Anlage 1.1
| Unternehmensbezogene Anzeige zu Tätigkeiten mit asbesthaltigen Mate-rialien
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Anlage 1.2
| Ergänzende Anzeige von Ort und Zeit zur unternehmensbezogenen Anzeige bei Tätigkeiten geringen Umfanges mit asbesthaltigen Materialien
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Anlage 1.3
| Objektbezogene Anzeige zu Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien
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Anlage 1.4
| Gefährdungsbeurteilung mit Arbeitsplan
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Anlage 1.5
| Ergänzende Angaben zum Arbeitsplan für AS-Arbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten nach Nummer 14 TRGS 519
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Anlage 1.6
| Betriebsanweisung (Muster) - Demontage von Fassadenplatten
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Anlage 1.7
| Betriebsanweisung (Muster) - Entfernen von Brandschutzplatten
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Anlage 2:
| Kennzeichnung von Arbeitsbereichen und Behältern
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Anlage 3:
| Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde nach Nummer 2.7 der TRGS 519 für ASI-Arbeiten mit Asbest
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Anlage 4:
| Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde nach Nummer 2.7 der TRGS 519 für Abbruch- und Instandhaltungsarbeiten an Asbestzementprodukten
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Anlage 5:
| Mindestanforderungen für Fortbildungslehrgänge zur Sachkunde nach Nummer 2.7 TRGS 519
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Anlage 6.1:
| Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der Asbestfaserexposition
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Anlage 6.2:
| Ermittlung der Asbestfaserkonzentration zur Anerkennung von emissions-armen Verfahren nach Nummer 2.9
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Anlage 6.3:
| Hinweise zur Anwendung der unterschiedlichen Verfahren zur Ermittlung der Asbestfaserexposition nach Nummer 4.3 Absatz 1 und Absatz 2
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Anlage 7.1:
| Anforderungen an zum Einsatz bei ASI-Arbeiten nach Nummer 8.2 Absatz 6 der TRGS 519 geeignete Industriestaubsauger und ortsveränderliche Entstauber
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Anlage 7.2:
| Mindestanforderungen an Luftreiniger für den Einsatz bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen, Fliesenklebern oder anderen ehemals verwendeten bauchemischen Produkten mit vergleichbaren Asbestgehalten
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Anlage 8:
| Zulassung als Fachbetrieb nach GefStoffV, Anhang II Nr. 2.4 Absatz 4 für Abbruch- und Sanierungsarbeiten mit schwach gebundenem Asbest - Anforderungen an die sicherheitstechnische Ausstattung
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Anlage 9:
| Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung und zur Festlegung der Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten an asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen Fliesenklebern oder anderen ehemals verwendeten bauchemischen Produkten mit vergleichbaren Asbestgehalten (Exposition-Risiko-Matrix)
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Anlage 10:
| Qualifikationsmodul 1E – Qualifikation für aufsichtführende Personen bei Anwendung anerkannter emissionsarmer Verfahren nach TRGS 519 Nummer 2.9
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