ihrer Beschäftigten angepasst sein, nur dann ist ein beschwerdefreies Arbeiten an Bildschirmen gewährleistet. Konzentration und Wohlbefinden der Beschäftigten werden maßgeblich durch Beleuchtung und Tageslichteinfall beeinflusst.

Büro
Abb. 5

Rechtliche Grundlagen

Weitere Informationen
  • DGUV Information 215-210 "Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten"
  • DGUV Information 215-211 "Tageslicht am Arbeitsplatz und Sichtverbindung nach außen"
  • DGUV Information 215-220 "Nichtvisuelle Wirkungen von Licht auf den Menschen"
  • DGUV Information 215-442 "Beleuchtung im Büro"
  • DGUV Information 215-444 "Sonnenschutz im Büro"
  • DIN 5035 "Beleuchtung mit künstlichem Licht", Teil 8 "Arbeitsplatzleuchten – Anforderungen, Empfehlung und Prüfung", Ausgabedatum: 2007-07
  • DIN EN 12464 "Licht und Beleuchtung – Beleuchtung von Arbeitsstätten", Teil 1 "Arbeitsstätten in Innenräumen", Ausgabedatum: 2021-11

Gefährdungen

Mögliche Gefährdungen sind:

Die Auswirkungen für Ihre Beschäftigten können z. B. sein:

Maßnahmen

Eine ergonomische Bürobeleuchtung dient der Leistungsfähigkeit und der Gesundheit Ihrer Beschäftigten.


Daumen Gute Praxis
Eine Arbeitsstätte verfügt z. B. dann über ausreichend Tageslicht, wenn das Verhältnis von lichtdurchlässiger Fläche zur Raumgrundfläche mindestens 1:10 beträgt.

Teilflächenbezogene Beleuchtung

Abb. 6 Teilflächenbezogene Beleuchtung

Tabelle 3 Mindestbeleuchtungsstärken in Anlehnung an ASR A3.4 Anhang 3

Schreiben, Lesen, Bildschirmarbeit, Erste Hilfe Räume

500 Lux

Technisches Zeichnen (Handzeichnen) 750 Lux
Umgebungsbereich Bildschirmarbeitsplatz, Ablegen, Kopieren, Empfangstheke 300 Lux
Verkehrsflächen und Flure 50 Lux
Verkehrsflächen und Flure im Bereich von Absätzen und Stufen 100 Lux
Archive, Pausenräume, Teeküchen, Toiletten 200 Lux

3.2.2 Klima

Ein behagliches Raumklima hat großen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden der Beschäftigten in Ihrem Unternehmen. In diesem Abschnitt wird dargestellt, welche Werte für die Klimafaktoren, wie Lufttemperatur, Luftfeuchte, Luftbewegung und Wärmestrahlung umzusetzen sind, damit Ihre Beschäftigten das Raumklima als behaglich empfinden.

Abb. 7
Abb. 7

Rechtliche Grundlagen

Weitere Informationen

Gefährdungen

Für Ihre Beschäftigten bestehen die folgenden Gefährdungen:

Maßnahmen

Wärmedämmung

Lüftung


Luftfeuchte

Bei einer Fensterlüftung ergibt sich die relative Luftfeuchte durch den Luftaustausch. Eine zusätzliche Befeuchtung der Raumluft ist nicht empfehlenswert. Raumlufttechnische Anlagen mit Luftbefeuchtern sollten so ausgelegt sein, dass die relative Luftfeuchte maximal 50 Prozent beträgt. Eine zu hohe Luftfeuchte begünstigt die Bildung von Schimmelpilzen.

Lufttemperatur in Arbeitsräumen


Behaglichkeitsempfinden

Das Behaglichkeitsempfinden kann individuell differieren und ist abhängig von z. B. Geschlecht, Aktivitätsgrad, Alter, Bekleidung und der Aufenthaltsdauer im Raum. Es unterliegt tages- und jahreszeitlichen Schwankungen.

Tabelle 4 Maßnahmen entsprechend der Lufttemperaturen im Raum (in Anlehnung an ASR A3.5 "Raumtemperaturen")

Temperaturbereich Maßnahmen
bis 26 °C • keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich
ab 26 °C bis 30 °C
Maßnahmen sollen ergriffen werden
• effektive Steuerung des Sonnenschutzes
• effektive Steuerung der Lüftungseinrichtungen
• Lüftung in den frühen Morgenstunden
• Reduzierung von thermischen Lasten
• Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung
• Lockerung der Bekleidungsregelungen
• Bereitstellung geeigneter Getränke
• Nutzung von Ventilatoren
ab 30 °C bis 35 °C
Maßnahmen müssen ergriffen werden
ab 35 °C • der Arbeitsraum ist ohne technische Maßnahmen (z. B. Luftdusche) und organisatorische Maßnahmen (z. B. Entwärmungsphase) als solcher nicht nutzbar


Abb. 8 Übersicht zu Raumklimafaktoren in einem Arbeitsraum

Abb. 8 Übersicht zu Raumklimafaktoren in einem Arbeitsraum


3.2.3 Lärm und Akustik

Ein Gespräch unter Kollegen, die Beantwortung telefonischer Anfragen oder die Besprechung einer anderen Arbeitsgruppe im selben Büroraum, dies alles kann zu Lärmbelastungen der Beschäftigten in Ihrem Unternehmen führen. Hinzu kommen Geräusche, z. B. durch Drucker, Klimatechnik sowie Straßen- und Verkehrslärm. Eine gute Raumakustik reduziert diese Störungen.

Lärm im Büro
Abb. 9
Rechtliche Grundlagen

Weitere Informationen
  • DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze – Leitfaden für die Gestaltung"
  • DGUV Information 215-443 "Akustik im Büro – Hilfe für die Akustische Gestaltung von Büros"
  • DIN 45645 "Ermittlung von Beurteilungspegeln aus Messungen", Teil 2 "Ermittlung des Beurteilungspegels am Arbeitsplatz bei Tätigkeiten unterhalb des Pegelbereiches der Gehörgefährdung", Ausgabedatum: 2012-09
  • DIN 18041 "Hörsamkeit in Räumen – Anforderungen, Empfehlungen und Hinweise für die Planung", Ausgabedatum: 2016-03

Gefährdungen

Für Ihre Beschäftigten bestehen die folgenden Gefährdungen:

Achten Sie darauf, dass auch in den anderen Räumen in Abhängigkeit von den ausgeübten Tätigkeiten der Beurteilungspegel so gering wie möglich gehalten wird. Dabei sollten die Werte in Tabelle 5 nicht überschritten werden.

