Anhang 1: Bewertung von Anlagenteilen hinsichtlich ihrer Dichtigkeit bezüglich inhalativer Exposition gegenüber Gefahrstoffen (geschlossene Anlage)

1 Anwendungshinweise

(1) Anhang 1 dieser TRGS zur Bewertung von Anlagenteilen hinsichtlich ihrer Dichtigkeit bezüglich inhalativer Exposition gegenüber Gefahrstoffen ist nicht für jedes Unternehmen von gleicher Bedeutung. Mitunter können insbesondere Klein- und mittelständige Unternehmen das Ziel zum Schutz des Menschen und der Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen auch ohne konkrete Berücksichtigung dieses Anhanges erreichen. Hinsichtlich der Dichtheits­anfor­derungen des Explosionsschutzes siehe TRGS 722.

(2) Die Vorgehensweise beschreibt eine Möglichkeit, die Dichtigkeit von Anlagen oder Anlagenteilen zu bewerten. Dies ist z. B. dann von Bedeutung, wenn Gefahrstoffe nach GefStoffV Anhang II, Nummer 6 in geschlossenen Anlagen gehandhabt werden müssen.

 

2 Begriffsbestimmungen

(1) Anlagenteile und Anlagen
Anlagen und Teilanlagen im Sinne dieser TRGS sind Einrichtungen, Geräte, Maschinen, etc., in denen Gefahrstoffe gehandhabt werden. Anlagenteile sind einzelne Bauteile oder Funktionselemente, die in ihrem Zusammenspiel die Anlage ergeben.

(2) Verfahrensindex
Der Verfahrensindex bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen gibt an, welches anlagenbedingte Expositionspotenzial bzw. welchen Dichtigkeitsgrad eine Anlage oder ein Anlagenteil besitzt und ist damit ein Maß für die Gefährdung. Für die Beurteilung der anlagenspezifischen Bedingungen stehen die Verfahrensindizes 0,25, 0,5, 1, 2 und 4 zur Verfügung.

Tabelle 1: Allgemeine Übersicht über Bauarten von Funktions­elementen und Verfahrensindizes

Allg. Beschreibung des Funktionselements, der Anlage oder Teilanlage Verfahrensindex Grad der Geschlossenheit Grenzwerte
geschlossene Bauart, Dichtheit gewährleistet oder mit integrierter Absaugung
Und: Unmittelbarer Hautkontakt ist ausgeschlossen.
0,25 vollkommen geschlossen Geeignet um Grenzwerte sicher und dauerhaft einzuhalten.
keine betriebsmäßig offene Verbindung oder Stoffaustritt wird sicher verhindert.
Und: Kein Gefahrstoffaustritt beim betriebsmäßigen Öffnen des Systems.
geschlossene Bauart, Dichtheit gewährleistet 0,5 geschlossen Geeignet um Grenzwerte sicher einzuhalten.
teilweise geschlossene Bauart mit integrierter Absaugung
teilweise offene Bauart mit hochwirksamer Absaugung
geschlossene Bauart, Dichtheit nicht gewährleistet 1 weitgehend geschlossen Können eingehalten werden.
teilweise offene Bauart mit wirksamer Absaugung
teilweise offene Bauart, bestimmungsgemäßes Öffnen mit einfacher Absaugung 2 (teilweise) offen Können nicht sicher eingehalten werden.
offen mit einfacher Absaugung
offene Bauart bzw. teilweise offene Bauart 4
natürliche Lüftung

 

3 Beschreibung der Vorgehensweise

(1) Im ersten Schritt wird eine Anlage beschrieben. Dazu gehört einerseits die Abgrenzung von anderen Anlagen, andererseits die Gliederung in Teilanlagen oder Prozesse/Prozessschritte. Technisch dichte Anlagenteile oder auch Anlagen können gemeinsam ein technisch dichtes System bilden. Die Bestandteile und die Abgrenzungen dieses Systems sind so auszuwählen, dass damit eine der Gefährdung entsprechende Beurteilung möglich ist. So kann es je nach konkreter technischer Gestaltung genügen, eine einzelne Abfüllstelle isoliert zu betrachten, es kann aber auch erforderlich sein, eine gesamte Produktionsanlage zu beurteilen.

