Manipulation von Schutzeinrichtungen ist nicht zulässig. Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für die Aufrechterhaltung aller entsprechend der Gefährdungsbeurteilung vorgesehenen Schutzmaßnahmen. Durch die Manipulation von Schutzeinrichtungen wird das Unfallrisiko bei Tätigkeiten mit dem betroffenen Arbeitsmittel wissentlich erhöht.
Anreize zur Manipulation von Schutzeinrichtungen werden vermieden, wenn z. B.
Bei der Auswahl von Schutzeinrichtungen und Arbeitsmitteln sowie bei der Festlegung von Arbeitsabläufen sind die oben genannten Maßnahmen zu berücksichtigen. Wenn im laufenden Betrieb die Manipulation von Schutzeinrichtungen festgestellt wird, ist das Arbeitsmittel außer Betrieb zu nehmen. Vor Wiederinbetriebnahme ist die Gefährdungsbeurteilung neu durchzuführen.
Bei Änderung der Betriebsweise oder Änderung am Arbeitsmittel ist eine Abstimmung mit dem Hersteller/Inverkehrbringer anzuraten. Es empfiehlt sich, die nachfolgende Tabelle gemeinsam mit dem Hersteller/Inverkehrbringer zu erörtern, um Lösungen herbeizuführen:
Hinweis: Auch selten durchgeführte Tätigkeiten sind zu berücksichtigen, da die Manipulation von Schutzeinrichtungen häufig nicht wieder rückgängig gemacht wird.
Hinweis: Praxisgerechte Betriebsarten stellen ein wichtiges Mittel dar, um die Manipulation von Schutzeinrichtungen unnötig oder uninteressant zu machen.
Tab. A6.1 Manipulationsanreiz einer Schutzeinrichtung bestimmen – Vorlage
Tabelle A6.2 zeigt ein beispielhaftes Ergebnis für die Anwendung von Tabelle A6.1 an der Schutztür einer Werkzeugmaschine. Lässt sich der Manipulationsanreiz nicht vollständig beseitigen, verfügt der Konstrukteur als letztes Mittel nur noch über die Möglichkeit, die Manipulation einer Schutzeinrichtung zu erschweren oder gar unmöglich zu machen.
Tab. A6.2 Manipulationsanreiz einer Schutzeinrichtung bestimmen – Beispiel
Anmerkung 1:
Zur Durchführung des Verfahrens ist unter der Internetadresse
www.dguv.de/ifa/Praxishilfen/Bewertungsschema-für-Manipulationsanreize/index.jsp
eine ausführliche Erläuterung und eine EXCEL-Tabelle erhältlich.
Anmerkung 2: Weitere Informationen zur Manipulation von Schutzeinrichtungen an Maschinen sind unter der Internetadresse
erhältlich.