Tabelle 5 Beurteilungspegel für verschiedene Tätigkeiten

Beurteilungspegel Merkmale der Tätigkeit z. B. Beispiele
≤ 55 dB(A) • Hohe Konzentration
• Schöpferisches Denken
• Entscheidungsfindung
• Problemlösung
• Hohe Sprachverständlichkeit
• Wissenschaftliches und kreatives Arbeiten
• Entwickeln von Software
• Entwerfen, Übersetzen, Diktieren
• Aufnehmen und Korrigieren von schwierigen Texten
• Tätigkeiten im Call Center
55–70 dB(A) • Mittlere Konzentration
• Ähnliche wiederkehrende Aufgabe bzw. Arbeitsinhalte
• Leicht zu bearbeitende Aufgaben
• Für Kommunikationszwecke erforderliche Sprachverständlichkeit
• Tätigkeiten mit Publikumsverkehr
• Arbeiten im Archiv, Lager- oder Technikraum
70–80 dB(A) • Geringe Konzentration
• Hoher Routineanteil
• Geringere Anforderung an die Sprachverständlichkeit
• Reinigungsarbeiten mit Staubsauger oder Hochdruckreiniger,
• Hausmeistertätigkeit

Maßnahmen

Arbeitsmittel


Daumen Gute Praxis
Headsets sollten über eine Pegelbegrenzung verfügen, sodass die übertragenen Signale auf ein unschädliches Maß begrenzt werden (Spitzenpegel 118 dB(A)). Ihre Beschäftigten sollten die Lautstärke durch eine Regelmöglichkeit den individuellen Bedürfnissen und der jeweiligen Situation (z. B. schlechte Verbindung, laut sprechende Person) anpassen können.

Beeinflussung der Raumakustik

Lombardeffekt

Ein hoher Hintergrundgeräuschpegel führt dazu, dass Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immer lauter sprechen und dadurch der Lärmpegel im Raum weiter zunimmt (Lombardeffekt). Der Effekt funktioniert auch in umgekehrter Richtung: Werden Hintergrundgeräusche durch raumakustische Maßnahmen reduziert, sprechen auch Ihre Beschäftigten leiser und die Lärmbelastung nimmt weiter ab.

Achten Sie darauf, dass sich Ihre Beschäftigten nicht durch Telefonate und Gespräche gegenseitig stören. Sorgen Sie dafür, dass an Arbeitsplätzen mit überwiegend geistigen Tätigkeiten ein Beurteilungspegel von 55 dB(A) und die Nachhallzeit (0,6 Sekunden in Gruppen- und Großraumbüros sowie 0,8 Sekunden in Ein- und Zweipersonenbüros) nicht überschritten wird, indem Sie

Abb. 10 Möglichkeiten zur Verbesserung der Raumakustik: Schallabsorbierende Lamellenstores und Möbel mit Schallabsorptionsfläche sowie schallabsorbierender Teppichboden

Abb. 10 Möglichkeiten zur Verbesserung der Raumakustik: Schallabsorbierende Lamellenstores und Möbel mit Schallabsorptionsfläche sowie schallabsorbierender Teppichboden


Daumen Gute Praxis
Je höher und breiter die Schallschirme sind, desto besser schirmen sie den Schall ab. Besonders wirksam sind Schirme mit massivem Kern und absorbierender Schicht auf beiden Seiten.

 

Schallabsorptionsgrad

Der Schallabsorptionsgrad ist eine wichtige Kenngröße für Materialien. Er gibt an, wie viel Schall an der Oberfläche "geschluckt" wird. Bei einem Absorptionsgrad von 1 wird der auftretende Schall vollständig absorbiert. Ein Absorptionsgrad von 0 heißt, dass der Schall vollständig reflektiert wird (vgl. Abbildung 11).

 

Abb. 11 Absorption und Reflexion von Schall

Abb. 11 Absorption und Reflexion von Schall


Daumen Gute Praxis
Achten Sie beim Neubau oder der Neuplanung von Räumen darauf, dass die Raumakustik ein Bestandteil der Planung ist. Beziehen Sie Fachleute für Raumakustik ein, wenn Sie Änderungen an bestehenden Räumen vornehmen lassen möchten.

3.3 Büro- und Bildschirmarbeit

3.3.1 Raumgestaltung

Äußern sich Ihre Beschäftigten häufiger über beengte Verhältnisse? Sind die Verkehrs- und Fluchtwege breit genug, damit man im Brandfall problemlos in Sicherheit kommt? Ausreichend große Flächen sind die Voraussetzung für ein ergonomisches und effizientes Arbeiten Ihrer Beschäftigten. In diesem Kapitel erhalten Sie Informationen zur Flächennutzung.


Abb. 12

Rechtliche Grundlagen

Weitere Informationen
  • DGUV Information 215-410 "Büro- und Bildschirmarbeitsplätze – Leitfaden für die Gestaltung"
  • DGUV Information 215-441 "Büroraumplanung – Hilfen für das systematische Planen und Gestalten von Büros"

Gefährdungen

In beengten Räumlichkeiten bestehen für Ihre Beschäftigten folgende Gefährdungen:

Maßnahmen

Um die oben beschriebenen Gefährdungen in Ihrem Büro zu vermeiden, sind für Bildschirm- und Büroarbeitsplätze folgende Richtwerte festgelegt:

Diese Flächen setzen sich aus folgenden Einzelflächen zusammen (Abbildung 13):

Abb. 13 Flächen am Bildschirmarbeitsplatz

Abb. 13 Flächen am Bildschirmarbeitsplatz

Planen Sie zusätzliche Flächen für Pausen- und Besprechungsbereiche ein. Achten Sie auf eine barrierefreie Gestaltung. Hierdurch können größere Flächen notwendig

Überlagerungen von Flächen

Abb. 14 Beispiel für zulässige Überlagerungen von Flächen


Daumen Gute Praxis
Achten Sie bei der Aufstellung der Tische auf eine Blickrichtung parallel zur Fensterfront (Abbildung 15). Hierdurch sollen störende Blendung sowie Reflexionen auf dem Bildschirm durch Tageslicht vermieden werden. (vgl. Kapitel 3.2.1)

Anordnung Bildschirm

Abb. 15 Anordnung Bildschirm

Verkehrs- und Fluchtwege

Tabelle 6 Mindestbreiten von Verkehrs- und Fluchtwegen (nach ASR A1.8)

Mindestbreiten von Verkehrs- und Fluchtwegen in Abhängigkeit der Personenanzahl **
Nr. Verkehrsweg
Anzahl der Personen
Lichte Mindestbreiten von Durchgängen und
Türen im Verlauf von Verkehrswegen (in m)
Lichte Mindestbreiten
von Verkehrswegen (in m)
1 bis 5 0,80*) 0,90
2 bis 20 0,90 1,00
3 bis 50 0,90 1,20
4 bis 100 1,00 1,20
5 bis 200 1,05 1,20
6 bis 300 1,65 1,80
7 bis 400 2,25 2,40

Bei Einzugsgebieten von mehr als 200 Personen sind Zwischenwerte der Mindestbreiten (ermittelt durch lineare Interpolation) zulässig.
*) Hinweis: Bei Neubauten und wesentlichen baulichen Erweiterungen oder Umbauten wird empfohlen, für Einzugsgebiete von bis zu 5 Personen nach Nummer 1 Spalte B eine lichte Mindestbreite von Durchgängen und Türen im Verlauf von Hauptfluchtwegen nach ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" Abschnitt 3.1 von 0,90 m einzuhalten, um auch in diesen Bereichen eine barrierefreie Zugänglichkeit zu ermöglichen. Zudem lassen sich auf diesem Wege bauliche Maßnahmen im Sinne der ASR V3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten" und in der Folge Umbaukosten vermeiden.
**) Bei der Ermittlung der Anzahl müssen Sie auch Personen berücksichtigen, die zu kurzen Besprechungen oder Meetings an den Arbeitsplatz kommen.

