Vorstehende Fassung wurde von der Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe am 17. November beschlossen.
Mannheim, den 17. November 2011
(Dienstsiegel) | Der Vorstand Im Auftrag gez. Marsch Hauptgeschäftsführer |
Die vorstehende Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) wird genehmigt.
Bonn, den 9. Dezember 2011
Az.: III b1-36051-18 | Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Im Auftrag (BMAS-Siegel) gez. Koll |
(Dienstsiegel)