An der Dosieranlage können Velcorin®-Dämpfe freigesetzt werden. Ursachen dafür sind Undichtheiten, wie beispielsweise an Verbindungen von Bauteilen des Dosiergeräts, am Gebindeanschluss oder auch Tropfverluste beim Gebindewechsel.
Durch emissionsmindernde technische Maßnahmen ist sicherzustellen, dass keine unzulässig hohen Expositionen bei Tätigkeiten an der Dosieranlage auftreten. Die Ausgestaltung der technischen Maßnahmen richtet sich nach der Höhe der Gefährdung. Bei erhöhter Gefährdung durch inhalative Exposition, wie dies auch für Tätigkeiten mit Velcorin® möglich ist, fordert die Gefahrstoffverordnung grundsätzlich die Anwendung eines geschlossenen Systems (§ 9 Abs. 2 Nr. 2 GefStoffV). Hier wird insbesondere gefordert, dass geeignete Arbeitsmittel und Materialien nach dem Stand der Technik verwendet werden.
Verwirklicht wird die Forderung nach einem geschlossenen System durch die Verwendung eines technisch dichten Geräteschranks. In diesem sind die Dosieranlage sowie das angeschlossene Velcorin®-Gebinde untergebracht. Der Geräteschrank ist mit einer Kombination aus Aktivkohlefilter und Umluftventilator ausgestattet und gegebenenfalls zusätzlich an eine Absauganlage angeschlossen. Mit dieser Ausrüstung können, die im Geräteschrank freigesetzten Velcorin®-Dämpfe erfasst und abgeführt bzw. zersetzt werden.
Aus der Entlüftungsleitung in die Arbeitsbereichsatmosphäre austretende Velcorin®-Dämpfe sind zu erfassen, z. B. mit Hilfe eines Aktivkohlefilters.
Druckluft, die als Treibluft für den Betrieb der Dosiergeräte des Typs Burdomat und DT Touch dient, ist öl- und wasserfrei aufzubereiten und über Aktivkohle in den Raum oder ins Freie abzuleiten.
Abb. 2: Velcorin®-Dosieranlage (Typ DT Motion)
Neue oder instandgesetzte Dosiergeräte dürfen nur aufgestellt und in Betrieb genommen werden, wenn sie zuvor von der Herstellerfirma oder deren Serviceunternehmen einer Gebrauchsprüfung mit Velcorin® unterzogen worden sind. Die Dosiergeräte sind von der Herstellerfirma, deren Service oder einer qualifizierten Person nach Herstellerangaben zu warten (z. B. nach 30 Millionen Pumpenhüben oder in einem festgelegten zeitlichen Intervall von bspw. zwei Jahren). Zur Wartung gehört die Überprüfung der Dichtheit der Anlage. Aktivkohlefilter sind jährlich auszutauschen. Werden im Rahmen der messtechnischen Wirksamkeitsüberprüfung (Abschnitt 5.1) Konzentrationswerte von Velcorin® ermittelt, die über dem NOAEL (Abschnitt 2.3) liegen, sind die Austauschfristen zu verkürzen.
Die Dosieranlage ist vor jedem Dosieransatz auf sichtbare Leckagen zu überprüfen. Gut zu erkennen sind Velcorin®-Leckagen mit Hilfe des Farbindikatorpapiers (jeder Lieferung vom Hersteller beigefügt). Bei festgestellten Leckagen sind unverzüglich Maßnahmen zur Wiederherstellung der Dichtheit der Anlage zu ergreifen.
Beim Anschließen eines Gebindes, beim Entlüften und Spülen des Systems sowie beim Entleeren des Vorratsbehälters ist die Betriebsanleitung des Geräteherstellers zu beachten.
Abb. 3: Überprüfung der Dichtheit der Anlage mittels Indikatorpapiers
Räume, in denen Tätigkeiten mit Velcorin® durchgeführt werden, müssen gut durchlüftet sein. Reicht eine natürliche Lüftung nicht aus, so ist eine technische Lüftung erforderlich. Das schnelle und sichere Verlassen der Räume muss gewährleistet sein.
