Anhang 3 listet zu den Aufgabenfeldern der Grundbetreuung nach Anlage 2 Abschnitt 2 unverbindlich mögliche Aufgaben von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit auf, die im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben nach §§ 3 und 6 Arbeitssicherheitsgesetz anfallen können.
1 | Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen) | |
1.1 | Unterstützung bei der Implementierung eines Gesamtkonzeptes zur Gefährdungsbeurteilung | |
• | Beratung des Arbeitgebers/Leiters des Betriebs bei der Organisation der Gefährdungsbeurteilung | |
− | Zum Grundanliegen informieren und sensibilisieren | |
− | Betriebliches Konzept zur Umsetzung entwickeln | |
− | Regelungen zur Durchführung entwickeln | |
− | Konzept zur Implementierung eines ständigen Verbesserungsprozesses entwickeln | |
• | Unterstützung der Führungskräfte | |
− | Zum Grundanliegen, zu betrieblichem Konzept und zu Regelungen zur Durchführung informieren und sensibilisieren | |
− | Führungskräfte zur eigenständigen Durchführung qualifizieren | |
− | Hilfsmittel einschl. Dokumentationsvorlagen für Führungskräfte entwickeln und einführen; unter Beteiligung der Führungskräfte bedarfsgerecht anpassen | |
− | Betriebliche Musterbeispiele entwickeln | |
1.2 | Unterstützung bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung | |
• | Führungskräfte bei unterschiedlichen Anlässen direkt beraten | |
• | Fachkunde insbesondere bei der Gefährdungsermittlung, Risikobeurteilung und der Ableitung der erforderlichen Maßnahmen als Grundbetreuung einbringen | |
• | Motivierung der Beschäftigten zur Beteiligung unterstützen | |
• | Bei der Wirkungskontrolle erforderlicher Maßnahmen beraten | |
• | Bei der Dokumentation im Sinne von § 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) unterstützen | |
1.3 | Beobachtung der gelebten Praxis und Auswertung der Gefährdungsbeurteilung | |
• | Stichprobenhaft prüfen, ob Beurteilungen der Arbeitsbedingungen bei den relevanten Anlässen in der vorgesehenen Qualität durchgeführt werden (Auditieren) | |
• | Auswertungen zusammenfassen und vergleichen sowie Verbesserungsbedarfe ableiten (z. B. im Rahmen des Jahresberichts) | |
• | Schwerpunktprogramme zur kontinuierlichen Verbesserung vorschlagen | |
2 | Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhältnisprävention | |
2.1 | Eigeninitiatives Handeln zur Verhältnisprävention an bestehenden Arbeitssystemen | |
• | Erforderliche Arbeitsschutzmaßnahmen überprüfen und Durchführung (Umsetzung) beobachten: Zustand der Arbeitssysteme ermitteln und beurteilen sowie Soll-Zustände festlegen im Hinblick auf Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe, Arbeitsorganisation usw. (Erfüllung der Anforderungen nach § 4 ArbSchG) | |
− | In regelmäßigen Abständen Begehungen durchführen, Gefährdungsermittlungen und -beurteilungen mit geeigneten Methoden; Gesundheitsfaktoren in Arbeitssystemen ermitteln und deren Potenziale beurteilen | |
− | Arbeitsmittel, Betriebsanlagen, Arbeitsverfahren, Einsatz von Arbeitsstoffen, Arbeitsplatzgestaltung, soziale und sanitäre Einrichtungen überprüfen – unter Beachtung arbeitsphysiologischer, arbeitspsychologischer und sonstiger ergonomischer sowie arbeitshygienischer Fragen | |
− | Arbeitsablauforganisation einschließlich Arbeitsaufgaben, -rhythmus und Arbeitszeit- und Pausengestaltung überprüfen | |
− | Arbeitsstätten und Arbeitsumgebung überprüfen | |
− | Personaleinsatz (Arbeitsplatzwechsel, Alleinarbeit) überprüfen | |
• | Lösungssuche unterstützen, Gestaltungsvorschläge unterbreiten, Durch- und Umsetzung begleiten und darauf hinwirken | |
