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In dieser Nachdruckfassung wurden die inhaltlichen Verweise an die derzeit gültigen Arbeitsschutzvorschriften sowie den derzeitigen Stand der Sicherheitstechnik angepasst.

Im Rahmen der Aktualisierung wurde der Textinhalt des Abschnittes 2 Nr. 5 in Nummer 4 überstellt; die bisherige Nummer 6 wurde Nummer 5.

Hinweis:

Seit April 1999 sind alle Neuveröffentlichungen des berufsgenossenschaftlichen Vorschriften- und Regelwerkes unter neuen Bezeichnungen und Bestell-Nummern erhältlich.

Die neuen Bestellnummern können einer so genannten Transferliste des HVBG entnommen werden; siehe

http://www.hvbg.de/d/pages/praev/vorschr

Hinsichtlich älterer, bislang unter VBG-Nummer geführter Unfallverhütungsvorschriften des so genannten Maschinenaltbestandes bzw. bislang unter ZH 1-Nummern geführter Richtlinien, Sicherheitsregeln und Merkblätter, die bis zu ihrer Überarbeitung noch weiter gültig sind, siehe Internetfassungen des HVBG

http://www.dguv.de/inhalt/medien/datenbank/index.jsp.