4 Planung und Auswahl

4.1 Bauarten

Karusselltüren gibt es in unterschiedlichen Ausführungen und Bauarten. Gängig sind zwei-, drei- und vierflügelige Türen (siehe Tabelle 1).

Drei- und vierflügelige Türen können mit besonderer Ausstattung auch für den Einsatz im Fluchtweg geeignet sein.

Tabelle 1 Bauarten von Karusselltüren
Tabelle 1 Bauarten von Karusselltüren


4.2 Betriebsarten

Vollautomatisch
In der Betriebsart „Vollautomatisch“ startet die Tür nach Aktivierung eines Sensors selbsttätig die Bewegung und hält nach einer einstellbaren Anzahl an Drehungen wieder in einer Grundposition an.

Eine weitere Variante dieser Betriebsart besteht darin, dass sich die Tür permanent mit geringer Drehzahl dreht und diese erhöht wird, sobald sich eine Person der Tür nähert. Nach einer einstellbaren Anzahl an Drehungen bremst die Tür wieder ab und dreht permanent mit geringer Drehzahl weiter.

Halbautomatisch
In der Betriebsart „Halbautomatisch“ werden im Wesentlichen zwei Varianten unterschieden:

a. Push & Go: Die Tür wird durch manuelles Anschieben aktiviert und dreht sich selbsttätig bis in die Grundposition weiter.
b. Positionierautomat: Die Tür wird durch manuelles Schieben bewegt. Wird die Tür nicht mehr manuell bewegt, positioniert sie sich selbsttätig in die Grundposition. Oft sind diese Antriebe Niedrigenergieantriebe.

Niedrigenergieantriebe
Diese Antriebe zeichnen sich durch geringe Kräfte (≤ 67 N) und niedrige Bewegungsenergie des Drehkreuzes (1,69 J) aus, so dass sie in der Regel nicht zusätzlich abgesichert werden müssen. Die Eignung von Niedrigenergieantrieben für besonders schutzbedürftige Personen muss im Einzelfall geprüft werden.

Sommerstellung
Manche Türen besitzen eine „Sommerstellung“. Dabei wird das Drehkreuz in eine bestimmte Position gefahren, in der sich z. B. durch Auffahren einer eingebauten Schiebetür oder durch Aufklappen von Türflügeln ein größerer Durchgang erzielen lässt. Dies ist ideal beim Transport von sperrigen Gegenständen oder Gepäck sowie bei Warenlieferungen.

Langsam-Fahrt
Die Drehgeschwindigkeit wird auf eine für mobilitätseingeschränkte Personen angemessene Geschwindigkeit reduziert. Jede nutzende Person kann dies mittels eines speziell gekennzeichneten Tasters (z. B. Rollstuhl- oder Kinderwagen-Symbol) an den Tür-Zugangsbereichen auslösen. Nach einer einstellbaren Anzahl von Drehungen hält die Tür in einer Grundposition an und fährt danach wieder in Normalgeschwindigkeit.

Zugangskontrolle
Zugangskontrollsysteme dienen der Beschränkung des Zugangs auf berechtigte Personen. Dies kann z. B. durch Kartensysteme, Codeschlösser oder Fingerprints erfolgen.

Nachdem die Tür durch ein solches Zugangskontrollsystem aktiviert wurde, bewegt sie sich in der eingestellten Betriebsart.


4.3 Lage, Verkehrswege

Bei Karusselltüren ist besonders darauf zu achten, dass die Flächen vor den Ein- und Austrittsbereichen ausreichend groß bemessen und frei zugänglich sind. Dadurch wird ein gleichmäßiger Personendurchgang ermöglicht und ein Stocken der Anlage vermieden. Ebenso sollten die zu erwarteten Verkehrsströme im Umgebungsbereich berücksichtigt werden. Querverkehr ist möglichst zu vermeiden.


