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2 Gefährdungen und Unfallgeschehen

2.1 Gefährdungsbeurteilung

Sowohl das Arbeitsschutzgesetz und die zugehörigen Verordnungen als auch die Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV/GUV-V A1) formulieren Grundvorschriften für den betrieblichen Arbeitsschutz.

Grundlage präventiver Maßnahmen ist die umfassende Beurteilung aller arbeitsbezogener Gefährdungen hinsichtlich ihres Risikos für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten.

Zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen ist eine systematische Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung und bei der Festlegung von zielgerichteten Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen auf Treppen erforderlich.

Bei der Benutzung von Treppen sind unter anderem folgende Gefährdungen zu berücksichtigen:

  • Stürzen und Abstürzen;
  • Stolpern und Umknicken;
  • Ab- und Ausrutschen;
  • Erhebliche körperliche Anstrengung, z.B. beim Aufstieg über etliche Geschosse.

2.2 Unfallursachen

Nach der Unfallstatistik der gewerblichen Berufsgenossenschaften ereignen sich im gewerblichen Bereich etwa 36000 Treppenunfälle jährlich; davon etwa 800 mit bleibenden Körperschäden. Die Zahl der Todesfälle ist unter zehn pro Jahr gesunken. Unfalluntersuchungen zeichnen folgendes Ursachenbild:

  • Persönliche Ursachen wie Hast, abgelenkt sein oder ungeeignetes Schuhwerk;
  • Organisatorische Ursachen wie auf der Treppe abgestellte Gegenstände, Glätte infolge der Reinigung während der Betriebszeiten, Transport von Gegenständen, die die freie Sicht behindern;
  • Technische Ursachen in Form von baulichen Mängeln wie ungleichmäßige Steigung von Stufe zu Stufe (Störung des Gangrhythmus), zu geringe Auftrittsfläche der Stufen, unzureichende Rutschhemmung der Auftrittsfläche, ungeeignete Treppenkantenprofile, schlechte Erkennbarkeit der Stufen und fehlende oder falsch angebrachte Handläufe.

Fast alle Unfallursachen haben jedoch eines gemeinsam: Ihre Auswirkungen, nämlich die Verletzungen, hätten vermieden werden können, wenn der Handlauf benutzt worden wäre.