− | Technische Maßnahmen (Sicherheitstechnik, Ergonomie, einschließlich Instandhaltung der Schutzeinrichtungen) | |
− | Organisatorische Maßnahmen | |
− | Hygienemaßnahmen | |
− | Auswahl, Erprobung, Einsatz, Benutzung, Instandhaltung von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) | |
− | Gestaltung organisationsbezogener Gesundheitsfaktoren (Gestaltung von Arbeitsaufgaben, Arbeitsorganisation, Arbeitsumgebung zur Förderung der Gesundheit) | |
− | Arbeitsplatzwechsel sowie Eingliederung und Wiedereingliederung behinderter Menschen | |
• | Wirkungskontrollen durchführen | |
− | Durchführung überprüfen | |
− | Wirksamkeit von durchgeführten Schutzmaßnahmen | |
− | Auf neue Gefährdungen überprüfen | |
2.2 | Eigeninitiatives Handeln zur Verhältnisprävention bei Veränderung der Arbeitsbedingungen | |
Z. B. bei Veränderungen von Arbeitsplätzen, Ersatzbeschaffung von Maschinen, Geräten, Änderung von Arbeitsverfahren, Veränderung betrieblicher Abläufe, Prozesse, Einführung von Arbeitsstoffen, Materialien, Veränderungen der Arbeitszeitgestaltung | ||
• | Vor Inbetriebnahme bzw. Einführung prüfen auf | |
− | Erfüllung von sicherheitstechnischen und ergonomischen Anforderungen | |
− | Vorhandensein von Betriebsanleitungen, Betriebsanweisungen, Sicherheitsdatenblättern usw. | |
− | Vorhandensein von Warn- und Gefahrenhinweisen | |
− | Bereitstellung erforderlicher PSA | |
− | Fortschreibung Gefährdungsbeurteilung | |
− | Ggf. Ableitung ergänzender Maßnahmen | |
• | Auf grundlegende Änderungen im Sinne des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) prüfen und ggf. erforderliche Maßnahmen einfordern (einschl. Dokumentationen und Nachweise) | |
• | Zu Festlegungen von erforderlichen Prüfungen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) beraten | |
3 | Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhaltensprävention | |
3.1 | Unterstützung bei Unterweisungen, Betriebsanweisungen, Qualifizierungsmaßnahmen | |
Hinwirken auf und Mitwirken bei insbesondere | ||
• | Aufbau eines Unterweisungssystems und der Durchführung von Unterweisungen | |
• | Erstellung von Betriebsanweisungen | |
• | Entwicklung von Verhaltensregeln | |
• | Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen mit Arbeitsschutzbezug | |
3.2 | Motivieren zum sicherheits- und gesundheitsgerechten Verhalten | |
Insbesondere | ||
• | auf sicherheitsgerechtes und gesundheitsgerechtes Verhalten hinwirken | |
• | auf die Benutzung der PSA hinwirken | |
3.3 | Information und Aufklärung | |
Beschäftigte informieren und aufklären insbesondere über | ||
• | Unfall- und Gesundheitsgefahren | |
• | sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten | |
• | Sicherheits- und Schutzeinrichtungen | |
3.4 | Kollektive arbeitsmedizinische Beratung der Beschäftigten | |
4 | Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit | |
4.1 | Integration des Arbeitsschutzes in die Aufbauorganisation | |
Unterstützen insbesondere bei | ||
• | Übertragung von Aufgaben und Befugnissen im Arbeitsschutz | |
• | Kontrolle der Erfüllung der Aufgaben | |
• | Gewährleistung der Beauftragtenorganisation (Arbeitsschutzorganisation: Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Ersthelfer, ...) | |
• | Kooperationsverpflichtung der Führungskräfte mit Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit | |
• | Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber im Sinne des § 8 ArbSchG (Unteraufträge, Zeitarbeit, Baustellen u. Ä.) | |