Raumhöhe

Tabelle 7 Mindestraumhöhen

Grundfläche Lichte Höhe von Büroräumen
< 50 m2 mindestens 2,50 m
> 50 m2 mindestens 2,75 m
> 100 m2 mindestens 3,00 m
> 2000 m2 mindestens 3,25 m


3.3.2 Möblierung

Büromöbel wie Tische, Stühle, Schränke und Regale sind wichtige Arbeitsmittel in Ihrem Unternehmen. Sie müssen sicher und funktional sein. Gleichzeitig sollen sie dazu geeignet sein, Bewegungsmangel entgegenzuwirken. Geeignete Büroarbeitsstühle unterstützen die natürliche Haltung des Menschen im Sitzen.


Abb. 16

Rechtliche Grundlagen

Weitere Informationen
  • DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze – Leitfaden für die Gestaltung"
  • DGUV Information 208-061 "Lagereinrichtungen und Ladungsträger"
  • VBG (Hrsg.): Die Qual der Wahl – wie beschaffe ich den passenden Stuhl? (= VBG-Praxis-Kompakt, Version 2.2/2025-03), Hamburg.
  • Normenreihe DIN EN 527 "Büromöbel – Büro-Arbeitstische"
  • Normenreihe DIN EN 1023 "Büromöbel – Raumgliederungselemente"
  • Normenreihe DIN EN 1335 "Büromöbel – Büro-Arbeitsstuhl"
  • Normenreihe DIN EN 14073 "Büromöbel – Büroschränke"
  • DIN EN 16121 "Behältnismöbel für den Nicht-Wohnbereich – Anforderungen an die Sicherheit, Festigkeit, Dauerhaltbarkeit und Standsicherheit" Ausgabedatum: 2024-04


Gefährdungen

Für Ihre Beschäftigten bestehen die folgenden Gefährdungen:

Maßnahmen

Büroarbeitstische
Beschaffen Sie Tische, die eine flexible Anordnung von Bildschirm, Tastatur, Schriftgut und anderen Arbeitsmitteln ermöglichen (ausreichend große Arbeitsfläche).

Daumen Gute Praxis
Der Wechsel zwischen sitzenden und stehenden Tätigkeiten schafft zusätzliche Bewegungsmöglichkeiten. Deshalb ist es empfehlenswert, Sitz-/ Steharbeitstische, die diesen Wechsel ermöglichen, einzusetzen (Verstellbereich 650 mm bis 1250 mm, Abbildung 17). Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten zur Nutzung solcher Tische und dem häufigen Durchführen von Haltungswechsel.

Abb. 17 Vollständig höhenverstellbare Büroarbeitstische

Abb. 17 Vollständig höhenverstellbare Büroarbeitstische


Büroarbeitsstühle

Abb. 18 Links Rolle für harte Bodenbeläge (zweifarbig); rechts Rolle für weiche Bodenbeläge (einfarbig)

Abb. 18 Links Rolle für harte Bodenbeläge (zweifarbig); rechts Rolle für weiche Bodenbeläge (einfarbig)


Tabelle 8 Auswahlhilfe für ergonomisch gestaltete Büroarbeitsstühle

Bezeichnung Maßbereich
Sitzhöhe < 400 bis 530 mm
Verstellbereich Sitzhöhe > 120 mm
Sitztiefe 370 bis 470 mm
Sitzbreite > 450 m
Lordosenstütze Abstützpunkt verstellbar im Bereich 170 bis 230 mm über Sitzfläche
Oberkante der Rückenlehne über der Sitzfläche > 450 mm
Rückenlehnenbreite > 400 mm
Rückenlehnenneigung verstellbar, mehr als 15°


Keine Dauerlösung!

Sorgen Sie dafür, dass alternative Sitzmöbel (z. B. Sitzbälle, Pendelhocker) von Ihren Beschäftigten nur als temporäres Trainings- und Übungsgerät genutzt werden. Aufgrund erhöhter Unfallgefahr, rasch eintretender Ermüdung der Muskulatur und fehlender Einstellmöglichkeiten sind diese nicht als Büroarbeitsstuhl geeignet.


Verstellmöglichkeiten an einem Büroarbeitsstuhl

Abb. 19 Verstellmöglichkeiten an einem Büroarbeitsstuhl

Schränke, Regale und weitere Ablagemöglichkeiten

Standsicher sind im Allgemeinen:

Verhältnis der Sockeltiefe zur Höhe der obersten Ablage

Abb. 20 Verhältnis der Sockeltiefe zur Höhe der obersten Ablage



3.3.3 Bildschirm

Eines der wichtigsten Arbeitsmittel am Büroarbeitsplatz ist der Bildschirm. Qualität und Geräteeinstellungen des Bildschirms entscheiden zum erheblichen Teil darüber, wie beschwerdefrei Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten können. So kann z. B. eine falsche Höheneinstellung zu Haltungsbeschwerden, eine zu hohe Bildschirmhelligkeit zu Augenproblemen führen.

Abb. 21 Bildschirm
Abb. 21
Rechtliche Grundlagen

Weitere Informationen

Gefährdungen

Am Bildschirmarbeitsplatz können durch nicht ergonomische Bildschirmgestaltung oder ungünstige Bildschirmeinstellungen Gefährdungen für die Augen oder für den Bewegungsapparat, insbesondere Verspannungen durch Fehlhaltungen, entstehen.

Mögliche Gefährdungen sind:

Maßnahmen

Reduzieren Sie diese Gefährdungen durch die Umsetzung der folgenden Maßnahmen.

Anordnung des Bildschirms

Abb. 22 Anordnung des Bildschirms


Störende Spiegelungen und Reflexionen

Abb. 23 Störende Spiegelungen und Reflexionen

Bildschirme werden bezüglich ihrer Reflexionseigenschaften in drei Klassen eingeteilt.


