12. Stationäre Druckbehälter
12.1 Allgemeines
Zur Versorgung von Getränkeschankanlagen mit hohem CO2-Verbrauch werden auch stationär installierte Druckbehälter eingesetzt. In Regelwerken werden stationäre Druckbehälter als ortsfeste Druckanlagen bzw. Druckgeräte bezeichnet. In stationären Druckbehältern wird CO2 flüssig und tiefkalt
gelagert. Der Druckbehälter besitzt ein Vielfaches der CO2-Menge der sonst üblichen Druckgasflaschen. Über einen in der sog. Füllbox integrierten Füllanschluss erfolgt das Nachfüllen des Druckbehälters aus einem Versorgungsfahrzeug.
Abb. 14: Druckbehälter für CO2 mit Schutzkäfig
12.2 Schutzmaßnahmen
Folgendes ist bei stationären Druckbehältern immer zu beachten:
- Schutz vor Eingriffen Unbefugter (z. B. Umzäunung, Einhausung, abschließbarer Raum),
- Sicherheitskennzeichnung der Zugänge zu den Aufstellungsräumen bzw. des umgrenzten Bereichs im Freien, z. B. gemäß Abb. 15 und Abb. 16,
Abb. 15: Verbotszeichen D-P006 "Zutritt für Unbefugte verboten"
Abb. 16: Warnzeichen W001 "Allgemeines Warnzeichen"
- Schutz vor mechanischer Beschädigung durch Fahrzeuge o. Ä. (z. B. durch Anfahrschutz, ausreichenden Abstand),
- Verbot der Aufstellung in Durchgängen, Durchfahrten, allgemein zugänglichen Fluren, Treppenräumen oder an Treppen von Freianlagen,
- Verkehrs- und Fluchtwege dürfen durch die Aufstellung des Druckbehälters nicht eingeschränkt werden,
- für Reinigung, Prüfung und Instandhaltung sind ausreichende Abstände (i. d. R. mindestens 0,5 m) einzuhalten,
- die Anordnung der Füllboxen mit Füllanschlüssen ist vorzugsweise in den Außenbereich (ins Freie) zu legen,
- um betriebsbedingte Freisetzungsstellen, wie z. B. um die CO2-Abblaseleitung, ist ein Abstand von mind. 5 m zu offenen Kanälen, Schächten, Öffnungen zu tiefer liegenden Räumen o. Ä. einzuhalten,
- es muss eine Betriebsanleitung des CO2-Druckbehälters mit zutreffendem Fließschema und Angaben zu Störungen (z. B. Vereisung im Verdampferbereich bei hoher Kohlendioxidentnahme) sowie deren Beseitigung vorhanden sein,
- Festlegungen geeigneter Maßnahmen zum Personenschutz bei Gefährdung durch unkontrolliert ausströmendes CO2,
- wird mit reinem Stickstoff gearbeitet (z. B. zur Vorortmischung von Mischgas), müssen ggf. geeignete Maßnahmen gegen die Gefahr des Erstickens aufgrund Sauerstoffmangels getroffen werden (siehe auch Kapitel 2.3 und 2.4).
Beispielhafte Maßnahmen zum Personenschutz bei Gefährdung durch unkontrolliert ausströmendes Kohlendioxid (CO2) sind Kapitel 7.2 zu entnehmen.
Zusätzliche Maßnahmen bei Aufstellung in Räumen:
- Falls die Aufstellungsräume nicht unmittelbar ins Freie führen, muss der Aufstellungsraum mit einer selbstschließenden Tür versehen sein.
- Es dürfen, mit Ausnahme der Fenster, nur schwer entflammbare oder nicht brennbare Bauteile eingesetzt werden.
- Die Abtrennung zu anderen Räumen hat mit Materialien zu erfolgen, die einem Feuer für die Dauer von 30 min. standhalten.
- Zu Räumen für den dauernden Aufenthalt von Menschen ist eine gasdichte Abtrennung gefordert.
- Nur wenn keine Gefährdung der Druckbehälter zu erwarten ist, ist in Ausnahmefällen die Lagerung von Brandlasten (z. B. Verpackungsmaterial) erlaubt.
- Die Verlegung der CO2-Abblaseleitung des Druckbehälters hat ins Freie zu erfolgen. Dort ist darauf zu achten, dass davon keine Gefahr ausgeht.
Zusätzliche Maßnahmen bei Aufstellung im Freien:
- Zur Abtrennung zu Brandlasten ist als Schutzmaßnahme eine ausreichend dimensionierte Schutzwand aus nicht brennbaren Materialien geeignet.
- Es muss verhindert werden, dass sich CO2 in tiefer liegende Räume, Kanäle o. Ä. ausbreiten kann, bspw. durch eine Abtrennung oder ausreichenden Abstand.
Autor: Hartmann
2020-11-19