9. Überprüfung der Wirksamkeit
Die Gefährdungsbeurteilung ist nicht als einmalige "Aktion" zu verstehen, mit der notgedrungen eine gesetzliche Forderung erfüllt wird. Vielmehr ist die Gefährdungsbeurteilung ein Prozess, der in das betriebliche Arbeitsschutzhandeln integriert werden muss. Dabei sind die Ergebnisse der Beurteilung kontinuierlich zu überprüfen und den sich ändernden Gegebenheiten anzupassen.
Eine Überprüfung der Wirksamkeit beinhaltet demnach die Prüfung,
- ob die Gefährdungen vollständig ermittelt wurden,
- ob die Risiken richtig eingeschätzt und beurteilt wurden,
- ob die festgelegten Maßnahmen konsequent und nachhaltig umgesetzt werden,
- ob die Maßnahmen den gewünschten Erfolg erzielen,
- ob sich durch festgelegte Maßnahmen ggf. Zielkonflikte oder negative Auswirkungen bei anderen Aspekten der Arbeit ergeben und
- ob ggf. noch weiterführende Maßnahmen erforderlich sind.
Die Wirksamkeitsüberprüfung sollte stichprobenartig durch Begehungen und Beobachtungen sowie durch Befragung der Beschäftigten bzw. der Vorgesetzten erfolgen. Nach Unfällen, Sachschadensfällen oder dem Auftreten arbeitsbedingter Erkrankungen ist die Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung angezeigt. Ebenso ist dies nach Änderungen wie z. B. neue Maschinen, neue Arbeitsstoffe, geänderte Ablauforganisation, Umbauten erforderlich.