7 Betrieb
7.1 Inbetriebnahme/Unterweisung der Beschäftigten
Um einen störungsfreien Betrieb der Karusselltür zu gewährleisten, ist es notwendig, alle Beschäftigten zu schulen, die im laufenden Betrieb in die Situation kommen können, eingreifen zu müssen (z. B. wegen einer Störung oder einer Fehlanwendung durch die nutzenden Personen).
Diese Personen sollten im Vorhinein festgelegt werden. Bei der Auswahl der Personen sollten folgende Fragestellungen berücksichtigt werden:
- Wer hat Schließdienst bei Beginn und Ende des Geschäftsbetriebes?
- Wer ist am Morgen oder am Abend allein und für die Tür verantwortlich?
- Wer arbeitet in der Nähe der Tür?
- Wer ist für Ordnung, Sauberkeit und Dekoration im Türbereich zuständig? (Aschenbecher, Werbung, Reinigung, Blumen,…)
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rezeption, des Sicherheitspersonals und der (Haus-)Technik sollten hierbei mindestens einbezogen werden, im Einzelhandel ggf. auch das Kassenpersonal. Die Einweisung sollte u. a. folgende Inhalte vermitteln:
- Bedienung der Türanlage
- Anordnung und Funktion von Schutzeinrichtungen
- erste Maßnahmen bei Fehlfunktion oder ausgelösten Schutzeinrichtungen (Befreiung eingeschlossener Personen, Wiederinbetriebnahme)
- einfache Störungsbeseitigung
- Verhalten bei Ausfall der Energieversorgung
- Öffnen von zusätzlichen Durchgängen oder Betriebsart „Sommerstellung“ bei zu hohem Personenaufkommen
- mögliche Fehlbenutzung (z. B. durch ungeduldiges Drücken am Flügel oder Blockieren der Tür)
- Situationen, die ein sicheres Stillsetzen und die Außerbetriebnahme der Karusselltür erfordern
- Anlässe für Reinigungsarbeiten und das dazu gehörige Vorgehen
- Umgebungseinflüsse
Hinweis: Zu den Umgebungseinflüssen, die den Betrieb der Karusselltür stören können, gehören z. B.: Laub- und Schneeansammlungen, Starkregen, Nebel, Kondensation/hohe Luftfeuchtigkeit, ungünstige Lichtverhältnisse, Sturm/Windlasten, aber auch Probleme durch Werbeaufsteller, Aschenbecher, Zigarettenrauch, Papierkörbe und Pflanzkübel im Bereich der Schutzeinrichtungen (Sensoren).
Eine Unterweisung zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Karusselltür sollte auch auf mögliche Restrisiken hinweisen.
Den Beschäftigten sollten entsprechende Anweisungen in schriftlicher Form zur Verfügung gestellt werden (Betriebsanweisung, Checklisten, etc.).
7.2 Tägliche Sicht- und Funktionskontrolle
Bei der täglichen Inbetriebnahme sollten folgende einfache Kontrollen von den Beschäftigten vorgenommen werden:
Sichtkontrolle:
- Schutzeinrichtungen (z. B. Sensoren, Kontaktleisten) nicht überdeckt
- Glas, Profile, Sensoren und Kontaktleisten sowie Schalter auf Beschädigung prüfen
- Sauberkeit (keine Gegenstände im Sensorbereich), Sauberlaufzonen und Entwässerung reinigen
- Beschriftung und (Glas-)Kennzeichnung noch erkennbar (z. B. Hinweisschilder "Nicht schieben", "Kinder an die Hand nehmen", "Langsam-Fahrt nutzen")
- Beleuchtung voll funktionstüchtig
- Vitrinen nicht überlastet
- Break-Out in richtiger Position
- keine Werbung, Dekorationen, Aschenbecher, Aktionswaren, Ausstellung von Spielwaren u. ä. im Türbereich, die die Aufmerksamkeit der nutzenden Person auf sich ziehen
Funktionskontrolle:
- Taster für die Langsam-Fahrt
- Programmschalterfunktionen
- Not-Halt
- Nachtverschluss
Die regelmäßigen Sicht- und Funktionskontrollen ersetzen nicht die jährlich durchzuführende Prüfung durch Sachkundige (siehe ASR A1.7 „Türen und Tore“, Kapitel 10).