8. Brandschutz bei feuergefährlichen Arbeiten
Schweiß-, Brennschneid- und Schleifarbeiten vor allem bei Um- oder Erweiterungsbauten, Reparatur- und Sanierungsarbeiten usw. sind immer wieder Ursache von Bränden. Die Gründe hierfür liegen häufig in der fehlenden Beachtung grundlegender Schutzmaßnahmen vor Beginn und nach Beendigung der feuergefährlichen Tätigkeit.
Die Hauptauslöser der Brände bei feuergefährlichen Arbeiten:
- Schon die große Hitzeentwicklung bei diesen Arbeiten entzündet Material in der Nähe.
- Bei der Arbeit entstehende Funken oder heiße Metallteilchen entfachen Brände auch in größerem Abstand zu den Arbeiten.
- Funken oder heiße Metallteilchen gelangen durch Wandöffnungen, Spalten und Ritzen in angrenzende Bereiche mit feuergefährlichen Stoffen.
Maßnahmen zum Schutz vor Bränden:
- Schweiß- und Brennschneidarbeiten dürfen nur von zuverlässigen Personen (mindestens 18 Jahre) ausgeführt werden. Sie müssen mit den Einrichtungen und Verfahren vertraut sein.
- Zur Durchführung der Arbeiten ist eine schriftliche Genehmigung (sogenannter Schweißerlaubnisschein) nötig.
- Möglichst großen Abstand zu feuergefährlichen Stoffen wählen oder diese abschirmen bzw. halten.
- Öffnungen zu benachbarten Räumen oder Hohlräumen sind zu schließen.
- Je eingesetztem Arbeitsgerät ist ein Feuerlöscher mit mindestens 6 Löschmitteleinheiten bereitzuhalten.
- Nach Beendigung der feuergefährlichen Arbeiten sind die Arbeitsstellen einschließlich der Umgebung gründlich und in entsprechenden Zeitabständen mehrmals zu kontrollieren. Funken oder glühende Schmelztropfen, die unbemerkt wegspritzen, bergen auch noch einige Zeit nach Beendigung der Tätigkeit die Gefahr von Schwelbränden.
Autor: Hartmann
2020-7-17