13. Hinweise, Regelwerk, Informationen
Diese ASI beiinhaltet grundlegende Informationen und Anforderungen für den sicheren Betrieb von Getränkeschankanlagen.
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung kann von den beschriebenen Lösungen nur abgewichen werden, wenn mindestens die gleiche Sicherheit und der Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreicht wird.
Zu offen gebliebenen Fragen rund um die Getränkeschankanlage bietet die BGN (auch vor Ort) kostenlose Beratung an.
Nutzen Sie diesen Service!
Weitere Informationen:
- Betriebssicherheitsverordnung
- TRBS 1203 „Zur Prüfung befähigte Personen“
- TRBS 3145/TRGS 725 „Ortsbewegliche Druckgasbehälter – Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren“
- TRBS 3146/TRGS 726 „Ortsfeste Druckanlagen für Gase“
- ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“
- DGUV Regel 110-001 „Arbeiten in Gaststätten“
- DGUV Regel 110-007 Errichtung und Betrieb von Getränkeschankanlagen
- DGUV Grundsatz 310-007 „Ausbildung von Personen und Anerkennung von Lehrgängen für die sicherheitstechnische Prüfung von Getränkeschankanlagen“
- DGUV Grundsatz 310-008 „Prüfbescheinigung über die sicherheitstechnische Prüfung von Getränkeschankanlagen“
- ASI 6.84 „Hygienischer Betrieb von Getränkeschankanlagen“
- Flyer „Hinweise zum sicheren und hygienegerechten Betrieb einer Getränkeschankanlage“
- DIN 6653-2 „Getränkeschankanlagen – Ausrüstungsteile – Anforderungen an das Betriebsverhalten und Prüfverfahren von Kohlenstoffdioxid-Warnanlagen“
- Wissen kompakt: Getränkeschankanlagen„Getränkeschankanlagen“
Autor: Hartmann
2020-11-19