Anlagen


A.1 Glossar

Zum eindeutigen Verständnis des Leitfadens werden nachfolgend wesentliche Begriffe zum Explosionsschutz bestimmt. Für Begriffe, die sich auf Legaldefinitionen in den europäischen Richtlinien und harmonisierten Normen stützen, sind die zugehörigen Quellen angegeben. Für weitergehende Fachbegriffe wurden Definitionen aus der Fachliteratur entnommen.

Arbeitgeber:
Jede natürliche oder juristische Person, die als Vertragspartei des Beschäftigungsverhältnisses mit dem Arbeitnehmer die Verantwortung für das Unternehmen bzw. den Betrieb trägt [RL 89/391/EWG].

Arbeitsmittel:
Als Arbeitsmittel werden alle Maschinen, Apparate, Werkzeuge oder Anlagen, die bei der Arbeit benutzt bezeichnet [89/655/EWG].

Arbeitnehmer:
Jede Person, die von einem Arbeitgeber beschäftigt wird, einschließlich Praktikanten und Lehrlingen, jedoch mit Ausnahme von Hausangestellten [RL 89/391/EWG].

Atmosphärische Bedingungen:
Als atmosphärische Bedingungen werden in der Regel eine Umgebungstemperatur von –20 °C bis 60 °C und ein Druckbereich zwischen 0,8 bar und 1,1 bar verstanden (ATEX-Leitlinien).

Bestimmungsgemäße Verwendung:
Verwendung von Geräten, Schutzsystemen und Vorrichtungen im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 entsprechend der Gerätegruppe und -kategorie und unter Beachtung aller Herstellerangaben, die für den sicheren Betrieb der Geräte, Schutzsysteme und Vorrichtungen notwendig sind [RL 94/9/EG].

Dispersionsgrad:
Maß für die (feinste) Verteilung eines festen oder flüssigen Stoffes (Dispersum) in einem anderen flüssigen oder gasförmigen Stoff (Dispergens) ohne molekulare Verbindung als Aerosol, Emulsion, Kolloid oder Suspension.

Explosion:
Plötzliche Oxidations- oder Zerfallsreaktion mit Anstieg der Temperatur, des Druckes oder beider gleichzeitig [EN 1127-1].

Explosionsdruck (maximaler):
Unter vorgeschriebenen Versuchsbedingungen ermittelter maximaler Druck, der in einem geschlossenen Behälter bei der Explosion einer explosionsfähigen Atmosphäre auftritt [EN 1127-1].

Explosionsdruckentlastung:
Schutzmaßnahme, die den Explosionsdruck unter Ausschub von unverbranntem Gemisch und von Verbrennungsprodukten durch Freigabe von vorgegebenen Öffnungen so begrenzt, dass der Behälter nicht über seine vorgegebene Festigkeit (Explosionsfestigkeit) beansprucht wird [VDI 3673 Blatt 1].

Explosionsdruckentlastungsflächen:
Die geometrischen Entlastungsfläche einer Explosionsdruckentlastungseinrichtung [VDI 3673 Blatt 1].

Explosionsdruckentlastungseinrichtungen:
Einrichtung, die während des normalen Betriebes eine Entlastungsöffnung verschließt und im Explosionsfall freigibt [VDI 3673 Blatt 1].

Explosionsdruckfest:
Eigenschaft von Behältern und Betriebsmitteln, die so gebaut sind, dass sie dem zu erwartenden Explosionsdruck standhalten, ohne sich bleibend zu verformen [EN 1127-1].

Explosionsdruckstoßfest:
Eigenschaft von Behältern und Betriebsmitteln, die so gebaut sind, dass sie dem zu erwartenden Explosionsdruck standhalten, ohne zu bersten, wobei jedoch bleibende Verformungen zulässig sind [EN 1127-1].

Explosionsfähige Atmosphäre:
Als "Explosionsfähige Atmosphäre" gilt ein Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben unter atmosphärischen Bedingungen, in dem sich der Verbrennungsvorgang nach erfolgter Entzündung auf das gesamte unverbrannte Gemisch überträgt [RL 1999/92/EG].

Explosionsfähiges Gemisch:
Gemisch aus einem in der Gasphase feinverteiltem Brennstoff und einem gasförmigen Oxidationsmittel, in dem sich eine Explosion nach erfolgter Zündung ausbreiten kann. Handelt es sich bei dem Oxidationsmittel um Luft unter atmosphärischen Bedingungen, so spricht man von explosionsfähiger Atmosphäre.

Explosionsgefährdeter Bereich:
Ein Bereich, in dem explosionsfähige Atmosphäre in solchen Mengen auftreten kann, dass besondere Schutzmaßnahmen für die Aufrechterhaltung des Schutzes von Sicherheit und Gesundheit der betroffenen Arbeitnehmer erforderlich werden, gilt als "Explosionsgefährdeter Bereich" [RL 1999/92/EG].

