5. Erhöhte elektrische Gefährdung

Von einer erhöhten elektrischen Gefährdung ist immer dann auszugehen, wenn elektrische Anlagen oder Geräte in leitfähigen Bereichen mit begrenzter Bewegungsfreiheit oder in Bereichen mit leitfähiger Umgebung betrieben werden.

Dies ist z. B. bei Arbeiten mit elektrischen Arbeitsmitteln im Inneren von engen Räumen, Tanks oder Behältern der Fall.

Eine erhöhte elektrische Gefährdung besteht unter Umständen aber auch dann, wenn die Begrenzung des Arbeitsbereichs im Wesentlichen aus leitfähigen Teilen besteht (z. B. Arbeiten zwischen metallischen Rohrleitungen). Andernfalls wenn Beschäftigte mit Metallteilen großflächig in Berührung stehen und aufgrund der Arbeitshaltung die Unterbrechung der Berührung nur eingeschränkt möglich ist (z. B. bei bestimmten Arbeiten auf großen Gitterrosten oder leitfähigen Unterlagen).

In den genannten Fällen kann es wegen der niedrigen Übergangswiderstände und der eingeschränkten Möglichkeit, den Kontakt mit den spannungführenden Teilen zu unterbrechen, zu lebensgefährlichen Körperdurchströmungen kommen.

Geeignete Schutzmaßnahmen bei erhöhter elektrischer Gefährdung sind insbesondere der Einsatz

In besonderen Fällen können auch geeignete Ersatzmaßnahmen getroffen werden. Weitere Hinweise enthält die DGUV Information 203-004 "Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung".

 

 

Autor: Hartmann
2015-2-24