Inhaltsverzeichnis

 Vorbemerkung
1Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1Geltungsbereich
1.2Begriffsbestimmungen
2Grundpflichten
2.1Allgemeine Grundsätze
2.2Beurteilung der Arbeitsbedingungen zur Prävention von Überfällen
2.3Gestaltung der Betriebsstätte
2.4Alarmierung
2.5Aufzeichnung von Überfällen
2.6Betriebsanweisungen
2.7Unterweisung
3Umgang mit Bargeld
3.1Ausgabe von Banknoten
3.2Annahme von Banknoten
3.3Verwahrung von Banknoten
3.4Versorgung von Automaten mit Banknoten
3.5Bearbeitung von Banknoten
3.6Transport von Banknoten
3.7Umgang mit Münzen
4Besondere Bestimmungen für sonstige Zahlungsmittel und Wertsachen
4.1Sonstige Zahlungsmittel
4.2Wertsachen
5Sonstige Anforderungen
5.1Kennzeichnung
5.2Betreuung von Überfallbetroffenen
5.3Instandhaltung und Prüfung von Sicherheitseinrichtungen
5.4Umgang mit Mängeln und Störungen
6Ordnungswidrigkeiten
7Hinweis zu den §§ 24, 25 und 26 der DGUV Vorschrift 25 "Überfallprävention"


Anlage 1aus "Raubstraftaten im Handel"
Anlage 2Vorschriften und Regeln
Anlage 3Prüftafeln

 

Impressum

Herausgegeben von:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV)
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)
Fax: 030 13001-9876
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de
Sachgebiet Intralogistik und Handel des Fachbereichs Handel und Logistik der DGUV
Ausgabe: April 2021
DGUV Regel 108-010
zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen Webcode: p108010

Bildnachweis:
Alle Abbildungen: © DGUV


DGUV Regeln stellen bereichs-, arbeitsverfahrens- oder arbeitsplatzbezogen Inhalte zusammen. Sie erläutern, mit welchen konkreten Präventionsmaßnahmen Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erfüllt werden können.

DGUV Regeln zeigen zudem dort, wo es keine Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften gibt, Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Darüber hinaus bündeln sie das Erfahrungswissen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger.

Aufgrund ihres besonderen Entstehungsverfahrens und ihrer inhaltlichen Ausrichtung auf konkrete betriebliche Abläufe oder Einsatzbereiche (Branchen-/ Betriebsarten-/Bereichsorientierung) sind DGUV Regeln fachliche Empfehlungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit. Sie haben einen hohen Praxisbezug und Erkenntniswert, werden von den beteiligten Kreisen mehrheitlich für erforderlich gehalten und können deshalb als geeignete Richtschnur für das betriebliche Präventionshandeln herangezogen werden. Eine Vermutungswirkung entsteht bei DGUV Regeln nicht.