Anhang 1

In die Unterweisung einzubeziehende berufsgenossenschaftliche Schriften

In die Unterweisung sind folgende — schwerpunktmäßig aufgeführte — berufsgenossenschaftliche Schriften einzubeziehen:

BG-Regeln:

BG-Informationen:


Es ist zweckmäßig, in die Unterweisung weitere einschlägige Regeln der Technik einzubeziehen.