3.2.3 Arten von Augen- und Gesichtsschutz

Abhängig von der Gefährdung müssen Tragkörper ausreichende mechanische Festigkeit und Beständigkeit gegen Temperatureinwirkung und Chemikalien aufweisen.
Alle Sichtscheibenarten können mit speziellen Oberflächen mit zusätzlichen Eigenschaften (z.B. entspiegelt, beschlaghemmend) beschichtet werden.
Einscheiben-Sicherheitsmineralglas wird thermisch, chemisch oder in einem Mischverfahren so behandelt, dass eine erhöhte Bruchfestigkeit erreicht wird.
Verbund-Sicherheitsglas besteht aus miteinander verklebten Scheiben. Bei Zerstörung werden die Splitter von der Klebeschicht weitgehend zusammengehalten. Üblich sind Verbund-Sicherheitsgläser aus gleich dicken Glasscheiben oder aus einer dicken und einer dünnen Glasscheibe oder aus einer Glasscheibe und einer Kunststoffscheibe. Die Glas-/Kunststoffkombinationen verbinden die Vorteile beider Werkstoffe.
Kunststoffscheiben zeichnen sich durch ihr geringes Gewicht und die Eigenschaft aus, glühende Teilchen ohne Beschädigung der Oberfläche abzuweisen. Sie sind weitgehend bruchsicher, aber eingeschränkt kratzfest.
Mineralglas ist zwar weitgehend kratzfest, aber empfindlich gegen auftreffende glühende Teilchen.
Sofern bei Anwendung gleichzeitig ein Schutz gegen glühende Teilchen und gegen Festkörper erforderlich ist, kann die Sichtscheibe durch eine Vorsatzscheibe geschützt werden. Dies gilt z.B. für das Überkopfschweißen.
Darüber hinaus kann Augen- und Gesichtsschutz aus Draht- oder Kunststoffgewebe zum Schutz gegen mechanische Gefährdungen, Drahtgewebe auch bei Hitzestrahlung eingesetzt werden.

3.2.3.1

Augenschutz gegen mechanische Gefährdungen
  Gegen allgemeine mechanische Gefährdungen des Auges sind Sicherheits-Sichtscheiben oder entsprechende Draht- oder Kunststoffgewebe zu benutzen. Entsprechend der kinetischen Energie (Funktion aus Masse und Geschwindigkeit) der einwirkenden Späne und Splitter gibt es verschieden geprüfte Sichtscheiben mit den Kennzeichnungen S, F, B oder A.
         Siehe auch Tabellen 5 und 8.
 
Gelegentlich kann auch die Kombination von Kunststoff- oder Drahtgewebevisieren mit Schutzbrillen sinnvoll sein, so zum Beispiel in der Forstwirtschaft beim Umgang mit Freischneidern (Motorsensen), bei denen der Einsatz eines Gewebevisiers allein vielfach nicht ausreicht.

3.2.3.2

Augenschutz gegen optische Gefährdungen
Bei optischen Gefährdungen des Auges sind geeignete Schutzfilter in Abhängigkeit von der jeweiligen Tätigkeit zu benutzen. Beim Gas- und Lichtbogenschweißen, bei Löt- und anderen vergleichbaren Arbeiten sind Schweißer-Schutzfilter entsprechend den Ziffern 1 und 2 in Anhang 2 einzusetzen. Die Einsatzgebiete für UV-, IR- und Sonnenschutzfiltern ergeben sich aus den Abschnitten 3 bis 5 in Anhang 2.

In Abhängigkeit von der Strahlung wird zwischen

Schweißerschutzfiltern,
Sonnenschutzfiltern,
Schutzfiltern gegen ultraviolette Strahlung,
Schutzfiltern gegen infrarote Strahlung,
Schutzfiltern gegen Laserstrahlung
sowie ggf. Kombinationen daraus unterschieden.

Bei diesen Filterarten ist die Durchlässigkeit für die ultraviolette, sichtbare und infrarote Strahlung dem Einsatzzweck entsprechend begrenzt, wobei die notwendige Schutzstufennummer mit der Intensität der Strahlung steigt.

Bei Schweißarbeiten können neben herkömmlichen auch elektrooptische Filter mit umschaltbaren oder selbsttätig anpassenden Filtern eingesetzt werden.

3.2.3.3

Augenschutz gegen chemische Gefährdungen
Gegen Einwirkungen durch Gase, Dämpfe, Nebel, Rauche und Feinstäube (Durchmesser < 5 μm) schützen Korbbrillen mit der Kennzeichnung "5". Bei chemischen Gefährdungen nur des Auges durch Flüssigkeitsspritzer sind Korbbrillen mit der Kennzeichnung "3" zu benutzen.
Sind nicht nur Augen, sondern auch Gesicht und Hals durch Flüssigkeitsspritzer gefährdet, sind Schutzschirme zu benutzen.

3.2.3.4

Augenschutz gegen thermische Gefährdungen
Gegen die Einwirkung von Schmelzmetallspritzern schützt Augen- und Gesichtsschutz mit der Kennzeichnung "9".
Filterscheiben können durch Wärmestrahlung zum Teil beträchtlich erwärmt werden. Dies kann z.B. durch Beschichtungen (Kennzeichnung "R" auf der Sichtscheibe) verhindert werden.
Zum Schutz gegen Wärmestrahlung können auch Drahtgewebevisiere mit der Kennzeichnung "G" eingesetzt werden. Sie schützen zusätzlich gegen Schmelzmetallspritzer, sofern sie die Kennzeichnung "9" besitzen.

3.2.3.5.

Augenschutz gegen biologische Gefährdungen
Um die Kontamination mit infektiösen Material zu verhindern, bieten sich Korbbrillen oder Gesichtsschutzschirme mit Schutz gegen Tröpfchen bzw. Spritzer an.

3.2.3.6

Augenschutz gegen elektrische Gefährdungen
Gegen die Einwirkung von Kurzschlusslichtbögen schützen nur Visiere mit der Kennzeichnung "8". Sowohl Visiere als auch Halterungen dürfen keine freiliegenden Metallteile aufweisen.