In die Unterweisung einzubeziehende berufsgenossenschaftliche Schriften
In die Unterweisung sind folgende — schwerpunktmäßig aufgeführte — berufsgenossenschaftliche Schriften einzubeziehen:
BG-Regeln:
- Rundstahlketten als Anschlagmittel in Feuerverzinkereien (BGR 150)
- Gebrauch von Anschlag-Drahtseilen (BGR 151)
- Gebrauch von Anschlag-Faserseilen (BGR 152)
- Hochziehbare Personenaufnahmemittel (BGR 159)
- Betreiben von Arbeitsmitteln (BGR 500), insbesondere
Kapitel 2.8 „Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb“
- Richtlinien für Funkfernsteuerungen von Kranen (ZH 1/547)
BG-Informationen:
- Kranführer (BGI 555),
- Anschläger (BGI 556),
- Sicherer Umgang mit LKW-Ladekranen (BGI 610)
- Belastungstabellen für Anschlagmittel aus Rundstahlketten, Stahldrahtseilen,
Chemiefaserhebebändern, Chemiefaserseilen, Naturfaserseilen
(Kartensatz in Kunststoffhülle) (BGI 622),
- Sicherer Betrieb von gleislosen Fahrzeugkranen (BGI 672)
- Gebrauch von Hebebändern und Rundschlingen aus Chemiefasern (BGI 873)
Es ist zweckmäßig, in die Unterweisung weitere einschlägige Regeln der Technik einzubeziehen.