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ESpielbetrieb
E 1Bedien- und Steuertätigkeiten
Bei der Bedienung und Steuerung eines Fahrgeschäftes kann es zur ungewollten Freigabe von Fahrbewegungen kommen, obwohl sich noch Beschäftigte oder auch Fahrgäste im Bewegungsbereich des Fahrgeschäftes befinden.
MaßnahmeUmgesetzt

ja      nein
Wenn nicht umgesetzt,
dann besteht
Handlungsbedarf
Alle Personen, die das Fahrgeschäft steuern, sind in dessen Bedienung unterwiesen und geschult. Sie vergewissern sich insbesondere vor dem Start, dass sich die Fahrgäste ordnungsgemäß auf ihren Plätzen befinden und dass sich das Anweisepersonal außerhalb des Gefahrbereichs aufhalten. Sie wissen auch, wie sie sich in außergewöhnlichen Situationen und in Notfällen verhalten müssen.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Durch geeignete Aufstellung des Steuerstandes und durch ausreichende Beleuchtung ist eine gute Sicht auf das Fahrgeschäft sichergestellt.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Zur Vermeidung von Über- oder Unterforderung wechselt sich das Bedienpersonal im Steuerstand in regelmäßigen Abständen ab.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Beleuchtungsverhältnisse im Steuerstand ermöglichen eine gute, ermüdungsfreie Sicht auf die Bedienelemente.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Sitzposition im Steuerstand kann an die Größe der Beschäftigten angepasst werden (z. B. durch einen höhenverstellbaren Stuhl).Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Der Arbeitsplatz ist frei von Zugerscheinungen und angemessen temperierbar.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
  Bemerkungen/Beratungsbedarf:
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