A | Betriebsorganisation |
A 5 | Notfallvorsorge |  |
 | Für Notfälle (z. B. Unfälle, Brände, Betriebsstörungen) müssen alle erforderlichen Maßnahmen getroffen sein, um die Gäste, die Beschäftigten und die Einrichtung so weit wie möglich zu schützen. |
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Maßnahme | Umgesetzt
ja nein | Wenn nicht umgesetzt, dann besteht Handlungsbedarf |
Die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Ersten Hilfe sind getroffen (z. B. Erste-Hilfe-Material, Kennzeichnungen, Ersthelfer, Verbandbuch/Meldeblock).
ASI 0.90 Erste Hilfe im Betrieb | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Das Erste-Hilfe-Material ist jederzeit erreichbar und der Aufbewahrungsort ist deutlich gekennzeichnet. | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Es sind immer ausreichend ausgebildete Ersthelfer anwesend. Die Ersthelfer sind namentlich bekannt (Unterweisung und Aushang). | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Die Erste-Hilfe-Leistungen nach Unfällen werden dokumentiert (z. B. in einem Verbandbuch bzw. einem Meldeblock).
Meldeblock | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Die erforderlichen Maßnahmen zum Brandschutz sind getroffen (z. B. Feuerlöscher, Kennzeichnungen, Flucht- und Rettungswege).
DGUV Information 205-025 „Feuerlöscher richtig einsetzen“ ASI 9.30 Brandschutz im Kleinbetrieb | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Die Beschäftigten sind in die Handhabung der Feuerlöscher eingewiesen. | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Die Feuerlöscher werden mindestens alle 2 Jahre durch einen Fachkundigen (Wartung) bzw. zur Prüfung befähigte Person (Prüfung des Druckbehälters) geprüft. | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Notausgänge sind deutlich erkennbar und dauerhaft mit nachleuchtenden oder hinterleuchteten Rettungszeichen gekennzeichnet und sind während der Betriebszeiten ohne Hilfsmittel (z. B. Schlüssel) von innen zu öffnen. Die Notausgänge sind auf beiden Seiten stets frei von Hindernissen. | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Verkehrs-, Flucht- und Rettungswege sind ausreichend breit und werden nicht zugestellt. | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Für mögliche Betriebsstörungen (z. B. Energieausfall, unplanmäßiger Stopp von Fahrgeschäften) gibt es einen schriftlichen Ablaufplan. Die Beschäftigten sind über die darin festgelegten Abläufe und Verhaltensweisen unterwiesen und geschult. | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Es wird dafür gesorgt, dass auch Notfallsituationen simuliert werden, wie z. B. einen NOT-Halt, um die Sicherheitsfunktionen der Anlage zu überprüfen. | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Alle Beschäftigten sind unterwiesen, welche Aufgaben sie im Falle einer Evakuierung (Zirkus, Zelthalle, Geisterbahn, etc.) wahrzunehmen haben. | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Die Abläufe zur Rettung von verunfallten Personen, die mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (z. B. beim Auf- und Abbau von Achterbahnen o. Ä.) abgestürzt sind, sind bekannt und eingeübt. | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Bemerkungen/Beratungsbedarf:
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