3.1.4 Zubehöre
  Zubehöre für Industrieschutzhelme oder Industrie-Anstoßkappen müssen den für sie geltenden Normen entsprechen und sind ebenfalls nach den ermittelten Gefährdungen auszuwählen.
    z.B. Schutzschirme: DIN EN 166 "Persönlicher Augenschutz; Anforderungen",
z.B. Gehörschützer: DIN EN 352 "Gehörschützer".


  Nach § 2 der PSA-Benutzungsverordnung müssen bei der gleichzeitigen Benutzung mehrerer Zubehöre diese so aufeinander abgestimmt sein, dass die Schutzwirkung der einzelnen Ausrüstungen nicht beeinträchtigt wird.
    Bei der gleichzeitigen Benutzung von Industrieschutzhelmen und persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz kann z.B. ein Industrieschutzhelm mit angelegtem Kinnriemen notwendig werden, damit durch auftretende Pendelbewegungen nach einem Absturz der Helm nicht vom Kopf gerissen wird.