4.4 Beschaffenheit des Fußbodens

Innerhalb von Karusselltüren wird der Fußboden ständig von den Türflügeln überstrichen. Deshalb ist besonderes Augenmerk auf die Eigenschaften und Ausführung zu legen. Folgende Punkte sind besonders zu beachten:


4.5 Kennzeichnung der Glasflächen

An Karusselltüren ist zu beachten, dass nicht nur die Flügel, sondern auch die Trommel und ggf. die Nachtverschlüsse gekennzeichnet werden. Näheres siehe DGUV Information 208-022 „Türen und Tore“, Kapitel 5 (7).


4.6 Beleuchtung

Sofern die normale Umgebungsbeleuchtung nicht ausreicht, um die Sicherheit der Nutzenden zu gewährleisten ist eine geeignete integrale Beleuchtung (min. 50 lx) im Innenbereich von Karusselltüren vorzusehen.


4.7 Vorhersehbare Nutzung

Je nach Nutzung des Gebäudes können sich bestimmte Anforderungen an die Bauart, die vom Hersteller angebotenen Betriebsarten, die Schutzeinrichtungen oder an sonstige Konstruktionsmerkmale der Karusselltüren ergeben. Hierzu zählen z. B. die Nutzung:


4.8 Barrierefreiheit

Karusselltüren sind kein barrierefreier Zugang und daher als einziger Zugang ungeeignet.


4.9 Vermeidung des Einschließens von Personen

Damit Personen nicht eingeschlossen werden, müssen Möglichkeiten zur Befreiung vorgesehen sein:

Je nach Ausführung des Türsystems können unterschiedliche Lösungen vorgesehen sein. Zum Beispiel:


4.10 Anforderungen an Karusselltüren im Verlauf von Fluchtwegen

Ist die Karusselltür für den Fluchtweg vorgesehen, ist dies bei der Planung zu berücksichtigen und es sind entsprechend geeignete Türen auszuwählen.

In Fluchtwegen und an Notausgängen sind nur Türen mit Break-Out-Funktion zulässig.

Die Türflügel müssen mit einer Maximalkraft von 220 N ausgerastet/abgeklappt und danach mit max. 150 N in die Panikstellung bewegt werden können.

Karusselltüren, welche nur mit Motorkraft in die geöffnete Position gebracht werden können, sind nicht geeignet.

  Abb. 2 Not-Halt-Schalter mit Entriegelungsfunktion für die Türflügel – langnachleuchtend oder hinterleuchtet ausgeführt

Abb. 2 Not-Halt-Schalter mit Entriegelungsfunktion für die Türflügel –
langnachleuchtend oder hinterleuchtet ausgeführt

In Notausgängen, die ausschließlich für den Notfall konzipiert sind und benutzt werden, sind Karusselltüren nicht zulässig (Arbeitsstättenverordnung, Anhang 2.3 Fluchtwege und Notausgänge). Um solche Notausgänge handelt es sich, wenn diese im Normalbetrieb nicht als „üblicher“ Verkehrsweg verwendet werden.

Zum Schutz vor ungewolltem Aufklappen (Windstöße oder Luftdruckunterschiede) können die Türflügel mit zusätzlichen Verriegelungen ausgestattet sein.

Eine solche zusätzliche Verriegelung (z. T. als „Sturmverriegelung“ bezeichnet) muss bei Stromausfall und durch Betätigen des Not-Halt-Schalters zuverlässig entriegelt werden.

Der in der Funktion solchermaßen erweiterte Not-Halt-Schalter muss wie gewohnt gelb-rot ausgeführt sein. Zusätzlich ist zu kennzeichnen, dass der Schalter auch die Flügel entriegelt, um diese in die Fluchtstellung klappen zu können. Dazu wird empfohlen, in unmittelbarer Nähe des Schalters das Rettungszeichen „Notausgang“ (siehe ASR A1.3, Zeichen E001 bzw. E002) anzubringen. Die Kennzeichnung muss langnachleuchtend oder hinterleuchtet sein (siehe Abbildung 2).
Da eine automatische Entriegelung gegenüber der manuellen Entriegelung eine höhere Sicherheit bietet, soll, wenn eine Brand- oder sonstige Gefahrenmeldeanlage vorhanden ist, deren Ansprechen die Tür automatisch entriegeln.

In Bereichen, in denen sich nicht unterwiesene Personen aufhalten, muss entweder