Tabelle 9 Einteilung von Bildschirmen

Leuchtdichte von gerichtet reflektierten Lichtquellen (cd/m2) Passende Umgebung
Lgrossfl = 200 und Lkleinfl = 2000 Geeignet für allgemeinen Bürogebrauch *
Lgrossfl = 200 oder Lkleinfl = 2000 Geeignet für die meisten, aber nicht alle Büroumgebungen **
Lgrossfl = 125 oder Lkleinfl = 200 Erfordert eine spezielle, kontrollierte Umgebungsbeleuchtung ***
großfl = großflächige Lichtquelle; kleinfl = kleinflächige Lichtquelle
* Bildschirme dieses Typs können in jeder Büroumgebung eingesetzt werden.
** Bei diesen Bildschirmen ist bei nicht idealen Beleuchtungsbedingungen oder fensternaher Aufstellung der Geräte eventuell mit störenden Reflexionen auf dem Bildschirm zu rechnen.
*** Bei diesen Bildschirmen sind Störungen durch Reflexionen in der Regel so stark, dass diese Geräte für Büroarbeit in normalen Büroumgebungen nicht infrage kommen. Diese Störungen lassen sich nur durch eine vollständig diffuse Beleuchtung, die technisch kaum realisierbar ist, vermeiden, wenn man gleichzeitig verhindert, dass sich helle Flächen (Wände, Fenster) im Bildschirm spiegeln können.

Beachten Sie, dass Ihre Beschäftigten die Farben mit steigender Beleuchtungsstärke auf dem Bildschirm schlechter unterscheiden können, vor allem bei gut entspiegelten Bildschirmen.


Daumen Gute Praxis
Wenn Ihre Beschäftigten mit mehreren Fenstern oder eingescannten Dokumenten arbeiten, hängt es von der Arbeitsaufgabe ab, ob ein Großbildschirm (z. B. 22, 24 oder 27 Zoll) oder zwei Bildschirme benutzt werden. DIN A4-Dokumente lassen sich auf einem 19 Zoll-Bildschirm im Hochformat gut darstellen und bei Dokumenten mit kleinen Schriftzeichen auch leicht vergrößern.

Daumen Gute Praxis
Damit Ihre Beschäftigten beim Arbeiten mit Großbildschirmen oder mehreren Bildschirmen übermäßige Kopf- und Augenbewegungen mit eventuellen Beschwerden vermeiden, sollten Sie möglichst schmale und niedrige Bildschirmkombinationen verwenden. Dies gilt insbesondere für Beschäftigte mit einem durch eine Gleitsichtbrille eingeschränkten Blickfeld. Bei Mehr-Bildschirm-Lösungen sollten die Bildschirme schmale Gehäuserahmen haben und dicht beieinanderstehen. Setzen Sie Bildschirme mit geringer Blickwinkelabhängigkeit ein (d. h. keine TN (Twisted Nematic)-Anzeige).

Daumen Gute Praxis
Beschäftigte benötigen unter Umständen zur Verbesserung der Sehleistung bei Arbeiten an Bildschirmen eine spezielle Bildschirmbrille (in der Regel nicht vor dem 40. Lebensjahr). Lassen Sie sich und Ihre Beschäftigten von Ihrer Betriebsärztin oder Ihrem Betriebsarzt beraten.

3.3.4 Eingabemittel

Am Büroarbeitsplatz werden als Eingabemittel hauptsächlich Tastaturen und Mäuse verwendet. Auch hier sollten Sie auf eine ergonomische Gestaltung achten. Eine nicht ergonomische Gestaltung oder eine falsche Ein- oder Aufstellung kann zu Beschwerden im Muskel-Skelett-System sowie zu Augenproblemen führen.

Tastatur
Abb. 24

Rechtliche Grundlagen

Weitere Informationen
  • DGUV Information 215-410 "Büro- und Bildschirmarbeitsplätze – Leitfaden für die Gestaltung"
  • VBG (Hrsg.): Alternative Eingabemittel an Bildschirmarbeitsplätzen. Informationen für Arbeitsmediziner und Betriebsärzte (= VBG-Fachwissen; Version 2.0/2022-07), Hamburg.
  • DIN EN ISO 9241 "Ergonomie der Mensch-System-Interaktion", Teil 410: "Gestaltungskriterien für physikalische Eingabegeräte", Ausgabedatum: 2012-12

Gefährdungen

Für Ihre Beschäftigten bestehen Gefährdungen für

Risikofaktoren für das Auftreten solcher Beschwerden sind:

Anordnung der Tastatur auf der Arbeitsfläche

Abb. 25 Anordnung der Tastatur auf der Arbeitsfläche

Maßnahmen

Mit folgenden Maßnahmen reduzieren Sie die oben genannten Gefährdungen.

Tastatur

Daumen Gute Praxis
Setzen Sie Volltastaturen mit alphanumerischem und numerischen sowie Editier- und Funktionsbereich ein, wenn Texteingaben, numerische Eingaben oder das Editieren von Daten notwendig sind. Wählen Sie Kompakttastaturen ohne numerischen Block, wenn nur wenige numerische Eingaben notwendig sind oder die Mausbedienung im Vordergrund steht. Ihre Beschäftigten haben dann eine entspannte und neutrale Armhaltung (Abbildung 26).

Achten Sie bei der Beschaffung von Tastaturen auf eine gut lesbare Tastenbeschriftung.

Daumen Gute Praxis
Zu einer gut lesbaren Tastenbeschriftung (vgl. Abbildung 27) gehören eine ausreichende Schriftgröße von mindestens 2,9 mm Zeichenhöhe (besser 3,2 mm) und dunkle Schriftzeichen auf hellem Untergrund mit gutem Kontrast. (vgl. Abbildung 27)

Abb. 26 Position einer Volltastatur (links) und einer Kompakttastatur mit besserer Erreichbarkeit der Fläche für die Mausbedienung (rechts)

Volltastatur
Kompakttastatur
Bereich für die Mausnutzung mit der rechten Hand
Bereich für die Mausnutzung mit der linken Hand

Abb. 26 Position einer Volltastatur (links) und einer Kompakttastatur mit besserer Erreichbarkeit der Fläche für die Mausbedienung (rechts)


Vorteile von hellen Tastaturen

Helle Tastaturen mit dunkler Beschriftung passen besser zur Positivdarstellung am Bildschirm (d. h. dunkle Zeichen auf hellem Untergrund). Sie vermeiden störende Helligkeitsunterschiede und ersparen dadurch den Augen Ihrer Beschäftigten unnötige Helligkeitsanpassungen (Adaptationen). Tastenoberflächen glänzen bei längerer Benutzung entweder infolge von Abnutzung oder durch Fingerschweiß. Dies fällt bei hellen Tasten weniger auf als bei dunklen Tasten.

Anforderungen an Tastaturen

Abb. 27 Anforderungen an Tastaturen

Maus

Daumen Gute Praxis
Beschaffen Sie Mäuse, die der Handgröße angepasst sind und ein Auflegen des Handballens auf der Arbeitsfläche ermöglichen. Symmetrische Mäuse sind mit jeder Hand bedienbar, es gibt auch spezielle Mäuse für Links- oder Rechtshänder (vgl. Abbildung 28).

Mausgrößen

Abb. 28 Mausgrößen

Alternative Eingabemittel

BA Für Beschäftigte mit chronischen Erkrankungen oder Bewegungseinschränkungen kann die Anschaffung spezieller alternativer Eingabemittel (z. B. Vertikalmaus, geteilte Tastatur) im Einzelfall erforderlich sein (vgl. Abbildung 29). Lassen Sie sich hierzu von Ihrer Betriebsärztin oder Ihrem Betriebsarzt beraten!