(2) Jedes Funktionselement wird dann hinsichtlich seiner Dichtigkeit bewertet. Der Beispielkatalog in Tabelle 2 gibt Hinweise für die Einstufung von Funktions­elementen. Funktionselemente, die nicht in der Beispielsammlung enthalten sind, können durch Analogieschlüsse eingestuft werden.

(3) Die Anlage, Teilanlage oder das Arbeitsverfahren als Gesamtes wird mit dem Indexwert des Funktionselementes eingestuft, welches den höchsten Verfahrensindex erhalten hat.

(4) Bei Funktions­elementen mit den Verfahrensindices größer 0,5 ist es unter anderem von den physikalisch-chemischen Eigenschaften und der richtigen Anwendung oder Bedienung abhängig, ob die Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten werden. Kann z. B. durch Expositionsmessungen nach TRGS 402 belegt werden, dass Beurteilungsmaßstäbe nachhaltig sicher eingehalten werden, kann ebenfalls ein Verfahrensindex von 0,5 angenommen werden.

(5) Anlagen mit einem Index größer als 0,5 sind im Bedarfsfall zusätzlich zu qualifizieren.

(6) Der Verfahrensindex einer Anlage, einer Teilanlage oder eines Funktionselementes kann durch Kombination mit organisatorischen Maßnahmen verbessert werden z. B. Wartungspläne, vorbeugende Wartung, Betriebsanweisungen zur richtigen Montage von Flanschverbindungen, usw.

Die nachfolgende Tabelle zeigt eine beispielhafte Übersicht zur Bewertung der Dichtheit von Anlagen und Anlagenteilen. Sie ist nicht abschließend. Weitere Lösungen sind möglich soweit die gleiche Sicherheit gewährleistet wird.

Nr. Funktions-
element
Ausführung Ausführungs-
beispiel
Verfahrensindex Erläuterungen
        Ohne mit Zusatzmaß-
nahmen
 
1 2 3 4 5 6 7
1 Statische Dichtungen          
1.1 Statische Dichtungen unlösbare Verbindungen – geschweißt 0,25    
      – gelötet 0,25    
1.2 Statische Dichtungen lösbare Verbindungen – Schweiß­lippen­dichtung 0,25   Verbindungen auf erforderliche Anzahl reduzieren
      – Schneid- und Klemm­ringver­bindung ≤ DN 32 0,25   Verbindungen so wenig wie möglich öffnen
      - NPT-Gewinde, ≤ N 50, Δt ≤ 100 °C 0,25   Dichtheits­prüfungen vor Wieder­inbetrieb­nahme
      Schneid- und Klemm­ringver­bindungen > DN 32 1 0,25
Gewähr­leistung der Dichtheit durch Überwachung und Instand­setzung*
bei Wieder­inbetrieb­nahme getrennter Verbindungen neue Dichtungen verwenden
      - NPT-Gewinde, > DN 50 oder Δt > 100 °C 1 betriebs­mäßig zu öffnende Flansche möglichst nicht mit Nut und Feder (Verkantungs­gefahr)
      – Flansch mit Nut und Feder mit geeigneter Dichtung 1  
      – Flansch mit Vor- und Rück­sprung mit geeigneter Dichtung 1  
      – Flansch mit V-Nut und geeigneter V-Nut­dichtung 1  
      – Flansch mit glatter Dicht­leiste und geeigneten Dichtungen 1  
1.3 Quasi­statische Dichtungen          
1.3.1 Armaturen Schaltwellen und Spindel­abdichtungen von Armaturen, z. B. Kugelhähne, Kükenhähne, Ventile, Klappen, Schieber – Stopfbuchsab­dichtungen 2 1
bei regelmäßiger Überwachung und Instand­setzung
 
