A.3 Musterformulare und Checklisten

Muster und Checklisten dienen zur leichteren Umsetzung der Leitfadeninhalte in die Praxis.
Sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

A.3.1 Checkliste "Explosionsschutz im Inneren von Apparaten"

A.3.2 Checkliste "Explosionsschutz in der Umgebung von Apparaten"

A.3.3 Muster "Erlaubnisschein für Arbeiten mit Zündquellen in Bereichen mit explosionsfähiger Atmosphäre"

A.3.4 Checkliste "Koordinierungsmaßnahmen zum betrieblichen Explosionsschutz"

A.3.5 Checkliste "Aufgaben des Koordinators zum betrieblichen Explosionsschutz"

A.3.6 Checkliste "Vollständigkeit des Explosionsschutzdokuments"


A.3.1 Checkliste "Explosionsschutz im Inneren von Apparaten"


Checkliste
Explosionsschutzbeurteilung I

- Schwerpunkt "Inneres von Apparaten" -
Bearbeiter
Datum
Zweck
Beurteilung des Explosionsschutzes im Inneren von Anlagen und Apparaten, um das vorhandene Explosionsschutzkonzept aufgrund gezielter Fragen zu bewerten und ggf. weitere notwendige Maßnahmen zu ergreifen.
Offene Fragen können mit Hilfe der angegebenen Kapitel im Leitfaden, durch Nachfrage bei örtlichen Arbeitsschutzorganisationen oder in Auswertung aktueller Literatur geklärt werden.
Apparat/Anlage


Checkpunkt Ja Nein
Ergriffene Maßnahmen/ Bemerkungen
Wird das Vorhandensein brennbarer Stoffe soweit möglich vermieden [vgl. Kap. 2.2.1]?      
Ist das Entstehen explosionsfähiger Gemische aus den vorhandenen brennbaren Stoffen weitmöglichst verhindert [vgl. Kap. 2.2.2/2.2.3]?
 

 
 
Wird das Auftreten gefahrdrohender Mengen explosionsfähiger Atmosphäre soweit möglich ausgeschlossen [vgl. Kap. 2.2.4]?
 

 
 
Kann die Bildung explosionsfähiger Gemische im Inneren verhindert oder eingeschränkt werden
[vgl. Kap. 3.1]?
  • Können Verfahrensbedingungen sicherstellen, dass unbedenkliche Konzentrationen eingehalten werden [vgl. Kap. 3.1.2]?

  • Wird die Konzentration dauerhaft sicher unterhalb der unteren oder oberhalb der oberen Explosionsgrenze gehalten
    [vgl. Kap. 3.1.2]?

  • Wird beim Anfahren und/oder Abstellen der Anlage der Explosionsbereich umgangen
    [vgl. Kap. 3.1.2]?

  • Können beim Betrieb oberhalb der oberen Explosionsgrenze austretende Gemische außerhalb der Apparatur explosionsfähige Atmosphäre bilden und wird dies verhindert [vgl. Kap. 3.1.4]?

  • Wird in Vakuumanlagen beim Fahren oberhalb der oberen Explosionsgrenze der Luftzutritt und damit die Bildung explosionsfähiger Gemische verhindert?

  • Wird die Explosionsgefahr oder -heftigkeit durch Druckminderung (Betrieb im Vakuumbereich) herabgesetzt?

  • Wird durch Zugabe von Inertstoffen (z. B. Stickstoff, Kohlendioxid, Edelgasen), Wasserdampf oder von pulverförmigen Inertstoffen die Bildung explosionsfähiger Gemische bei allen Betriebszuständen sicher verhindert
    [vgl. Kap. 3.1.3]?
    • Wird bei Inertisierung mit Wasserdampf der Einfluss der Kondensation berücksichtigt?

    • Ist berücksichtigt, dass bei Inertisierung nach Zumischung ausreichender Mengen Sauerstoff oder Luft (z. B. Austritt ins Freie) das Gemisch nicht wieder explosionsfähig wird?

  • Ist der Sicherheitsabstand zwischen der experimentell bestimmten Sauerstoffgrenzkonzentration und der höchstzulässigen Sauerstoffkonzentration unter Berücksichtigung der betriebs- und störungsbedingten örtlichen und zeitlichen Schwankungen und der Zeitverzögerung für das Wirksamwerden ausgelöster Schutzmaßnahmen festgelegt?

  • Sind unerwünschte Staubablagerungen o. -ansammlungen vermieden [s. Kap. 3.1.6]?
     
Wird die Verhinderung oder Einschränkung der Bildung explosionsfähiger Gemische im Inneren von Apparaten überwacht?
 

 
 
Kann im Inneren der Anlage bzw. Apparate trotz der vorgenannten Maßnahmen gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten [vgl. Kap. 2.2.5]?
 