Beispiele für Vertikalmäuse

Abb. 29 Beispiele für Vertikalmäuse


3.3.5 Softwareergonomie

Software beeinflusst im Büro die Arbeitsleistung und die Produktivität. Eine hohe Nutzungsqualität der eingesetzten Software entscheidet mit über die Qualität der Arbeitsergebnisse. Physische und psychische Belastung, Zufriedenheit und Motivation Ihrer Beschäftigten werden durch eine ergonomisch gestaltete Software positiv beeinflusst.


Softwareergonomie Abb. 30
Rechtliche Grundlagen

Weitere Informationen
  • DGUV Information 215-450 "Softwareergonomie"
  • DIN EN ISO 9241 "Ergonomie der Mensch-System-Interaktion" (verschiedene Teile)

Gefährdungen

Durch nicht ergonomisch gestaltete Software können physische und psychische Gefährdungen auftreten:

Maßnahmen

Allgemeine Maßnahmen

Maßnahmen zum Interaktionsdesign

Softwareausschnitt

Abb. 31 Softwareausschnitt ist wegen zu vieler Werkzeuge nicht aufgabenangemessen

Abb. 32 Negativ- und Positivbeispiel für Fehlertoleranz

Abb. 32 Negativ- und Positivbeispiel für Fehlertoleranz

Maßnahmen zum Informationsdesign

Hinweis:

Den Colour Contrast Analyser und die Mess-Folien-Vorlage zum Selbstdrucken finden Sie unter www.vbg.de/digitalisierung.

Beachten Sie, dass der Kontrast-Analyzer den Kontrast aus den programmierten Werten ermittelt. Der reale Kontrast am Bildschirm kann davon abweichen.

Ungünstige Farbkombinationen

Abb. 33 Ungünstige Farbkombinationen

Schriftarten

Abb. 34 Schriftarten

Tabelle 10 Zeichenhöhe für Großbuchstaben

Sehabstand Empfohlene Zeichenhöhe in mm
500 3,2 bis 4,5
600 3,9 bis 5,5
700 4,5 bis 6,4
800 5,2 bis 7,3

Beispiel zur Anwendung der Organisationsprinzipien

Abb. 35 Beispiel zur Anwendung der Organisationsprinzipien

3.3.6 Gesundheit im Büro

An Arbeitsplätzen im Büro können langes Sitzen, Bewegungsmangel sowie besondere Anforderungen an das Sehvermögen die Gesundheit Ihrer Beschäftigten beeinträchtigen. Beschwerden im Bereich des Muskel-Skelettsystems sowie Augenbeschwerden sind nicht selten. Zudem kann es zu psychischen Beeinträchtigungen kommen.

Bildschirmarbeitsplatz Abb. 36
Rechtliche Grundlagen

Weitere Informationen
  • DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze – Leitfaden für die Gestaltung"
  • DGUV Information 250-008 "Sehhilfen am Arbeitsplatz – Hilfen für die Verordnung von speziellen Sehhilfen"
  • VBG (Hrsg.): GMS – Gesundheit mit System; Leitfaden für ein betriebliches Gesundheitsmanagement (= VBG-Fachwissen; Version 3.0/2024-02), Hamburg
  • VBG (Hrsg.): Gesundheit im Büro (= VBG-Fachwissen; Version 7.0/2022-06), Hamburg
  • VBG (Hrsg.): Bewegung im Büro. Fit durch den Arbeitsalltag (= VBG-Info; Version 2.0/2020-06), Hamburg.

Gefährdungen

Für Ihre Beschäftigten bestehen vor allem Gefährdungen durch:

In Fehlzeitenstatistiken stehen Erkrankungen des Muskel-Skelettsystems an vorderster Stelle. Auch Beschäftigte im Büro klagen häufig über Muskel-Skelettbeschwerden, vor allem Verspannungen im Bereich der Halswirbelsäule mit Beteiligung des Schulter-Arm-Systems sowie der Lendenwirbelsäule. Bewegungsmangel erhöht zudem das Risiko für das Auftreten von Übergewicht, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes. Bei einem nicht oder nicht ausreichend korrigierten Sehfehler können Ermüdungserscheinungen im Bereich der Augen auftreten.

Psychische Beeinträchtigungen, die auch durch arbeitsbedingte Belastung entstehen können, beeinflussen das Wohlbefinden der Beschäftigten und können zur Entstehung von Erkrankungen beitragen.

Maßnahmen

Mit folgenden Maßnahmen können Sie dazu beitragen, die Arbeitsplätze Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesund zu gestalten und damit die Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen:

Daumen Gute Praxis
Ein Wechsel zwischen Sitzen und Stehen ist gut, ein Wechsel zwischen Sitzen, Stehen und Gehen noch besser. Dies fördert die Bewegung der Wirbelsäule, trägt zur Versorgung der Bandscheiben bei, löst Verspannungen, regt das Herz-Kreislauf-System an und fördert die Konzentration. Unterstützen Sie Ihre Beschäftigen dabei.

Bewegungstraining oder Massage
Das betriebliche Angebot eines Bewegungstrainings ist empfehlenswert, um zu einer Reduzierung von Beschwerden und zur Belastungsminderung Ihrer Beschäftigten beizutragen. Damit lassen sich durch Bewegungsmangel entstandene gesundheitliche Defizite vermindern. Massagen setzen demgegenüber nicht ursächlich an den Bedingungen für die Entstehung von Muskelverspannungen an, sondern lindern nur kurzfristig die Symptome.

Arbeitsmedizinische Vorsorge durch Betriebsärztin oder Betriebsarzt
Als Unternehmerin oder Unternehmer müssen Sie Beschäftigten, die an Bildschirmarbeitsplätzen arbeiten, in regelmäßigen Abständen eine arbeitsmedizinische Vorsorge für diese Tätigkeit anbieten. Aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge kann sich ergeben, dass Sie den Beschäftigten in erforderlichem Umfang eine spezielle Sehhilfe (sogenannte Bildschirmarbeitsplatzbrille) zur Verfügung stellen müssen.


3.4 Empfangsbereich

Der Empfang ist die erste Anlaufstelle in Ihrem Unternehmen. Er soll ansprechend und einladend auf Besucherinnen und Besucher wirken. Ihre Beschäftigten sind in diesem Bereich besonderen Belastungen ausgesetzt. Zum Beispiel kann durch häufiges Öffnen und Schließen der Tür Zugluft entstehen. In diesem Kapitel erhalten Sie Hinweise zum Einrichten der Arbeitsplätze am Empfang.

