Aufstellung CO2-Druckbehälter | Beispiele | Schutzmaßnahmen |
1. im Freien | Freistehender, nicht begehbarer Kasten/Schrank | → keine |
2. im Gebäude | Separater Raum mit einer Grundfläche kleiner 1,5 m2, mit ausschließlicher Türöffnung ins Freie, | 2.1 ohne Lüftung → Warnzeichen außen am Zugang (Abb. 3, 6a, 6b) |
Aufstellungsraum ist z. B. ein Lager, ein Technikraum, eine Fertiggarage | 2.2 natürliche Lüftung → Lüftungsöffnungen ins Freie von mind. 1/100 der Bodenfläche des Raumes → vorzugsweise Querlüftung: eine Lüftungsöffnung in Bodennähe, die andere möglichst an einer gegenüberliegenden Wand oben; Beispiel: Druckbehälter steht in einer Fertiggarage mit einer Breite von 2,5 m und einer Länge von 5 m (Grundfläche gleich 12,5 m2). Dann muss die Gesamtöffnungsfläche 0,125 m2 betragen. Realisiert man die Öffnungsfläche mit zwei gegenüberliegenden Lüftungsbohrungen, muss deren Bohrungsdurchmesser 25 cm betragen. → Warnzeichen außen an allen Zugängen (siehe Abb. 3, 6a, 6b) |
|
Aufstellung in Räumen/Bereichen über und unter Erdgleiche (z. B. Keller) | 2.3 technische Lüftung und/oder Gaswarnanlage → technische Lüftung: – mind. 2-facher Luftwechsel/h bei ständig laufender Lüftung oder – 10-facher Luftwechsel/h bei Voralarm (→ 1,5 Vol.-% CO2) gesteuert über Gaswarnanlage. Die Einrichtung der ständigen technischen Lüftung muss mit einer Störungsanzeige ausgestattet sein, die den Störungszustand optisch oder akustisch wahrnehmbar anzeigt (z. B. Warnleuchte oder Hupe). → bei Einsatz einer Gaswarnanlage muss für alle Zugänge zum gefährdeten Raum/Bereich der Alarmfall jeweils durch eine wahrnehmbare Meldeeinheit (z. B. Warnleuchte oder Hupe) optisch oder akustisch angezeigt werden. → Warnzeichen außen an allen Zugängen (siehe Abb. 3, 6a, 6b) |