 
 
Kommen Maßnahmen zur Verhinderung einer Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre zum Einsatz [vgl. Kap. 3.2/3.2.2]?
  • Sind Zonen bekannt und eingeteilt
    [vgl. Kap. 3.2.1]?

  • Sind wirksame Zündquellen der 13 bekannten Zündquellenarten entsprechend der Zoneneinteilung zu erwarten [vgl. Kap. 3.2.3]?
     
Kann sich im Inneren der Anlage bzw. Apparate trotz aller vorgenannten Maßnahmen gefährliche explosionsfähige Atmosphäre entzünden
[vgl. Kap. 2.2.6]?
     
Werden die Auswirkungen einer Explosion durch entsprechend nach dem Stand der Technik dimensionierte konstruktive Maßnahmen auf ein unbedenkliches Maß beschränkt, ohne dass eine Gefährdung für die Umgebung entsteht (z. B. durch Druckentlastung) [vgl. Kap. 3.3]?
  • Explosionsfeste Bauweise
    [vgl. Kap. 3.3.1]?

  • Explosionsdruckentlastung
    [vgl. Kap. 3.3.2]?

  • Explosionsunterdrückung
    [vgl. Kap. 3.3.3]?

  • Verhinderung der Flammen- und Explosionsübertragung in vor- und nachgeschaltete Anlagenteile [vgl. Kap. 3.3.4]?
    • Flammendurchschlagsichere Einrichtungen für Gase, Dämpfe, Nebel?

    • Entkopplungseinrichtungen für Stäube?

    • Explosionstechnische Entkopplung bei hybriden Gemischen?
     



A.3.2 Checkliste "Explosionsschutz in der Umgebung von Apparaten"


Checkliste
Explosionsschutzbeurteilung II

- Schwerpunkt "Umgebung von Apparaten" -
Bearbeiter
Datum
Zweck
Beurteilung des Explosionsschutzes in der Umgebung von Anlagen und Apparaten, um das vorhandene Explosionsschutzkonzept aufgrund gezielter Fragen zu bewerten und ggf. weitere notwendige Maßnahmen zu ergreifen.
Offene Fragen können mit Hilfe der angegebenen Kapitel im Leitfaden, durch Nachfrage bei örtlichen Arbeitsschutzorganisationen oder in Auswertung aktueller Literatur geklärt werden.
Apparat/Anlage


Checkpunkt Ja Nein
Ergriffene Maßnahmen/ Bemerkungen
Wird die Bildung explosionsfähiger Atmosphäre in der Umgebung von Apparaturen verhindert
[vgl. Kap. 3.1.4]?
  • Verhindern verfahrenstechnische Maßnahmen, die Bauart oder die räumliche Anordnung explosionsfähige Atmosphären?

  • Sind die Apparaturen/Anlagen dicht?

  • Kommen Lüftungs- bzw. Absaugungsmaßnahmen zum Einsatz?
     
Erfolgt eine Überwachung der Konzentration in der Umgebung von Apparaturen [vgl. Kap. 3.1.5]?
  • Durch Gaswarnanlagen mit Alarmgabe?

  • Durch Gaswarnanlagen mit automatischer Auslösung von Schutzmaßnahmen?

  • Durch Gaswarnanlagen durch automatische Auslösung von Notfunktionen?
     
Kann in der Umgebung der Anlage bzw. Apparate trotz der vorgenannten Maßnahmen gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten [vgl. Kap. 2.2.5]?
 

 
 
Kommen Maßnahmen zur Verhinderung einer Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre zum Einsatz [vgl. Kap. 3.2/3.2.2]?
  • Sind Zonen bekannt und eingeteilt
    [vgl. Kap. 3.2.1]?

  • Sind wirksame Zündquellen der 13 bekannten Zündquellenarten entsprechend der Zoneneinteilung zu erwarten [vgl. Kap. 3.2.3]?
     
Durch welche bautechnischen Maßnahmen werden die Auswirkungen einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränkt, z. B.:
  • Abmauerung von Hochdruckautoklaven?
     
Werden organisatorische Maßnahmen getroffen, um die Wirksamkeit der technischen Maßnahmen zu gewährleisten [vgl. Kap. 4]?
  • Sind Betriebsanweisungen vorhanden?

  • Werden qualifizierte Mitarbeiter eingesetzt?

  • Werden Arbeitnehmer unterwiesen?

  • Besteht ein Arbeitsfreigabesystem?

  • Sind explosionsgefährliche Bereiche gekennzeichnet?
     
Sind Schutzmaßnahmen bei Instandsetzungsarbeiten vorgesehen [vgl. Kap. 4.5]?      