Explosionsgrenzen:
Wenn die Konzentration des ausreichend dispergierten brennbaren Stoffes in Luft einen Mindestwert (untere Explosionsgrenze) überschreitet, ist eine Explosion möglich. Eine solche kommt nicht mehr zustande, wenn die Konzentration einen maximalen Wert (obere Explosionsgrenze) überschritten hat.

Unter anderen als atmosphärischen Bedingungen ändern sich die Explosionsgrenzen. Der Konzentrationsbereich zwischen den Explosionsgrenzen erweitert sich, z.B. in der Regel mit steigendem Druck und steigender Temperatur des Gemisches. Über einer brennbaren Flüssigkeit kann sich explosionsfähige Atmosphäre nur bilden, wenn die Temperatur der Flüssigkeitsoberfläche einen Mindestwert überschreitet.

Explosionsgruppe:
Gase und Dämpfe werden in Abhängigkeit von ihrer Grenzspaltweite (in einer genormten Apparatur wird die Durchschlagsfähigkeit einer Explosionsflamme durch einen definierten Spalt ermittelt) und ihrem Mindestzündstrom (Strom, der in einer genormten Apparatur zur Zündung führt) in drei Gruppen unterteilt (II A, II B, II C, wobei II C die Gruppe mit der kleinsten Grenzspaltweite ist).

Flammpunkt:
Niedrigste Temperatur, bei der unter vorgeschriebenen Versuchsbedingungen eine Flüssigkeit brennbares Gas oder brennbaren Dampf in solcher Menge abgibt, dass bei Kontakt mit einer wirksamen Zündquelle sofort eine Flamme auftritt [EN 1127-1].

Gefahrdrohende Mengen:
Explosionsfähige Atmosphäre in einer Menge, die die Gesundheit und die Sicherheit von Arbeitnehmern oder anderen gefährden kann [RL 1999/92/EG].

Bereits 10 Liter explosionsfähige Atmosphäre als zusammenhängende Menge müssen in geschlossenen Räumen unabhängig von der Raumgröße in der Regel als gefahrdrohend angesehen werden.

Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre:
Explosionsfähige Atmosphäre, die in gefahrdrohenden Mengen auftritt.

Gerät:
Als "Geräte" gelten Maschinen, Betriebsmittel, stationäre oder ortsbewegliche Vorrichtungen, Steuerungs- und Ausrüstungsteile sowie Warn- und Vorbeugungssysteme, die einzeln oder kombiniert zur Erzeugung, Übertragung, Speicherung, Messung, Regelung und Umwandlung von Energien und/oder zur Verarbeitung von Werkstoffen bestimmt sind und die eigene potenzielle Zündquellen aufweisen und dadurch eine Explosion verursachen können [RL 94/9/EG].

Gerätegruppe:
Gerätegruppe I gilt für Geräte zur Verwendung in Untertagebetrieben von Bergwerken sowie deren Übertageanlagen, die durch Grubengas und/oder brennbare Stäube gefährdet werden können. Gerätegruppe II gilt für Geräte zur Verwendung in den übrigen Bereichen, die durch eine explosionsfähige Atmosphäre gefährdet werden können [RL 94/9/EG].

Hinweis: Geräte der Gerätegruppe I sind für diesen Leitfaden nicht relevant (siehe Kapitel 1.2 Anwendungsbereich).

Gerätekategorie:
Geräte und Schutzsysteme können für eine bestimmte explosionsfähige Atmosphäre konzipiert werden. In diesem Fall werden sie entsprechend gekennzeichnet [RL 94/9/EG].

Hinweis: Es gibt auch Geräte, die für den Einsatz in verschiedenen explosionsfähigen Atmosphären konzipiert werden, die z.B. in Staub/Luft- als auch in Gas/Luft-Gemischen eingesetzt werden können.

Hybride Gemische:
Gemisch von Luft und brennbaren Stoffen, in unterschiedlichen Aggregatzuständen, z.B. Methan und Kohlenstaub in Luft [EN 1127-1].

Kategorie:
Einteilung von Betriebsmitteln in Abhängigkeit vom geforderten Schutzgrad [RL 94/9/EG].

Komponente:
Als "Komponenten" werden solche Bauteile bezeichnet, die für den sicheren Betrieb von Geräten und Schutzsystemen erforderlich sind, ohne jedoch selbst eine autonome Funktion zu erfüllen [RL 1994/9/EG].

Korngröße:
Durchmesser eines Staubteilchens.

Nichtexplosionsgefährdeter Bereich:
Ein Bereich, in dem explosionsfähige Atmosphäre nicht in solchen Mengen zu erwarten ist, dass besondere Schutzmaßnahmen erforderlich werden, gilt als "Nichtexplosionsgefährdeter Bereich" [RL 1999/92/EG].