      – Stopfbuchs­abdichtungen mit Selbst­nachstellung (federbelastet) 1 0,25
Gleichwertigkeit analog Nr. 5.2.6 TA Luft nachgewiesen
 
      – Doppelstopf­buchse mit Sperrvorlage 1 0,25
mit Überwachung des Sperr­druck­systems
durch regelmäßige Sicht­kontrolle oder PLT-Einrichtung
      – O-Ringabdichtung 1 0,25
Gleich­wertigkeit analog Nr. 5.2.6 TA Luft nachgewiesen
 
      – Kükenhahn­buchsen­abdichtung 1 0,25
Gewähr­leistung der Dichtheit durch Überwachung und Instand­setzung und Gleich­wertigkeit analog Nr. 5.2.6 TA Luft nachgewiesen
 
– Kolben­abdichtung 1 0,25 Gleich­wertigkeit analog Nr. 5.2.6 TA Luft nachgewiesen  
      – Faltenbalg­abdichtung 0,25    
      – Membran­abdichtung 0,25    
      – Magnet­kupplung 0,25    
1.3.2 Sonstige Bedien­stangen – Stopf­buchs­abdichtungen 2 1
bei regelmäßiger Überwachung und Instand­setzung
 
      – Stopfbuchs­abdichtungen mit Selbst­nachstellung (federbelastet) 1 0,25
Gleichwertigkeit nach Nr. 5.2.6 TA Luft nachgewiesen
 
      – Doppelstopf­buchse mit Sperr­vorlage 1 0,25
mit Überwachung des Sperrdruck­systems
durch regelmäßige Sicht­kontrolle oder PLT-Einrichtung
      – O-Ring­abdichtung 1    
      – Kolben­abdichtung 1    
      – Faltenbalg­abdichtung 0,25    
      – Membran­abdichtung 0,25    
2 Dynamische Dichtungen          
2.1 Dichtungen mit drehenden Teilen hermetisch dicht – Spaltrohrmotor 0,25    
      – Magnet­kupplungen 0,25    
    nicht berührungs­freie Dichtungen – einfache Gleit­ring­dichtung 1    
      – doppelte Gleit­ring­dichtung 1    
      – doppelte Gleit­ring­dichtung mit Sperr­flüssigkeit 1 0,25
mit Überwachung des Sperrdruck­systems durch regelmäßige Kontrolle i. d. R. 1 x täglich oder z. B. mittels PLT-Ein-richtungen mit Alarm
 
      – Stopf­buchs­dichtung 2 1
bei regelmäßiger Überwachung und Instand­setzung
 
      – Stopf­buchs­dichtung mit Selbst­nach­stellung (feder­belastet) 1 0,25
analog Nr. 5.2.6 TA Luft und Gleich­wertigkeit analog Nr. 5.2.6 TA Luft nachgewiesen
 
    berührungs­freie Dichtungen – Labyrinth­dichtung 2    
      – gasgeschmierte Dichtung 1 0,25
mit Überwachung des Gasflusses
 
2.2 Dichtungen für oszillie­rende Teile Falten­balg­dichtung – Falten­balg­ventile 0,25    
      – Kolben­pumpen mit Falten­balg­dichtung 0,25    
    Membran­dichtungen – Membran­pumpen 0,25    
      – Kegel­membran­ventile 0,25    
    Dicht­man­schetten – Kolben­pumpen 1    
      – Abstreif­ringe 1    
3 Stoff­übergabe- und Füll­stellen          
3.1 für Feststoffe          
3.1.1 Säcke          
3.1.1.1 Säcke (Entleeren) offenes Mannloch, offener Behälter – Ausschütten von Hand 4 2
mit sonstiger Absaug­einrichtung
wenn sich im Behälter ein Gefahr­stoff befindet, muss dieser ent­sprechend berück­sichtigt werden
          1
mit wirksamer Absaug­einrichtung
 