4.2 | Integration des Arbeitsschutzes in die Unternehmensführung | |
Unterstützen insbesondere bei | ||
• | Entwicklung einer betrieblichen Arbeitsschutzstrategie durch die oberste Leitung und Bekanntmachen im Betrieb | |
• | Förderung des arbeitsschutzgerechten Führens | |
• | Berücksichtigung der Arbeitsschutzbelange bei strategischen und operativen Entscheidungen | |
4.3 | Beratung zu erforderlichen Ressourcen zur Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen | |
Unterstützen bei der Organisation der Ressourcenbereitstellung, insbesondere hinsichtlich | ||
• | erforderlicher Mittel (gemäß § 3 Abs. 2 ArbSchG) zur Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen | |
• | Schaffen personeller Voraussetzungen und Sicherstellen erforderlicher Qualifikation: | |
− | Mitwirken bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten | |
− | Mitwirken bei der Schulung der Ersthelfer | |
• | Schaffen der organisatorischen Voraussetzungen für die Mitwirkungspflichten der Beschäftigen (gemäß § 3 Abs. 2 ArbSchG) | |
4.4 | Kommunikation und Information sichern | |
Insbesondere unterstützen beim | ||
• | Einrichten und Betreiben des Arbeitsschutzausschusses | |
• | Bereitstellen erforderlicher Informationen für alle Beteiligten | |
4.5 | Berücksichtigung der Arbeitsschutzbelange in betrieblichen Prozessen | |
Unterstützen, um Arbeitsschutzbelange in betrieblichen Prozessen durch Regelungen organisatorisch sicherzustellen, insbesondere | ||
• | in allen Produktions- und Dienstleistungsprozessen (Integration in den betrieblichen Alltag) | |
• | für Investitions- und Planungsprozesse | |
• | für Neubau-, Umbau-, Anbauvorhaben | |
• | für Beschaffung von Arbeitsmitteln (Maschinen, Anlagen, Werkzeuge, Arbeitsstoffe) | |
• | für Vergabe von Aufträgen an Fremdfirmen; Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber | |
• | für Instandhaltung (z. B. Baulichkeiten, Maschinen, Anlagen) | |
• | für Einstellung neuer Mitarbeiter, Umsetzung von Mitarbeitern | |
4.6 | Betriebliche arbeitsschutzspezifische Prozesse organisieren | |
Unterstützen, um arbeitsschutzspezifische Prozesse zu organisieren, insbesondere bei | ||
• | Umgang mit dem Vorschriften- und Regelwerk zum Arbeitsschutz (Vorschriften- und Regelwerksmanagement) | |
• | Überwachen des Zustands der Arbeitsbedingungen | |
• | Umgang mit externen Vorgaben zum Arbeitsschutz (Auflagenmanagement) | |
• | Organisation der Ersten Hilfe; Einsatzplanung der Ersthelfer | |
• | Notfallmanagement, Störfallorganisation | |
• | Unfallmeldewesen | |
• | Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen | |
4.7 | Ständige Verbesserung sicherstellen | |
Unterstützen insbesondere bei | ||
• | der Ableitung und Vorgabe von Zielen aus der Bestandsaufnahme | |
• | der Durchführung von Maßnahmen | |
• | der Bewertung von Stand und Entwicklung | |
• | der Durchführung von Verbesserungsmaßnahmen | |
5 | Untersuchungen nach Ereignissen | |
5.1 | Untersuchung nach Ereignissen, Ursachenanalysen und deren Auswertungen | |
• | Meldepflichtige Unfälle, nicht-meldepflichtige Unfälle, Beinaheunfälle, Erste-Hilfe-Fälle, relevante Zwischenfälle ohne Personenschäden; speziell auch tödliche, lebensbedrohliche und Massenunfälle | |
• | Berufskrankheiten (Verdachtsfälle, anerkannte Berufskrankheiten) | |
• | Arbeitsbedingte Erkrankungen; Auswertung von Gesundheitsberichten von Krankenkassen | |
• | Wegeunfälle | |
5.2 | Ermittlung von Unfallschwerpunkten sowie Schwerpunkten arbeitsbedingter Erkrankungen | |
5.3 | Verbesserungsvorschläge | |
Ableiten von Verbesserungsvorschlägen aus den Analysen und Untersuchungen zur | ||