A.3.3

Muster "Erlaubnisschein für Arbeiten mit Zündquellen in Bereichen mit
explosionsfähiger Atmosphäre"

Erlaubnisschein

Für Arbeiten mit Zündquellen in Bereichen mit explosionsfähiger Atmosphäre

1

Arbeitsort/-stelle

 
 
 
 
 

2

Arbeitsauftrag
(z. B. Rohr anschweißen)

 
 
 
 
 
3 Art der Arbeiten
  Schweißen
  Trennschleifen
  Auftauen
  Schneiden
  Löten
 
4 Sicherheitsvorkehrungen vor Beginn der Arbeiten
Entfernen sämtlicher beweglicher brennbarer Gegenstände und Stoffe, auch Staubablagerungen, im Umkreis von m und – soweit erforderlich – auch in angrenzenden Räumen
Abdecken der nicht beweglichen brennbaren Gegenstände, z. B. Holzbalken, Holzwände und -fußböden, Kunststoffteile usw., mit schützenden Materialien
Abdichten von Gebäudeöffnungen, Fugen und Ritzen sowie sonstiger Durchlässe wie z.B. Gitterroste mit nicht brennbaren Stoffen
Entfernen von Umkleidungen und Isolierungen
Beseitigen von Explosionsgefahr in Behältern und Rohrleitungen, ggf. Inertisieren
Verschließen der Öffnungen von Rohrleitungen, Behältern, Armaturen etc.
Bereitstellen einer Brandwache mit gefüllten Wassereimern, Feuerlöschern oder mit angeschlossenem Wasserschlauch (bei Stäuben nur Sprühen)
5 Brandwache
  während der Arbeit
  nach Beendigung der Arbeit
Name:
Name:       Dauer:      Std.
6 Alarmierung Standort des nächstgelegenen
  Brandmelders
  Telefons
Feuerwehr Ruf-Nr.:
7 Löschgerät, -mittel   Feuerlöscher mit     Wasser   CO2    Pulver
  gefüllte Wassereimer
  angeschlossener Wasserschlauch
8
Erlaubnis Die aufgeführten Sicherheitsmaßnahmen sind durchzuführen. Die gesetzlichen Vorschriften zur Unfallverhütung und die Sicherheitsvorschriften der Versicherer sind zu beachten.




Datum

Unterschrift des Betriebsleiters oder dessen Beauftragten

Unterschrift des Ausführenden


A.3.4 Checkliste "Koordinierungsmaßnahmen zum betrieblichen Explosionsschutz"

Checkliste Koordinierungsmaßnahmen

- Schwerpunkt "Betrieblicher Explosionsschutz" -
Bearbeiter
Datum
Zweck
Diese Checkliste kann unterstützen, wenn geprüft werden soll, ob zu einer sicheren Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Fremdfirma die vereinbarten Schutzmaßnahmen durchgeführt werden, die beteiligten Personen ausreichend unterwiesen sind und sie sich entsprechend den vereinbarten Schutzmaßnahmen verhalten.
Arbeitsauftrag


Checkpunkt Ja Nein
Findet eine Kontrolle statt, ob gesetzliche und betriebliche Vorschriften zur Umsetzung der RL 1999/92/EG beachtet werden?
  • Ist eine Person (Koordinator) zur Koordinierung der Zusammenarbeit beauftragt [vgl. Kap. 5.1]?

  • Ist die beauftragte Person hinreichend qualifiziert [vgl. Kap. 5.1]?

  • Ist der Koordinator vor Ort bekannt?

  • Werden Subunternehmer dem Arbeitgeber angezeigt?
   
Wird der Arbeitsablauf auf mögliche gegenseitige Gefährdungen überprüft
[vgl. Kap. 5.2]?
  • Ist die Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre in Bereichen ausgeschlossen, in denen mit Zündquellen zu rechnen ist?

  • Ist das Verwenden oder Erzeugen von Zündquellen in Bereichen mit gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre verhindert?

  • Wird das Auftreten von Betriebsstörungen in Nachbarbetrieben mit explosionsgefährdeten Bereichen vermieden?
   
Ist der Arbeitsablauf festgelegt [vgl. Checkliste in Anhang A.3.5]?    
Werden aufgrund des Arbeitsfortschritts oder erkannter Defizite die vereinbarten Schutzmaßnahmen in geeigneter Weise angepasst?
  • Erfolgt eine ständige Unterrichtung?

  • Erfolgt eine ständige Abstimmung?

  • Erfolgt eine ständige Anweisung?

  • Erfolgt ein ständiges Vergewissern?
   