          1
Einsatz emissions­armer Verwen­dungsform, kein weiterer Gefahr­stoff vorhanden
 
          0,5
mit hochwirksamer Absaug­einrichtung
 
          0,5
Einsatz emissions­freier Verwen­dungsform (z. B. Master-Batch ohne Abrieb)
 
    Sackschlitz- und Entleerma­schine   4 2
mit sonstiger Absaug­einrichtung
 
          1
mit wirksamer Absaug­einrichtung
 
          1
Einsatz emissions­armer Verwen­dungs­form, kein weiterer Gefahr­stoff vorhanden
 
          0,5
mit hoch­wirksamer Absaug­einrichtung
 
          0,5
Einsatz emissions­freier Verwen­dungs­form (z. B. Master-Batch ohne Abrieb)
 
    Gekapselte Sackschlitz- und Entleer­maschine mit inte­grierter Absaug­einrichtung   1 0,5
Verdichten und Verpacken der Leersäcke innerhalb der Kapselung, Gewähr­leistung der Dichtheit durch Über­wachung und Instand­setzung*
 
3.1.1.2 Säcke (Befüllen) Manuell Befüllen, Offensack-
Befüllung
– Einschütten von Hand 4 2
mit sonstiger Absaug­einrichtung
 
          1
mit wirksamer Absaug­einrichtung
 
          1
Einsatz emissions­armer Verwen­dungs­form, kein weiterer Gefahr­stoff vorhanden
 
          0,5
mit hoch­wirksamer Absaug­einrichtung
 
          0,5
Einsatz emissions­freier Verwen­dungsform (z. B. Master-Batch ohne Abrieb)
 
    Sackfüll­einrichtung – Ventil­sack-­Füll­maschine, z. B. Pneumatik-Packer, Schnecken­packer, Netto-Abfüllwaage 4 2
mit sonstiger Absaug­einrichtung
 
          1
mit wirksamer Absaug­einrichtung
 
          0,5
mit hoch­wirksamer Absaug­einrichtung
 
      – Vakuumpacker 2 1
mit wirksamer Absaug­einrichtung
 
          0,5
mit hoch­wirksamer Absaug­einrichtung
 
      – Vollständig gekapselte Füll­maschine mit inte­grierter Absaug­einrichtung 1 0,25
Gewährn­leistung der Dichtheit durch Überwachung und Instand­setzung*
 
      – Schlauch­beutel­maschine 1  
3.1.2 Big Bags, Großsäcke          
3.1.2.1 Big Bags, Großsäcke (Entleeren) offenes Mannloch – Manuelles Entleeren 4 2
mit sonstiger Absaug­einrichtung
 
          1
mit wirksamer Absaug­einrichtung
 
          1
Einsatz emissions­armer Verwen­dungs­form, kein weiterer Gefahr­stoff vorhanden
 
          0,5
mit hoch­wirksamer Absaug­einrichtung
 
          0,5
Einsatz emissions­freier Verwen­dungs­form (z. B. Master-Batch ohne Abrieb)
 
    Big Bag Ent­leer­einrichtung   4 2
mit sonstiger Absaug­einrichtung
 
          1
mit wirksamer Absaug­einrichtung
 
          1
Einsatz emissions­armer Verwen­dungs­form, kein weiterer Gefahr­stoff vorhanden
 
          0,5
mit hoch­wirksamer Absaug­einrichtung
 
          0,5
Einsatz emissions­freier Verwen­dungs­form (z. B. Master-Batch ohne Abrieb)
 
    Befüllen offener Großsäcke – Ein­schütten von Hand 4 2
mit sonstiger Absaug­einrichtung
 
