7 Betrieb

7.1 Inbetriebnahme/Unterweisung der Beschäftigten

Um einen störungsfreien Betrieb der Karusselltür zu gewährleisten, ist es notwendig, alle Beschäftigten zu schulen, die im laufenden Betrieb in die Situation kommen können, eingreifen zu müssen (z. B. wegen einer Störung oder einer Fehlanwendung durch die nutzenden Personen).

Diese Personen sollten im Vorhinein festgelegt werden. Bei der Auswahl der Personen sollten folgende Fragestellungen berücksichtigt werden:

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rezeption, des Sicherheitspersonals und der (Haus-)Technik sollten hierbei mindestens einbezogen werden, im Einzelhandel ggf. auch das Kassenpersonal. Die Einweisung sollte u. a. folgende Inhalte vermitteln:

Eine Unterweisung zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Karusselltür sollte auch auf mögliche Restrisiken hinweisen.

Den Beschäftigten sollten entsprechende Anweisungen in schriftlicher Form zur Verfügung gestellt werden (Betriebsanweisung, Checklisten, etc.).


7.2 Tägliche Sicht- und Funktionskontrolle

Bei der täglichen Inbetriebnahme sollten folgende einfache Kontrollen von den Beschäftigten vorgenommen werden:

Sichtkontrolle:

Funktionskontrolle:

Die regelmäßigen Sicht- und Funktionskontrollen ersetzen nicht die jährlich durchzuführende Prüfung durch Sachkundige (siehe ASR A1.7 „Türen und Tore“, Kapitel 10).