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DGUV Information 213-016
Betriebsanweisungen nach der Biostoffverordnung
April 2020
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV)
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Inhaltsverzeichnis
Titel
Inhalt
Vorbemerkung
1 Warum Betriebsanweisungen?
2 Musterbetriebsanweisungen oder beispielhafte Betriebsanweisungen?
3 Hier im Mittelpunkt: Biologische Gefährdungen
4 Was sind Biostoffe?
5 Warum unterscheidet die Biostoffverordnung zwischen gezielten und nicht gezielten Tätigkeiten?
6 Wie kann man die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung für die Erstellung der Betriebsanweisung nutzen?
7 Ist der Unterschied zwischen „gezielten“ und „nicht gezielten” Tätigkeiten für die Betriebsanweisung relevant?
8 Gemeinsame Betriebsanweisungen für verschiedene Gefährdungsarten oder Einzelbetriebsanweisungen für jede Gefährdungsart?
9 Gibt es weitere Möglichkeiten der Zusammenfassung?
10 Wie sehen Aufbau und Umfang einer Betriebsanweisung für biologische Gefährdungen aus?
11 Zu den einzelnen Abschnitten der Betriebsanweisung:
Anhang Beispielhafte Betriebsanweisungen nach der Biostoffverordnung