Abb. 37 Empfangsbereich
Abb. 37
Rechtliche Grundlagen

Weitere Informationen
  • DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze – Leitfaden für die Gestaltung"
  • DGUV Information 215-444 "Sonnenschutz im Büro"

Gefährdungen

In den meisten Fällen sind Arbeitsplätze am Empfang mit Bildschirmen ausgestattet. Beachten Sie deshalb die im Kapitel 3.3 beschriebenen Gefährdungen und setzen Sie die dort beschriebenen Maßnahmen auch bei den Arbeitsplätzen am Empfang um. Darüber hinaus können für Ihre Beschäftigten am Empfang noch weitere Gefährdungen bestehen:

Maßnahmen
Daumen Gute Praxis
Durch Einrichtung eines Windfangs am Eingang können Sie den Einfluss von Zugluft am Empfangsarbeitsplatz reduzieren. Insbesondere bei einem hohen Glasanteil in der Fassade des Empfangsbereichs können Sie durch geeignete Sonnenschutzvorrichtungen das Aufheizen reduzieren. Daumen Gute Praxis
Häufig werden im Empfangsbereichen Materialien eingesetzt (z. B. Glas, Natursteinfußböden, Sichtbeton), die sich ungünstig auf die Raumakustik auswirken (hohe Nachhallzeit). Durch den Einsatz von Akustiksegeln, Schallabsorbern an Wänden und schallabsorbierenden Möbeln und Einrichtungselementen können Sie für eine gute Raumakustik am Empfang sorgen. Das werden auch Ihre Kundinnen und Kunden zu schätzen wissen.

3.5 Kommunikationsbereiche

Eine effiziente Kommunikation trägt maßgeblich zur Produktivität Ihres Unternehmens und einem guten Betriebsklima bei. Dabei spielt das persönliche Gespräch eine wichtige Rolle. Denn obwohl heute viele Informationen per Mail oder über digitale Netzwerke ausgetauscht werden, bleibt es ein wichtiger Bestandteil der Büroarbeit. Dafür benötigen Sie geeignete Bereiche.

Teamwork Abb. 38
Rechtliche Grundlagen

Weitere Informationen
  • DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze – Leitfaden für die Gestaltung"
  • DGUV Information 215-441 "Büroraumplanung – Hilfen für das systematische Planen und Gestalten von Büros"
  • FBVW-404 Fachbereich AKTUELL "Gestaltung von Kommunikationsbereichen im Büro"
  • DIN 18041 "Hörsamkeit in Räumen – Anforderungen, Empfehlungen und Hinweise für die Planung", Ausgabedatum: 2016-03

Gefährdungen
Maßnahmen

Egal, ob im kleinen Kreis oder eine große Besprechung mit Kunden – Kommunikationsbereiche sind in der heutigen Zeit unverzichtbar.

Raumkonzept

Daumen Gute Praxis
Für kurze Besprechungen und den spontanen Austausch unter Ihren Beschäftigten ist das Angebot von Stehtischen, Sitzgruppen oder einer Kaffeebar sinnvoll. Diese können auch für Unterbrechungen während längerer Besprechungen genutzt werden.

Besprechungsräume

Arbeitsflächen und Bein-/Fußräume

Abb. 39 Arbeitsflächen und Bein-/Fußräume von Kommunikationsplätzen

Benutzerflächen an Besprechungsplätzen

Abb. 40 Benutzerflächen an Besprechungsplätzen

Hinweis:

Beachten Sie, dass Rollstuhlfahrer unter dem Tisch eine freie Breite von 900 mm benötigen. Eine Benutzerfläche von mindestens 1200 mm Tiefe sowie eine Wendefläche von 1500 mm x 1500 mm müssen Sie vorsehen.
Daumen Gute Praxis
Damit die Räume auch für längere Meetings genutzt werden können, sollten Sie Büroarbeitsstühle einsetzen. Bei häufig wechselnden Personenzahlen kann der Einsatz von Stapelstühlen sinnvoll sein.

Kombibüro

Abb. 41 Kombibüro mit Besprechungsbereich und Kommunikationsinsel

Medientechnik

Umgebungsfaktoren
Ergänzend zu den allgemeinen Hinweisen in den Kapiteln 3.2.1 bis 3.2.3 sollten Sie die nachfolgenden Aspekte berücksichtigen.


3.6 Technikbereich

Im Technikbereich sind Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in direktem Kontakt mit Druckern, Kopierern, Faxgeräten, Aktenvernichtern, Scannern und Servern. Hiervon können unterschiedliche Gefährdungen ausgehen. In diesem Kapitel sind die Gefährdungen sowie Maßnahmen zu deren Vermeidung beschrieben.

Technikbereich Abb. 42
Rechtliche Grundlagen

Weitere Informationen
  • DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze – Leitfaden für die Gestaltung"
  • DIN EN 3 "Tragbare Feuerlöscher", Teil 7: "Eigenschaften, Leistungsanforderungen und Prüfungen", Ausgabedatum: 2007-10

Gefährdungen

Von Bürogeräten können für Ihre Beschäftigten folgende Gefährdungen ausgehen:

Maßnahmen
Daumen Gute Praxis
Beachten Sie, dass beim Einsatz von CO2-Feuerlöschern in engen Räumen eine Erstickungsgefahr für die Beschäftigten bestehen kann.

Nach DIN EN 3-7 geprüfte, tragbare Wasser- bzw. Schaumlöscher können bei elektrischen Geräten bis 1000 V eingesetzt werden, wenn ein Sicherheitsabstand von mindestens 1 m eingehalten wird.

Emissionen von Druckern und Kopiergeräten

Emissionen aus Druckern und Kopiergeräten sind immer wieder Gegenstand intensiver Berichterstattung in den Medien. Drucker und Kopiergeräte können geringe Mengen an Staub, flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) und Ozon emittieren. In vielen modernen Geräten entsteht heute aufgrund des technischen Fortschrittes praktisch kein messbares Ozon mehr.

Bei den Staubemissionen kann es sich sowohl um Papier- und Hausstaub als auch um geringste Mengen Tonerstaub handeln, wobei der Papierstaubanteil bei Weitem überwiegt. Verschiedene Untersuchungen belegen, dass die Emission von regelmäßig gewarteten Geräten im unbedenklichen Bereich liegt.


3.7 Sozialbereiche

Ansprechend gestaltete Pausenräume und funktional eingerichtete Teeküchen sind für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Zeichen Ihrer Wertschätzung. Sie dienen auch der Kommunikation. Damit dort keine Gesundheitsschäden, wie z. B. Verbrühungen und Infektionen entstehen, müssen bestimmte Regeln eingehalten werden.


Sozialbereich
Abb. 43

Rechtliche Grundlagen

Gefährdungen

In Sozialbereichen können für Ihre Beschäftigten folgende Gefährdungen bestehen:

Maßnahmen
Hinweis: Beachten Sie, dass auch von den Beschäftigten mitgebrachte, am Netzstrom betriebene Geräte, z. B. Kaffeemaschinen, Ventilatoren und Radios, ebenfalls regelmäßig hinsichtlich der elektrischen Sicherheit überprüft werden müssen.
Daumen Gute Praxis
Durch einen separaten Stromkreis für Elektrogeräte mit Brandgefährdungen (z. B. Herde, Kaffeemaschinen, Wasserkocher) können diese getrennt von allen anderen Elektrogeräten, beispielsweise durch eine Zeitsteuerung, ein- und ausgeschaltet werden. Als Unternehmerin oder Unternehmer sollten Sie eine solche Schaltung durch eine Elektrofachkraft installieren lassen.

