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ABetriebsorganisation
A 5Notfallvorsorge
Für Notfälle (z. B. Unfälle, Brände, Betriebsstörungen) müssen alle erforderlichen Maßnahmen getroffen sein, um die Gäste, die Beschäftigten und die Einrichtung so weit wie möglich zu schützen.
MaßnahmeUmgesetzt

ja      nein
Wenn nicht umgesetzt,
dann besteht
Handlungsbedarf
Die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Ersten Hilfe sind getroffen (z. B. Erste-Hilfe-Material, Kennzeichnungen, Ersthelfer, Verbandbuch/Meldeblock).

ASI 0.90 Erste Hilfe im Betrieb
Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Das Erste-Hilfe-Material ist jederzeit erreichbar und der Aufbewahrungsort ist deutlich gekennzeichnet.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Es sind immer ausreichend ausgebildete Ersthelfer anwesend. Die Ersthelfer sind namentlich bekannt (Unterweisung und Aushang).Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Erste-Hilfe-Leistungen nach Unfällen werden dokumentiert (z. B. in einem Verbandbuch bzw. einem Meldeblock).

Meldeblock
Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die erforderlichen Maßnahmen zum Brandschutz sind getroffen (z. B. Feuerlöscher, Kennzeichnungen, Flucht- und Rettungswege).

DGUV Information 205-025 „Feuerlöscher richtig einsetzen“
ASI 9.30 Brandschutz im Kleinbetrieb
Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Beschäftigten sind in die Handhabung der Feuerlöscher eingewiesen.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Feuerlöscher werden mindestens alle 2 Jahre durch einen Fachkundigen (Wartung) bzw. zur Prüfung befähigte Person (Prüfung des Druckbehälters) geprüft.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Notausgänge sind deutlich erkennbar und dauerhaft mit nachleuchtenden oder hinterleuchteten Rettungszeichen gekennzeichnet und sind während der Betriebszeiten ohne Hilfsmittel (z. B. Schlüssel) von innen zu öffnen. Die Notausgänge sind auf beiden Seiten stets frei von Hindernissen.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Verkehrs-, Flucht- und Rettungswege sind ausreichend breit und werden nicht zugestellt.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Für mögliche Betriebsstörungen (z. B. Energieausfall, unplanmäßiger Stopp von Fahrgeschäften) gibt es einen schriftlichen Ablaufplan. Die Beschäftigten sind über die darin festgelegten Abläufe und Verhaltensweisen unterwiesen und geschult.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Es wird dafür gesorgt, dass auch Notfallsituationen simuliert werden, wie z. B. einen NOT-Halt, um die Sicherheitsfunktionen der Anlage zu überprüfen.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Alle Beschäftigten sind unterwiesen, welche Aufgaben sie im Falle einer Evakuierung (Zirkus, Zelthalle, Geisterbahn, etc.) wahrzunehmen haben.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Abläufe zur Rettung von verunfallten Personen, die mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (z. B. beim Auf- und Abbau von Achterbahnen o. Ä.) abgestürzt sind, sind bekannt und eingeübt.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
  Bemerkungen/Beratungsbedarf:
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