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2.1.1 Horizontale Beleuchtungsstärke

Die horizontale Beleuchtungsstärke wird als Bewertungsgröße für das Beleuchtungsniveau horizontaler und nahezu horizontaler Flächen verwendet. Solche Flächen sind zum Beispiel Schreibtischoberflächen, Papiervorlagen, Tastatur. Für die Arbeitsbereiche „Bildschirm- und Büroarbeit“ sowie „Besprechung“ – siehe Kapitel 4.2.2 – soll die mittlere horizontale Beleuchtungsstärke Ēh mindestens 500 Lux betragen.

Für den Umgebungsbereich soll die mittlere horizontale Beleuchtungsstärke Ēh mindestens 300 Lux betragen – siehe Kapitel 4.2.2.