Beispiel zur Kennzeichnung von Sanitärräumen

Abb. 44 Beispiel zur Kennzeichnung von Sanitärräumen

Sanitärräume

Tabelle 11 Auszug aus ASR A4.1 "Sanitärräume"

Weibliche oder männliche Beschäftigte Mindestanzahl bei niedriger Gleichzeitigkeit Mindestanzahl bei hoher Gleichzeitigkeit
Toiletten/
Urinale
Hand­wasch­gelegen­heiten Toiletten/
Urinale
Hand­wasch­gelegen­heiten
bis 5 1*) 1 2 1
6 bis 10 1*) 1 3 1
11 bis 25 2 1 4 2
26 bis 50 3 1 6 2
51 bis 75 5 2 7 3
76 bis 100 6 2 9 3
101 bis 130 7 3 11 4
131 bis 160 8 3 13 4
161 bis 190 9 3 15 5
191 bis 220 10 4 17 6
221 bis 250 11 4 19 7
  je weitere 30
Beschäf­tigte
+1
je weitere 90
Beschäf­tigte
+1
je weitere 30
Beschäf­tigte
+2
je weitere 90
Beschäf­tigte
+2

*) für männliche Beschäftige wird zuzüglich 1 Urinal empfohlen


Pausenbereiche
In Ihrem Unternehmen ist ein Pausenraum erforderlich, wenn dort mehr als zehn Personen beschäftigt sind. Sie können auf Pausenräume verzichten, sofern die Büroräume während der Pause frei von arbeitsbedingten Störungen (z. B. durch Publikumsverkehr, Telefonate) sind. Pausenräume haben folgende Anforderungen zu erfüllen:

Wenn Sie schwangere Frauen oder stillende Mütter beschäftigen, müssen Einrichtungen zum Hinlegen, Ausruhen und Stillen am Arbeitsplatz oder in unmittelbarer Nähe vorhanden sein.


3.8 Lagerbereich

Für einen reibungslosen Ablauf in Ihrem Unternehmen ist es wichtig, dass Ihre Beschäftigten immer über die notwendigen Arbeitsmaterialien verfügen. Deshalb halten Sie verschiedene Arbeitsmaterialien vor und lagern Dokumente zu laufenden und abgeschlossenen Vorgängen. Im folgenden Kapitel sind wichtige Informationen zum sicheren Betreiben Ihres Lagers und Archivs zusammengetragen.

Lagerbereich
Abb. 45


Rechtliche Grundlagen

Weitere Informationen
  • DGUV Information 215-441 "Büroraumplanung – Hilfen für das systematische Planen und Gestalten von Büros"
  • DGUV Information 208-061 "Lagereinrichtungen und Ladungsträger"
  • DIN EN ISO 13854 "Sicherheit von Maschinen – Mindestabstände zur Vermeidung des Quetschens von Körperteilen", Ausgabe: 2020-01

Gefährdungen

In Lagerbereichen können für Ihre Beschäftigten folgende Gefährdungen bestehen:

Maßnahmen

Beispiel für Regalanlage

Abb. 46 Beispiel für Regalanlage

Tabelle 12 Mindestbeleuchtungsstärken in Anlehnung an ASR 3.4 Anhang 3

Arbeitsbereich im Lager/ Archiv Mindestwert der Beleuchtungsstärke
Lagerräume mit Suchaufgaben 100 lx
Lagerräume mit Leseaufgaben 200 lx
Versand- und Verpackungsbereiche 300 lx

Achten Sie auf die Einhaltung der Sicherheitsabstände (z. B. Fingerquetschung 25 mm) an verfahrbaren Regalen. Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten im Umgang mit den Regalanlagen (vgl. Abbildung 46). Lassen Sie die Sicherheitseinrichtungen (z. B. Distanzhalter) regelmäßig überprüfen.


Beispiel für Piktogramme Leiter

Abb. 47 Beispiel für Piktogramme Leiter

3.9 Verkehrssicherheit im Außendienst

Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen. Im Fahrzeug verbaute Sicherheitssysteme können Ihre Beschäftigten hierbei erfolgreich unterstützen. Jede Art von Ablenkung ist bei der Benutzung eines Fahrzeuges zu vermeiden. Bereits kurze Unaufmerksamkeiten führen häufig zu schweren Unfällen.

Im Auto mit Navi
Abb. 48


Rechtliche Grundlagen
  • §§ 1-23 und 34 Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • §§ 16, 19 und 29-67 Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO)
  • §§ 1 bis 6 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • §§ 2 bis 7 und 15 bis 17 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"
  • §§ 4 bis 30 und 33ff DGUV Vorschrift 70 und 71 "Fahrzeuge" (bisher BGV D29 und GUV-V D29)

Weitere Informationen
  • DGUV Information 211-040 "Einsatz mobiler Informations- und Kommunikationstechnologie an Arbeitsplätzen"
Gefährdungen

Der Außendienst Ihrer Beschäftigten ist in der Regel durch wechselnde Arbeitsumgebungen und Termindruck bei der Reisetätigkeit gekennzeichnet. Dabei können Gefährdungen und Belastungen entstehen durch:

Maßnahmen

Ihre Beschäftigten im Außendienst handeln und entscheiden bei der Tätigkeit im hohen Maße eigenverantwortlich. Legen Sie im Vorfeld die Wahl der Verkehrs- und Arbeitsmittel, den Transport von Lasten, die Dauer der Reise und die zu berücksichtigenden Gesundheitsaspekte fest.

Daumen Gute Praxis
Hauptauslöser bei Verkehrsunfällen sind zu hohe Geschwindigkeit, Nichtbeachtung der Vorfahrt, ungenügender Sicherheitsabstand und Unachtsamkeit. Der "Arbeitsplatz Straße" ist gefährlich: 62 % aller tödlichen Arbeits- und Wegeunfälle ereignen sich laut DGUV im Straßenverkehr.

Überprüfen Sie die gültige Fahrerlaubnis und Eignung Ihrer Beschäftigten. Sorgen Sie für eine fahrzeugspezifische Einweisung und Unterweisung. Fahrsicherheitstrainings können sicheres Fahrverhalten unterstützen. Veranlassen Sie gegebenenfalls bei Auslandstätigkeiten eine arbeitsmedizinische Vorsorge, bei der der Impfschutz überprüft wird.

Zur Qualität im Außendienst trägt eine gute Unternehmenskultur bei, die zu stabilen Mitarbeiter- und Kundenbeziehungen führt. Sorgen Sie in Ihrem Betrieb für eine gute Außendienstorganisation, bei der die geltenden Arbeitszeitregelungen eingehalten werden.

