Im Verkaufsbereich hinter der Theke befinden sich oft Maschinen (Aufschnittschneidemaschine, Tischbandsäge etc.), Geräte (Backofen, Kasse etc.) und Einrichtungen (z. B. Hackklotz) zur Bearbeitung der Ware.
Im Bedienungsgang hinter der Theke sollte die freie Bewegungsfläche mindestens 1000 mm tief sein. Fallen Tätigkeiten mit stehender nicht aufrechter Körperhaltung an, sollte die Tiefe der Bewegungsfläche mindestens 1200 mm betragen. Die lichte Breite darf 800 mm nicht unterschreiten. Mehr Informationen finden Sie in der ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen" und der ASR A1.8 "Verkehrswege".
Fußboden und Schuhwerk müssen zur Vermeidung von Stolper-, Sturz- und Rutschunfällen aufeinander abgestimmt und für den Einsatzbereich geeignet sein. Für Fußböden gelten Anforderungen hinsichtlich Rutschhemmung (R-Wert) und Verdrängungsraum (V-Wert). Diese Werte sind der ASI 4.40 "Unfallsichere Gestaltung von Fußböden" zu entnehmen.
Arbeitsplatzmatten
Bei der Steharbeit im Verkaufsbereich können Arbeitsplatzmatten – auch als Anti-Ermüdungsmatten oder Ergo-Matten bezeichnet – durch ihre dämpfenden Eigenschaften die Gelenke entlasten. Aufgrund ihrer Struktur gestalten sie den Untergrund etwas weicher und bewirken damit ein dynamisches Stehen, das einer Ermüdung der Muskulatur entgegen wirkt. In Kühlbereichen wird die kältedämmende Wirkung als angenehm empfunden. Arbeitsplatzmatten müssen für den Lebensmittelbereich geeignet und leicht zu reinigen sein und die vorgeschriebene Rutschhemmung aufweisen.
Für die Arbeitstische hinter der Theke ist eine geeignete Arbeitshöhe zu wählen. Arbeiten im Stehen müssen mit lockeren Schultern etwa 100 bis 150 mm unterhalb Ellbogenhöhe durchführbar sein.
Ergonomisch günstige Arbeitshöhen liegen je nach Körpergröße im Bereich von 840 bis 1100 mm (vgl. 3.3.2). Die Abbildung 20 zeigt, wie verschieden große Personen am selben Tisch arbeiten können. Die große Person passt die Arbeitshöhe durch höhere Füße (links) oder durch Verwendung einer Schneidbretterhöhung (Mitte) an. Die kleine Person kann am selben Tisch ohne Höhenanpassung arbeiten (rechts). Beide führen Schneidtätigkeiten in entspannter Haltung durch.
Abb. 20: Arbeitshöhen, angepasst an die Körpergröße
Die Schneidbretterhöhung ist ein Set aus aufeinander stapelbaren Rahmen (Abb. 21). Mit drei Rahmen von je 50 mm Höhe kann die Arbeitshöhe um 150 mm angehoben werden.
Abb. 21: Schneidbretterhöhung zur Anpassung der Arbeitshöhe
Insbesondere schwere Maschinen (z. B. Aufschnittschneidemaschinen) sollen auf stufenlos höhenverstellbaren Tischen aufgestellt werden. So können alle Beschäftigte die für sie geeignete Höhe einstellen. Ein Höhenverstellbereich von 680 bis 1150 mm wird hierfür empfohlen.
Um Unfällen durch versehentliches gegenseitiges Anstoßen des Verkaufspersonals zu vermeiden, sollten die Arbeitsstationen schräg bzw. rechtwinklig zur Theke (Abb. 22) angeordnet sein.
Abb. 22: Zum Arbeitsgang rechtwinklig angeordnete Arbeitsstation
Mehr Informationen rund um das Schneiden mit handgeführten Messern finden Sie in der ASI 7.10 "Sicherer Umgang mit Messern in Küchen".