Obere Explosionsgrenze:
Obere Grenze des Bereiches der Konzentrationen eines brennbaren Stoffes in Luft, in dem eine Explosion auftreten kann [in Anlehnung an EN 1127-1].

Oberflächentemperatur, maximal zulässige:
Maximal zulässige Temperatur einer Oberfläche (z.B. eines Betriebsmittels), die durch Abziehen eines festgelegten Temperaturwertes von der Zünd- und/oder Glimmtemperatur erhalten wird.

Q-Rohr:
Die sog. Q-Rohre können Explosionsentlastungseinrichtungen nachgeschaltet werden. Durch ein spezielles Drahtgewebe wird die Explosionsflamme unterbrochen und breitet sich nicht außerhalb des Q-Rohres aus.

Sauerstoffgrenzkonzentration:
Maximale Sauerstoffkonzentration in einem Gemisch eines brennbaren Stoffes mit Luft, in dem eine Explosion nicht auftritt, bestimmt unter festgelegten Versuchsbedingungen [EN 1127-1].

Schutzsystem:
Als "Schutzsysteme" werden alle Vorrichtungen mit Ausnahme der Komponenten der vorstehend definierten Geräte bezeichnet, die anlaufende Explosionen umgehend stoppen und/oder den von einer Explosion betroffenen Bereich begrenzen sollen und als autonome Systeme gesondert in den Verkehr gebracht werden [RL 94/9/EG].

Hinweis: Unter Schutzsystemen versteht man auch integrierte Schutzsysteme, die in Verbindung mit einem Gerät in den Verkehr gebracht werden.

Stoffe zur Bildung explosionsfähiger Atmosphäre:
Brennbare Substanzen sind als Stoffe, die explosionsfähige Atmosphäre bilden können, einzustufen, es sei denn, die Prüfung ihrer Eigenschaften hat ergeben, dass sie in Mischungen mit Luft nicht in der Lage sind, eine Explosion selbsttätig fortzuleiten [RL 1999/92/EG].

Schwelpunkt:
Der Schwelpunkt ist die Temperatur, oberhalb derer mit der Bildung eines explosionsfähigen Gemisches durch die entstehenden Schwelgase gerechnet werden muss [VDI 2263].

Technisch dicht:
Technisch dicht sind Anlagenteile, wenn bei einer für den Anwendungsfall geeigneten Dichtheitsprüfung oder Dichtheitsüberwachung bzw. –kontrolle, z.B. mit schaumbildenden Mitteln oder mit Lecksuch- oder anzeigegeräten, eine Undichtheit nicht erkennbar ist, jedoch seltene kleine Freisetzungen brennbarer Stoffe nicht ausgeschlossen werden können.

Temperaturklasse:
Betriebsmittel werden nach ihrer maximalen Oberflächentemperatur in Temperaturklassen eingeteilt. In Analogie dazu wird eine Einteilung der Gase nach ihren Zündtemperaturen vorgenommen.

Untere Explosionsgrenze:
Untere Grenze des Bereiches der Konzentrationen eines brennbaren Stoffes in Luft, in dem eine Explosion auftreten kann [in Anlehnung an EN 1127-1].

Wirksame Zündquelle:
Zündquellen werden in ihrer Wirkung häufig unterschätzt oder nicht erkannt. Ihre Wirksamkeit, d.h. die Fähigkeit explosionsfähige Atmosphäre zu entzünden, hängt u.a. von der Energie der Zündquelle und von den Eigenschaften der explosionsfähigen Atmosphäre ab. Unter anderen als atmosphärischen Bedingungen ändern sich die für die Entzündung maßgebenden Eigenschaften der explosionsfähigen Gemische, z.B. wird die Mindestzündenergie von Gemischen mit erhöhtem Sauerstoffgehalt um Zehnerpotenzen verringert.

Zonen:
siehe "Zoneneinteilung".

Zoneneinteilung:
Explosionsgefährdete Bereiche werden nach Häufigkeit und Dauer des Auftretens von explosionsfähiger Atmosphäre in Zonen unterteilt [RL 1999/92/EG].

Zündschutzart:
Die besonderen Maßnahmen, die an Betriebsmitteln getroffen sind, um die Zündung einer umgebenen explosionsfähigen Atmosphäre zu verhindern [in Anlehnung an EN 50014).

Zündquelle:
Eine Zündquelle gibt eine bestimmte Energiemenge an ein explosionsfähiges Gemisch ab, die in der Lage ist, dieses Gemisch zur Explosion zu bringen.

Zündtemperatur:
Die unter vorgegebenen Versuchsbedingungen ermittelte, niedrigste Temperatur einer heißen Oberfläche, bei der die Entzündung eines brennbaren Stoffes als Gas/Luft-, Dampf/Luft- oder Staub/Luft-Gemisch eintritt [EN 1127-1].