Gefahrstoffe sind grundsätzlich so aufzubewahren und zu lagern, dass sie weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährden. Dazu sind wirksame Vorkehrungen zu treffen, die einen Missbrauch oder Fehlgebrauch verhindern. Für akut toxische (giftige) Stoffe wie DMDC bedeutet dies, dass sie unter Verschluss oder so aufzubewahren oder zu lagern sind, dass nur fachkundige und zuverlässige Personen Zugang haben (§ 8 Abs. 7 GefStoffV, Abschnitt 4.2 Ziffer 12 TRGS 510).
Im Hinblick auf die bauliche und technische Ausstattung von Lagerräumen sind für toxische und wassergefährdende Stoffe die wasserrechtlichen Vorschriften zu berücksichtigen (Velcorin®: Lagerklasse 6.1A "brennbare akut toxische Stoffe", Wassergefährdungsklasse 1 – schwach wassergefährdend). Diese sind unter anderem in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen AwSV (diese Verordnung des Bundes ersetzt seit Januar 2017 die Verordnungen VAwS Länder) sowie der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 510 "Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" geregelt. Nach diesen Vorschriften müssen für DMDC Vorkehrungen getroffen sein, die eine unkontrollierte Freisetzung und ein Eindringen in das Grundwasser verhindern. Lagerräume für wassergefährdende Stoffe dürfen keine Bodenabläufe haben, die direkt in die Kanalisation oder in irgendeiner Weise zu einer Gefährdung von Personen oder Umwelt führen. Nach TRGS 510 müssen Velcorin®-Behälter – wie alle Gebinde für flüssige Gefahrstoffe – in eine Auffangeinrichtung eingestellt werden, die mindestens das Volumen des größten Gebindes aufnehmen kann. Dies dient dem Schutz der Umwelt und der Beschäftigten. Es ist so zu lagern, dass freiwerdendes Velcorin® erkannt, aufgefangen und beseitigt werden kann.
Grundsätzlich sind Velcorin®-Gebinde in den unteren Lagerebenen so einzulagern, dass sie sicher entnommen werden können.
Anlieferung
Gefährdung
Die Hauptgefährdung ergibt sich durch eine mögliche Stofffreisetzung durch beschädigte Gebinde, undichte Verschlüsse oder durch übermäßige Druckentwicklung im Gebinde, z. B. verursacht durch längere Sonneneinstrahlung.
Schutzmaßnahmen
Gebinde und deren Außenverpackung sind bei der Annahme auf Schäden, Gebindeverschlüsse auf Undichtheiten zu überprüfen.
Innerbetrieblicher Transport
Gefährdung
Auch beim Transportieren im Betrieb steht die Stofffreisetzung durch Gebindebruch im Vordergrund.
Schutzmaßnahmen
Zum Transport sind Hilfsmittel, beispielsweise Traghilfen mit Henkel für 3-kg-Gebinde oder ein Hubwagen für die Beförderung der 25-kg-Gebinde in der Umverpackung einzusetzen. Auf Transportwägen sind Sicherungsmaßnahmen gegen Herunterfallen zu treffen.
Lagerung
Gefährdung
Eine zu hohe Lagertemperatur führt zur Zersetzung von Velcorin® (beginnende Zersetzung oberhalb von 30 °C) mit einem möglichen Druckanstieg im Gebinde. Zu niedrige Umgebungstemperaturen führen zur Auskristallisation von Velcorin® (unterhalb von 17 °C) und damit zu möglichen Störungen, z. B. bei der Dosierung.
Schutzmaßnahmen
Velcorin®-Gebinde dürfen nicht in der Nähe von Wärmequellen, z. B. Heizkörpern, gelagert werden und die Gebinde sind vor Sonneneinstrahlung zu schützen. Ebenso sind zu kühle Lagerbedingungen, beispielsweise durch kontinuierlich vorbeiströmende Frischluft, zu vermeiden. Die Einhaltung der zulässigen Lagertemperaturen von 20-30 °C ist zu gewährleisten, beispielsweise durch Lagerung in temperierten Räumen oder in beheizten und belüfteten Unterschränken.
