2.3.2 Reflexblendung auf dem Bildschirm

Zur Reflexblendung bei der Bildschirmarbeit kommt es, wenn sich helle Flächen aus der Umgebung – zum Beispiel Leuchten, Fenster, beleuchtete Flächen – auf der Bildschirmanzeige oder auf Arbeitsvorlagen, glänzenden Möbelflächen, auf Zeitschriften, Telefonen, Tastaturen oder Ähnlichem spiegeln.

Bei der Spiegelung heller Flächen auf dem Bildschirm werden einerseits Helligkeitsunterschiede zwischen dem Bildschirmhintergrund und den Zeichen auf dem Bildschirm herabgesetzt, das heißt die Zeichen können nicht mehr gut erkannt werden und die visuelle Informationsaufnahme ist beeinträchtigt. Zum anderen versuchen die Augen sowohl auf das Zeichen als auch auf das Spiegelbild zu fokussieren. Es kommt zu visueller Fehlbeanspruchung.

Störende Spiegelungen auf dem Bildschirm können vermieden werden durch

Nach DIN EN ISO 9241-7 werden Bildschirme bezüglich ihrer Entspiegelung, für Positiv- und Negativdarstellung getrennt, in drei Klassen eingeteilt. Für denselben Bildschirm kann sich bei Negativdarstellung eine niedrigere Reflexionsklasse als bei der Positivdarstellung ergeben (Abbildung 7) .

LCD-Bildschirm
LCD-Bildschirm Reflexionsklasse I/I
Positivdarstellung I/Negativdarstellung I
CRT-Bildschirm
CRT-Bildschirm Reflexionsklasse I/I
Positivdarstellung I/Negativdarstellung I
CRT-Bildschirm
CRT-Bildschirm Reflexionsklasse I/II
Positivdarstellung I/Negativdarstellung II
CRT-Bildschirm
CRT-Bildschirm Reflexionsklasse II/II
Positivdarstellung II/Negativdarstellung II
Abbildung 7 Spiegelbilder auf Bildschirmen verschiedener Reflexionsklassen

Weitere Literatur
  • DIN EN ISO 9241-7 „Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten – Teil 7: Anforderungen an visuelle Anzeigen bezüglich Reflexionen“

In Abhängigkeit von der Reflexionsklasse und der Darstellungsart (Positiv- oder Negativdarstellung) dürfen die Leuchtdichten von Leuchten, die sich auf dem Bildschirm spiegeln, die in Abbildung 8 angegebenen Grenzwerte der mittleren Leuchtdichte nicht überschreiten. Dies gilt auch für diejenigen Flächen im Raum, die sich auf dem Bildschirm spiegeln – zum Beispiel Wände, Einrichtungsgegenstände, Stellwände, Fenster und Oberlichter (Abbildung 9) .

Hinweis: Für neue Bildschirme müssen die Hersteller ab Erscheinen der internationalen Normenreihe DIN EN ISO 9241-3xx „Ergonomie der Mensch-System-Interaktion“ (voraussichtlich IV. Quartal 2008) statt Reflexionsklassen Beleuchtungsstärken auf dem Bildschirm (vorgesehene Bildschirmbeleuchtungsstärken) angeben, für die die Bildschirme gewisse Mindestanforderungen – zum Beispiel Minimalkontrast – einhalten.

 
Bildschirme mittlere Leuchtdichten von Leuchten und Flächen, die sich auf dem Bildschirm spiegeln
Bildschirme mit Positivdarstellung ≤ 1000 cd/m2
Bildschirme mit Negativdarstellung der Güteklasse I, das heißt mit hochwertiger Entspiegelung

Nachweis über Prüfzertifikat ist erforderlich.
Bildschirme mit Negativdarstellung der Güteklasse II und III ≤ 200 cd/m2
Abbildung 8 Zulässige Leuchtdichtewerte von Leuchten und Flächen, die sich auf dem Bildschirm spiegeln