          1
mit wirksamer Absaug­einrichtung
 
          1
Einsatz emissions­armer Verwen­dungs­form, kein weiterer Gefahr­stoff vorhanden
 
          0,5
mit hochwirksamer Absaug­einrichtung
 
          0,5
Einsatz emissions­freier Verwen­dungs­form (z. B. Master-Batch ohne Abrieb)
 
      – offenes Befüllen 4 2
mit sonstiger Absaug­einrichtung
 
          1
mit wirksamer Absaug­einrichtung
 
          1
Einsatz emissions­armer Verwen­dungs­form, kein weiterer Gefahr­stoff vorhanden
 
          0,5
mit hoch­wirksamer Absaug­einrichtung
 
          0,5
Einsatz emissions­freier Verwen­dungs­form (z. B. Master-Batch ohne Abrieb)
 
      – Vollständig gekapselte Füll­maschine mit inte­grierter Absaug­einrichtung 1 0,2
mit speziellen Füllköpfen (z. B. seitlich abdichtend) staubfreier Verschließ­technik; Nachrieseln aus Befüllkopf wird verhindert, Gewähr­leistung der Dichtheit durch Über­wachung und Instand­setzung*
 
      – Großsackwaage 4 2
mit sonstiger Absaug­einrichtung
 
          1
mit wirksamer Absaug­einrichtung
 
          1
Einsatz emissions­armer Verwendungs­form, kein weiterer Gefahr­stoff vorhanden
 
          0,5
mit hoch­wirksamer Absaug­einrichtung
 
          0,5
Einsatz emissions­freier Verwendungs­form (z. B. Master-Batch ohne Abrieb)
 
3.1.3 Container          
3.1.3.1 Container (Entleeren) mit geschlosse­ner Entleer­ein­richtung   1 0,25
wenn Dicht­heit durch besondere Maß­nahmen (z. B. über­wachte Form­schluss­verbindung) gewähr­leistet wird und integrierte Absaug­einrichtung vorhanden ist, Gewähr­leistung der Dichtheit durch Überwachung und Instand­setzung*
die Deckel­dichtung des Containers muss den Anfor­derungen der Nr. 1.2 entsprechen
          0,5
wenn Dicht­heit durch besondere Maßnahmen (z. B. überwachte Form­schluss­verbindung) gewährleistet wird und hoch­wirksame Absaugn­einrichtung vorhanden ist, Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instand­setzung*
 
    offener Behälter   4 2
mit sonstiger Absaug­einrichtung
 
          1
mit wirksamer Absaug­einrichtung
 
          0,5
mit hochwirksamer Absaug­einrichtung
 
3.1.3.2 Container (Befüllen) mit speziellen Befüll­einrichtungenen   1 0,5
wenn Dichtheit durch besondere Maßnahmen (z. B. überwachte Form­schluss­verbindung) gewährleistet wird, Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instand­setzung*
 
    offener Behälter   4 2
mit sonstiger Absaug­einrichtung
 
          1
mit wirksamer Absaug­einrichtung
 
          0,5
mit hochwirksamer Absaug­einrichtung Gewähr­leistung der Dichtheit durch Überwachung und Instand­setzung*
 
3.1.4 Fässer          
3.1.4.1 Fässer (Entleeren) mit Entleer­einrichtungen – geschlossen 1 0,25
wenn Dichtheit durch besondere Maßnahmen (z. B. überwachte Form­schluss­verbindung) gewährleistet wird und eine integrierte Absaug­einrichtung vorhanden ist
 
      – mechanische Förderung, z. B. Schneckenförderung 4 0,5
wenn Dichtheit durch besondere Maßnahmen (z. B. überwachte Form­schluss­verbindung) gewähr­leistet wird und eine hochwirksame Absaug­einrichtung vorhanden ist
 
      – pneumatische Förderung, z. B. Gebläse 4 2
mit sonstiger Absaug­einrichtung
 
          1
mit wirksamer Absaug­einrichtung
 
          0,5
mit hochwirksamer Absaug­einrichtung
 
    offener Behälter – mechanische Förderung, z. B. Schneckenförderung 4 2
mit sonstiger Absaug­einrichtung
 