Lagerfähigkeit: Bei bestimmungsgemäßer Lagerung in Originalgebinden ist Velcorin® ein Jahr lang lagerfähig. Velcorin® darf keinesfalls in andere Gebinde umgefüllt werden. Dadurch mögliches eingeschlepptes Wasser kann zu einer unkontrollierten Zersetzungsreaktion führen.
Anschluss der Gebinde an das Dosiergerät
Gefährdung
Da ein möglicher Druckaufbau im Innern des Velcorin®-Behälters nicht sicher ausgeschlossen werden kann, besteht die Gefahr der Freisetzung beim Öffnen bzw. Berstgefahr. Auskristallisiertes Velcorin® kann Ursache von Störungen bei der Dosierung sein. Durch übermäßige Erwärmung beim Rückverflüssigen besteht die Gefahr der Zersetzung. Beim offenen Hantieren mit Velcorin® kann es grundsätzlich immer zum Verschütten und damit zur Freisetzung von Velcorin®-Dämpfen kommen.
Schutzmaßnahmen
Der Gebindeverschluss ist zur gefahrlosen Druckentlastung mehrfach mit jeweils einer Vierteldrehung zu öffnen. Bei zu starkem Überdruck ist das Gebinde wieder zu verschließen und die Herstellfirma oder das Vertriebsunternehmen zu informieren.
Auskristallisiertes Velcorin® muss vor der Verwendung bei Temperaturen unter 30 °C (!) aufgetaut werden (Zersetzungsgefahr). Vorzugsweise ist auskristallisiertes Velcorin® in einem temperierten Lagerraum aufzutauen.
Steht bei kälteren Umgebungstemperaturen (z. B. in Abfüllpausen), Velcorin® in der Dosieranlage, besteht die Gefahr des Auskristallisierens. In diesem Fall ist der Betriebsartenschalter der Anlage auf die Position "Heizen" zu stellen.
Die Sauglanze ist aus dem auszutauschenden Gebinde so herauszunehmen, dass anhaftende Restmengen an der Gebindeinnenwand abgestreift werden. Da dennoch die Möglichkeit besteht, dass Tropfen oder kleine Velcorin®-Reste freigesetzt werden, ist mit der benetzten Sauglanze und mit offenen Gebinden über dem Auffangblech zu arbeiten. Eventuelle Tropfverluste können mit einem Papiertuch aufgenommen werden. Das Papiertuch wird dann in einen Eimer mit Wasser (zur hydrolytischen Zersetzung) gegeben.
Zur Verringerung der Exposition gegenüber Velcorin®-Dämpfen sind größere Zeitintervalle für den Gebindewechsel durch die Verwendung von 25-kg-Gebinden statt von 3-kg-Gebinden sinnvoll.
Wenn mit einem möglichen Austritt von Velcorin® zu rechnen ist, z. B. beim Öffnen der Flaschen, beim Gebindewechsel usw., sind als persönliche Schutzausrüstung Korbbrille (Abb. 5) und geeignete – z. B. die mitgelieferten – Schutzhandschuhe (Abb. 6) zu benutzen.
Gebinde-Entsorgung
Gefährdung
Ein Kontakt mit Velcorin® kann vor allem durch unverschlossene Gefäße und Glasbruch
auftreten.
Schutzmaßnahmen
Die Leergebinde sind mit der Originalkappe dicht zu verschließen. Die Lagerung und der Abtransport der Leergebinde sind in gleicher Weise wie bei Vollgebinden vorzunehmen. Die Rückgabe der Gebinde erfolgt in der Originalverpackung an den Velcorin®-Lieferanten.
Produkt-Entsorgung
Gefährdung
Bei der Entsorgung von Velcorin®-Resten (beispielsweise wenn dessen Haltbarkeitsdatum überschritten ist), ist die Lanxess Deutschland GmbH bzw. das jeweilige Vertriebs- und Serviceunternehmen zu informieren, um eine fachgerechte Entsorgung zu gewährleisten.
Schutzmaßnahmen
Die Entsorgung von Velcorin® findet nur durch unterwiesenes und geschultes Personal statt. Dieses Personal ist mit der erforderlichen Schutzausrüstung ausgestattet, beispielsweise einem Chemikalienschutzanzug.
