2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Kapitels werden folgende Begriffe bestimmt:
- Maschinen zur Holzbe- und -verarbeitung sind Werkzeugmaschinen, Werkzeugmaschinen-Kombinationen oder Einrichtungen, die zum Teilen, Spanen, Umformen, Beschichten oder Verbinden von Holz und ähnlichen Werkstoffen bestimmt sind. Sie werden im Folgenden Maschinen genannt.
- Werkzeuge sind solche, die in Verbindung mit Maschinen oder deren Kombinationen zum maschinellen Spanen oder Teilen von Holz und ähnlichen Werkstoffen bestimmt sind.
- Handvorschub ist das Halten und Führen von
- Werkstücken
oder - Werkzeugen oder Handmaschinen
- Werkstücken
- Mechanischer Vorschub ist das kraftbetriebene Führen von Werkstücken oder Werkzeugen. Dabei sind die Werkstücke gespannt.
- Drehzahlbereich ist der durch die
- Mindestdrehzahl zur Vermeidung erhöhter Rückschlaggefahren
und - höchstzulässige Drehzahl, mit der das Werkzeug im Hinblick auf seine Festigkeit betrieben werden darf,
eingegrenzte Bereich.
In dieser BG-Regel sind die Maschinen zur Holzbe- und -verarbeitung nach DIN 8800 „Holzbearbeitungsmaschinen; Technische Klassifikation“ benannt und beziffert.
Zu den Maschinen zählen auch die zugehörigen Hilfseinrichtungen, z. B. Vorschubapparate, Wendeeinrichtungen, Werkstückmagazine, Spanneinrichtungen sowie mit der Maschine fest verbundene Transport- und Hebeeinrichtungen.
Für Maschinen und Anlagen zur Holzbe- und -verarbeitung können je nach Lage des Einzelfalles neben dieser BG-Regel auch noch andere Vorschriften und allgemein anerkannte Regeln der Technik (z. B. BG-Regeln, DIN-Normen, VDE-Bestimmungen) von Bedeutung sein.
Siehe Schaubild „Optimaler Drehzahlbereich für Fräswerkzeuge auf Tischfräsmaschinen“ in Anhang 1. - Mindestdrehzahl zur Vermeidung erhöhter Rückschlaggefahren