§ 1 Geltungsbereich
§ 3 Allgemeines
§ 4 Verkehrswege für Schienenfahrzeuge
§ 5 Ausweichmöglichkeiten für Versicherte
§ 6 Seitlicher Sicherheitsabstand (in Arbeitsstätten)
§ 7 Laderampen
§ 8 Verkehrswege für Personen
§ 9 Höhengleiche Kreuzungen von Gleisen mit Fahrbahnen anderer schienengebundener Transporteinrichtungen
§ 10 Gleisenden
§ 11 Drehscheiben und Schiebebühnen
§ 12 Beleuchtungseinrichtungen für Gleisanlagen
§ 13 Seil- und Kettenzuganlagen
§ 14 Hemmschuhe
§ 15 Schienenfahrzeuge
§ 16 Zusatzbestimmungen für Triebfahrzeuge und Steuerwagen
§ 17 Signalmittel und Warnkleidung
B. Besondere Bestimmungen für Schienenbahnen besonderer Bauart
§ 18 Schienenbahnen ohne Triebfahrzeugführer in Arbeitsstätten
§§ 19-21 außer Kraft
A. Gemeinsame Bestimmungen
§ 22 Betriebsanweisungen
§ 23 Verhalten im Gleisbereich
§ 24 Persönliche Anforderungen
§ 25 Signalmittel und Warnkleidung
§ 26 Bewegen von Schienenfahrzeugen
§ 27 Zusatzbestimmungen für das Bewegen von Schienenfahrzeugen ohne Einsatz von Triebfahrzeugen
§ 28 Warnen von Versicherten
§ 29 Kuppeln und Entkuppeln
§ 30 Verhalten auf Schienenfahrzeugen während der Fahrbewegung
§ 31 Erkennbarkeit von Schienenfahrzeugen
§ 32 Aufstellen und Sichern von Schienenfahrzeugen
§ 33 Betrieb von Drehscheiben und Schiebebühnen
§ 34 Be- und Entladen von Schienenfahrzeugen
§ 35 Ladegüter
B. Besondere Bestimmungen für das Befördern von Versicherten mit Materialbahnen
§ 36 Besondere Bestimmungen für das Befördern von Versicherten mit Materialbahnen
§ 37 Ordnungswidrigkeiten
§ 39 Inkrafttreten
Anhang 1: Skizzen
Anhang 2: Bezugsquellenverzeichnis