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ABetriebsorganisation
A 3Arbeitsablauf und -organisation
Wenn es im Betrieb wie am Schnürchen laufen soll – also ohne Störungen, unnötige Belastungen, unzufriedenem Publikum und Beschwerden – dann müssen die Arbeitsabläufe gut durchdacht und aufeinander abgestimmt sein. Die Arbeitsorganisation muss stimmen.
MaßnahmeUmgesetzt

ja      nein
Wenn nicht umgesetzt,
dann besteht
Handlungsbedarf
Die Einsatzplanung der Beschäftigten ist so gestaltet, dass kein zusätzlicher Stress entsteht (z. B. durch qualifizierte Beschäftigte in jeder Schicht, durch frühzeitige Bekanntgabe der für den Tag anstehenden Arbeiten, gleichmäßige Verteilung der ungünstigen Arbeitsschichten, Pausenregelung, Personalreserve für Krankheit, Spitzenzeiten einplanen, ausreichende Anzahl von Aushilfen organisieren).Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Der Ablauf des Materialtransports vom/ zum Spielort ist festgelegt, so dass auf Bauteile oder Arbeitsmittel nicht unnötig gewartet werden mussWer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Beschäftigten überprüfen vor dem Benutzen die Arbeitsmittel, ob sie einwandfrei funktionieren und ob alle Schutzeinrichtungen funktionsfähig sind. Bei Mängeln benutzen sie die Arbeitsmittel nicht.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Beschäftigten überprüfen die zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung (PSA) vor der Benutzung auf einwandfreien Zustand. Mangelhafte PSA (z. B. eingerissene Handschuhe, beschädigte Schuhe) werden umgehend ausgetauscht.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Arbeitsabläufe der einzelnen Beschäftigten sind so aufeinander abgestimmt, dass sie reibungslos ineinandergreifen bzw. dass diese sich nicht gegenseitig gefährden oder behindern (z. B. Montageorte, Zuordnung der Bereiche).Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Es sind Betriebsanweisungen zum Umgang mit Gefahrstoffen, z. B. Reinigungsmitteln, erstellt und bereitgestellt. Die Beschäftigten sind über die Inhalte unterwiesen worden.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Wiederkehrende Prüfungen von Arbeitsmitteln werden sachgemäß durchgeführt. Die Prüffristen wurden ermittelt und verbindlich festgelegt. Die prüfenden Personen sind bekannt und beauftragt. Die Prüfungen werden dokumentiert.

siehe empfohlene Prüffristen für wiederkehrende Prüfungen.
Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
  Bemerkungen/Beratungsbedarf:
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