Inhaltsverzeichnis
Vorbemerkung
Erstes Kapitel:
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Bestellung
§ 3 Arbeitsmedizinische Fachkunde
§ 4 Sicherheitstechnische Fachkunde
§ 5 Bericht
§ 6 Nutzung von digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien
Zweites Kapitel:
Übergangsbestimmungen
§ 7 Übergangsbestimmungen
Drittes Kapitel:
In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten
§ 8 In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten
Anlage 1 (zu § 2 Absatz 2 DGUV Vorschrift 2)
Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung
in Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten
I. Allgemeines (Abschnitt I)
II. Anlassbezogene Betreuung (Abschnitt II)
Anlage 2 (zu § 2 Absatz 3 DGUV Vorschrift 2)
Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung
in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten
I. Allgemeines (Abschnitt I)
II. Grundbetreuung (Abschnitt II)
III. Betriebsspezifische Betreuung (Abschnitt III)
IV. Zuordnung der Betriebsarten zu den Betreuungsgruppen (Abschnitt IV)
Anlage 3 (zu § 2 Absatz 4 DGUV Vorschrift 2)
Alternative betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung
in Betrieben mit mehr als 20 und bis zu 50 Beschäftigten
I. Allgemeines (Abschnitt I)
II. Motivations-, Informations- und Fortbildungsmaßnahmen (Abschnitt II)
III. Anlassbezogene Betreuung (Abschnitt III)
IV. Schriftliche Nachweise (Abschnitt IV)
Anlage 4 (zu § 2 Absatz 4 DGUV Vorschrift 2)
Alternative betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung
in Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten durch Kompetenzzentren
I. Allgemeines (Abschnitt I)
II. Motivations- und Informationsmaßnahmen (Abschnitt II)
III. Anlassbezogene Betreuung (Abschnitt III)
IV. Schriftliche Nachweise (Abschnitt IV)

DGUV Regeln stellen bereichs-, arbeitsverfahrens- oder arbeitsplatzbezogen Inhalte zusammen. Sie erläutern, mit welchen konkreten Präventionsmaßnahmen Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erfüllt werden können.

DGUV Regeln zeigen zudem dort, wo es keine Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften gibt, Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Darüber hinaus bündeln sie das Erfahrungswissen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger.

Aufgrund ihres besonderen Entstehungsverfahrens und ihrer inhaltlichen Ausrichtung auf konkrete betriebliche Abläufe oder Einsatzbereiche (Branchen-/ Betriebsarten-/Bereichsorientierung) sind DGUV Regeln fachliche Empfehlungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit. Sie haben einen hohen Praxisbezug und Erkenntniswert, werden von den beteiligten Kreisen mehrheitlich für erforderlich gehalten und können deshalb als geeignete Richtschnur für das betriebliche Präventionshandeln herangezogen werden. Eine Vermutungswirkung entsteht bei diesen DGUV Regeln nicht.

 

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Herausgegeben von:   Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de
 
Ausgabe: Mustertext: November 2024,
Konkretisierung durch die BGN: Januar 2026
 
Satz und Layout: Satzweiss.com Print Web Software GmbH, Saarbrücken
 
Bildnachweis: Abb. 1: © DGUV
 
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