2.1.5 Messraster
Im Anhang 3 der BGR 131-2 werden Hinweise zur betrieblichen orientierenden Messung der Beleuchtungsstärke gegeben. Für die Ermittlung der mittleren Beleuchtungsstärken und der Gleichmäßigkeiten ist es notwendig, ein Raster auszuwählen, in dem sich die Messpunkte befinden. Abbildungen 4 und 5 geben Anhaltspunkte zum Maß und zur Lage des Rasters.
Für Räume und Bereiche wird als Rastermaß empfohlen: | ||
Längste Bereichs- oder Raumausdehnung | Raster- maß |
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Teilfläche | 0,6 m | 0,1 m |
Bereiche der Sehaufgabe | circa 1 m | 0,5 m |
kleine Räume/Raumzonen | circa 5 m | 0,6 m |
mittlere Räume | circa 10 m | 1,0 m |
große Räume | circa 50 m | 3,0 m |
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Abbildung 5 | Beispiel für die Verteilung von Messpunkten für die mittlere horizontale Beleuchtungsstärke in zwei Arbeitsbereichen (Rastermaß 0,5 m) |