"Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss!"
Urteil des Oberverwaltungsgericht Münster 10 A 363/86 vom Dezember 1987.
Die Auswertung von Brandereignissen zeigt, dass die Ursache häufig in einem Defekt eines Kleingerätes wie Wasserkocher oder Kaffeemaschine zu finden ist. Nimmt man die verschiedenen Brandursachenstatistiken genauer unter die Lupe, weichen diese zwar etwas voneinander ab, es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass "Elektrizität" die Ursache für jeden dritten Brand ist. Jeder fünfte Brand wird durch "menschliches Fehlverhalten" und jeder zehnte Brand durch "Überhitzung" ausgelöst. Ebenso hoch ist übrigens das Risiko, dass jemand Feuer legt. Speziell für Küchen haben die Feuerversicherer festgestellt, dass hier jeder vierte Küchenbrand durch eine Fritteuse ausgelöst wird.
Die Anzahl der Brände bleibt seit einigen Jahren ungefähr gleich,
Abgesehen von den Toten und Verletzen sind die Folgen für die Betriebe ebenso einschneidend. So wurde ermittelt, dass 40 % der Betriebe nach schweren Brandereignissen nicht wiedereröffnen.
Genügend Gründe dem Thema Brandschutz die nötige Beachtung zu schenken!
Diese ASI befasst sich vornehmlich mit dem vorbeugenden Brandschutz im Kleinbetrieb. Dabei werden Dinge behandelt, die ein Betrieb tun kann, um das Risiko eines Brandes signifikant zu verringern bzw. im Fall eines Brandes den Schaden so gering wie möglich zu halten. Dabei flossen viele Erkenntnisse aus der täglichen Arbeit mit unseren Betrieben ein.
Der Schwerpunkt dieser Broschüre liegt auf dem organisatorischen Brandschutz. Teile des anlagentechnischen und baulichen Brandschutzes werden, wenn angebracht, ebenfalls besprochen. Der abwehrende Brandschutz stellt, verständlicherweise, nur ein Randthema dar.
Die ASI ist nicht ausreichend, um sich für Neu- oder Umbauten das benötigte Knowhow anzueignen, dafür gibt es Fachleute. Ebenso verhält es sich für den Betrieb von Betriebsstätten mit besonderen Brand- bzw. Explosionsgefährdungen (z. B. Spirituosenbrennereien, Mehlmühlen, Bäckereien etc.).
Davon abgesehen, dass diese ASI keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, ist zu beachten, dass viele Vorgaben im Brandschutz von den einzelnen Ländern bzw. Kommunen kommen. Diese regionalen Unterschiede können hier nicht behandelt werden.