Augenschutz
Korbbrillen (Abb. 4) mit der Kennzeichnung "3" gemäß DIN EN 166 werden im Handel auch als "Chemikalienschutzbrille" bezeichnet. Der korbartig ausgebildete Tragkörper umschließt den Augenbereich und schmiegt sich am Gesicht an. Er schützt damit die Augen von vorn oder seitlich einwirkenden Flüssigkeitsspritzern.
Abb. 4: Korbbrille
Hautschutz
Einweg-Chemikalienhandschuhe aus Nitrilkautschuk (EN ISO 374-1/Typ B, Abb. 5), die jeder Lieferung vom Hersteller beigefügt werden, sind für die üblichen Handgriffe ausreichend und bieten die notwendige Feinfühligkeit beim Tragen. Einmal benutzte Einweghandschuhe sind dem weiteren Gebrauch zu entziehen. Kontaminierte Handschuhe sind vor der Entsorgung "auf links" auszuziehen und in ein mit Wasser gefülltes Behältnis einzutauchen.
Abb. 5: Einweghandschuhe
Atemschutz
Bei größeren Leckagen oder Glasbruch: Vollmaske mit Gasfilter A2 (Gasfiltertyp A, Kennfarbe Braun, Gasfilterklasse 2 gemäß DIN EN 14387) oder alternativ Gasfilter mit mehreren Anwendungsbereichen (z. B. ABEK-Filter wie in Abb. 6, Kennfarben Braun, Grau, Gelb, Grün). Die Atemschutzgeräte sind außerhalb des Gefahrenbereichs, vorzugsweise am Ausgang, vor schädlichen Einwirkungen geschützt aufzubewahren.
Abb. 6: Geeignete Atemschutzmaske
Störung:
Allgemeine Maßnahmen:
Unfall:
Allgemeine Maßnahmen:
Es sind Notfallmaßnahmen festzulegen, die im Falle einer Velcorin®-Freisetzung in größerer Menge, z. B. bei Gebindebruch, Verschütten etc., anzuwenden sind. Gemäß dem Notfallplan sind in regelmäßigen Zeitabständen Sicherheitsübungen durchzuführen.
Velcorin®-Austritt in kleinerer Menge |
Kleinere Mengen von ausgetretenem Velcorin®, z. B. Tropfverluste, werden mit reichlich kaltem Wasser weggespült (Wasser schwimmt aufgrund seiner geringeren Dichte oben auf, deckt damit verschüttetes Velcorin® ab und zersetzt dieses schließlich durch Hydrolyse.). Nicht mit heißem Wasser wegspülen, da heißes Wasser die Verdampfungsrate von Velcorin® erhöht! |
Velcorin®-Austritt in größerer Menge |
Bei Austritt von Velcorin® in größerer Menge, z. B. durch Gebindebruch, ist der Gefahrenbereich umgehend zu räumen. Danach sind die weiteren im Notfallplan geregelten Maßnahmen, wie z. B. Alarmierung, Durchlüftung des kontaminierten Raumes usw., durchzuführen. Personen, die mit der Behebung der Betriebsstörung beauftragt sind, haben die außerhalb des Gefahrenbereichs aufzubewahrende persönliche Schutzausrüstung (Atemschutzgerät, Augenschutz und Handschutz, siehe Abschnitt 4.5 "Persönliche Schutzmaßnahmen") zu benutzen. Nach der Störungsbeseitigung ist vor Wiederaufnahme der Arbeit durch Freimessen nachzuweisen, dass in den betroffenen Arbeitsbereichen keine erhöhten Konzentrationswerte (siehe Abschnitt 5.1 "Messtechnische Wirksamkeitsüberprüfung") mehr festzustellen sind. |
Ausgetretene größere Mengen an Velcorin® werden mit Chemikalienbinder aufgenommen oder mit viel Wasser weggeschwemmt. Nach ausreichender Kontaktzeit wird das mit einem Chemikalienbinder gebundene Velcorin® in einem Abfallbehälter gegeben und dieser unverschlossen (Gasentwicklung durch Zersetzung von Velcorin® mit der Feuchtigkeit des Chemikalienbinders) ins Freie befördert. Dort wird der Chemikalienbinder mit kaltem Wasser übergossen und zur Abreaktion mit dem Wasser stehen gelassen. Behälter nicht verschließen (CO2-Entwicklung!). Ist mit Hilfe des Farbindikatorpapiers die vollständige Zersetzung von Velcorin® festzustellen, kann der Inhalt des Abfallbehälters entsorgt werden. Verbliebene Reste von Velcorin® sind mit viel kaltem Wasser wegzuspülen.