A.3.5 Checkliste "Aufgaben des Koordinators zum betrieblichen Explosionsschutz"

Checkliste Koordinierungsaufgaben

- Schwerpunkt "Betrieblicher Explosionsschutz" -
Bearbeiter
Datum
Zweck
Bestimmung der Aufgaben der für die Koordinierung zuständigen Person (vorzugsweise eines vom Arbeitgeber benannten Koordinators), so dass die Arbeiten der beteiligten Arbeitsgruppen/Fremdfirmen so aufeinander abgestimmt sind, dass mögliche gegenseitige Gefährdungen rechtzeitig erkannt und verhindert werden und bei Störungen frühzeitig eingeschritten werden kann.
Arbeitsauftrag


Checkpunkt Ja Nein
Wird eine Ortsbesichtigung durchgeführt?    
Wird ein zeitlich gegliederter Arbeitsablaufplan aufgestellt?
  • Sind Ort und Zeit der Einzelarbeiten aufgeführt?

  • Sind die beteiligten Personen einschließlich der Vorgesetzten benannt?

  • Ist der Zeitablauf festgelegt?

  • Sind die besonderen Voraussetzungen zur Durchführung der Arbeiten festgelegt

  • Sind spezifische Explosionsschutzmaßnahmen dargelegt?

  • Sind die Gefahrenbereiche, insbesondere auch die explosionsgefährdeten Bereiche, festgelegt und gekennzeichnet?

  • Sind Maßnahmen für den Störungsfall vorgesehen?
   
Werden Abstimmungsgespräche zwischen den beteiligten Personen herbeigeführt?    
Wird die Einhaltung des Arbeitsablaufplans kontrolliert?    
Erfolgt eine Neuplanung des Arbeitsablaufes bei Störungen?    



A.3.6 Checkliste "Vollständigkeit des Explosionsschutzdokuments"


Checkliste Explosionsschutzdokument

- Prüfung auf Vollständigkeit -
Bearbeiter
Datum
Zweck
Prüfung eines Explosionsschutzdokuments auf Vollständigkeit unter Angabe der Fundorte relevanter Informationen. Offene Fragen können mit Hilfe der angegebenen Kapitel im Leitfaden, durch Nachfrage bei örtlichen Arbeitsschutzorganisationen oder in Auswertung aktueller Literatur geklärt werden.
Explosionsschutzdokument (Titel, Standort)


Checkpunkt
Fundort der Informationen
 
im
Explosions-
schutz-
dokument
in anderen Dokumenten
noch zu erstellen
Beschreibung der Arbeitsstätte und der Arbeitsbereiche vorhanden [vgl. Kap. 6.3.1]?
  • Textliche Darstellung

  • Lageplan

  • Aufstellungsplan

  • Flucht- und Rettungswegeplan
     
Beschreibung der Verfahrensschritte/Tätigkeiten [vgl. Kap. 6.3.2]?
  • Textliche Darstellung

  • Verfahrensfließbild (sofern notwendig)

  • R&I-Fließbild (sofern notwendig)

  • Lüftungsplan (sofern notwendig)
     
Beschreibung der eingesetzten Stoffe
[vgl. Kap. 6.3.3]?
  • Textliche Beschreibung

  • Sicherheitsdatenblätter

  • Sicherheitstechnische Kenngrößen

     
Darstellung der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung [vgl. Kap. 6.3.4]?
  • Nennung der Vorgehensweise bei der Gefährdungsidentifikation

  • Explosionsgefährdete Bereiche im Innern der Anlagenteile (textlich)

  • Explosionsgefährdete Bereiche in der Umgebung der Anlage (textlich)

  • Zoneneinteilung (textlich)

  • Zonenplan (grafisch)

  • Gefährdungen im Normalbetrieb

  • Gefährdungen für das Anfahren/Abfahren

  • Gefährdungen bei Betriebsstörungen

  • Gefährdungen beim Reinigen

  • Gefährdungen bei Verfahrens-/Produktänderungen
     
Darstellung der technischen Explosionsschutzmaßnahmen [vgl. Kap. 6.3.5]?
  • Vorbeugende Maßnahmen

  • Konstruktive Maßnahmen

  • Maßnahmen der Prozessleittechnik

  • Anforderungen an und Auswahl von Arbeitsmitteln
     
Darstellung der organisatorischen Explosionsschutzmaßnahmen [vgl. Kap. 6.3.6]?
  • Schriftliche Betriebsanweisungen

  • Benutzungshinweise für Arbeitsmittel

  • Beschreibung der persönlichen Schutzausrüstung

  • Qualifikationsnachweise

  • Dokumentation der Unterweisungen

  • Beschreibung des Arbeitsfreigabesystems

  • Beschreibung von Instandhaltungs-, Prüf- und Überwachungsintervallen

  • Dokumentation der Kennzeichnung der explosionsgefährdeten Bereiche

  • Kontrolle der Wirksamkeit
     
Dokumentation von Verantwortlichen und Befähigten [vgl. Kap. 6.3.7]?      
Dokumentation der Maßnahmen und Modalitäten der Koordinierung [vgl. Kap. 6.3.8]?      
Inhalt des Anhanges [vgl. Kap. 6.3.9]: