Alle Personen, die das Fahrgeschäft steuern, sind in dessen Bedienung unterwiesen und geschult. Sie vergewissern sich insbesondere vor dem Start, dass sich die Fahrgäste ordnungsgemäß auf ihren Plätzen befinden und dass sich das Anweisepersonal außerhalb des Gefahrbereichs aufhalten. Sie wissen auch, wie sie sich in außergewöhnlichen Situationen und in Notfällen verhalten müssen. | | | Wer erledigt?
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Durch geeignete Aufstellung des Steuerstandes und durch ausreichende Beleuchtung ist eine gute Sicht auf das Fahrgeschäft sichergestellt. | | | Wer erledigt?
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Zur Vermeidung von Über- oder Unterforderung wechselt sich das Bedienpersonal im Steuerstand in regelmäßigen Abständen ab. | | | Wer erledigt?
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Die Beleuchtungsverhältnisse im Steuerstand ermöglichen eine gute, ermüdungsfreie Sicht auf die Bedienelemente. | | | Wer erledigt?
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Die Sitzposition im Steuerstand kann an die Größe der Beschäftigten angepasst werden (z. B. durch einen höhenverstellbaren Stuhl). | | | Wer erledigt?
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Der Arbeitsplatz ist frei von Zugerscheinungen und angemessen temperierbar. | | | Wer erledigt?
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