Dazu gehören unter anderem:

Daumen Gute Praxis
An der Windschutzscheibe angebrachte Mobilgeräte können während der Fahrt zu Sichtbehinderungen führen. Bereits ein vergleichsweise kleines handelsübliches Navigationsgerät führt bei einer Sehdistanz von 15 m Entfernung zu einem blinden Fleck von 2 m x 3 m. Mobile Geräte, gleich ob Navigationsgeräte, Handys, Tablets oder Notebooks gelten zudem als Ladung und müssen gesichert werden.

Ablenkungen aller Art stellen bei der Fahrtätigkeit eine latente Gefährdung dar. Dabei spielen mobile Informations- und Kommunikationstechnologien eine beachtliche Rolle. Meldungen von Navigationsgeräten, Telefonate und weitere Multimedia-Applikationen führen zu Ablenkungen, so dass z. B. Verkehrssituationen nicht richtig beurteilt oder Warnsignale nicht rechtzeitig wahrgenommen werden können.

Sorgen Sie dafür, dass Ihre Beschäftigten eine Abfahrtskontrolle durchführen. Hierzu gehört die Prüfung, ob alle Geräte, Sitze und Spiegel richtig eingestellt sind. Weiterhin das Verstauen loser Gegenstände im Kofferraum, sowie das Sichern der Ladung.

Eine Verwendung von geeigneten Halterungen für Bildschirmgeräte ist zu bevorzugen. Bei der Platzierung von mobilen Geräten müssen die Wirkungsbereiche der Airbags berücksichtigt werden.

Nach staatlichem Recht ist der Fahrzeugführerin bzw. dem Fahrzeugführer die Benutzung eines Mobiltelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon bei laufendem Motor aufnimmt oder hält.

Weisen Sie Ihre Fahrzeugführerin bzw. Fahrzeugführer an:


3.10 Büroarbeit im Außendienst – Mobile Arbeit

Auch wenn der überwiegende Anteil der Büroarbeit (noch) am Schreibtisch erledigt wird, nimmt der Anteil der Beschäftigten zu, die notwendigerweise einen Teil ihrer Büroarbeit im Außendienst erledigen (mobile Arbeit). Dabei ist die Büroarbeit unterwegs nur die zweitbeste Lösung. Konzentriertes Arbeiten am gut ausgestatteten Büroarbeitsplatz ist zumeist effizienter und ergonomischer.


Büroarbeit im Außendienst – Mobile Arbeit
Abb. 49


Rechtliche Grundlagen

Weitere Informationen
  • DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze – Leitfaden für die Gestaltung"
  • DIN EN ISO 9241 "Ergonomie der Mensch-System-Interaktion", Teil 410: "Gestaltungskriterien für physikalische Eingabegeräte", Ausgabedatum: 2012-12

Gefährdungen

Für Ihre Beschäftigten bestehen die folgenden Gefährdungen, z. B. durch eine nicht ergonomische Sitzhaltung, schlechte Bildschirm- und Tastaturgestaltung:

Maßnahmen

Stellen Sie sicher, dass die im Außendienst Tätigen in den Informationsfluss Ihres Unternehmens eingebunden sind und an Besprechungen und betrieblichen Veranstaltungen teilnehmen können.

Die häufig angetroffene "Arbeitshaltung" mit Notebook oder Tablet-PC auf dem Schoß ist für längeres Arbeiten nicht zu empfehlen. Diese Haltung begünstigt das Auftreten von Schulter- und Nackenverspannungen und es kann zu Kopfschmerzen oder anderen Beschwerden kommen. Zudem werden einige Notebooks auf der Unterseite sehr warm, deshalb empfiehlt sich eine solche Nutzung auch aus diesem Grund nicht.

Bei einem Telearbeitsplatz, im Sinne der Arbeitsstättenverordnung, handelt es sich um einen von Ihnen fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz im Privatbereich eines Beschäftigten. Sie haben für die notwendige Ausstattung (Mobiliar, Arbeitsmittel und Kommunikationseinrichtungen) des Telearbeitsplatzes zu sorgen. Berücksichtigen Sie bei der Einrichtung eines Telearbeitsplatzes das Kapitel 3 "Büro- und Bildschirmarbeit".

Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen müssen Sie auch die mobile Büroarbeit Ihrer Mitarbeiter berücksichtigen.

Kleine Geräte, wie Netbooks, Subnotebooks, Ultra Mobile PCs oder Tablet-PCs, sind wegen der kleinen, oft unentspiegelten Bildschirmanzeige und der kleinen bzw. virtuellen Tastatur für Bürotätigkeiten nur sehr eingeschränkt geeignet.

Notebooks
Achten Sie bei der Beschaffung von Notebooks neben dem GS-Zeichen, auch auf

Erfordert die Tätigkeit im Außendienst, dass mehrere Personen gleichzeitig den Bildschirm betrachten – zum Beispiel zu Präsentationszwecken –, sollten Sie Notebooks mit großem Betrachtungswinkel verwenden.

Zwei Personen vor Notebook
Abb. 50

Sollen Notebooks auch im Büro eingesetzt werden, dann sorgen Sie dafür, dass Anschlüsse für externe Tastatur, Maus und Bildschirm oder für eine sogenannte Dockingstation vorhanden sind.

Maus
Wenn Ihre Beschäftigten viel mit Touchpad oder Trackpoint arbeiten, sollten Sie zusätzliche Mäuse anschaffen. Voraussetzung für deren Benutzung ist allerdings eine geeignete Arbeitsfläche, wie ein Tisch. Sorgen Sie dafür, dass statt sogenannter Notebook-Mäuse nur ergonomisch geformte, an die Handgröße angepasste Mäuse verwendet werden.

Drucker
Beschaffen Sie mobile Drucker, wenn unterwegs Dokumente auszudrucken sind. Wichtig ist auch die Art der Verbindung zum Notebook (kabelgebunden oder drahtlos als WLAN und Bluetooth-Systeme). Zu empfehlen sind leichte Geräte (unter 2 kg) mit guter Druckqualität.

Tablet-PC
Wenn Sie Tablet-PCs im Außendienst einsetzen möchten, sollten Sie bei der Gerätebeschaffung auf folgende Eigenschaften achten:

Daumen Gute Praxis
Müssen Ihre Beschäftigten im Außendienst umfangreichere Eingaben erledigen, ist eine virtuelle Tastatur mit kleinen Tasten nicht geeignet und sollte durch eine externe Tastatur sowie eine Maus ergänzt werden. Oft ist dann ein Notebook die bessere Wahl. Auch Notebooks mit abnehmbarer, klappbarer oder versenkbarer Tastatur, die wie ein Tablet-PC genutzt werden können, bieten sich als Alternative an.

Für die Arbeit am stationären Büroarbeitsplatz ist ein Notebook oder Tablet-PC ohne Peripheriegeräte nicht geeignet. Um Konformität mit der Arbeitsstättenverordnung zu erreichen und ergonomisch arbeiten zu können, müssen Sie eine externe Tastatur und Maus sowie einen zusätzlichen Bildschirm anschließen. Dies gilt insbesondere für Ihre Beschäftigten im Außendienst, die zuhause oder beim Kunden umfangreichere Büroarbeiten erledigen.

Smartphone