Inhaltsverzeichnis
  Vorbemerkungen
1 Maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik
2 Gefährdungsbeurteilungen
  2.1 Auswahl maschinentechnischer Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik
  2.2 Verwendung maschinentechnischer Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik
  2.3 Maßnahmen und Wirkungskontrolle
3 Arten von Prüfungen
  3.1 Prüfung vor der erstmaligen Verwendung
    3.1.1 Prüfungen vor dem Inverkehrbringen – Konformitätsbewertung / Vor- und Bauprüfung
    3.1.2 Prüfungen nach Montage und Installation vor der ersten Inbetriebnahme / Abnahmeprüfung
  3.2 Wiederkehrende Prüfungen
    3.2.1 Prüfungen vor jeder Benutzung
    3.2.2 Prüfungen im Tourneebetrieb
    3.2.3 Prüfungen von Arbeitsmitteln mit geringem Gefährdungspotential
  3.3 Außerordentliche Prüfung
  3.4 Dokumentation der Prüfungen
4 Qualifikation und Auswahl von Personen für die Prüfung
  4.1 Fachkundige Personen
  4.2 Zur Prüfung befähigte Personen
  4.3 Ermächtigte (Prüf-)Sachverständige
5 Durchführung der Prüfungen
  5.1 Beauftragung von Personen für die Prüfung
  5.2 Ablauf von Prüfungen
  5.3 Prüfergebnisse und Kommunikation
6 Grundsätze für die Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von maschinentechnischen Arbeitsmitteln der Veranstaltungstechnik
  6.1 Verfahren zur Ermächtigung von Sachverständigen
  6.2 Zulassung zur fachlichen Prüfung
  6.3 Voraussetzungen für die Zulassung zur fachlichen Prüfung
  6.4 Anhörung (fachliche Prüfung)
  6.5 Ermächtigung von Sachverständigen
  6.6 Befristung, Verlängerung und Weiterbildung
  6.7 Pflichten der Sachverständigen
  6.8 Widerruf der Ermächtigung
Anhang 1: Anwendungsfälle für die Prüfung maschinentechnischer Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik.

Anhang 2: Anforderungen an die Dokumentation von Prüfungen durch Sachverständige

Prüfbescheinigung

Prüfbericht

Mindestangaben in gutachterlichen Äußerungen

Anhang 3: 1. Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln

2. Vorschriften, Regeln und Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

3. Normen

Änderungen zur letzten Fassung

Der vorliegende Grundsatz ersetzt die bisherige Fassung mit dem Titel "Grundsätze für die Prüfung maschinentechnischer Einrichtungen in Bühnen und Studios", Stand April 2009. Im Gegensatz zur vorigen Fassung wurde er an die aktuellen Rechtsgrundlagen angepasst und umfassend überarbeitet.

Veränderungen und Ergänzungen gegenüber des vorher geltenden DGUV Grundsatzes 315-390 sind im Wesentlichen folgende: