Änderungen zur letzten Fassung
Der vorliegende Grundsatz ersetzt die bisherige Fassung mit dem Titel "Grundsätze für die Prüfung maschinentechnischer Einrichtungen in Bühnen und Studios", Stand April 2009. Im Gegensatz zur vorigen Fassung wurde er an die aktuellen Rechtsgrundlagen angepasst und umfassend überarbeitet.
Veränderungen und Ergänzungen gegenüber des vorher geltenden DGUV Grundsatzes 315-390 sind im Wesentlichen folgende:
- Ergänzung der Abschnitte "Prüfungen im Tourneebetrieb" und "Prüfungen von Arbeitsmitteln mit geringem Gefährdungspotenzial"
- Ergänzung des Abschnitts "Durchführung von Prüfungen"
- Anpassung des Abschnitts "Qualifikation und Auswahl der Personen für die Prüfung" an die TRBS 1203
- Änderung der Festlegungen zum Umfang der Ermächtigung von Sachverständigen in Abschnitt 6.