Helle Flächen, die sich auf dem Bildschirm spiegeln können
Abbildung 9 Helle Flächen, die sich auf dem Bildschirm spiegeln können

Hinweis: Die Leuchtdichtegrenzwerte der Abbildung 8 beziehen sich auf die zurzeit gültige Norm DIN EN ISO 9241-7. Es gibt inzwischen auf dem Markt LCD-Bildschirme, bei denen selbst bei noch höheren Leuchtdichten kaum störende Reflexionen auftreten. Auf der anderen Seite werden auch Bildschirme und Notebooks mit sehr guten Kontrasten, jedoch stark glänzenden Anzeigen angeboten. Diese Geräte sollten nicht für die Büroarbeit eingesetzt werden.

Bildschirme mit glänzenden Anzeigen
Abbildung 10 Bildschirme mit glänzenden Anzeigen, die
hauptsächlich für Multimediaanwendungen
vorgesehen sind, sollten nicht für gewöhnliche
Büroanwendungen – zum Beispiel Textverarbeitung
– eingesetzt werden

Kritischer Bereich (γ ≥ 65°) für Leuchtdichten von Leuchten, die zu Reflexblendung auf dem Bildschirm führen können
Abbildung 11 Kritischer Bereich (γ ≥ 65°) für Leuchtdichten von Leuchten, die zu Reflexblendung auf dem Bildschirm führen können

Die Grenzwerte der mittleren Leuchtdichte von Leuchten müssen erst ab einem Ausstrahlungswinkel γ = 65° (Abbildung 11) rund um die Leuchte (in den Ebenen C0, C15, C30 bis C345 mit Δφ = 15°) eingehalten werden. Ab dem Ausstrahlungswinkel γ = 65° muss auch die Lampe abgeschirmt sein.

Die Begrenzung der Leuchtdichten ab dem Ausstrahlungswinkel γ = 65° ist für Bildschirme vorgesehen, die maximal 15° nach hinten geneigt werden können. Moderne Bildschirme können - um ergonomisch optimale Sehbedingen zu erreichen - bis zu 35° nach hinten geneigt werden (Abbildung 12). Diese Bildschirme müssen sehr gut entspiegelt sein, damit keine störenden Reflexionen auftreten.

Das Einhalten dieser Grenzleuchtdichten ist nicht relevant in Situationen, in denen sich Leuchten nachweislich nicht im Bildschirm spiegeln können – zum Beispiel aufgrund der geometrischen Verhältnisse im Raum oder wenn asymmetrisch strahlende Leuchten so angeordnet sind, dass die Ausstrahlungsbereiche mit hohen Leuchtdichten nicht zum Bildschirm gerichtet sind – zum Beispiel Wallwasher.

Weitere Literatur
  • BGI 650 „Bildschirm- und Büroarbeitsplätze“
  • DIN EN ISO 9241-5 „Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten – Teil 5: Anforderungen an Arbeitsplatzgestaltung und Körperhaltung (ISO 9241-5:1998)"

Bei Raumsituationen, die keine Änderung der Anordnung der Arbeitsplätze zulassen oder bei fest mit dem Arbeitsbereich verbundenen Leuchten müssen nur diejenigen Ausstrahlungsebenen berücksichtigt werden, die zu einer Reflexblendung auf dem Bildschirm führen können.

Erzielung optimaler Sehbedingungen bei einer Neigung des Bildschirms von maximal 35° nach hinten
Abbildung 12 Erzielung optimaler Sehbedingungen bei einer Neigung des Bildschirms von maximal 35° nach hinten

Hinweis: Diese Ausnahmeregelungen sollen durch einen sachkundigen Planer überprüft werden.

Diese Leuchtdichtegrenzwerte gelten für Bildschirme mit einer Diagonalen des sichtbaren Teiles des Bildschirms bis zu ≤ 48 cm (19 Zoll) und für Neigungswinkel des Bildschirms δ ≤ 15°. Sind die Bildschirme größer oder stärker geneigt, können besondere Maßnahmen notwendig sein – zum Beispiel