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Anhang 1

In die Unterweisung einzubeziehende berufsgenossenschaftliche Schriften

In die Unterweisung sind folgende — schwerpunktmäßig aufgeführte — berufsgenossenschaftliche Schriften einzubeziehen:

BG-Regeln:

  • Rundstahlketten als Anschlagmittel in Feuerverzinkereien (BGR 150)
  • Gebrauch von Anschlag-Drahtseilen (BGR 151)
  • Gebrauch von Anschlag-Faserseilen (BGR 152)
  • Hochziehbare Personenaufnahmemittel (BGR 159)
  • Betreiben von Arbeitsmitteln (BGR 500), insbesondere Kapitel 2.8 „Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb“
  • Richtlinien für Funkfernsteuerungen von Kranen (ZH 1/547)

BG-Informationen:

  • Kranführer (BGI 555),
  • Anschläger (BGI 556),
  • Sicherer Umgang mit LKW-Ladekranen (BGI 610)
  • Belastungstabellen für Anschlagmittel aus Rundstahlketten, Stahldrahtseilen, Chemiefaserhebebändern, Chemiefaserseilen, Naturfaserseilen (Kartensatz in Kunststoffhülle) (BGI 622),
  • Sicherer Betrieb von gleislosen Fahrzeugkranen (BGI 672)
  • Gebrauch von Hebebändern und Rundschlingen aus Chemiefasern (BGI 873)

Es ist zweckmäßig, in die Unterweisung weitere einschlägige Regeln der Technik einzubeziehen.