1 Ein- und Ausstiege, Aufstiege
1.1 Stufenaufstiege und zugeordnete Haltemöglichkeiten, Ein- und Ausstiege zum Führerhaus
Benennung | Abmessungen in mm | Erläuterungen | |
1.1.1 | Abstand
der untersten Stufe vom Boden |
maximal
500; für schwere Baustellenfahrzeuge, Geländefahrzeuge und dergleichen: maximal 650; für Feuerwehrfahrzeuge: maximal 625 |
im
unbeladenen Zustand des Fahrzeuges; nach Führerhausrichtlinien maximal 650 mm ausreichend |
1.1.2 | Abstand
der Stufen |
maximal
400; sofern technisch notwendig und Feuerwehrfahrzeuge: maximal 500 |
Stufenabstände
untereinander möglichst gleich; Abweichung maximal 10 % |
1.1.3 | Auftrittstiefe
der Stufen |
mindestens 80 | |
1.1.4 | Fußraumtiefe | mindestens 150 | Abstand
von Vorderkante Stufe bis zum festen Bauteil |
1.1.5 | Fußraumhöhe | mindestens 150 | empfohlen 190 mm |
1.1.6 | Auftrittsbreite der Stufen |
mindestens 300 | empfohlen
400 mm, nach Führerhausrichtlinien für Führerhauseinstiege 230 mm ausreichend |
1.1.7 | Trittsicherheit |
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1.1.8 | Haltemöglichkeiten | Aufstiegen
müssen griffgünstig angebrachte Haltegriffe oder andere gleichwertige Halteeinrichtungen zugeordnet sein; Haltestangen oder Haltegriffe bei mehr als zweistufigen Aufstiegen sind so anzuordnen, dass sich eine Person jeweils gleichzeitig an drei Punkten abstützen kann; Feuerwehrfahrzeuge siehe DIN 14 502-2 |
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1.1.8.1 | Griffdurchmesser, -stärke |
mindestens
16 maximal 38 |
empfohlen
werden 25 mm |
1.1.8.2 | Grifflänge | mindestens 150 | Müllsammelfahrzeuge/ Abfallsammelfahrzeuge siehe Anhang 3 |
1.1.8.3 | Griffabstand von Bauteilen |
mindestens 50 | Müllsammelfahrzeuge/ Abfallsammelfahrzeuge siehe Anhang 3 |
1.1.8.4 | Abstand Unterkante Haltegriff vom Boden |
maximal 1650 | Müllsammelfahrzeuge/ Abfallsammelfahrzeuge siehe Anhang 3 |
1.1.8.5 | Abstand
Oberkante Haltegriff von der obersten Stufe (Führerhausboden) |
mindestens 500 | empfohlen
werden mindestens 900 mm; Müllsammelfahrzeuge/ Abfallsammelfahrzeuge siehe Anhang 3 |
1.2 Leiteraufstiege, Sprossen und zugeordnete Haltemöglichkeiten
Benennung | Abmessungen in mm | Erläuterungen | |
1.2.1 | Abstand
der untersten Sprosse vom Boden |
maximal
500; sofern technisch notwendig, z.B. auf Grund von Überhangwinkel, Unterfahrschutz, seitlichen Schutzeinrichtungen, maximal 650 |
im
unbeladenen Zustand des Fahrzeuges; Leiterende gegebenenfalls klappbar ausführen |
1.2.2 | Abstand der Sprossen |
maximal
280; Feuerwehrfahrzeuge: maximal 300, zwischen oberster Sprosse und dem Dach maximal 350 |
gleichmäßig,
ohne Unterbrechungen |
1.2.3 | Auftrittstiefe
der Sprossen |
mindestens 20 | |
1.2.4 | Fußraumtiefe | mindestens 150 | Abstand
von Mitte Sprosse zum festen Bauteil |
1.2.5 | Trittsicherheit | z.B.
Profilierung oder geeignete Überzüge |
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1.2.6 | Holmabstand | mindestens
300 maximal 450; Feuerwehrfahrzeuge: mindestens 250 |
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1.2.7 | Holmführung | senkrecht;
Neigung bis zu 70° gegen die Waagerechte zulässig; gebogene, den Fahrzeugaufbauten folgende Holme sind ungeeignet; Trittflächen bei jeder Holmführung waagerecht |
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1.2.8 | Haltemöglichkeit am oberen Leiterende Höhe Durchmesser |
mindestens
1000 mindestens 16 maximal 38; Feuerwehrfahrzeuge: siehe DIN 14 502-2 |
durch
Holmverlängerung, klappbaren Haltegriff oder Geländer empfohlen werden 25 mm |
1.2.9 | Ausziehbare, klappbare Leitern |
leichtgängig,
ohne Quetsch- und Scherstellen, kein Durchpendeln oder Durchdrücken (Nachgeben) in Arbeitsstellung; gegen unbeabsichtigte Bewegungen während der Fahrt formschlüssig zu sichern |
Aufstieg und Übergang zum Laufsteg
1.3 Einzeltrittaufstiege an Bordwänden und zugeordnete Haltemöglichkeiten
Aufstiege mit Einzeltritten sollen nur vorgesehen werden, wenn Leitern oder Trittstufen nicht angebracht werden können; Einzeltritte können auch beweglich (klappbar, verschiebbar) angeordnet sein, z.B. als Klapptritte.
Benennung | Abmessungen in mm | Erläuterungen | |
1.3.1 | Abstand
des unteren Einzeltrittes vom Boden |
maximal 650 | empfohlen
werden 500 mm |
1.3.2 | Einzeltrittbreite
für einen Fuß |
mindestens 160 | empfohlen
werden 200 mm |
1.3.3 | Einzeltritttiefe
= Fußraumtiefe |
mindestens 150 | |
1.3.4 | Senkrechter
Abstand der Einzeltritte |
maximal 400 | gleiche
Abstände zwischen den Einzeltritten und zwischen oberem Einzeltritt und dem zu erreichenden Arbeitsplatz/der Ladefläche |
1.3.5 | Seitlicher
Versatz mehrerer übereinander angeordneter Einzeltritte |
ohne Unterschneidung | |
1.3.6 | Zahl
der beweglich angeordneten Einzeltritte (Klapptritte) |
maximal 2 Tritte | |
1.3.7 | Haltemöglichkeiten | durch
ergonomisch angeordnete Haltegriffe an Eckrungen oder Bordwänden oder Haltestange (ausziehbar); Maße siehe Abbildung |
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1.3.8 | Bei
Klapptritten auf Bordwand |
Durchpendeln
der Bordwand muss vermieden sein |
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1.3.9 | Bei
verschiebbaren Einzeltritten |
geeignete
Arretierung vorsehen |
Klapptritt-Aufstieg an einer Bordwand
Zu Klapptritt-Aufstiegen gehören zweckmäßig angeordnete Haltemöglichkeiten. Solche können z. B. in die Eckrunge integriert oder klappbar ausgeführt sein.