6 Maßnahmen zur Verbesserung und zum Erhalt der Rutschhemmung

Zur Verringerung der Anzahl von Unfällen durch Ausrutschen sind die Präventionsmaßnahmen im Verbund technischer, organisatorischer und personenbezogener Maßnahmen (TOP-System, siehe auch Bild 1) zu sehen. In Abhängigkeit von der Rutschhemmungssituation vor Ort sind die Maßnahmen der nachfolgenden Tabelle 4 zu wählen. Abweichungen von der Art und der Rangfolge der Maßnahmen in Tabelle 4 sind möglich, wenn die Maßnahmen im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte führen und das gleiche Schutzziel auch auf anderem Wege erreicht werden kann.

Tabelle 4 Risikoorientierte Maßnahmen zur Verbesserung der Rutschhemmung

    Maßnahmen Bemerkungen Literatur
Technisch T 4.1 Neuer rutschhemmender Bodenbelag
Keramische Bodenbeläge
Bodenbeschichtungen
  • Gitter-, Blechprofilroste
  • Elastische, Holz- und Textilbodenbeläge
Beton-, Natur-, Kunstwerkstein, Glasplatten
Robuste und dauerhafte Lösung ASR A1.5/1,2 Abs. 6 (1) und Anhang 2 und FA-Handbuch Geprüfte Bodenbeläge – Positivliste [7]
T 4.2 Nachbehandlung des Bodenbelages
  • mechanische Nachbehandlung
  • chemische Nachbehandlung
  • Oberflächenfinish
  • (Flämmen)
Optik des Bodens kann leiden
Dauerhaftigkeit der Nachbehandlung beachten
 
T 4.3 Rutschhemmende Matten gegen Wegrutschen zu sichern
Hygieneprobleme, z.B. im Frischebereich bei Lebensmitteln
IFA-Handbuch Geprüfte Bodenbeläge – Positivliste
T 4.4 Sauberlaufzonen z. B. in Eingangsbereichen oder an Hygieneschleusen ASR A1.5/1,2 Abs. 6 (3)
T 4.5 Vermeidung von gleitfördernden Stoffen auf dem Boden durch technische Einrichtungen
z. B. Überdachung in Außenbereichen, Absaugung an einer Maschine
  ASR A1.5/1,2 Abs. 6 (2)
O 4.6 Reinigung des Bodenbelages
  • Reinigungsplan erstellen
  • Ungeeignete Reinigungsverfahren können die Rutschhemmung herabsetzen
  • Besondere Gefährdungen in Außenbereichen beachten
  • Herstellervorgaben beachten
ASR A1.5/1,2 Abs. 9
O 4.7 Pflege des Bodenbelages
  • Ungeeignete Pflegemittel setzen häufig die Rutschhemmung herab
  • Geeignete Pflegemittel in präziser Dosierung verwenden
  • Herstellervorgaben beachten
ASR A1.5/1,2 Abs. 9
O 4.8 Vermeidung von gleitfördernden Stoffen auf dem Boden durch Gestaltung der Arbeitsabläufe    
O 4.9 Kontrolle der Rutschhemmung von Fußböden
  • Regelmäßig
  • Nach Nutzungsänderung
  • Nach Änderung der Reinigungsverfahren
siehe Abs. 4, 5 und 7
P 4.10 Auswahl von rutschhemmendem Schuhwerk
  • insbesondere in kontrollierbaren Bereichen einsetzbar
DGUV Regel 112-191 [8]
P 4.11 Regelmäßige Kontrolle des Schuhwerks
  • Sichtkontrolle
DGUV Regel 112-191
P 4.12 Bereiche mit besonderer Rutschgefahr
  • Hinweisschilder aufstellen
  • Sperrung des Bereiches
  ASR A1.5/1,2 Abs. 6 (4)
ASR A1.3 [9]
P 4.13 Regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten Unterweisungsinhalte u.a.:
  • Geeignetes Schuhwerk tragen
  • Vermeidung gleitfördernder Stoffe
  • Direkte Beseitigung von gleitfördernden Verunreinigungen
  • Sicherheitsgerechtes Gehen
DGUV Information 211-005 [10] Unterweisung – Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes
P 4.14 Regelmäßige Unterweisung des Reinigungspersonals Ggf. mehrsprachige Arbeitsanweisungen anbieten