E | Spielbetrieb |
E 2 | Tätigkeit als Anweise- und Sicherheitspersonal |  |
 | Bei der Tätigkeit als Anweise- und Sicherheitspersonal kann es zu schweren Unfällen kommen, wenn man sich im Bewegungs- bzw. der Gefahrbereich des Fahrgeschäftes bewegt oder auf dem Fahrgeschäft mitfährt. Des Weiteren stellen ungünstige Witterungsverhältnisse, die Lärmbelastung durch laute Musik sowie ggf. Konflikte mit den Gästen typische Unfall- oder Gesundheitsgefahren dar. |
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Maßnahme | Umgesetzt
ja nein | Wenn nicht umgesetzt, dann besteht Handlungsbedarf |
Der Zugang zum Bewegungs- bzw. Gefahrbereich des Fahrgeschäfts ist durch bauliche Maßnahmen (Abschrankungen, Geländer) so weit wie möglich eingeschränkt. | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Sie unterweisen die Beschäftigten, dass der Bewegungs- bzw. Gefahrbereich des Fahrgeschäfts nur bei Stillstand des Geschäfts (zum Kassieren oder zum Arretieren von Haltebügeln etc.) betreten werden darf und vor dem Start der Fahrbewegung verlassen werden muss. Insbesondere das Mitfahren auf dem Geschäft während des Anlaufs ist den Beschäftigten verboten. | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Das Personal achtet beim Einsteigen der Fahrgäste darauf, dass diese keine Gegenstände mitführen, die während der Fahrt aus dem Fahrgeschäft herausgeschleudert werden können (z. B. Schirme, Krüge). | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Die Beschäftigten sind unterwiesen, dass während des Spielbetriebs nur die dafür vorgesehenen Verkehrswege benutzt werden. Der Gang unter das Fahrgeschäft sowie der Zutritt in den Bewegungs- bzw. Gefahrbereich (z. B. für die Suche nach verloren gegangenen Gegenständen) während des Betriebes sind ausdrücklich verboten. | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Die Aufenthaltsorte der Beschäftigten während des Spielbetriebs sind so festgelegt, dass eine Lärmbelastung durch Musik möglichst gering ist. Durch einen Pegelbegrenzer ist sichergestellt, dass die Lautstärke der Musik nicht im Laufe der Zeit kontinuierlich erhöht wird. | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
In unmittelbarer Nähe von Steharbeitsplätzen stehen Bedarfssitze oder Stehhilfen zur Verfügung. Sie ermöglichen während Wartezeiten eine Entlastung vom Stehen und Gehen. | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Die Beschäftigten sind informiert (möglichst geschult), wie sie sich gegenüber den Fahrgästen verhalten sollen und wie sie mit Konflikten, Beschwerden und Gewalt umgehen können (Anweisungen, Verhaltensregeln, Ansprechpartner, Beistand).
ASI 9.02 Gewalt und Extremereignisse am Arbeitsplatz ASI 10.01 Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen im Kleinbetrieb | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Bemerkungen/Beratungsbedarf:
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