• | Vermeidung der Wiederholung der eingetretenen Unfälle und Erkrankungen und anderer Ereignisse | |
• | Vermeidung vergleichbarer Unfälle, Erkrankungen und anderer Ereignisse | |
• | Bekämpfung von Unfallschwerpunkten und Schwerpunkten arbeitsbedingter Erkrankungen | |
6 | Allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen, Beschäftigten | |
6.1 | Beratung zu Rechtsgrundlagen, Stand der Technik und Arbeitsmedizin, wissenschaftlichen Erkenntnissen | |
Beobachtung und Auswertung | ||
• | von Vorschriften und ihrer Weiterentwicklung | |
• | der Weiterentwicklung des für den Betrieb relevanten Stands der Technik und Arbeitsmedizin bezüglich | |
− | des Wissensstandes zu Gefährdungen und zu Gesundheitsfaktoren | |
− | Fortschritt bei Maßnahmen zu Sicherheit und Gesundheit einschl. menschengerechter Arbeitsgestaltung | |
6.2 | Beantwortung von Anfragen | |
6.3 | Verbreitung der Information im Unternehmen, einschließlich Teambesprechungen | |
6.4 | Externe Beratung zu speziellen Problemen des Arbeitsschutzes organisieren | |
7 | Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten | |
7.1 | Unterstützung bei der Erstellung von Dokumentationen | |
Insbesondere bei | ||
• | Erfüllung spezieller Forderungen (z. B. Explosionsschutz-Dokument) | |
• | Untersuchung von Unfällen und Berufskrankheiten | |
• | Prüfung von Geräten nach BetrSichV | |
• | Unterstützung bei der Dokumentation von Zugangsberechtigungen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen (§ 9 ArbSchG) | |
• | Unterweisung | |
• | Unterrichtung über Schutzmaßnahmen bei besonderen Gefahren | |
• | Freigabe von Anlagen usw. für spezielle Tätigkeiten | |
• | Übertragung von Aufgaben | |
• | Kontrollen für Alleinarbeit | |
7.2 | Unterstützung bei der Erfüllung von Meldepflichten gegenüber den zuständigen Behörden und Unfallversicherungsträgern | |
7.3 | Dokumentation von Vorschlägen an den Arbeitgeber einschließlich Angabe des jeweiligen Umsetzungsstandes | |
7.4 | Dokumentation zur eigenen Tätigkeit und zur Inanspruchnahme der Einsatzzeiten | |
8 | Mitwirken in betrieblichen Besprechungen | |
8.1 | Direkte persönliche Beratung von Arbeitgebern | |
8.2 | Teilnahme an Dienstgesprächen des Arbeitgebers mit seinen Führungskräften | |
Insbesondere zu Themen wie | ||
• | Aufarbeitungen der bestehenden Risiken im Unternehmen sowie Gesundheitsfaktoren in den Arbeitssystemen | |
• | Umsetzung von Maßnahmen zu Sicherheit und Gesundheit in den Arbeitssystemen | |
• | Analysen der Verankerung des Arbeitsschutzes in allen Tätigkeiten und in die betrieblichen Führungsstrukturen | |
• | Planungen zu Veränderungen von Arbeitssystemen und der betrieblichen Organisation | |
• | Schlussfolgerungen für die Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit | |
8.3 | Teilnahme an Besprechungen der betrieblichen Beauftragten entsprechend §§ 9, 10 und 11 Arbeitssicherheitsgesetz | |
8.4 | Teilnahme an sonstigen Besprechungen, einschließlich Betriebsversammlungen | |
8.5 | Nutzung eines ständigen Kontaktes mit Führungskräften | |
8.6 | Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses | |
Insbesondere | ||
• | Vorbereitung | |
• | Teilnahme | |
• | Auswertungen | |
9 | Selbstorganisation | |
9.1 | Ständige Fortbildung organisieren (Aktualisierung und Erweiterung) | |
9.2 | Wissensmanagement entwickeln und nutzen | |
9.3 | Erfassen und Aufarbeiten von Hinweisen der Beschäftigten | |
9.4 | Erfahrungsaustausch insbesondere mit den Unfallversicherungsträgern und den zuständigen Behörden nutzen |