4 Konzept zur Analyse und Bewertung der Rutschhemmung

4.1 Gefährdungsbeurteilung

Anlässe, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen sind beispielsweise:

Die Gefährdungsbeurteilung kann anhand des folgenden Ablaufplans durchgeführt werden (Abbildung 2):

Ablaufplan zur Gefährdungsbeurteilung

Abb. 2: Ablaufplan zur Gefährdungsbeurteilung

4.2 Analyse

4.2.1 Auswahl der Messtechnik

Es ist ein Messgerät auszuwählen, welches den Anforderungen der DIN 51131 entspricht (siehe Abs. 5.1). In Bereichen, in denen definierte Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe zur Verfügung gestellt und getragen werden, kann die Messung mit Gleitern aus diesem Schuhsohlenmaterial erfolgen. In allen anderen Bereichen (z. B. öffentliche Bereiche) ist für die Messung der SBR-Gleiter nach DIN 51131 zu verwenden.

4.2.2 Festlegung der Messstellen

Es erfolgt eine Begehung der betrieblichen Bereiche, die von Personen begangen werden, mit dem Ziel, die kritischen Bereiche zu ermitteln. Die Anzahl und Lage der Messstellen orientiert sich an:

4.2.3 Messung des Betriebszustands

Kritische Situationen beschreiben ungünstige Betriebszustände (siehe Tabelle 2). Diese sind unter Berücksichtigung der im Betrieb auftretenden gleitfördernden Stoffe und der Organisation der Reinigung zu ermitteln. Hierbei sind die Informationen des Betreibers und dessen Arbeitsschutzorganisation einzubeziehen.

Tabelle 2 Betriebszustände

Kritische Situation / Gleitfördernde Stoffe Beispiele Durchführung / Gleitmittel
Trocken Trockener Fußboden im genutzten Ist-Zustand vor und nach der Reinigung Als Orientierungsmessung SBR-Gleiter oder Ledergleiter gemäß DIN 51131
Nicht waagerechte Flächen: Neigung > 1° (ca. 2 %) Begehbare Schrägrampe Messung in Richtung der geringsten Rutschhemmung (siehe Abs. 5.5)
Nässe, Feuchtigkeit Reinigungsmittel, Regenwasser, Getränke, Taupunktbildung, Dispersionen a) Ist-Zustand der Nässe
b) NaLS-Wasser gemäß DIN 51131
Mittelviskose Flüssigkeiten Öle, Schmierstoffe, Lacke, Farben a) Ist-Zustand
b) Motoröl, SAE 10W-30 gemäß DIN 51130
Fette, pastöse Feststoffe Montagefett, Tier- und Pflanzenfette, Lebensmittel, Kosmetik, Pflanzenblätter Art und Menge des Gleitmittels gemäß Situation vor Ort festlegen
Partikel, Stäube, trockene Feststoffe (produktionsbedingt, umweltbedingt) Laub, Sand, Granulate, Staub, Krümel

4.3 Bewertung der Messergebnisse

Das Messergebnis der Betriebsmessung ist entsprechend dem Bewertungskonzept (Tabelle 3) wie folgt einzustufen:

Tabelle 3 Bewertungskonzept der Rutschgefahr1)

Gleitreibungskoeffizient μ Bewertung / Maßnahmen 4)
Betriebsmessung (BM) Nullmessung vohanden? (NM) 2) Kontrollmessung (KM)
μ ≥ 0,45 keine - Bodensystem uneingeschränkt betriebstauglich
μ ≥ 0,30
μ < 0,45
keine - Bodensystem betriebstauglich, evtl. besondere Maßnahmen erforderlich
μ < 0,30 keine - Bodensystem kritisch, besondere Maßnahmen erforderlich
μ < 0,30 ja μKM ≥ 0,9·μNM 2) 3) Bodensystem betriebstauglich, evtl. besondere Maßnahmen erforderlich
μ < 0,30 ja μKM < 0,9·μNM 3) Bodensystem kritisch, besondere Maßnahmen erforderlich
1) Bewertung der Betriebsmessung in Anlehnung an die Wuppertaler Grenzwerte für sicheres Gehen nach Skiba [6].
 
2) Die Praxis zeigt, dass Bodenbeläge, die durch Prüfung nach DIN 51130 den Bewertungsgruppen, R, zugeordnet wurden, in seltenen Fällen bei der Nullmessung Gleitreibungskoeffizienten von μNM < 0,3 aufweisen. Dieser Umstand ist auf die Unterschiede der Messmethoden zurückzuführen und deshalb akzeptabel.
 
3) Ist ein Bodenbelag gemäß den Anforderungen nach ASR A1.5/1,2 eingebaut und das Messergebnis der Kontrollmessung mindestens 90% (Messunsicherheit bereits enthalten) von dem des Bodenbelags im Neuzustand, d. h. mindestens 90% des Ergebnisses der Nullmessung, dann gilt die Rutschhemmung des Bodenbelages als eingehalten.
 
4) Maßnahmen, die ergriffen werden können, sind in Tabelle 4 aufgeführt (siehe Ziffer 6).

ANMERKUNG: Durch Messungen von Gleitreibungskoeffizienten kann grundsätzlich keine Einstufung der Bodenbeläge in Rutschhemmungsklassen der ASR A1.5/1,2 erfolgen. Die Eignung eines Bodenbelags kann nur über die Prüfung mit der schiefen Ebene nach DIN 51130 bewertet werden.

4.4 Dokumentation

Die Messergebnisse und Maßnahmen sind zu dokumentieren (siehe Anhang).

4.5 Planung von Prüfintervallen

In Abhängigkeit von den Betriebsbedingungen und den Ergebnissen der Prüfungen sind die Prüfintervalle festzulegen.