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ESpielbetrieb
E 6Haltung und Vorführungen mit Tieren
Beim Umgang mit Tieren bestehen für die Beschäftigten besondere Gefahren durch plötzliches und unerwartetes Verhalten der Tiere (z. B. Beißen, Ausschlagen, Drängen). Daneben besteht beim Umgang mit Tieren eine erhöhte Infektionsgefahr, z. B. durch Kratz- oder Bissverletzungen.
MaßnahmeUmgesetzt

ja      nein
Wenn nicht umgesetzt,
dann besteht
Handlungsbedarf
Die mit der Arbeit und Pflege von Tieren betrauten Beschäftigten sind unterwiesen, wie sie sich im Umgang mit den Tieren zu verhalten haben und welche persönliche Schutzausrüstung zu verwenden ist.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Beschäftigte, die mit Tieren umgehen, haben die erforderlichen Schutzimpfungen, wie z. B. gegen Tetanus.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Zum Schutz der Beschäftigen und der Gäste werden Sicherheitsabstände eingehalten oder Absperrungen genutzt.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Der Transport von Absperrgittern erfolgt in ausreichend dimensionierten Gestellen, die eine gefahrlose Entnahme der Gitter ermöglichen.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Beim Ausbringen und Aufnehmen von staubendem Unterboden (Heu, Streu, Späne) wird auf eine staubarme Arbeitsweise geachtet.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Bei Arbeiten mit gefährlichen Tieren innerhalb von Käfigen steht eine zweite Person als Sicherungsposten in der Nähe bereit.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Für den Notfall gibt es Möglichkeiten, die Tiere von Menschen zu trennen, z. B. Stockschlingen, Stangen, Wasserschlauch.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Heiße Gegenstände (z. B. Flammringe) werden während der Abkühlphase sicher gelagert.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
  Bemerkungen/Beratungsbedarf:
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