          1
mit wirksamer Absaug­einrichtung
 
          0,5
mit hochwirksamer Absaug­einrichtung
 
      – pneumatische Förderung, z. B. Gebläse 4 2
mit sonstiger Absaug­einrichtung
 
          1
mit wirksamer Absaug­einrichtung
 
          0,5
mit hochwirksamer Absaug­einrichtung
 
3.1.4.2 Fässer (Befüllen) mit speziellen Befüll­einrichtungenen   1 0,25
wenn Dichtheit durch besondere Maßnahmen (z. B. überwachte Formschluss­verbindung) gewährleistet wird und eine integrierte Absaug­einrichtung vorhanden ist
 
    offene Befüllung   4 0,5
wenn Dichtheit durch besondere Maßnahmen (z. B. überwachte Form­schluss­verbindung) gewährleistet wird und eine hoch­wirksame Absaug­einrichtung vorhanden ist
 
          2
mit sonstiger Absaug­einrichtung
 
          1
mit wirksamer Absaug­einrichtung
 
          0,5
mit hochwirksamer Absaug­einrichtung
 
3.1.5 Silofahrzeuge          
3.1.5.1 Silofahrzeuge (Entleeren) feste Verrohrung, Gelenkarm   1 0,5
Gewähr­leistung der Dichtheit durch Überwachung und Instand­setzung*; vollständige Rest­mengen­erfassung bei Ab- und Ankoppelvorgängen
 
    Schlauch­verbindung – ortsfeste Verwendung (Anschluss­schläuche und Kupplungen werden vom Betrieb gestellt) 1  
      – sonstige Verwendung (Anschluss­schläuche und Kupplungen werden nicht vorn Betrieb gestellt) 2 1
vollständige Erfassung der Restmengen
 
3.1.5.2 Silofahrzeuge (Befüllen) feste Verrohrung, Gelenkarm   1 0,5
Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instand­setzung*; vollständige Rest­mengen­erfassung bei Ab- und Ankoppel­vorgängen
 
    Schlauch­verbindung – ortsfeste Verwendung (Anschluss­schläuche und Kupplungen werden vom Betrieb gestellt) 1  
      – sonstige Verwendung (Anschluss­schläuche und Kupplungen werden nicht vom Betrieb gestellt) 2 1
vollständige Erfassung der Restmengen
 
3.1.6 Ein- und Auslaufarmaturen für Silos, Abfüllanlagen, Schüttgut­container – Klappen 1 0,25
Gewähr­leistung durch Überwachung und Instand­setzung*; regelmäßige Reinigung
 
      – Hähne 1  
      – Flachschieber 1  
      – Schieber­platte 1  
      – Quetschventil mit Weich­abdichtung 1    
      – Blendenschieber 1    
      – Schlauchventil 1    
3.2 Stoff­übergabe­stellen für Flüssigkeiten          
3.2.1 Kleincontainer und Fässer          
3.2.1.1 Kleincontainer und Fässer (Entleeren) Feste Anschlüsse (Verrohrung, Schlauch­verbindungen, Gelenkarm) – mit Gaspendelung oder Gasableitung an sicherer Stelle, oder Ableitung in Behandlungs- oder Verbrennungs­anlagen 1 0,25
Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instand­setzung*; Dichtheitsprüfung nach Herstellen der Verbindung, vollständiges Erfassen der Restmengen
bezüglich Verbindungs­elemente siehe Nr. 1
      – ohne Gaspendelung und ohne Gasableitung an sicherer Stelle 4    
    offene Gebinde – mit Fasspumpe oder Schlauch 4 1
bei leckage- und tropfmengen­freier Ausführung mit hochwirksamer Absaug­einrichtung
regelmäßige Überprüfung der Absaug­einrichtung; unmittelbar nach Befüll­vorgang muss Klein­container oder Fass geschlossen werden
    Entleerung in geschlossenen Einheiten – Kapselung, Kammerung 1 0,25
mit integrierter Absaug­einrichtung und Öffnen und Verschließen der Gebinde in der geschlossenen Einheit
regelmäßige Überprüfung der Absaug­einrichtung
3.2.1.2 Kleincontainer und Fässer (Befüllen) Feste Anschlüsse (Verrohrung, Schlauch­verbindungen, Gelenkarm) – mit Gaspendelung oder Gasableitung an sicherer Stelle, oder Ableitung in Behandlungs- oder Verbren­nungs­anlagen 1 0,25
Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instand­setzung*; Dichtheits­prüfung nach Herstellen der Verbindung, vollständiges Erfassen der Restmengen
bezüglich Verbindungs­elemente siehe Nr. 1
      – ohne Gaspendelung und ohne Gasableitung 4 1
bei leckage- und tropfmengen­freier Ausführung mit wirksamer Absaug­einrichtung
 
