§ 1 Geltungsbereich
§ 3 Allgemeines
§ 4 Einrichtungen für Auf- und Abbau
§ 5 Szenenflächen, Podien, Emporen
§ 6 Allgemeines
§ 7 Aufsichtführende
§ 8 Auf- und Abbau
§ 11 Inkrafttreten
Der Erste Nachtrag vom 1. Januar 1997 ist eingearbeitet.