(1) Durch den Einsatz von Laser und elektrochirurgischen Verfahren kann es insbesondere in Operationsbereichen zu einer intensiven Exposition gegenüber Pyrolyseprodukten (Chirurgischen Rauchgasen) kommen. Chirurgische Rauchgase stellen eine Mischung aus gas- und dampfförmigen, flüssigen und festen Substanzen dar, die diverse Gefahrstoffeigenschaften lokaler, systemischer, reversibler und irreversibler Wirkung aufweisen. Zudem führt die thermische Zersetzung von Gewebe zu einer intensiven Geruchsentwicklung. Es ist erwiesen, dass chirurgische Rauchgase auch biologisch aktive Bestandteile (Zellen, Zellreste, Viren etc.) enthalten können.
(2) Durch gas- bzw. dampfförmige Substanzen ist die Belastung beim Einsatz von Laser- oder elektrochirurgischen Verfahren relativ gering. Es kommt zwar zu starken Geruchsbelästigungen, allerdings werden die existierenden Arbeitsplatzgrenzwerte für Substanzen wie beispielsweise Toluol, Butanon oder Ethylbenzol bei weitem nicht erreicht. Andererseits konnten im Rauch flüchtige Substanzen mit kanzerogenen, mutagenen und reproduktionstoxischen (CMR)-Eigenschaften im Spurenbereich nachgewiesen werden.
(3) Die partikulären Belastungen der Beschäftigten bestehen zum großen Teil aus ultrafeinen Partikeln. Die Luftkonzentrationen können bei den Laser- oder elektrochirurgischen Verfahren während der Behandlungen kurzzeitig einige mg/m³ betragen und somit die Luftwege der Beschäftigten schon aufgrund ihrer Menge belasten.
(4) Eine Verbreitung biologisch aktiver Zellen und Zellbestandteile durch elektrochirurgische oder Laser-Eingriffe muss als wahrscheinlich angesehen werden. Die dadurch entstehende Exposition lässt sich allerdings nicht quantifizieren [39].
(1) Bei Verbrennungsprozessen im Rahmen von medizinischen Behandlungen kann es zur Entstehung von Rauchgasen kommen. So wird z. B. bei der Moxibustion, einer Wärmebehandlung, die verschiedene Zielpunkte des Körpers stimulieren soll, ein spezielles "Moxakraut" verbrannt und die Wärme auf die Stimulationspunkte geleitet. Das Abbrennen des Moxakrautes ist mit der Entstehung von Rauch verbunden, vergleichbar mit Zigaretten- oder Zigarrenrauch.
(2) Die Verbrennung von Kräutern kann eine Vielzahl von flüchtigen Stoffen freisetzen, darunter auch solche mit CMR-Eigenschaften. Die Masse des entstehenden partikulären Rauches ist vergleichbar mit derjenigen bei der Verbrennung von Tabak.
(3) Im Rahmen der Planung von Behandlungen mit einer Entstehung von Pyrolyseprodukten hat der Arbeitgeber zu prüfen, ob es Behandlungsmethoden mit vergleichbarer Wirksamkeit für die Patienten gibt, die die Beschäftigten nicht oder nur in geringerem Maße mit Pyrolyseprodukten belasten (Beispiele: Verwendung von Moxa-Kohle (Smokeless Moxa) oder von elektrischen Methoden zur Wärmeerzeugung). Sofern diese Methoden existieren, hat der Arbeitgeber sie zur Verfügung zu stellen. Der Beschäftigte hat diese anzuwenden.
(4) Die Moxibustion sollte in Behandlungsräumen durchgeführt werden, die lüftungstechnisch von den anderen Bereichen einer Praxis/Abteilung abgetrennt sind. Nach jeder Behandlung muss intensiv gelüftet werden. Der einzelne Lüftungsvorgang sollte zu mindestens dreifachem Luftwechsel im Behandlungsraum (dies entspricht einer Lüftungszeit von ca. 30 Minuten bei einem stündlichen Frischluftzustrom von ca. 6 Raumvolumen) führen, da erfahrungsgemäß dadurch eine Reduzierung der Belastung auf unter 5 % der maximal auftretenden Schadstoffkonzentration gewährleistet ist (siehe ASR A3.6 "Lüftung").
(5) Die Beschäftigten sollten sich nur so kurz wie möglich in verrauchten Bereichen aufhalten.