    offene Gebinde – mit Befüllschlauch 4 0,5
bei leckage- und tropf­mengen­freier Ausführung mit wirksamer Absaug­einrichtung
regelmäßige Überprüfung der Absaug­einrichtung; unmittelbar nach Befüll­vorgang muss Klein­container oder Fass geschlossen werden
      – Kapselung, Kammerung   0,25
mit integrierter Absaug­einrichtung und Öffnen und Verschließen der Gebinde in der geschlossenen Einheit
regelmäßige Überprüfung der Absaug­einrichtung
3.2.2 TKW/KW, Großcontainer          
3.2.2.1 TKW/KW Großcontainer (Entleeren) ortsfeste Verbindung, z. B. feste Verrohrung, Schlauch­verbindung, stählerne Verladearme – mit Gaspendelung oder Gasableitung an sicherer Stelle, oder Ableitung in Behandlungs- oder Verbren­nungs­anlagen 1 0,25
Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instand­setzung*; Dichtheits­prüfung nach Herstellen der Verbindung, vollständiges Erfassen der Restmengen
bezüglich Verbindungs­elemente siehe Nr. 1
      – ohne Gaspendelung und ohne Gasableitung 4    
    sonstige Schlauch­verbindungen   21
vollständige Erfassung der Restmengen
 
3.2.2.2 TKW/KW, Großcontainer (Befüllen) feste Verrohrung, Schlauch­verbindungen, stählerne Verladearme – mit Gaspendelung oder Gasableitung an sicherer Stelle oder Ableitung in Behandlungs- oder Verbren­nungs­anlagen 1 0,25
Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instand­setzung*; Dichtheits­prüfung nach Herstellen der Verbindung, voll- ständiges Erfassen der Restmengen
nach Befüllen der Behälter müssen diese unmittelbar geschlossen werden
      – ohne Gaspendelung und ohne Gasableitung 4    
    offenes Befüllen – Befüllrohr 4 1
mit hochwirksamer Absaug­einrichtung, vollständiges Erfassen der Restmengen
nach Befüllen der Behälter müssen diese unmittelbar geschlossen werden
             
3.3 Stoff Übergabestellen für Gase          
             
3.3.1 Gas (Befüllen und Entleeren)     1 0,25
Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instand­setzung*; Dichtheits­prüfung nach Herstellen der Verbindung; Gaspendelung, Restgasableitung an sicherer Stelle, oder Ableitung in Behandlungs- oder Verbren­nungs­anlagen
bezüglich Funktions­elemente siehe Nr. 1; Dichtheits­ überwachung gemäß DGW-Arbeitsblatt 464 oder TRBs 3146/TRGS 746
4 Probenahmestellen          
4.1 Offene Probenahme   – Ventil, Kükenhahn 4 2
mit sonstiger Absaug­einrichtung
 
