2.1 Beleuchtungsniveau
Die Beleuchtungsanlage muss ein Beleuchtungsniveau schaffen, bei dem
- die Sehaufgaben wie das Lesen und Erkennen von Informationen auf dem Bildschirm, auf Papiervorlagen und auf anderen Arbeitsmitteln erledigt werden können,
- Fehlbeanspruchungen der Beschäftigten vermieden werden,
- die visuelle Kommunikation unterstützt wird,
- Informationen aus der Umgebung aufgenommen werden können,
- die Beschäftigten sich wohl fühlen und angemessen aktiviert werden.
Das Beleuchtungsniveau wird maßgeblich von den Beleuchtungsstärken (von den horizontalen, zylindrischen und vertikalen Beleuchtungsstärken) sowie von deren Gleichmäßigkeit und ihrer Verteilung auf der jeweiligen Bewertungsfläche bestimmt.
Die Mindestwerte für die Beleuchtungsstärken sind in Kapitel 5 angegeben. Diese mittleren Beleuchtungsstärken sind Wartungswerte. Dies bedeutet, dass beim Erreichen des vorgegebenen Wartungswertes die Beleuchtungsanlage gewartet werden muss – siehe Kapitel 4.7.
Höhere Beleuchtungsstärken können einen positiven Einfluss auf das subjektive Wohlbefinden haben. Zu hohe Beleuchtungsstärken können aber bei der Bildschirmarbeit auch zu Störungen führen.
Für ältere Beschäftigte und bei besonderen Sehaufgaben ist es zweckmäßig, höhere Beleuchtungsstärken anzubieten – zum Beispiel teilflächenbezogene Beleuchtung – siehe Kapitel 4.2.3.
Für die Planung und Überprüfung der Beleuchtungsanlagen sind Rechen- beziehungsweise Messraster in der DIN 5035-6 festgelegt worden.
Hinweise zur betrieblichen orientierenden Messung der Beleuchtungsanlage enthält die BGR 131-2.
Weitere Literatur
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