Anhang 2 (Teil 1)

Ein- und Ausstiege, Aufstiege, Arbeitsplätze auf Fahrzeugen

1 Ein- und Ausstiege, Aufstiege

1.1 Stufenaufstiege und zugeordnete Haltemöglichkeiten, Ein- und Ausstiege zum Führerhaus

  Benennung Abmessungen in mm Erläuterungen
1.1.1 Abstand der
untersten Stufe
vom Boden
maximal 500; für
schwere Baustellenfahrzeuge,
Geländefahrzeuge
und dergleichen:
maximal
650; für Feuerwehrfahrzeuge:
maximal
625
im unbeladenen Zustand
des Fahrzeuges;
nach Führerhausrichtlinien
maximal 650 mm
ausreichend
1.1.2 Abstand der
Stufen
maximal 400; sofern
technisch notwendig
und Feuerwehrfahrzeuge:
maximal 500
Stufenabstände untereinander
möglichst
gleich; Abweichung
maximal 10 %
1.1.3 Auftrittstiefe der
Stufen
mindestens 80  
1.1.4 Fußraumtiefe mindestens 150 Abstand von Vorderkante
Stufe bis zum
festen Bauteil
1.1.5 Fußraumhöhe mindestens 150 empfohlen 190 mm
1.1.6 Auftrittsbreite
der Stufen
mindestens 300 empfohlen 400 mm,
nach Führerhausrichtlinien
für Führerhauseinstiege
230 mm ausreichend
1.1.7 Trittsicherheit  
  • bei Trittstufen außen am Fahrzeug: z.B. Roste, Lochbleche, Streckbleche (gegebenenfalls auf Trägermaterial)
  • bei anderen Trittstufen (die nicht bewittert oder während der Fahrt eingeschmutzt werden können): z.B. Profilierung, Riffelbleche, geeignete Überzüge
1.1.8 Haltemöglichkeiten   Aufstiegen müssen
griffgünstig angebrachte
Haltegriffe oder
andere gleichwertige
Halteeinrichtungen
zugeordnet sein; Haltestangen
oder Haltegriffe
bei mehr als zweistufigen
Aufstiegen sind
so anzuordnen, dass
sich eine Person jeweils
gleichzeitig an drei
Punkten abstützen
kann; Feuerwehrfahrzeuge
siehe
DIN 14 502-2
1.1.8.1 Griffdurchmesser,
-stärke
mindestens 16
maximal 38
empfohlen werden
25 mm
1.1.8.2 Grifflänge mindestens 150 Müllsammelfahrzeuge/
Abfallsammelfahrzeuge
siehe Anhang 3
1.1.8.3 Griffabstand
von Bauteilen
mindestens 50 Müllsammelfahrzeuge/
Abfallsammelfahrzeuge
siehe Anhang 3
1.1.8.4 Abstand
Unterkante
Haltegriff vom
Boden
maximal 1650 Müllsammelfahrzeuge/
Abfallsammelfahrzeuge
siehe Anhang 3
1.1.8.5 Abstand Oberkante
Haltegriff
von der
obersten Stufe
(Führerhausboden)
mindestens 500 empfohlen werden
mindestens 900 mm;
Müllsammelfahrzeuge/
Abfallsammelfahrzeuge
siehe Anhang 3

1.2 Leiteraufstiege, Sprossen und zugeordnete Haltemöglichkeiten

  Benennung Abmessungen in mm Erläuterungen
1.2.1 Abstand der untersten
Sprosse vom
Boden
maximal 500; sofern
technisch notwendig,
z.B. auf Grund von
Überhangwinkel,
Unterfahrschutz,
seitlichen Schutzeinrichtungen,
maximal
650
im unbeladenen Zustand
des Fahrzeuges;
Leiterende gegebenenfalls
klappbar ausführen
1.2.2 Abstand der
Sprossen
maximal 280; Feuerwehrfahrzeuge:
maximal 300, zwischen
oberster Sprosse
und dem Dach maximal
350
gleichmäßig, ohne
Unterbrechungen
1.2.3 Auftrittstiefe der
Sprossen
mindestens 20  
1.2.4 Fußraumtiefe mindestens 150 Abstand von Mitte
Sprosse zum festen
Bauteil
1.2.5 Trittsicherheit   z.B. Profilierung oder
geeignete Überzüge
1.2.6 Holmabstand mindestens 300
maximal 450; Feuerwehrfahrzeuge:
mindestens
250
 
1.2.7 Holmführung   senkrecht; Neigung bis
zu 70° gegen die
Waagerechte zulässig;
gebogene, den Fahrzeugaufbauten
folgende
Holme sind ungeeignet;
Trittflächen bei
jeder Holmführung
waagerecht
1.2.8 Haltemöglichkeit
am oberen Leiterende
Höhe
Durchmesser
mindestens 1000
mindestens 16
maximal 38;
Feuerwehrfahrzeuge:
siehe DIN 14 502-2
durch Holmverlängerung,
klappbaren
Haltegriff oder
Geländer
empfohlen werden
25 mm
1.2.9 Ausziehbare,
klappbare Leitern
  leichtgängig, ohne
Quetsch- und Scherstellen,
kein Durchpendeln
oder Durchdrücken
(Nachgeben) in Arbeitsstellung;
gegen
unbeabsichtigte Bewegungen
während der
Fahrt formschlüssig zu
sichern

Abbildung: Leiteraufstiege

Aufstieg und Übergang zum Laufsteg

Abbildung: Aufstiege

1.3 Einzeltrittaufstiege an Bordwänden und zugeordnete Haltemöglichkeiten

Aufstiege mit Einzeltritten sollen nur vorgesehen werden, wenn Leitern oder Trittstufen nicht angebracht werden können; Einzeltritte können auch beweglich (klappbar, verschiebbar) angeordnet sein, z.B. als Klapptritte.

  Benennung Abmessungen in mm Erläuterungen
1.3.1 Abstand des unteren
Einzeltrittes
vom Boden
maximal 650 empfohlen werden
500 mm
1.3.2 Einzeltrittbreite für
einen Fuß
mindestens 160 empfohlen werden
200 mm
1.3.3 Einzeltritttiefe =
Fußraumtiefe
mindestens 150  
1.3.4 Senkrechter Abstand
der Einzeltritte
maximal 400 gleiche Abstände
zwischen den Einzeltritten
und zwischen
oberem Einzeltritt und
dem zu erreichenden
Arbeitsplatz/der Ladefläche
1.3.5 Seitlicher Versatz
mehrerer übereinander
angeordneter
Einzeltritte
  ohne Unterschneidung
1.3.6 Zahl der beweglich
angeordneten
Einzeltritte (Klapptritte)
maximal 2 Tritte  
1.3.7 Haltemöglichkeiten   durch ergonomisch
angeordnete Haltegriffe
an Eckrungen oder
Bordwänden oder
Haltestange (ausziehbar);
Maße siehe
Abbildung
1.3.8 Bei Klapptritten auf
Bordwand
  Durchpendeln der
Bordwand muss vermieden
sein
1.3.9 Bei verschiebbaren
Einzeltritten
  geeignete Arretierung
vorsehen

Abbildung: Klapptritt-Aufstieg an einer Bordwand

Klapptritt-Aufstieg an einer Bordwand

Zu Klapptritt-Aufstiegen gehören zweckmäßig angeordnete Haltemöglichkeiten. Solche können z. B. in die Eckrunge integriert oder klappbar ausgeführt sein.