          1
mit hochwirksamer Absaug­einrichtung
 
4.2 Geschlossene Probennahme     1 0,25
Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instand­setzung*
siehe Merkblatt T 026-2002/08 (BGI 640) "Probenahme"
5 Lagern in Gebinden          
5.1 Feststoffe, außer bestimmte Sprengstoffe Transport­verpackungen gemäß GGVSE – Fässer, Container 0,25   mit ausreichender Lüftung (mindestens 2-facher Luftwechsel)
             
      – Beutel, Kunststoff-, Textil-, Papier- und Mehrschicht­säcke 0,5   mit ausreichender Lüftung (mindestens 2-facher Luftwechsel)
5.2 Feststoffe, bestimmte Sprengstoffe (nitro­glycerin­haltige) Transport­verpackungen gemäß GGVSE   4 2
mit sonstiger Absaug­einrichtung
 
          1
mit hochwirksamer Absaug­einrichtung
 
          0,5
mit hochwirksamer Absaug­einrichtung
 
5.3 Flüssigkeiten Transport­verpackungen gemäß GGVSE – Container, Metallfässer, Blechkannen, Kunststoff­fässer (Hobock), Tuben, Dosen, Behälter 0,5   mit ausreichender Lüftung (mind. 2-facher Luftwechsel)
5.4 GaseTransport­verpackungen gemäß GGVSE Druckgas­flaschen, Druckgas­container, Druckgas­fässer 1 0,5
Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instand­setzung*
mit ausreichender Lüftung (mind. 2-facher Luftwechsel); bezüglich Funktions­elementen siehe Nr. 1; Dichtheits­überwachung gemäß DGW-Arbeitsblatt 464 oder TRBS 3146/TRGS 746

Anmerkungen zur Tabelle 2: * Gewährleistung der Dichtheit durch Überwachung und Instand­setzung:

  1. Die Dichtheit von lösbaren Verbindungen der Anlagen- und Ausrüstungsteile kann durch Maßnahmen zur Überwachung und Inspektion und durch Maßnahmen der Instand­setzung auf Dauer gewährleistet werden.
  2. Die Durchführung von Maßnahmen der Überwachung und Inspektion zur Festlegung und Beurteilung des Istzustandes der lösbaren Verbindung hat nach einem auf spezifische Belange des Betriebs, der Art der Verbindung und deren konstruktive Gestaltung sowie auf die Art und die Eigenschaften der geförderten Gefahrstoffe abgestellten Plan in vorher festgelegten Fristen zu geschehen. Solche Maßnahmen sind z. B.
    a) Dichtheitsprüfung nach DVGW Arbeitsblatt G 464 oder TRBS 3146/TRGS 746,
    b) Sichtprüfung der Anlage auf offensichtliche Leckstellen, wie z. B. austretende Flüssigkeiten, Überprüfung auf Schlieren, Gerüche, Geräusche oder Eisbildung,
    c) Begehung der Anlage mit mobilen Leckanzeige- oder Lecksuchgeräten, z. B. Prüfröhrchen, Flammenionisationsdetektor (FID), tragbare Gaswarneinrichtungen,
    d) Abpinseln der lösbaren Verbindungen mit Schaum bildenden Mitteln,
    e) Überwachung der Luft am Arbeitsplatz mit Gaswarneinrichtungen,
    f) automatische Dichtheitsprüfungen am Gelenk- oder Verladeschlauch.
  3. Die gegebenenfalls erforderlichen Maßnahmen der Instand­setzung zur Wiederherstellung des Sollzustandes der lösbaren Verbindung sind im Einzelfall in Abhängigkeit von dem jeweiligen Gefahrstoff, der Art und dem Umfang des Schadens und den zu ergreifenden Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen zu planen und auszuführen. Vor Wiederinbetriebnahme sind die instandgesetzten Verbindungen einer eingehenden Dichtheitsprüfung zu unterziehen.
  4. Die Zahl lösbarer Verbindungen ist auf das notwendige Maß zu beschränken. Werden Verbindungen hergestellt, sind diese auf Dichtheit zu prüfen.