A | Betriebsorganisation |
A 2 | Information und Kommunikation |  |
 | Wer nicht Bescheid weiß oder sich nicht auskennt, macht schnell Fehler und bringt sich und andere in Gefahr. Um Störungen im Betriebsablauf, Fehler oder Unfälle zu vermeiden, müssen die Beschäftigten wissen, worauf sie achten und wie sie sich verhalten sollen. Information und gute Kommunikation sind also ganz wichtig. Die Beschäftigten benötigen Informationen über die Arbeitsaufgabe, die Gefährdungen bei der Arbeit, die vorgesehenen sicheren Arbeitsabläufe und die rechtlichen Bestimmungen zur Arbeit. |
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Maßnahme | Umgesetzt
ja nein | Wenn nicht umgesetzt, dann besteht Handlungsbedarf |
Die Beschäftigten besitzen alle Informationen, die sie zur Durchführung ihrer Arbeitsaufgaben brauchen bzw. sie wissen, wo diese Informationen zugänglich sind. Die Beschäftigten werden regelmäßig über mögliche Gefährdungen und die notwendigen Verhaltensweisen unterwiesen (Themen: allgemeine Verhaltenshinweise, Umgang mit Maschinen, Reduzierung bzw. Vermeidung von Mehlstaub, Umgang mit Kundschaft, Reinigung, Hygiene). | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Auch Aushilfen und Praktikumskräfte werden zu sicherem und gesundem Arbeiten unterwiesen. | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Die durchgeführten Unterweisungen werden schriftlich festgehalten (dokumentiert).
Unterweisungsnachweis | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Die Beschäftigten sind angewiesen, technische Mängel und Störungen im Arbeitsablauf zu melden. | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Es ist allen Beschäftigten und Teams bekannt, welche Arbeitsaufgaben sie erfüllen müssen und welche Entscheidungs- und Weisungsbefugnisse sie haben. | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Die Beschäftigten können ihre Erfahrungen über Schwachstellen, Störungen im Arbeitsablauf, Gefährdungen und Belastungen mit den Vorgesetzten besprechen. | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Es ist festgelegt und vereinbart, wie mit den Vorschlägen und Erfahrungen der Beschäftigten umgegangen wird. | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Das berufsgenossenschaftliche und staatliche Regelwerk sowie aushangpflichtige Gesetze (Arbeitszeit-, Mutterschutz-, Jugendarbeitsschutzgesetz) sind ausgelegt oder es ist angegeben, wo sie zu finden sind (z. B. auf www.bgn-branchenwissen.de und www.bgn.de). | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Es sind Betriebsanweisungen zum Umgang mit Gefahrstoffen, z. B. Reinigungsmitteln, erstellt und ausgehängt. Die Beschäftigten sind über die Inhalte unterwiesen worden. Vorgefertigte Betriebsanweisungen der BGN | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Bedienungsanleitungen und Betriebsanweisungen sind an geeigneten Stellen in der Nähe der Arbeitsmittel verfügbar (ggf. kopieren). | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Bemerkungen/Beratungsbedarf:
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