Leckagen am Dosiergerät
Bei Leckagen am Dosiergerät erst den Netzstecker ziehen bzw. den Notaus-Schalter drücken und gegen Wiedereinschalten sichern. Danach ist die Leckage mit viel kaltem Wasser wegzuspülen. Undichtheiten
und Fehlfunktionen des Dosiergerätes sind umgehend von der Herstellerfirma oder dem Serviceunternehmen beheben zu lassen.
Auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ist eine Betriebsanweisung (Muster siehe Anhang) zu erstellen. Dabei ist nach der TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" den Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Velcorin® besondere Beachtung zu schenken.
Die vorliegende ASI leistet Hilfestellung bei der Erstellung tätigkeitsbezogener Betriebsanweisungen. Die tätigkeitsbedingten Gefährdungen im regulären Arbeitsablauf sowie die für die jeweilige Tätigkeit vorgesehenen Schutzmaßnahmen sind im Abschnitt 4.4 "Gefährdungen und organisatorische Schutzmaßnahmen im Arbeitsprozess" beschrieben. Die dort genannten Schutzmaßnahmen können übernommen, müssen allerdings den betrieblichen Verhältnissen angepasst und ggf. ergänzt werden.
Die Betriebsanweisung enthält zusätzlich Informationen zum Benutzen persönlicher Schutzausrüstung (siehe Abschnitt 4.5 "Persönliche Schutzmaßnahmen") sowie Informationen über Maßnahmen, die von den Mitarbeitern bei Betriebsstörungen und Unfällen durchzuführen sind (siehe Abschnitt 4.6 "Maßnahmen bei Betriebsstörungen und Unfällen"). Dazu gehört auch die Aufklärung über die Gesundheitsgefährdung bei vorzeitigem Verzehr von mit Velcorin® behandelten Getränken (Abschnitt 2.4).
Anhand der Betriebsanweisung sind die Beschäftigten tätigkeitsbezogen über die auftretenden Gefährdungen und Schutzmaßnahmen vor der Beschäftigung und danach mindestens einmal jährlich zu unterweisen.
Im Mittelpunkt der Unterweisung steht dabei die Anleitung zu einer arbeitssicheren und expositionsarmen Arbeitsweise. Mit zur Unterweisung gehören das Üben des Umgangs mit dem Atemschutzgerät und die Schulung der Ersthelfer bezüglich Velcorin®-Unfällen. Die Unterweisung ist Aufgabe des Unternehmers bzw. der betrieblich verantwortlichen Person. Die Vertriebsorganisation unterstützt den im Betrieb Verantwortlichen gerne bei der Unterweisung der Beschäftigten.
Im Rahmen der Unterweisung sind die Beschäftigten auf die besonderen Gesundheitsgefahren (siehe hierzu insbesondere die Abschnitt 2.4), die von Velcorin® ausgehen, hinzuweisen.
Der explizite Hinweis auf die Bedeutung von arbeitsmedizinischer Vorsorge (siehe Kapitel 4.2) für Beschäftigte mit obstruktiven Atemwegserkrankungen (z. B. Asthma) muss erfolgen.
Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisung sind schriftlich festzuhalten und von der unterwiesenen Person durch Unterschrift zu bestätigen.
Bei Vorerkrankungen (z. B. Asthma – siehe Abschnitt 2.4) oder Zweifeln an der gesundheitlichen Eignung muss Beschäftigten arbeitsmedizinische Vorsorge ermöglicht werden (Wunschvorsorge gemäß § 2 ArbMedVV). Hierauf ist in der Unterweisung explizit hinzuweisen.